„Schwanken zwischen Hoffnung und Verzweiflung“
Innenansichten aus der deutschen Völkerrechtslehre
Um das Völkerrecht steht es schlecht. So ist es derzeit nicht nur bei uns, sondern weltweit zu lesen. Normen werden missachtet, Urteile nicht befolgt und Gerichte sanktioniert. Auch die Rolle Deutschlands ist im Wandel. Einst stolze Verfechterin einer „regelbasierten internationalen Weltordnung“, sieht sich die Bundesrepublik zunehmend häufig dem Vorwurf „doppelter Standards“ und allenfalls selektiver Folgebereitschaft gegenüber bindendem Recht ausgesetzt. Wie ist es, in diesen Zeiten Völkerrecht in Deutschland zu unterrichten? Wie geht es den Vertreter*innen einer Disziplin, die manche in einer Existenzkrise, viele jedenfalls aber in einem Stresstest wähnen?
Wir haben Dutzende deutsche Völkerrechtsprofessor*innen angeschrieben und sie gefragt, wie sie sich fühlen. Zurück kamen Meldungen, die von Zuversicht und Optimismus bis hin zu Ratlosigkeit und Resignation reichen. Weil es uns dabei um ein allgemeines Stimmungsbild und nicht um die Gedanken Einzelner geht, geben wir die Antworten ohne namentliche Zuordnungen wieder – ungefiltert, ungekürzt und teils auch überraschend:
„Die Stimmung ist schlecht, die Welt geht vor die Hunde, und das Völkerrecht scheint nur noch dort zu wirken, wo es schadet.“
„Krise des Völkerrechts – von wegen. Das Völkerrecht ist die einzige Sprache, die in dieser katastrophalen Welt noch Wirkung hat – seine bloße Berufung lässt die Regierungssprecher ins Stammeln kommen und weist die Scheinheiligkeit der Regierenden klar auf. Wer die Voraussetzungen des Selbstverteidigungsrechts im Kriegsvölkerrecht kennt, wer weiß, wann Krankenhäuser oder Atomanlagen oder Zivilisten bombardiert werden dürfen, wer die Verfahrensvorschriften des Internationalen Gerichtshofs verstanden hat, der kann den Reden der Macht und der Staatsräson, der Zweckmäßigkeit und der Scheinmoral, etwas Wirksames entgegensetzen. Lange Zeit zu Recht kritisiert, ist das Völkerrecht unerwartet zum effektivsten Mittel der Gerechtigkeit geworden – kein Wunder, dass es bekämpft wird. Was als Krise des Völkerrechts bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit die Krise einer Welt, die seinen Einspruch nicht ertragen kann. Es ist die Verantwortung der Völkerrechtler, diesen Einspruch klar zu formulieren, immer wieder.“
„Ich bin schockiert, wie viele KollegInnen eine starke innere Distanz zur Zerstörung des Völkerrechts entwickelt haben oder aber in Zynismus und Resignation verfallen. Doch wir brauchen weder das Ignorieren noch die bloße Krisenbeschreibung, sondern den Blick nach vorne. Notwendig wäre ein kritischer und multiperspektivischer rechtsvergleichender Blick auf das Völkerrecht als globales Phänomen mit allen seinen Herausforderungen, ohne aber das Vertrauen in seine Stärken zu verlieren. Denn wir schulden der nächsten Generation und unseren Studierenden das Vertrauen, dass die Krisen zu lösen sind. Die Ukraine verteidigt das Völkerrecht und auch Teile der iranischen und russischen Zivilgesellschaft arbeiten jetzt schon an einer demokratischen und rechtsstaatlichen Neuaufstellung ihrer Staaten für den Moment, in dem die Völkerrechtsfeinde besiegt sind. Ich wünschte mir, wir würden Ängste und Frustrationen stärker beiseiteschieben und sie mehr dabei unterstützen.“
„Das sind so disruptive Zeiten, dass es ein Epochenwandel ist. Es ist erschütternd zu sehen, wenn Völkerrecht gebrochen wird. Unterrichten und forschen wird dadurch umso wichtiger. Das Völkerrecht wird nicht untergehen und wie es sich in den nächsten Jahren verändern wird, ist unklar. Damit Europa und Deutschland bei der Veränderung relevant sind, werden gute Völkerrechtler*innen weiter gebraucht. Zudem sind auch ‚Deals‘ zwischen Staaten völkerrechtliche Verträge; und nicht alle Staaten brechen das Völkerrecht. Daher: weiter forschen, weiter unterrichten; Entwicklungslinien, aber auch politische Spielräume im rechtlichen Rahmen aufzeigen. Dies alles, auch wenn es frustrierend ist zu sehen, wie immer gleiche Fragen immer wieder diskutiert werden müssen, ohne ‚Fortschritte‘: Zum Schutz der Umwelt in bewaffneten Konflikten habe ich 2000 promoviert. Fortschritte – also Fortentwicklung der Normen oder Dogmatik für einen besseren Schutz der Umwelt im Krieg – gab es in den 25 Jahren kaum. Und jetzt werden selbst fundamentale Normen wieder und wieder gebrochen.“
„Schwanken zwischen Hoffnung und Verzweiflung. Für jemanden, der in den 1990er Jahren völkerrechtlich sozialisiert wurde, sind die laufenden offenen Verletzungen der grundlegendsten Regeln und vor allem das totale Ausklammern juristischer Erwägungen im Diskurs über Krieg, Annexionen und Zölle schockierend. Es geht nicht um ein ‚back to normal‘ nach ‚Übertreibungen‘ der 1990er Jahre. Es geht um die juristische Begleitung und Verarbeitung der globalen Verschiebungen militärischer, wirtschaftlicher und politischer Macht. Die strukturellen Aufgaben des (Völker-)rechts müssen also kritisch reflektiert werden, und die Erneuerung von Inhalten sollte intellektuell vorbereitet werden. Fazit: Ich bleibe bei meinem Job, das Völkerrecht als Recht zu behandeln und nicht zum Spielball werden zu lassen, weder von kriminellen Staatsführern noch von hyperkritischen Diskursen, die das Völkerrecht nur als Deckmäntelchen der Hegemonie des ‚Nordens‘ ansehen. Vielleicht aber werde ich mich ganz in Disziplinen flüchten, die das Recht nur von außen betrachten oder zur Aktivistin mutieren.“
„Wer sein Leben dem Völkerrecht widmete, brauchte schon immer ein stabiles Nervenkostüm, um die erhebliche Kluft zwischen Schein und Sein zu überbrücken. Hatte sich diese Kluft mit dem Ende des Kalten Krieges verengt, so ist sie in letzter Zeit wieder deutlich breiter geworden. Wir müssen uns daher jetzt besonders engagieren, um die völkerrechtlichen Selbstverständlichkeiten der UN-Ära als Gebote der Weltvernunft im öffentlichen Bewusstsein wachzuhalten und gegen Angriffe auch aus dem eigenen Lager zu verteidigen. Dafür werden uns die nachfolgenden Generationen zur Rechenschaft ziehen.“
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„Die Zukunft des Völkerrechts steht auf dem Spiel. Wie sich die Politik dazu positioniert, ob sie Völkerrecht beachtet, bis zur Unkenntlichkeit verbiegt oder gleich ganz in den Wind schlägt, entscheidet aber nicht nur über die Zukunft des Völkerrechts, sondern auch über die Zukunft der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Denn damit ist eine Entscheidung darüber verbunden, ob wir uns auf die Seite autoritärer Staaten schlagen, denen die Menschenrechte nur lästig sind, oder die schrumpfende Gruppe demokratischer Rechtsstaaten stärken. Je weniger die internationale Gemeinschaft demokratische Rechtsstaatlichkeit einfordert, desto leichter wird es für autoritäre Kräfte im Innern. Je mehr eine Regierung nach außen eine regel- und rücksichtslose Politik verfolgt, desto stärker wird der Anreiz, demokratische und rechtsstaatliche Kontrollen zurückzufahren. Der Gaza-Konflikt zeigt diesen Zusammenhang bereits überdeutlich: Würde die Bundesregierung nicht die gravierenden Völkerrechtsverletzungen Israels decken, könnte darüber gesprochen werden, ohne zuletzt massiv gestiegene Repressionen.“
„Das Völkerrecht steht sehr unter Druck. Das jüngste Beispiel ist die Rechtfertigung des Angriffs auf Iran unter Art. 51 der UN-Charta, ohne dass überhaupt konkret geprüft und subsumiert würde. Friedrich Merz spricht von der ‚Drecksarbeit‘, die Israel für uns erledige. Der Zweck heiligt die Mittel, mit Völkerrecht hat das alles nichts mehr zu tun. Mit welcher Glaubwürdigkeit soll man dann noch das Völkerrecht gegen Russland in Stellung bringen? Wer das – aber auch die permanenten Völkerrechtsverletzungen in Gaza – rechtfertigen will, sollte ehrlich sagen: auf das Völkerrecht kommt es nicht mehr an.“
„Das Völkerrecht ist und bleibt das ius necessarium. Wir brauchen das Völkerrecht, aber das Völkerrecht braucht auch uns. Wir brauchen vor allem ein Mehr an Völkerrecht, nicht ein Weniger. Völkerrechtliche Normen werden zunehmend in Frage gestellt – durch bewaffnete Konflikte, Machtpolitik und das Schwinden multilateraler Verbindlichkeit. Gerade deshalb ist es zentral, Studierenden ein reflektiertes Verständnis für die Funktionsweise und Bedeutung des Rechts in internationalen Beziehungen zu vermitteln. Forschung muss in diesem Kontext mehr leisten als reine Analyse: Sie sollte Orientierung bieten und zur Stärkung eines gerechten, regelbasierten internationalen Miteinanders beitragen. Die aktuellen Umbrüche fordern dazu heraus, das Völkerrecht nicht nur zu erklären, sondern zu versuchen, es mitzugestalten. Kümmern wir uns um das Völkerrecht.“
„Ich bin völkerrechtsfrustriert.“
„Das Völkerrecht wurde zu allen Zeiten durch mächtige Staaten, die es offen missachten, herausgefordert. Was uns neu erscheint – nämlich, dass Staaten wie die USA oder gar Deutschland von der regelbasierten internationalen Ordnung Abstand nehmen oder nehmen könnten –, ist weder neu noch einzigartig. Mir macht Mut, dass das Interesse der Öffentlichkeit, von politischen Akteur*innen und Aktivist*innen und vor allem von Studierenden an dem ‚was das Völkerrecht sagt‘, nicht nachlässt. Daher können wir uns weder Zynismus noch Resignation erlauben. Dafür steht zu viel auf dem Spiel und dafür setzen täglich Menschen ihre Freiheit, ihre Gesundheit und teilweise auch ihr Leben für völkerrechtliche Grundregeln wie Frieden, globale Gerechtigkeit, Menschenrechte und Nachhaltigkeit ein. Kurz gesagt: Wann, wenn nicht jetzt?“
„Mich betrübt, wie selektiv die neue deutsche Regierung das Völkerrecht anwendet. Andere Staaten sollen Haftbefehle des IStGH ausführen, wir nicht. Israel verteidigt sich präventiv (und damit rechtswidrig), der Kanzler lobt Israels Mut. Als Völkerrechtler:in wird man ganz leicht in die eine oder andere Ecke gestellt. Und wer sich in den Medien zu Gaza, Iran oder Ukraine äußert, hat die Drohanrufe am nächsten Tag gleich mitgebucht. Die Politik muss sich klarer schützend vor uns Völkerrechtler:innen stellen. Aber natürlich sind wir auch selbst ein wenig an dieser Misere Mitschuld. Die ständigen Aufrufe, Veranstaltungen oder Institutionen zu boykottieren oder zu verbieten, weil dort Meinungen von Personen kundgetan werden, die uns nicht gefallen, sind überhaupt nicht hilfreich. Denn den besonderen Schutz von Art. 5 Abs. 3 GG genießen wir als Wissenschaftler:innen, nicht als Aktivist:innen.“
„Völkerrecht ist viel mehr als Krieg und Frieden. Es ist beileibe nicht tot, wenn auch unter Druck. Wir müssen Sorge tragen, dass es weiter wirkt, wir alle, Lehrende und Studierende. Zu verzweifeln war noch nie eine Lösung. Also: Lernt das Völkerrecht und erhaltet es lebendig, liebe Studierende!“
„Nicht das Völkerrecht befindet sich in einer Krise, sondern ein bestimmtes Verständnis seiner Rechtsnatur. Das Völkerrecht war immer schon von einer Differenz zwischen zwei Grundverständnissen beherrscht. Für den völkerrechtlichen Realismus bildeten die Staaten, deren Interessen, Ziele und Werte den Ausgangs- und Fluchtpunkt für die Entwicklung einer völkerrechtlich wohlgeordneten Welt. Dies galt auch dann, wenn man diese Orientierungen nicht teilte. Der völkerrechtliche Idealismus orientierte sich an Visionen einer ‚besseren Welt‘ – wie immer man diese definierte. Völkerrecht begriff sich als Projekt zur Verwirklichung von ‚global justice‘. Fruchtbare Völkerrechtswissenschaft bestand darin, beide Perspektiven zusammenzubringen. In den letzten drei Jahrzehnten war allerdings zu beobachten, dass die letztgenannte Perspektive in bestimmten – sicherlich dominierenden – Wissenschaftskreisen die Dominanz erlangte. Diese Kreise werden gegenwärtig in brutaler Weise von der Realität eingeholt. Anstatt über einen ‚Niedergang des Völkerrechts‘ zu klagen, besteht Anlass zur Beschäftigung mit der Frage, wie weit sich eine Völkerrechtswissenschaft von der Realität der hobbes’schen Staatenwelt entfernen kann, ohne dass sie zu einem sinnlosen Projekt wird.“
„Stimmt es wirklich, dass es zur Zeit besonders prekär um das Völkerrecht steht? Und dass – wie viele meinen – die Rolle der Bundesrepublik in der regelbasierten internationalen Ordnung im Wandel ist? Ich bin nicht sicher. ‚Doppelstandards‘ und Relativierungen völkerrechtlicher Bindungen sind ein prägendes Kennzeichen schon der vergangenen Jahrzehnte, und immer auch der deutschen Außenpolitik gewesen. Schon immer galten die Regeln der ‚regelbasierten Ordnung‘ mehr für die einen als für die anderen. Was – vielleicht – neu und anders ist, ist dass die Protagonisten sich oftmals nicht einmal mehr die Mühe machen, die genannten ‚Doppelstandards‘ zu verbergen (insofern parallel zur inzwischen bis ins bürgerliche Milieu hinein kaum noch camouflierten Fremdenfeindlichkeit – die es subkutan natürlich immer gab). Und schließlich (natürlich!): Ich beklage meine Sprachlosigkeit – viel öfter müsste ich öffentlich intervenieren, erklären, korrigieren, mahnen. Und das gilt nicht nur (aber auch) für Gaza.“
„Die internationale Rechtsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg: 1945–2025 R.I.P. Die G7-Erklärung zum offensichtlich völkerrechtswidrigen israelischen Angriff auf den Iran sowie die Aussage des deutschen Bundeskanzlers, Israel erledige dabei die ‚Drecksarbeit für uns‘, sind beschämend. Sie missverstehen opportunistisch die Lehren der Geschichte, um sich mit einer kriminellen israelischen Regierung und einer US-Administration zu verbünden, die entschlossen scheint, jene internationale Ordnung zu zerstören, die sie seit 1945 maßgeblich mit aufgebaut und getragen hat.“
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„Gerade in Zeiten wie diesen, da alles in Frage zu stehen scheint, dürfen sich die Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtler nicht vom Pessimismus entmutigen lassen und sich frustriert oder gar zynisch in ein weltabgewandtes Schneckenhaus zurückziehen. Against all odds, die regelbasierte internationale Ordnung braucht optimistische Stimmen, die dieses Ordnungsideal noch nicht abgeschrieben haben. Und wenn sich im Hörsaal die Studierenden nach wie vor für das Völkerrecht begeistern, macht das Mut und auch ein wenig Spaß, diese Stimmen gemeinsam laut werden zu lassen.“
„Wie jedes Recht dient auch das Völkerrecht ebenso der Ausübung von Herrschaft wie dem Interessenausgleich und dem Schutz der Schwächeren. Wer sich für seine Stärkung beim Schutz der Schwächeren und beim Interessenausgleich einsetzt, muss seit einiger Zeit herbe Enttäuschungen verkraften. Die Liste gerade auch fundamentaler, Rechtsbrüche ist lang, und im „Deal“ verkommt das Recht zum Büttel der Macht. Das rüttelt an den Fundamenten der bisherigen internationalen Ordnung. Angesichts höchst unvollkommener zentralisierter Durchsetzungsinstrumente beruht(e?) diese im Kern auf dem wechselseitigen Vertrauen in einen Minimalkonsens, welcher vor allem von der Erfahrung der beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts getragen wurde. Aktuell wird von zentralen Akteuren viel Vertrauen verspielt; der Minimalkonsens ist erkennbar brüchig geworden. Als Wissenschaftler:innen beobachten, analysieren und kommentieren wir diese Entwicklungen kritisch und machen uns Gedanken über mögliche Konsequenzen. Hoffnungsfroh stimmt das gestiegene Interesse bei Studierenden und in der allgemeinen Öffentlichkeit. Das Völkerrecht ist offensichtlich nicht allen egal.“
„Das Völkerrecht ist andauernd von Krisen geschüttelt, und das Durchsetzungsdefizit, insbesondere wenn Interessen mächtiger Staaten entgegenstehen, ist auch nichts Neues. Man sollte auch nicht vorschnell von Versagen oder Irrelevanz des Völkerrechts sprechen, weil das Völkerrecht als rechtlicher Maßstab gerade dann Bedeutung entfaltet, wenn es nicht eingehalten wird. Beunruhigend sind freilich erstens Umfang und Ausmaß der aktuellen Herausforderungen, zweitens Tendenzen, noch nicht einmal so zu tun, als nehme man das Völkerrecht ernst, und das Fehlen entsprechender Versuche, staatliches Verhalten völkerrechtlich zu rechtfertigen, und drittens der Eindruck, dass auch in Deutschland der Vorwurf der Völkerrechtswidrigkeit bei einigen staatlichen Entscheidungsträgern nur Achselzucken hervorruft oder gar offen argumentiert wird: Die anderen halten sich doch auch alle nicht dran, warum sollten wir das dann tun? Politik schlägt Völkerrecht, auf Völkerrecht wird sich vor allem berufen, wenn es die eigene Position stützt, sonst wird es ignoriert oder geht in der Abwägung mit politischen Erwägungen unter. Resignation ist indes keine Lösung, es gilt vielmehr gerade jetzt und umso mehr, doppelte Standards in der Nutzung des Völkerrechts klar und laut zu benennen. Ich unterrichte daher nach wie vor sehr gerne Völkerrecht und freue mich über das Interesse der Studierenden.“
„Es ist kurzsichtig und dumm, das Völkerrecht für das Faustrecht des Stärkeren aufzugeben. Hiervon profitieren nur wenige Mächtige – und dies auch nur um den Preis von Instabilität, Bürgerkrieg oder Krieg. Leider ist es durchaus denkbar, dass die Gegner des Völkerrechts dieser wichtigen zivilisatorischen Errungenschaft nachhaltigen Schaden zufügen. Für mich ist das aber ein Grund mehr, mich für den Erhalt (und die Fortentwicklung) des Völkerrechts einzusetzen.“
„Ich finde es immer schwieriger, zu völkerrechtlichen Fragestellungen zu forschen und zu lehren, ohne zu resignieren oder zur Zynikerin zu werden. Das Völkerrecht war immer eine besondere Ordnung, die auf die Akzeptanz der Staaten angewiesen war. Ich sehe den Ausspruch von Louis Henkin, dass sich die meisten Staaten die meiste Zeit an die meisten Regeln halten, aber zunehmend in Erosion begriffen. Dabei braucht es aus meiner Sicht gerade jetzt eine friedliche und auf rechtlichen Strukturen basierende Weltordnung. Heutige Strukturen zu reflektiven, zu reformieren – sie z.B. weniger eurozentrisch zu gestalten – wäre eine wichtige Aufgabe, die aber nicht erfüllt werden kann, wenn Staaten sich ganz grundsätzlich vom Multilateralismus abwenden.“
„Es gibt keinen Untergang des Völkerrechts und auch keinen generellen Rückzug vom Multilateralismus. Es stimmt, einige Länder – insbesondere unter bestimmten Führungspersönlichkeiten – haben eine Abneigung gegenüber dem Multilateralismus. Aber viele andere Staaten – tatsächlich die große Mehrheit – ziehen sich nicht vom Multilateralismus zurück. Ist das Völkerrecht als solches durch Trumps oder Putins Rückzug vom Multilateralismus gefährdet? Meine Antwort lautet: nein. Das Völkerrecht ist unkaputtbar. Es ist eine normative Form, die die Kehrseite moderner Staatlichkeit bildet. Solange es auf der Welt wenigstens zwei politische Gemeinwesen mit moderner Staatlichkeit gibt, wird es auch Völkerrecht geben. Ich will die Gefahren, denen wir gegenüberstehen, keineswegs kleinreden. Aber es gibt keinen Grund aufzugeben. Nur ein Beispiel: Gehen wir 50 Jahre zurück. Der Griff der Sowjetunion über Osteuropa war eisern. Und doch unterzeichneten 1975 alle relevanten Staaten im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa die Schlussakte von Helsinki. Der Rest, wie man so schön sagt, ist Geschichte.“
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Editor’s Pick
von MAXIM BÖNNEMANN
Ja, das Recht erscheint fragil. Doch was bricht, das muss nicht enden. Ich war gerade bei den Ukrainischen Filmtagen NRW und habe dort den Film Porcelain War gesehen. Es geht um das Leben dreier ukrainischer Künstler*innen unweit der Front, um Schönheit in Zeiten des Schreckens, Porzellan in Reichweite der Panzer und Kultur im Angesicht des Krieges. Slava, Anya und Andrey stemmen sich alle drei gegen die russische Diktatur, teils mit dem Pinsel, teils mit dem Gewehr in der Hand. Mut und Zuversicht wechseln sich mit Momenten der Angst und Unsicherheit ab. „Porzellan ist zerbrechlich”, sagt Slava an einer Stelle des Films. „Aber es kann auch wieder zusammengesetzt werden.”
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Die Innenansichten machen Hoffnung, trotz allem. Kümmern wir uns also um das „unkaputtbare“ Völkerrecht:
Seit den israelischen Luftschlägen gegen den Iran vor einer Woche überziehen sich beide Länder gegenseitig mit Angriffen. Die Bundesregierung deutete schnell an, dass die militärischen Maßnahmen Israels vom Recht auf Selbstverteidigung gedeckt sein könnten. Doch diese Position sei völkerrechtlich unhaltbar, so MEHRDAD PAYANDEH (DE).
Während sich die Aufmerksamkeit auf den Iran richtet, geht das Töten in Gaza weiter. Die Anzeichen für Völkermord häufen sich. ITAMAR MANN (EN) nimmt das zum Anlass, um generell darüber nachzudenken, wie sich staatliche Absichten (um-)formen. Zerstörungsabsicht entstehe allmählich und nicht linear – als Ergebnis von Handlungen, Unterlassungen, Emotionen und politischen Gelegenheiten. Was einst rechtlich als Selbstverteidigung gerechtfertigt gewesen sei, könne sich bei Israel so zu einem Völkermord verhärten.
Natürlich kann man Staaten nicht in den Kopf schauen (auch nicht dem Staatsoberhaupt), aber trotzdem lohnt es sich, den Blick ins Innere des israelischen Staates zu richten, wie OR BASSOK (EN) beweist: Er bemerkt, dass das Oberste Gericht beim Schutz demokratischer Institutionen aktivistisch sei, aber zum Schutz palästinensischer Menschenrechte schweige – ein Muster, das Bassok als „democracy washing“ beschreibt.
Selektive Rechtswahrung lässt sich nicht nur in Israel beobachten: Kürzlich hat der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, in einem Brief an Dobrindt die Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch deutsche Behörden im Kontext des Gaza-Konflikts scharf kritisiert. Und Polizist*innen sorgen sich, Recht zu brechen, wenn sie den Anweisungen des Bundesinnenministers zu Grenzzurückweisungen Folge leisten. Denn obwohl das VG Berlin die Zurückweisung dreier somalischer Asylsuchender an der deutschen Grenze durch die Bundespolizei für rechtswidrig hielt, hält Dobrindt an der Praxis fest. Kein klassischer exekutiver Ungehorsam – doch RAVEN KIRCHNER (DE) erkennt in der „Reduktion auf den Einzelfall“ einen neuen Typus der Missachtung von Gerichtsentscheidungen.
Nach den Beschlüssen des VG Berlin sind die drei beteiligten Richter*innen im Netz heftig diffamiert und bedroht worden. Was zunächst nur nach polemischer Kritik aussehe, sei jedoch kein Ausnahmefall, meint PHILIPP KÖKER (DE) – sondern Teil systematischer Bestrebungen, die unabhängige Justiz zu delegitimieren.
Ähnliche Bestrebungen lassen sich derzeit in Thüringen beobachten: Dort blockiert die AfD-Fraktion die Neubesetzung des Richterwahlausschusses. Aber existiert ihr Druckmittel überhaupt? Muss der Richterwahlausschuss tatsächlich erst neu besetzt oder eine Übergangsregelung geschaffen werden, bevor neue Richter*innen ernannt werden können? Für JULIA NEBEL, ROBERT KALINER und JONATHAN SCHRAMM (DE) eröffnen die Vorschriften des deutschen Richtergesetzes einen Ausweg.
Über das Verhältnis zwischen Parlament und Gericht entschied im März auch das Bundesverwaltungsgericht, mit anderen Vorzeichen: In seinem „BDS-Urteil“ hielt es Verwaltungsgerichte nicht für zuständig, über den BDS-Beschluss des Bundestags zu urteilen. Doch auch der Weg zum BVerfG bleibt wegen der prozessual hohen Hürden oft versperrt. NAVID JUNGMANN (DE) gibt Entwarnung: Diese Rechtsschutzlücke entspreche den Wertungen des Grundgesetzes.
Was den Werten der EU entspricht und was nicht ist wiederum in den aufsehenerregenden Schlussanträge von Generalanwältin Ćapeta in Kommission gegen Ungarn nachzulesen. Nach LENA KAISER (EN) und KONSTANTINOS LAMPRINOUDIS (EN) analysiert nun auch GEORGIOS ATHANASIOU (EN) die Schlussanträge, ordnet sie in die Rechtsprechungslinien des EuGH ein – und sieht darin Anzeichen für einen grundlegenden Rechtsprechungswandel.
Mit Werten ist es allerdings so eine Sache. So macht der EuGH in seinen „feministischen“ Asylfällen (WS, K und L, AH und FN) den asylrechtlichen Schutz davon abhängig, ob die Schutzsuchenden bestimmte „westliche“ Werte internalisiert haben, vor allem Geschlechtergleichheit. NARIN NOSRATI und DAVIDE TOMASELLI (EN) warnen vor Rechtsunsicherheit und ideologischer Instrumentalisierung.
Um Rechtssicherheit und ideologische Instrumentalisierung kann man sich nach den Präsidentschaftswahlen nun auch in Polen wieder sorgen. Doch der Sieg des ultrakonservativen Karol Nawrocki bedeute nicht, dass die polnische Demokratie verloren sei, ermutigen MACIEJ KISILOWSKI und ANNA WOJCIUK (EN): Ein neuer Verfassungskompromiss könne den Weg nach vorn weisen.
Der Weg nach vorn droht in Ungarn jetzt gesetzlich abgeschnitten zu werden. Der ehemalige Verfassungsrichter Béla Pokol schlägt vor, ein Notstandsregime einzuführen – mit dem Ziel, das illiberale System Ungarns gegen mögliche Re-Demokratisierungsversuche einer künftigen Regierung zu immunisieren. Angesichts dessen plädiert TÍMEA DRINÓCZI (EN) für einen post-formalistischen Ansatz demokratischer Rekonstruktion.
Demokratischer Konstruktion made in EU dient dagegen die Europäische Bürgerinitiative, ein 2012 eingeführtes quasi-direktdemokratisches Verfahren, das es einer Gruppe von mindestens sieben EU-Bürger*innen ermöglicht, die Union zum Handeln aufzufordern – wenn es ihnen gelingt, eine Million Unterschriften zu sammeln. Die zunehmenden rechtlichen Auseinandersetzungen rund um erfolgreiche, aber folgenlose Bürgerinitiativen verweisen laut ALBERTO ALEMANNO (EN) jedoch auf ein grundlegendes Problem: ein Auseinanderfallen von der Anerkennung partizipativer Demokratie und den institutionellen Realitäten.
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Musk, Power, and the EU: Can EU Law Tackle the Challenges of Unchecked Plutocracy?
(Edited by Alberto Alemanno & Jacquelyn D. Veraldi)
As calls for an EU response to Musk’s actions grow, the question of whether, why, and how the EU reacts remains open. Is Musk’s conduct problematic in terms of disinformation, electoral integrity, abuse of power, or a combination of these factors? This edited volume unpacks whether and how (EU) law may tackle the existence and exercise of unprecedented plutocratic power. The authors explore a multitude of legal avenues, from freedom of speech to competition law, technology law, data protection to corporate taxation.
Now available as soft copy (open access) and in print!
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Ob bald auch Künstliche Intelligenz Bürgerinitiativen einbringen kann? Nicht unwahrscheinlich. Immerhin wird bereits diskutiert, ob Inhalte von „Large Language Models“ als „Meinungsäußerung“ geschützt sind. Dies ist nämlich eine Vorfrage für die grundsätzliche Haftung für KI, insbesondere die Verantwortlichkeit von Entwickler*innen. GIOVANA LOPES und MARCO BASSINI (EN) analysieren eine aktuelle US-Gerichtsentscheidung und untersuchen, unter welchen Voraussetzungen das First Amendment KI-generierte Inhalte als „speech“ schützt.
Technische Fortschritte fordern auch das Strafrecht heraus. Zuletzt entfachte die Ausweitung der DNA-Analyse auf die biogeografische Herkunft eine Kontroverse. Das Versprechen vom „genetischen Phantombild“ durch die erweiterte DNA-Analyse klingt zwar nach Ermittlungserfolg, birgt aber Risiken für Diskriminierung und Fehldeutung. ALINA GORSTEIN und RABEA BENNER (DE) zeigen, warum die Technik mehr Unsicherheiten schafft als löst.
Unsicherheiten schafft in den USA derzeit ein Instrument, das eigentlich dazu gedacht ist, Ermittlungsfehler und Justizirrtümer zu berichtigen: die Begnadigung. Doch Trump verwandelt das Recht in seiner „Deal“-Mentalität immer mehr in ein Loyalitätsinstrument: Wer ihm freund ist, wird begnadigt – wer nicht, dem gnade Gott. DOUGLAS HUSAK (EN) analysiert, wie solche transaktionalen Begnadigungen die amerikanische Demokratie bedrohen.
Auch in Pakistan ist der rechtsstaatliche Gerichtsprozess in Gefahr: Zivilist*innen werden dort wieder vor Militärgerichte gestellt, seit das Oberste Gericht seine eigene Entscheidung aufhob, die diese Praxis zunächst für verfassungswidrig erklärt hatte. MUHAMMAD ASIF KHAN (EN) argumentiert, dass die Aufhebungsentscheidung nicht der Beginn, sondern das Ergebnis eines gefährlichen verfassungsrechtlichen Kurswechsels sei.
Venezuela befindet sich inmitten eines solchen Kurswechsels. Am 25. Mai fanden dort Kommunal- und Parlamentswahlen statt, aus denen Maduros Verbündete mit überwältigender Mehrheit hervorgingen. Das hatte auch damit zu tun, dass ein großer Teil der Opposition zum Boykott der Wahl aufgerufen hatte. Nach SAMUEL ISSACHAROFF und SERGIO VERDUGO (EN) müsse eine geschwächte Opposition die Frage, ob sie sich an Wahlen beteiligt oder sie boykottieren, sowohl unter pragmatischen als auch strategischen Gesichtspunkten abwägen – vor allem im Hinblick auf die verbleibenden Möglichkeiten demokratischen Widerstands.
Ende Mai verhandelte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte den Fall Ramos Durand u. a. gegen Peru, in dem es um Zwangssterilisationen in Peru geht, die dort zwischen 1980 und 2000 staatlich organisiert – und teilweise militärisch kontrolliert – stattfanden. Für PAULINA MACÍAS ORTEGA (EN) hat der Fall großes Potenzial: Erstmals könnte das Gericht Zwangssterilisationen ausdrücklich als reproduktive Gewalt und damit als geschlechtsspezifische Gewalt einstufen.
Historisch ist auch der Fall T.H. gegen Tschechien, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun entschied und der ebenfalls Zwangssterilisationen berührte: Erstmals wurde eine Beschwerde von einer nicht-binären Person erhoben. Der EGMR stellte fest, dass eine Sterilisation nicht Voraussetzung für die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität sein darf und sah Artikel 8 der EMRK verletzt. Doch der Gerichtshof schweige zu Artikeln 3 und 14, versage eine Entschädigung und schreibe T.H. wiederholt das falsche Geschlecht zu, wie SARAH OUŘEDNÍČKOVÁ und ZUZANA VIKARSKÁ (EN) kritisieren.
Für das „Outstanding Women Project“ porträtiert JULIA CLARA LIPS (EN) Vijaya Lakshmi Pandit: eine berühmte indische Diplomatin und Politikerin des 20. Jahrhunderts, die in den jungen Vereinten Nationen gegen die britische Kolonialherrschaft kämpfte (und wegen zivilen Ungehorsams mehrfach im Gefängnis saß – auch gemeinsam mit ihrer Tochter).
Diese Woche ging schließlich unser Symposium „GEAS-Reform: Halbzeit bis zur Anwendung“ (DE) zu Ende. CONSTANTIN HRUSCHKA räumt mit Missverständnissen zum unionalen Normwiederholungsverbot auf: Die Komplexität der Reform spreche für eine umfassende nationale Gesetzgebung – auf die Regelungs- und Verweisungstechnik komme es an. ANNIKA FISCHER-UEBLER und TANJA ROXANA ROLLETT erläutern die Chancen und Herausforderungen des neuen Monitoring-Mechanismus. Nach der Ausweitung im Rahmen der GEAS-Reform hat die Kommission im Mai bereits neue Vorschläge vorgelegt, um die Regelung zu „sicheren Drittstaaten“ weiter zu verschärfen. Warum es rechtlich höchst umstritten ist, das Verbindungskriterium abzuschaffen und Rechtsmitteln keinen automatischen aufschiebenden Effekt mehr zu gewähren, erklärt CATHARINA ZIEBRITZKI.
Eine Stimme aus der Völkerrechtslehre hat oben daran erinnert, dass „Resignation […] keine Lösung“ sei, „es gilt vielmehr gerade jetzt und umso mehr, doppelte Standards in der Nutzung des Völkerrechts klar und laut zu benennen.“ Und damit machen wir nächste Woche weiter.
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Das war’s für diese Woche.
Ihnen alles Gute!
Ihr
Verfassungsblog-Team
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