25 April 2012

Hell’s-Angels-Kutten müssen draußen bleiben

Aus dem Ressort Vermischtes gibt es heute zu vermelden, dass doch tatsächlich die Anordnung, keine Motorradrocker-Kutten unter den Zuschauern im Gerichtssaal zuzulassen, nicht gegen das Willkürverbot, das Recht auf ein faires Verfahren des Angeklagten und das Öffentlichkeitsprinzip verstößt.

So eine Kammerentscheidung des Ersten Senats heute.

Es ging um einen Hell’s Angel, der angeklagt war, einen Tattoo-Studio-Besitzer erpresst zu haben. Es bestand Anlass zur Befürchtung, seine schwergewichtigen Freunde könnten in großer Zahl und charakteristischer Uniform in den Zuschauerreihen Platz nehmen. Das wollte das Gericht verhindern:

Ein massenhaftes Tragen szenetypischer Kleidung stelle eine nicht hinnehmbare Machtdemonstration dar, die bei der Öffentlichkeit ein Gefühl der Unsicherheit und Bedrohung hervorrufen sowie Verfahrensbeteiligte einschüchtern und beeinflussen könne. Es sei seine Aufgabe, auf dem Gerichtsgelände für eine angstfreie Atmosphäre zu sorgen.

Den Rockern wurde dabei mitnichten verboten, sich die Verhandlung anzuhören. Sie wurden nur aufgefordert, ihre Kutten draußen zu lassen, was für die Kammer in punkto Öffentlichkeitsprinzip den Ausschlag gibt:

Das Gerichtsgebäude war auch für Träger der in der Sicherheitsverfügung bezeichneten Oberbekleidung nach wie vor einfach zugänglich, da diese nur ausgezogen und außerhalb des Gerichtsgebäudes hätte deponiert werden müssen.

Foto: Krissy Towers, Flickr Creative Commons


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Hell’s-Angels-Kutten müssen draußen bleiben, VerfBlog, 2012/4/25, https://verfassungsblog.de/hellsangelskutten-mssen-drauen-bleiben/, DOI: 10.17176/20181008-100047-0.

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Other posts about this region:
Deutschland