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18 September 2026

Wissenschaft im Visier der Politik

Selbstaufklärung als Fundament der Wissenschaftsfreiheit

Wissenschaftsfreiheit wird in der Regel einerseits als Freiheit verstanden, das zu erforschen, was seitens der Wissenschaften als untersuchungswert erachtet wird und andererseits als Freiheit, so zu forschen, wie es der Wahrheitsfindung dienlich ist, also als Freiheit der Methodenwahl. Dem ist zuzustimmen. Wissenschaftsfreiheit ist aber darüber hinaus noch die Möglichkeit, der eigenen Verantwortung wissenschaftsspezifisch nachzukommen, wodurch sich die zuvor genannte Freiheit erst fortlaufend begründet. Damit ist nicht die Verantwortung gemeint, gesellschaftsrelevantes Wissen zu produzieren (in welchem Umfang eine solche Verantwortung besteht, darüber lässt sich lange diskutieren). Vielmehr ist damit die Verantwortung gemeint, die Wahl der Untersuchungsgegenstände und gewählten Methoden kritisch zu hinterfragen.

Wissenschaftliche Selbstaufklärung

Wissenschaften sind nicht frei von Irrtümern und unzureichenden Methoden, aber sie sind bestrebt, diese zu erkennen und zu bereinigen. Sie agieren im Bewusstsein der eigenen Fallibilität, das bedeutet, ihrer eigenen, nie ganz zu überwindenden Unzulänglichkeiten, die der Wahrheitsfindung im Wege stehen. Im Ausgang des seit Kant zur Methode ausgearbeiteten Verdachts, dass bei einer Untersuchung das Gefundene selbst in die Dinge hineingelegt wurde und daher die Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis zu betrachten sind, hat sich neben fachspezifischer Selbstkritik und Selbstkorrektur die Wissenschaftstheorie etabliert; eine Disziplin, die das wissenschaftliche Arbeiten anderer Disziplinen kritisch analysiert. Nur dank fortlaufender Selbstaufklärung (also Selbstkritik und Selbstkorrektur) sind Wissenschaften lernfähig und können mit Recht so etwas wie Erkenntnisfortschritt proklamieren. Sie benötigen die Freiheit, diese Aufklärung selbst zu vollziehen und so zu vollziehen, wie es der Selbstentlarvung dienlich ist. Dies ist kein freiheitliches Ideal, sondern systemische Notwendigkeit, wie sich gleich zeigen wird.

In dieser Notwendigkeit liegt das Fundament der Wissenschaftsfreiheit, denn nur, solange eine solche Selbstaufklärung stattfinden kann und faktisch stattfindet, kann man die Wissenschaften sich selbst überlassen. Sie kommen nur dann ihrer Verantwortung nach, mit der eigenen Fallibilität umzugehen. Aber warum ist es notwendig, dies den Wissenschaften selbst zu überlassen, weshalb ist eine aufklärerische Korrektur von außen, etwa seitens der Politik, nicht nur juristisch unzulässig, sondern sogar unmöglich (indem es sich dann nicht mehr um eine Korrektur handeln kann, sondern nur um Vorwurf, Verbot und Zensur)?

Die Unmöglichkeit externer Korrekturen

Das hat weniger damit zu tun, dass es sich bei den Wissenschaften um ein geschlossenes gesellschaftliches System handelt, das Impulse von außen (der Umwelt) lediglich als Störungen abarbeiten kann. Vielmehr hat es damit zu tun, was die Bedingungen von Wissenschaftskritik sind. Hierzu liefert Niklas Luhmann folgende erhellende Überlegung, wobei „Beobachtung zweiter Ordnung“ das meint, was oben Selbstaufklärung genannt wurde:

„Der Beobachter zweiter Ordnung muß an Beobachtungen erster Ordnung anschließen können. Insofern ist und bleibt er selbst, bei allen Unterschieden der Unterscheidungen, die er verwendet, und bei allem Interesse an Widerlegung oder Korrektur, an Entlarvung, Aufklärung, Ideologiekritik, Moment desselben Systems rekursiven Beobachtens von Beobachtungen. Wer immer beobachtet, nimmt daran teil – oder er beobachtet nicht. Es gibt keine exemten Positionen […].“1)

Luhmann sagt damit das Folgende: Wer die Wissenschaften beobachten (und das heißt auch: kritisieren) will, um herauszufinden, ob sie blinde Flecken haben, Verzerrungen und Ideologien, muss teilnehmender Beobachter werden, begibt sich also zwangsläufig selbst in das System der Wissenschaften. Man kann schlicht nicht außen vor bleiben, man kann unmöglich Diagnosen von einem höheren Standpunkt aus anstellen. Man nimmt zwangsläufig teil an den Wissenschaften, nimmt teil an deren Beobachtung, wie Luhmann es formuliert. Anders gesagt: Wissenschaftskritik muss immer Wissenschaftstheorie und damit Wissenschaft sein. Es gibt keine Kritik von außen. Von außen gibt es nur Vorwürfe, die nie zu einer begründeten Kritik werden können, weil es dazu der teilnehmenden Beobachtung zweiter Ordnung bedürfte.

Hierin besteht das Fundament der Wissenschaftsfreiheit, nicht das juristische, sondern das systemische: dass sich die Wissenschaften nur selbst kritisieren und damit korrigieren und verbessern können und dies auch sollen.

Nun ist wissenschaftliche Selbstaufklärung im disziplinären Alltag kein Selbstläufer, sondern braucht einen Anlass. Einen solchen Anlass bieten beispielsweise überraschende Befunde, die nicht der Theorie entsprechen oder nicht dem, was die Methode hätte zeigen müssen. Sofern Befunde überraschen und zur Selbstkorrektur führen, zeugt dies von Ideologiefreiheit. Wissenschaften sind zwar nicht per se immun gegen Ideologisierung, aber insofern sie sich selbst über ihre Unzulänglichkeiten aufklären, zeigen sie die Fähigkeit zur Entideologisierung.

Verdacht und Vorwurf der Ideologisierung

Der Verdacht, dass bestimmte Wissenschaften ideologisiert sind, ist nie kategorisch von der Hand zu weisen. Aber wie lässt sich der Verdacht erhärten? Nur, indem die Beobachtung, auf der die Kritik fußen muss, teilnimmt an den Wissenschaften, also nur durch eine Wissenschaftstheorie, die selbst wiederum an den fraglichen Disziplinen teilnimmt. Um es ganz einfach auszudrücken: Begründete Kritik ist keine Überhöhung, sondern Teilnahme am Kritisierten.

Die AfD nun äußert im Regierungsprogramm von Sachsen-Anhalt den Vorwurf, bestimmte Wissenschaften seien ideologisiert oder sogar reine Ideologie.2) Damit ist die AfD nicht allein, sondern bedient sich eines in bestimmten Kreisen populären Narrativs. Selbstkritisch, wie die Wissenschaften nun einmal sind, lässt sich fragen: Was ist dran an dem Vorwurf? Oder um es mäßiger zu formulieren: Gibt es hierfür einen begründeten Verdacht? Der Vorwurf der AfD bezieht sich nur auf bestimmte Wissenschaftsbereiche. Zunächst sind das, wörtlich, „die Naturwissenschaften“. Es heißt: „Wie die Klima- und die Corona-Politik gezeigt haben, ist auch die Naturwissenschaft nicht mehr in der Lage, ideologiefreies Wissen zu erzeugen.“ Dieser Vorwurf enthält zunächst eine befremdliche Verallgemeinerung: Was haben beispielsweise Quantenphysik, anorganische Chemie und Evolutionsbiologie mit dem Klima oder mit Covid zu tun?

Der Vorwurf könnte bestenfalls für die Klimaforschung, die Virologie und die Immunologie zutreffen. Wie ließe er sich erhärten? Zumindest nicht so, wie die AfD es versucht, indem sie geltend macht, die „Klima- und die Corona-Politik“ hätten die Ideologisierung dieser Disziplinen bewiesen. Keine Politik beweist, wie es um die Selbstaufklärung der Wissenschaften steht.

Um das Beispiel der Klimaforschung zu nehmen: Wer sich nur ein wenig mit dieser befasst, wird feststellen, dass die Forschenden die Ergebnisse ihrer Messungen und Modellierungen durchaus umsichtig interpretieren. Exakte Prognosen findet man ebenso wenig wie die Behauptung eindeutiger Kausalitätszusammenhänge, stattdessen herrscht ein Bewusstsein von der Komplexität klimatischer Veränderungen und der Ungenauigkeit der bisherigen Methoden. Auch gibt es immer wieder Befunde, die überraschen und die Forschenden zum Nachdenken darüber bringen, welche Faktoren bislang noch unzureichend berücksichtigt wurden. Dies zeugt vom Bestreben, Methoden zu verbessern und Zusammenhänge besser zu verstehen.

Das beweist noch nicht, dass es an den klimatologischen Methoden nichts zu verbessern gäbe oder manch Paradigma nicht kritisch zu beleuchten wäre. Was sich aber oben zeigte, ist, dass man an der Klimaforschung teilnehmende Wissenschaftstheorie betreiben müsste, um zureichend festzustellen, ob die Klimaforschung ideologisiert ist. Man müsste teilnehmender Beobachter werden, der die dortigen wissenschaftlichen Beobachtungen wiederum beobachtet. Man würde Teil des Systems der Wissenschaften, Teil des Kritisierten. Damit also die AfD von Sachsen-Anhalt mit ihrer Diagnose recht haben könnte, müsste ihr Landesverband Wissenschaftstheorie betrieben haben und Teil der Wissenschaften geworden sein.

Daher gilt grundsätzlich und jenseits der AfD: Jeder politische Vorwurf der Ideologisierung der Wissenschaften ist unsinnig, egal, aus welchem politischen Lager er stammt. Begründet kann es nur einen wissenschaftlichen Vorwurf geben. Politisch muss es beim Verdacht bleiben, den man möglicherweise an die Wissenschaften heranträgt mit der Bitte um wissenschaftliche Überprüfung.

Weil der Vorwurf der AfD somit grundsätzlich widerlegt ist (der Verdacht wäre erst noch wissenschaftstheoretisch zu prüfen), ist er auch nicht weiter für die Virologie und Immunologie zu betrachten. Dass dort auf Drängen der Politik und Öffentlichkeit Empfehlungen ausgesprochen wurden, mag man diesen Disziplinen vorwerfen. Das hat aber nichts mit Ideologie zu tun, sondern bestenfalls mit mangelnder Zurückhaltung.

Ideologie versus aufklärende Kritik

Bemerkenswert sind im Weiteren die Vorwürfe des AfD-Regierungsprogramms gegenüber den Gender Studies und den Postcolonial Studies. Hier wird zwei Disziplinen die Wissenschaftlichkeit insgesamt abgesprochen. Vielmehr handle es sich um wissenschaftsfeindliche Ideologien: „Genderstudien beanspruchen zwar, Wissenschaft zu sein und damit in den Genuss staatlicher Wissenschaftsförderung zu kommen, dieser Anspruch hält jedoch einer objektiven Prüfung nicht stand. Recht besehen sind die Genderstudien größtenteils eine politische Ideologie.“ Zudem: „Postkolonialismus ist keine Wissenschaft, sondern die politisch motivierte Vernichtung der Wissenschaft.“ Das sind harte Vorwürfe. Lassen Sie sich erhärten? Die AfD spricht von einer „objektiven Prüfung“. Wie sah sie aus und wer hat sie durchgeführt? Etwa der AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt?

Gemäß dem oben Ausgeführten kann eine solche Prüfung nur stattfinden, indem Wissenschaftstheorie betrieben wird. Allerdings würde die Wissenschaftstheorie nie den Anspruch einer „objektiven Prüfung“ erheben, weil sie sich nicht als immun erachtet gegen jene Fallibilität, die sie bei anderen analysiert. Keine Wissenschaftstheorie ist erhaben über Kritik, da sie teilnehmende Beobachterin ist, was eine Objektivität kategorisch ausschließt.

Bemerkenswerterweise treffen die Vorwürfe der AfD hier zwei Disziplinen, die in ihrer Anlage selbst wissenschaftstheoretisch sind. Um es konkret zu machen: Die Gender Studies weisen beispielsweise die etablierten Wissenschaften darauf hin, dass geschlechtsspezifische Unterschiede in vielerlei Befunden nicht zureichend überraschen, sie aber überraschen sollten, und zwar derart, dass die etablierten Theorien und Methoden kritisch hinterfragt werden. Die Postcolonial Studies wiederum machen beispielsweise deutlich, dass in den Geschichtswissenschaften ein einseitig eurozentrischer Blick vorherrscht, der es unmöglich macht, die Kulturgeschichte global und damit möglichst objektiv zu betrachten. Beide Disziplinen agieren also wissenschaftskritisch und verhelfen den Wissenschaften dazu, bestimmte Methoden und Theorien im Sinne der Wahrheitsfindung zu verbessern oder sogar aufzugeben. Beide Disziplinen sorgen damit für eine Entideologisierung der Wissenschaften, sie regen an zu Selbstkritik und Selbstkorrektur, ohne zu glauben, sie selbst seien darüber erhaben.

Dass gerade diesen beiden Disziplinen der Vorwurf gemacht wird, reine, politisch motivierte und wissenschaftsfeindliche Ideologie zu sein, ist grotesk. Die AfD verwechselt hier methodische Kritik mit „Vernichtung der Wissenschaft“. Oder anders gesagt: Die Wissenschaften müssen die Kritik der Gender Studies und der Postcolonial Studies im Sinne der Selbstaufklärung aushalten, andernfalls wäre es um ihre Kritikfähigkeit schlecht bestellt.

Die AfD von Sachsen-Anhalt hätte nur dann einen Punkt, wenn sich nachweisen ließe, dass diese beiden Disziplinen selbst in ihrer Kritik ideologisch sind, indem sie sich mit ihrer Kritik über jegliche Kritik erheben. Wie ließe sich das nachweisen? Doch nur über eine Beobachtung dritter Ordnung, also mit einer wissenschaftstheoretischen Prüfung der wissenschaftstheoretischen Arbeitsweise der Gender Studies und der Postcolonial Studies. Und auch diese Prüfung könnte wiederum nicht objektiv sein, sie wäre wissenschaftlich nicht nur aufgrund ihrer umfassenden und tiefgreifenden Analysen, sondern auch aufgrund ihres Bewusstseins von der eigenen Fallibilität, die sie mit der Beobachtung der ersten und zweiten Ordnung gemeinsam hat.

Selbstverständlich reduzieren sich Gender Studies und Postcolonial Studies nicht auf die Analyse wissenschaftlicher Praktiken, sondern nehmen prinzipiell alle kulturellen Praktiken in den Blick. Sie sind daher nicht nur Wissenschaftstheorie und wissenschaftliches Korrektiv. Aber gerade darin liegt ihr Aufklärungswert für die Wissenschaften. Ob sie im Sinne eines gesellschaftlichen Korrektivs eine gesellschaftliche Bedrohung darstellen, wie es die AfD wohl mutmaßt, ist eine andere Frage. Wir wagen zu bezweifeln, dass irgendeine Wissenschaft eine gesellschaftliche Bedrohung darstellen kann, aber das verlangte nach einer eigenen Begründung.

Die Aufgabe jeder Wissenschaftspolitik

Für die Wissenschaften hingegen ist es wichtig, wissenschaftsinterne Korrektive zu haben, und hier werden künftig weitere folgen, die überhaupt erst dafür sorgen, dass die Wissenschaften dem Ziel der Objektivität näherkommen. Wer hingegen meint, von außen als Umwelt die Wissenschaften kritisieren zu können, und zwar nicht hinsichtlich ihres Outputs für die Umwelt, sondern hinsichtlich ihrer fehlenden Objektivität, hat die Wissenschaft im Kern nicht verstanden. Diese Kritik kann nur selbst wiederum Wissenschaft sein. Man muss sie den Wissenschaften überlassen.

Nur, wenn man ihnen diese Kritik überlässt und sie durch Selbstaufklärung ihrer Verantwortung nachkommen, gibt es auch eine normative Begründung dafür, weshalb die Wissenschaften darin frei sein dürfen, auszuwählen, was sie erforschen und wie – weil dies gezwungenermaßen vorläufig ist. Die Auswahl erfolgt im Bewusstsein der eigenen Fallibilität und Methodenproblematik und in der Bereitschaft zu einer Selbstaufklärung. Darin liegt das normative Fundament der Wissenschaftsfreiheit. Es zu erkennen, anzuerkennen und zu schützen, ist fortlaufende Aufgabe jeder Wissenschaftspolitik.

References

References
1 Niklas Luhmann, Die Wissenschaft der Gesellschaft (1992), S. 86
2 Regierungsprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt, https://afd-regierungsprogramm.de/, zuletzt abgerufen am 30.07.2026

SUGGESTED CITATION  Spoun, Sascha; Weiner, Sebastian: Wissenschaft im Visier der Politik: Selbstaufklärung als Fundament der Wissenschaftsfreiheit, VerfBlog, 2026/9/18, https://verfassungsblog.de/wissenschaft-im-visier-der-politik/, DOI: 10.59704/b5167ab2b4fa4c4b.

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