Zur Korrekturdauer von Doktorarbeiten: ein Appell an die Dekane der rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland
Die meisten rechtswissenschaftlichen Doktorarbeiten werden binnen weniger Monate korrigiert. Es ist aber ein nicht zu ignorierender Missstand, dass manche Promotionskandidatinnen und -kandidaten weit über ein Jahr, teilweise über zwei Jahre auf die Korrektur ihrer Arbeit warten müssen. Das trifft junge Menschen, die sich über mehrere Jahre hinweg einer wissenschaftlichen Arbeit gewidmet haben und dann nicht nur in ihrem weiteren Karriereweg erheblich aufgehalten werden, sondern sich dadurch oftmals in einer Lage existentieller Unsicherheit finden. Zugleich sind übermäßig lange Korrekturzeiten nicht nur individuell ungerecht, sondern haben auch Auswirkungen auf die Wissenschaftslandschaft als Ganze. Selten hat man es mit einem Problem zu tun, gegen das so leicht Abhilfe zu schaffen wäre. Deshalb richtet sich dieser Appell an die Dekane und Dekaninnen der rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland mit der Bitte zu handeln. Dass die Korrektur von Doktorarbeiten länger als sechs Monate dauert, lässt sich nicht rechtfertigen – es ist Aufgabe der Dekanate, für Strukturen zu sorgen, die dies verhindern und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schützen.
Die Dimension des Problems
Es bedarf kaum einer Erklärung, welch entscheidender Moment die Phase nach der Abgabe der Doktorarbeit ist. Mehrere Jahre Arbeit sind in ein Manuskript geflossen, mit der Abgabe hat der Promovierende den wesentlichen Teil seinerseits geleistet, es steht noch die Disputation aus. Was bedeutet es nun, wenn nach der Abgabe ein Jahr, zwei Jahre vergehen – und die Kandidatin wartet noch immer auf die Korrektur?
Selbst für diejenigen, die sicher sind, nicht in der Wissenschaft bleiben zu wollen, ist ein langes Warten auf die Korrektur ein großer und ungerechter Nachteil. Niemand widmet sich jahrelang einer Doktorarbeit ohne ein Interesse daran, dann auch tatsächlich nach einiger Zeit den Doktortitel zu erhalten. Oft wirkt sich der Titel auf Berufschancen und -wege aus. Besonders erheblich aber ist eine überlange Korrekturdauer für die Wissenschaft. Erstens entscheiden die meisten nach der Doktorarbeit, ob sie eine wissenschaftliche Laufbahn verfolgen oder nicht. Das Ende der Doktorarbeit ist der Zeitpunkt und das Ergebnis der Doktorarbeit ein erheblicher Faktor in dieser Entscheidung. Ohne abgeschlossene Korrektur ist es schwer überhaupt zu wählen, ob eine weitere wissenschaftliche Arbeit in Frage kommt, schließlich kennt man das Ergebnis dieses ersten großen Projektes nicht. Zweitens ist es in vielen Fällen schlicht unmöglich, sich auf Postdoc-Stellen zu bewerben, wenn die Bewertung der Doktorarbeit noch aussteht. Drittens schadet eine verzögerte Korrektur einem jungen Wissenschaftler nicht nur in Bezug auf die nächste Stelle, sondern in Bezug auf das gesamte Auftreten in der Wissenschaftswelt. Es macht einen Unterschied, mit oder ohne Doktortitel auf Konferenzen vorzutragen, sich um Publikationen zu bemühen oder Anträge zu stellen. Kurzum, die Chance ist groß, dass diejenigen, die ungebührlich lange auf die Korrektur warten müssen, sich gegen eine weitere wissenschaftliche Laufbahn entscheiden – unabhängig vom letztlichen Erfolg ihrer Arbeit. Zusätzlich bedeutet ein langes Warten auf die Korrektur für jede Arbeit mit aktuellen Bezügen, der Regelfall in der Rechtswissenschaft, dass vor der verlangten Veröffentlichung vieles umgeschrieben werden muss. Auch das gilt unabhängig vom späteren Berufsweg, ist aber für diejenigen, die eine wissenschaftliche Laufbahn mit relevanten Veröffentlichungen anstreben, erheblicher.
Ein Faktor für Diversität in der Wissenschaft
Zuvorderst sind lange Korrekturdauern also schlicht eine ungerechte Behandlung. Man sollte aber nicht unterschätzen, welche Bedeutung der Missstand von langen Korrekturdauern auch für die Diversität in der Wissenschaft hat. Ein Hindernis in dieser entscheidenden Phase wirkt sich auf die Karriereentscheidung von Personen je nach Hintergrund und Umständen unterschiedlich aus. Dabei handelt es sich um komplexe Faktoren, nur so viel: Die Lebensplanung von Frauen ist in den Jahren zwischen Ende 20 und Anfang 40 tendenziell stärker als die von Männern durch Zeitdruck geprägt. Zwei Jahre in Warteschleife gehalten zu werden, wird also Frauen zu noch größerem Anteil als Männer davon abhalten, eine weitere wissenschaftliche Laufbahn zu verfolgen. Neben Geschlecht wirken sich auch sozialer Hintergrund und finanzielle Absicherung darauf aus, ob jemand trotz langen Wartens auf die Korrektur der Promotion einen wissenschaftlichen Karriereweg verfolgt. „Bin ich überhaupt annähernd geeignet, Professor zu werden?“ – kaum ein Nachwuchswissenschaftler oder eine Nachwuchswissenschaftlerin wird solche Zweifel nicht haben. Aber je höher die Hürden, desto mehr kann das durch Elternhaus und soziale Herkunft geprägte Selbstverständnis Lebenswege beeinflussen. Nicht minder ist es die schnöde Frage finanzieller Sicherheit: Die Arbeit in der Wissenschaft insgesamt bedeutet nicht selten lange Jahre relativer ökonomischer Unsicherheit, doch gerade in Übergangsphasen fehlt oft schlicht die Finanzierung. Das Promotionsstipendium endet, die Doktorandenstelle läuft aus – und so suchen diejenigen, die zwei Jahre auf die Korrektur ihrer Doktorarbeit warten, eine Stelle. Ob dies eine wissenschaftliche Stelle ist, ob sie vielleicht in der Zwischenzeit einen LL.M. erwerben, ob sie anschließend in die Wissenschaft zurückkehren – für all das spielen die finanziellen Möglichkeiten und Netze eine große Rolle.
In den vergangenen Jahren ist erfreulicherweise das Bewusstsein für fehlende Diversität in der rechtswissenschaftlichen ProfessorInnenschaft enorm gewachsen. Auch vor diesem Hintergrund muss besser gegen überlange Korrekturdauer von Doktorarbeiten vorgegangen werden, denn es verstärkt Nachteile beim Zugang zu einer wissenschaftlichen Laufbahn.
Die einfache Möglichkeit der Abhilfe
Lange Korrekturdauern für Doktorarbeiten sind ein Gerechtigkeitsproblem. Sie bringen junge Menschen teilweise in existenziell schwierige Lagen, weil der weitere Berufsweg in der Schwebe hängt. Sie halten Personen unter Umständen von einer wissenschaftlichen Karriere ab und verstärken Faktoren der Ungleichheit im Zugang zur Postdoc-Phase. Dem stehen keine guten Gründe für lange Korrekturdauern gegenüber. Eine Doktorarbeit zu lesen dauert gleich lang, ob es nun einen Monat nach Abgabe oder 24 Monate nach Abgabe passiert. Es ist von einem Professor oder einer Professorin zu verlangen, dass sie oder er nur so viele DoktorandInnen annimmt, dass eine Korrektur innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist. Ein Zeitraum von sechs Monaten beispielsweise muss es erlauben, selbst wenn einmal mehrere Arbeiten gleichzeitig abgegeben werden alle sorgfältig zu begutachten.
Bislang wurde zu wenig und zu unentschlossen gegen dieses Problem vorgegangen. Ein Grund dafür liegt sicherlich in den strukturellen Abhängigkeiten von NachwuchswissenschaftlerInnen. Sich individuell gegen eine überlange Korrekturdauer zu Wehr zu setzen, ist schwer: Während des Wartens auf die Korrektur ohnehin, hofft doch die Kandidatin auf wohlwollende Bewertung und auf keine weitere Verzögerung. Doch auch nachdem die Arbeit schließlich begutachtet und verteidigt ist, sind Nachwuchswissenschaftler oftmals weiter von ihren BetreuerInnen abhängig, für Referenzschreiben und dergleichen. Auch innerhalb der ProfessorInnenschaft gibt es wenig Anreize, das Problem zu bearbeiten: Die Korrekturdauer ist selten überhaupt klar ersichtlich, und wer redet schon gern einem Kollegen in dessen Angelegenheiten rein? Spricht man mit KollegInnen in der Wissenschaft, scheint das Phänomen extrem langer Korrekturdauern zugleich allgemein bekannt. Es ist an der Zeit, durch institutionelle Strukturen entschieden Abhilfe zu schaffen. Es gibt vereinzelt Ansätze in Promotionsordnungen, dagegen anzugehen. Doch ganz offensichtlich sind die bestehenden Regelungen vielerorts nicht ausreichend. Denkbar ist beispielsweise ein System, bei dem die offizielle Abgabe und der Zeitpunkt des Gutachtens auf Fakultätsebene registriert werden. Letztlich können kleine institutionelle Reformen hoffentlich auch dazu beitragen, dass sich ein Bewusstsein etabliert, dass es schlichtweg unerträglich ist, eine Doktorandin oder einen Doktoranden zwei Jahre auf die Korrektur der Doktorarbeit warten zu lassen.
Eine Aufforderung zum Handeln
An dieser Stelle sei all denjenigen Professorinnen und Professoren gedankt, die Doktorarbeiten zügig korrigieren. Und es sei betont: Das sind die allermeisten! Dennoch ist das Problem zu groß, um es zu ignorieren. Inwiefern bestehende Strukturen in den Fakultäten bereits ausreichend sind und lediglich besser durchgesetzt werden müssen, inwiefern Änderungen notwendig sind und wie diese aussehen können – all das können Sie, sehr geehrte Dekane und Dekaninnen, besser beurteilen. Doch bitte übersehen Sie dabei nicht die Abhängigkeit und Prekarität vieler junger WissenschaftlerInnen und werden Sie ihrer Verantwortung gerecht, angesichts dieses Missstands zu handeln. Es sind einzelne Fälle, aber diese haben massive Auswirkungen für die Lebenswege junger Menschen und für unsere Wissenschaftslandschaft als Ganze.
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Wenn Sie diesen Aufruf unterstützen, bringen Sie das gern mit Ihrem Namen in einem Kommentar zum Ausdruck.
Danke, für diese offenen Worte. Aber der Zeitfaktor ist nur ein Problem in einem System, das sich treffend mit : „… und wer redet einem Kollegen schon gerne in dessen Angelegenheiten rein?“ beschreiben lässt.
Solange Promotionen die Angelegenheit einzelner Professoren in ihrer Weisheit, Zeitnot, Hybris, Destruktion, unangemessene Abgabe an Assistenten, etc. sind, wird sich daran nichts ändern.
Ich plädiere daher für ein law Department System, das in seiner Gesamtheit die Verantwortung für wissenschaftliche Arbeiten übernimmt.
„(… ) einzelner Professoren in ihrer Weisheit, Zeitnot, Hybris, Destruktion, unangemessene Abgabe an Assistenten, etc.(…)“
Lässt sich da ein Fünkchen Verbitterung aus den Erfahrungen der eigenen Promotionszeit heraushören?
@Monika Ende
Können Sie Ihre Erfahrungen erläutern? Es würde mich interessieren insbesondere in punkto Destruktion, Hybris und unangemessen Abgabe an Assistenten.
Mich würden Ihre Erfahrungen in den genannten Punkten (insbesondere in Bezug auf weibliche Doktoranden) auch sehr interessieren – gerade, weil ich selbst überlege, ob für mich eine Promotion in Frage kommt.
Der Beitrag legt zurecht den Finger in die Wunde. Allerdings darf auch nicht übersehen werden, dass es mitunter auch so zugeht: mehrere Doktoranden lassen einen jahrelang auf die Abgabe ihrer Arbeiten warten, dann geben mehrere gegen Ende der Semesterferien, während man noch mit der zeitkritischen Korrektur von 100 Staatsexamensaufgaben gebunden ist, ihre Arbeiten ab. Dann beginnt ein Semester, das womöglich schon recht dicht geplant ist: Überlast in der Lehre, Gremienaufgaben (z.B. Berufungsausschüsse), lange geplante Tagungen usw. usw. Da ist die gute Arbeitswoche, die die Korrektur einer Dissertation seriös mindestens dauert, vor den nächsten Semesterferien kaum aus dem Kalender zu schneiden. Dann kommen noch andere Doktoranden hinzu, die ihre laufenden Arbeiten oder Vorentwürfe begutachtet haben wollen (mitunter auch ganz dringend, weil z.B. eine Postdoc-Stelle winkt, oder sonst irgendetwas anliegt, wofür man wissen muss, ob die Arbeit so geht, z.B. Eintritt ins Referendariat. Kurzum: die abgegebenen Doktorarbeiten sind mitunter das, was am ehesten warten kann (und muss). Dass man dabei immer den Einzelfall betrachten muss, z.B. ob die Doktoranden längst beruflich gebunden sind etc. versteht sich eigentlich von selbst. Bitte nicht falsch verstehen: ich will hier kein Problem klein reden. Aber auch wenn man sich redlich bemüht, lassen sich die Erwartungen an eine Korrektur im Rahmen der vorgesehenen Fristen, die oft nur drei oder vier Monate umfassen (also ungünstigenfalls genau die Semesterzeit), nicht einhalten, ES SEI DENN: man nimmt einfach viel weniger Doktoranden (was die abgelehnten Bewerber auch nicht wollen) oder vereinbart (wie früher wohl Klaus Vogel in München) vorab über eineinhalb, zwei Jahre einen festen Abgabetermin, nach dem dann eben drei Tage im Kalender geblockt werden. Dann müssen sich die Kandidaten da aber auch daran halten.
Vielleicht wäre zumindest eine Transparenzverpflichtung dahingehend sinnvoll, dass Profs (fakultäts-)öffentlich dokumentieren müssen, wieviele Doktorarbeiten sie gerade betreuen (optional: jeweils seit wann; eher: ohne Namensnennung der einzelnen Promovierenden)?
Das macht ja noch mehr Arbeit, ohne dass jemand etwas davon hat.
Das macht (im Zweifel: dem Sekretariat) minimal Arbeit und könnte dazu beitragen. die zu betreuenden Promotionen besser zu verteilen innerhalb einer Fakultät sowie auf besonders langsame Betreuende einen gewissen sozialen Druck auszuüben.
Warum sollte das nicht mindestens so viel bewirken wie starre Fristen, an deren Verletzung keine Konsequenzen geknüpft werden (weil es in diesem Fall auch kaum sinnvolle Sanktionierungsmöglichkeiten gibt)?
So wünschenswert es ist, qualifizierte Korrektoren im Examen zu haben: die oben beispielhaft angeführten 100 Staatsexamensklausuren sind – genauso wie bspw. Gutachtenaufträge oder Anhören – auch für Professoren erstmal eine Nebentätigkeit. Wenn man weiß, dass das kommende Semester voll wird, Doktoranden bevorzugt zum Semesterende abgeben und man einige abgabereife Doktoranden hat, dann sollte man ggf. seine Korrekturbereitschaft für die entsprechenden Monate überdenken und seine sonstigen Nebentätigkeiten runterfahren.
Edit: Anhörungen sollte es heißen.
Das ist keine „Korrekturbereitschaft“ im Staatsexamen (in Bayern), sondern Dienstaufgabe, die nach einem festen Kalendarium abzuarbeiten ist. Und man ist möglicherweise auch mit den Dienstaufgaben so ausgelastet, dass man in dem relevanten Zeitfenster gar keine Gutachten oder Ähnliches macht. Selbstverständlich ist alles von mehr als einem Jahr eine Frechheit, aber die regelhaft vorgesehenen drei bis vier Monate Korrekturzeit sind mitunter leider nicht zu schaffen.
Das mag in Bayern so sein. In anderen Bundesländern ist es keine Dienstaufgabe.
Ob Dienstaufgabe oder nicht: Wünschenswert ist es auf jeden Fall, dass sich Hochschullehrer an der Klausurkorrektur beteiligen. Beide Punkte – Examen, Promotionen – sollte man daher nicht gegeneinander ausspielen.
In den Bundesländern, in denen ich bisher tätig war, schon. Neben Bayern:
§ 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 LHG BW
§ 48 Abs. 1 Satz 2 HochSchG RLP
Wo denn nicht? Frage aus ehrlichem Interesse.
Niedersachsen zB:
vgl. Müller-Bromley, in: BeckOK HochschulR NDS, § 24, Rd. 30.
Im zitierten Kommentar steht das glatte Gegenteil!
„Zur in § 24 Abs. 1 S. 2 explizit als Dienstaufgabe genannten Abnahme von Prüfungen ist umstritten, ob diese bereits von der Dienstaufgabe der Lehre erfasst wird. (…) Nicht zur Lehre gehören (…) Staatsprüfungen, mit denen etwa Studienprogramme der Rechtswissenschaften.“
Daran anschließen wäre eine Korrektur, hinter der man dann bei Plagiatsvorwürfen auch stehen kann, wünschenswert. Wenn ein Komitee mleine Arbeit nicht beanstandet hat, sollte man darauf vertrauen können, dass die Entscheidung fundiert und überzeugt getroffen wurde. Anerkennungen sollten die absolute Ausnahme sein. Aktuell drängt sich ja eher der Eindruck auf, dass hinter dem bestandenen Titel keine fundierte Prüfung steckt. Das stärkt mein Vertrauen in die Wissenschaft und auch mein Vertrauen in die Entscheidung über meine Arbeit nicht unbedingt.
Dissertationen werden nicht von einem „Komitee“, sondern von zwei Hochschullehrern begutachtet, die allermeist gar nicht in der Lage sind, die vorgelegten Arbeiten auf das (Nicht-)Vorhandensein von ungekennzeichneten Übernahmen oder auf vollständige Korrektheit hin zu überprüfen. Plagiate hat vor allem der Autor zu vertreten, nicht der Gutachter (dessen ruf aber freilich auch in Mitleidenschaft gezogen werden kann).
@ Dr. Bambus Gaumann
Ja
@ Dr. Bambul Gaumann
Sorry, das war die Autokorrektur, die da eine Pflanze erkannt hatte.
Namen müssen richtig sein.
Eine Rückfrage aus einer anderen Fakultät: Ist dies denn an juristischen Fakultäten generell und vielleicht sogar bewusst nicht institutionell geregelt? In anderen Fächern/Fakultäten ist es m.W. der Normalfall, dass Gutachtern nur eine genau bemessene Zeit für die Bewertung der Arbeit und die Ansetzung der mündlichen Prüfung bleibt.
Meist nur Sollvorschriften und dann ohne konkrete Rechtsfolge bei Verstreichen der Frist! (Was soll auch die Rechtsfolge sein, die keine pervert incentives setzt?)
Guter Artikel, der den Finger in die Wunde legt und ein praktisches Problem vieler Doktoranden offenlegt.
Die lange Korrekturdauer ist häufig schlicht eine Form des Machtmissbrauchs der Professoren. Sie wissen, dass ein Doktorand faktisch keinerlei Handhabe hat, um sie zu einer schnelleren Korrektur zu bewegen. Drängelt der Doktorand, droht er, das Wohlwollen seines Professors zu verspiegeln. Er kriegt dann vielleicht eine schnellere Korrektur, aber eben ggf. auch eine entsprechend schlechtere Note. Diese Macht nutzen die Professoren aus. Dementsprechend liegen Doktorarbeiten tendenziell immer eher unten auf dem ohnehin schon hohen Arbeitsstabel.
Dieses Defizit wird sich aus meiner Sicht nicht lösen, indem Dekane auf die Einhaltung von Korrekturfristen pochen (die auf dem Papier idR bereits existieren). Solche Fristen gelten ja erst ab der formalen Abgabe der Dissertation. Ganz häufig findet aber zuvor eine informalle Vorabgabe statt, nach welcher der Doktorand nochmal die Möglichkeit hat, die Anmerkungen der Doktormutter einzuarbeiten. Regelmäßig lässt sich der Professor bereits mit der Korrektur bei der Vorabgabe lange Zeit. Die Korrekturdauer ab formaler Einreichung fällt dann idR sogar kürzer aus, da der Professor lediglich die Stellen lesen muss, an denen der Doktorand nach der Vorabgabe Veränderungen vorgenommen hat.
Eine brauchbare Option, um das Problem einzudämmen, liegt aus meiner Sicht in einer Begrenzung der Dokoranden, die ein Professor gleichzeitig betreuen darf. Dies erhöht zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass er den angenommenen Doktoranden eine gute Betreuung bietet.
Dass damit insgesamt nur noch weniger Juristen die Chance haben, zu promovieren, glaube ich nicht. Die Auswahl der Doktorväter und -mütter ist aus meiner Erfahrung nach top heavy: Renommierte Professoren können sich vor Promotionsanfragen kaum retten, junge und unbekannte Professoren sind hingegen froh, überhaupt mal einen brauchbaren Doktoranden zu haben. Zwingt man die renommierten Professoren, weniger Doktoranden anzunehmen, verteilen sich diese halt auf ihre zweite und dritten Wahl.
Davon abgesehen würde sich das Problem ganz von alleine lösen, wenn die Betreuungsqualität auch das Renommee eines Professors in der Wissenschaft (negativ) beeinflussen könnte. Das aber ist ja ebenso wie bei der Qualität der Lehre Wunschdenken.
Vielen Dank für den Hinweis auf die Vorabgabe. Hier könnte der entscheidende Unterschied zu anderen Fakultäten liegen.
Abgesehen von den unzähligen unerwünschten Folgen, die bei den ausländischen Doktoranden im Fall einer zu lange Korrekturdauern entstehen können, ist es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dass nun zumindest öffentlich darüber diskutiert wird.
Danke für den Beitrag.
Ich möchte noch hinzufügen, dass das Schwierigste die Machtlosigkeit ist.
Neben keinen verbindlichen Zusagen und einem immer weiter rausschieben ist es am belastendsten, dass einem die Hände gebunden sind. Niemand hilft (wie bereits angesprochen, wer „pfuscht“ schon den Kollegen rein), niemand ist ansprechbar (Weiterdelegation) und mit dem Doktorvater/der Doktormutter selbst kann nicht richtig verhadnelt werden, denn man selbst ist als Doktorand einfach in der viel schwächeren Position UND zudem noch von der Note abhängig. Soll-Vorschriften bringen einem gar nicht, wie Prof. Herrmann ansprach.
Natürlich kann es immer sein, dass was dazwischen kommt. Aber das Problem ist ja strukturell. Wenn an einem Lehrstuhl über Jahre niemand unter 2 Jahren promoviert, dann liegt das nicht an Unvorhergesehenem.
In anderen Länder gibt es z.B. Regelungen, die vorsehen, dass den Lehrstühlen Gelder gekürzt werden, wenn die Doktoranden nicht innerhalb der vorgesehenen Zeiträume fertig werden. Das scheint als Anreiz sehr zuverlässig zu funktionieren.
@ Eva Klages
@ Maja
Mein Lehrer, der damalige EuGH Richter M. Zuleeg hat, weil man ihm vorwarf selbst nicht genug Zeit zu haben, 1993 meine Dissertation, die ich auf seine Bitte hin zu ihm an den EuGH geschickt hatte, seinem damaligen Assistenten, heute Professor Goethe Universität Ffm,zur Meinungsabgabe vor Übergabe an den Zweitkorrektor geschickt. Nach Ansicht M. Zuleeg war meine Dissertation wissenschaftlich qualifiziert.
Er bekam diese zurück mit der von ihm nicht erbetenen Begutachtung [BAFH] so nennt man das wohl, mit der Entscheidung „unbrauchbar“. Er bekam einen Wutanfall, dafür habe er nun wirklich keine Zeit für solche Assistentenintrigen, und schickte mir die sog. Korrekturanmerkungen zur weiteren Veranlassung an die Universität zu Köln.
Teil 1 unangemessene Übergabe an Assistenten
Nachdem ich meinen Schock überwunden hatte, gut dargestellt in Lena „Daddy what happened?“
bat ich den damaligen Dekan der Goethe Universität Ffm Professor Bothe um ein Gespräch. Dieser war aber auch zugleich zusammen mit der Lehrstuhlvertretung Zuleeg Professor Schütz Verantwortlicher des in den männlichen Größenwahn geförderten [BAFH].
Er erklärte sich wenig erfreut, ich habe ihn noch nie so verzweifelt gesehen, bereit mit Professor Zuleeg zu reden. Nach dessen Aussage fand das Gespräch aber nie statt.
Der Dekan ließ sich inzwischen am Telefon verleugnen.
Nachdem es dem Dekanat zu viel wurde, musste er ans Telefon gehen. Die nachfolgende Aussage kann gemäß M. Zuleeg, der immer ehrlich zu mir war, nicht der Wahrheit entsprechen.
Da meine Dissertation Europarecht/Arbeitsrecht war, und der Fehler nur dort liegen konnte, im Europarecht hätte ihn Professor Zuleeg selbst gefunden, bat ich naiv darum, dass sich einer der Arbeitsrechtler Goethe Universität Frankfurt am Main die Dissertation an sieht. Teil 2 Weisheit (Kegel)
Da meine Bitte vom IPR Institut zu Köln, an dem ich Vollzeit als Mutterschaftsvertretung einer heutigen Professorin Universität Mannheim tätig war, unterstützt wurde, rief Professor Simitis mich an.
Leider hatte der Dekan ihn aber dahin gehend unterrichtet, meine Dissertation sei unbrauchbar (Lüge gemäß Zuleeg) und er war voller Empathie bereit, mir bei einer neuen arbeitsrechtlichen Dissertation zu helfen. Das hat unser Vertrauensverhältnis von Anfang an zerstört.
Ich habe mich so betrogen und belogen gefühlt, das mir dazu jegliche Worte fehlten.
Weder konnte ich so seine Frage beantworten, was denn nun “integrative Auslegung” sei, an sich abgeleitet von EU Integrations Prinzip nicht kompliziert, noch seinem Vorschlag Professor Weiss als Zweitkorrektor widersprechen. Ich habe ihn nur hilflos in fassungslosem Entsetzen angesehen.
Aber ich habe es geschafft, ihm zu sagen,dass meine Dissertation fertig sei, ich nicht bereit, eine neue zu schreiben, und Professor Zuleeg die sog. Korrekturen selbst nicht gelesen habe, um ihn als EuGH Richter zu schützen. Aus diesem Grund hat Professor Simitis diese auch nie gesehen. Diese meine Aussage erwies sich aber gem M. Zuleeg 1994 als wahr, er hatte diese nach einem intergalaktischen Wutanfall zu mir geschickt, ohne diese zu lesen.
Gestrichen wurde dann erst mal Simitis/Weiss der arbeitsrechtliche Teil meiner Dissertation. 3. fortgesetzte Destruktion
Danach kümmerte sich keiner mehr um die Überarbeitung des erwünschten Teils EU Frauenquoten. Aber es war klar, dass dieser mit “cum laude” bewertet werden würde, was immer die nette “Zivilrechtsanwältin” auch schreiben würde, da hatte ich völlig freie Hand und sollte diesen Teil schnellstmöglich als Dissertation nun im Dekanat einreichen. Die Endfassung wurde davor nicht mehr gelesen oder betreut. Teil 5. Ignoranz
Ich hatte inzwischen Depressionen. Hätte ich der Gänseliesel in Göttingen, wo ich 1991 als RAin tätig war, nicht versprochen, diese Dissertation zu beenden komme was da wolle, ich hätte die Dissertation ab gebrochen. Aber nur der Wahrheit und der Wissenschaft verpflichtet, habe ich den überarbeiteten Teil, der die Essenz meine These Soziale Schutzgebote enthielt, 6/1994 im Dekanat der Goethe Universität eingereicht. Teil 6 Weisheit (Kegel)
Inzwischen war aber die Essenz des arbeitsrechtlichen Teils meiner Dissertation mit Zustimmung Professor Simitis als Aufsatz in der NZA 1994 erschienen. Ich verzichte nie auf eine Forschungsidee.
Damit war in wenigen Seiten die europarechtliche Problematik gelöst. Es folgten Stimmen, die mir darauf hin zur Habilitation rieten. Ost Universitäten bekundeten ihr Intetesse für ein Postdoctoral dort. Ich aber hatte Depressionen, fühlte mich nach wie vor belogen, betrogen, wissenschaftlich nicht wert geschätzt und am Boden zerstört. Teil 7 männliche toxische Hybris
Man riet mir, das Gespräch mit Professor Simitis zu suchen, er sei doch Rechtswissenschaftler.
Ich beschloss tapfer, dies in Müster beim Juristentag, an dem ich ohne hin Teil nehmen wollte, zu tun. Vorher sprach ich dort mit dem Zweitkorrektor, der mir mitteilte “Sie liegen auf meinem Schreibtisch” und ich solle doch den Erstkorrektor “mal gegen das Schienbein treten”. Ich neige nicht zu Gewalt, sondern suchte das Gespräch.
Er fand mich wieder sehr nett, hatte keine Ahnung, wer ich bin, und missverstand Habilitation mit Dozentin als Zivilrechtsanwältin im Osten, was er für eine geoßartige Idee hielt.
Ich missverstanden “qualifiziert” und freute mich.
Danach sichtete ich Doktor Daddy, gerade mal wieder sehr wütend. Ich nahm seine Verfolgung in die Abteilung ÖR auf, und es gelang mir, ihn wieder zu beruhigen. Diese nationalen! …
Besonders freute er sich beim Kaffee zu hören, dass mit meiner Dissertation jetzt alles qualifiziert Ok sei (er hatte diese inzwischen im Dekanat interessiert gelesen), konnte das selbst nur bestätigen, dass diese überarbeitete Essenz (ganz alleine? Wow) noch besser sei als 1993.
So schnell wie ich strahlend wurde noch nie jemand von einer Depression geheilt.
8. Weisheit (Kegel)
Danach überschlugen sich die Erwignisse, meine Rückkehr ins Europarecht ÖR Goethe Universität war dort definitiv nur von Herrn Zuleeg (seit Münster 9/1994) gewollt.
10/1994 schilderte er mir die Vorgänge WS 1993/94 aus seiner Sicht als EuGH Richter. Ich glaube ihm heute bedingungslos, sonst würde ich das hier nicht schreiben.
Aber was sollte ich mit dieser für mich noch immer unfassbaren Wahrheit tun?
Er wollte, dass meine Dissertation jetzt so schnell wie möglich begutachtet wird, 6-10/1994 ist objektiv kein langer Zeitraum, aber er fragte nach Professor Simitis, und ich antwortete „er wird schon damit fertig werden“, und ich meinte nicht die Begutachtung, sondern die Wahrheit Zuleeg, die er ihm bitte selbst sagen sollte.
Inzwischen kündigte ein Plakat den Vortrag Professor Höberle zu Wahrheitsproblemen im Verfassungsstaat an. Dies erschien mir der richtige Ort, reflektiert darüber nach zu denken. So lernte ich Professor Häberle und den späteren Prüfungsvorsitzenden Professor Pernice kennen
9. Weisheit (Häberle)
Kurz darauf wurde meine Dissertation mit „cum laude“ bewertet. Das Lob Professor Simitis für eine nichtexistende Zivilrechtsanwältin, die im Aufbau Ost als RAin und Dozentin arbeiten wollte, oder das „nicht gewollt“ männliches ÖR Goethe Universität der existierenden Rechtswissenschaftlerin im Europarecht.
Das Zweitgutachten erfolgte unangemessen schnell mit cum laude, während noch die von Herrn Kegel unterstützte Bitte um ein Gespräch mit dem Erstgutachter Simitis lief, damit die Dissertation für qualifiziert überarbeitet werden konnte. Was Professor Simitis aber explizit am Telefon „nicht wollte“. Teil 10 Destruktion
Um die Absurdität auf die Spitze zu treiben, wurde der Europarechtsprofessor Pernice im Zivilrecht als „fachfremd“ als Prüfungsvorsitzender für die Disputation hin zu gezogen.
Diese wurde, warum auch immer mit „magna cum laude“ bewertet, einzige Begründung Professor Pernice als Prüfungsvorsitzender: „weil Sie diese so verteidigt haben“.
Ich denke, es war aber eher die Einsicht Professor Simitis, er ist Rechtswissenschaftlet. dass er so! meine wissenschaftliche Qualifikation weder beurteilen noch nicht beurteilen konnte. Teil 11 Rechtswissenschaft
Happy end?
Ich bekam 2/1995 die von mir gewünschte Stelle als Postdoctoral internationales ÖR im Aufbau Ost an der Europa Universität Viadrina.
Teil 12 Weisheit