Open Access

Neben der inhaltlichen und redaktionellen Arbeit zu verfassungsrechtlichen Themen arbeitet der Verfassungsblog daran, Open Access (OA) in den Rechtswissenschaften zu etablieren. Daher verpflichtet sich der Verfassungsblog in seinem Open-Access-Statement dazu, langfristig die wissenschaftsgeführte Open-Access-Struktur zu bewahren. Über verschiedene Forschungsprojekte und im Austausch mit der OA-Community beteiligt sich der Verfassungsblog aktiv an der Weiterentwicklung und Gestaltung einer offenen wissenschaftlichen Publikationslandschaft. Um die Publikationsdienstleistungen nachhaltig zu finanzieren – ohne Gebühren für Autor*innen und Leser*innen – können Einrichtungen den Verfassungsblog mit einem Mitgliedsbeitrag unterstützen.

Testimonials

Der Verfassungsblog in der rechtswissenschaftlichen Publikationslandschaft

Armin von Bogdandy ist Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und Professor für öffentliches Recht an der Universität Frankfurt am Main. Er ist seit 2012 Autor des Verfassungsblogs.

Ich sehe den Verfassungsblog als eines der wichtigsten europäischen Foren in Fragen des Verfassungsrechts und der Verfassungspolitik. Es gibt nur wenige andere Publikationsorte, von denen ich mir eine ähnliche Wirksamkeit verspreche. Der Verfassungsblog spielt eine große Rolle in meiner wissenschaftlichen Arbeit. Hier habe ich mehr als bei fast allen anderen Foren die begründete Hoffnung, Wissenschaft, Politik und juristischen Dienste und nicht zuletzt Gerichte zu erreichen – und das in Europa und darüber hinaus. In der rechtswissenschaftlichen Publikationslandschaft erscheint der Blog deshalb als einer der wichtigsten Orte. Sollte er jemals verschwinden, wäre das ein gewaltiger Verlust. Neben dem German Law Journal ist der Verfassungsblog der wichtigste Beitrag aus Deutschland, um eine europäische Wissenschaft, einen europäischen öffentlichen Raum, die europäische Gesellschaft voranzubringen. Und es ist nicht so, dass Organe aus anderen Ländern diese Aufgabe leicht übernehmen könnten. Alle drei Phänomene sind prekär, umso wichtiger ist der Verfassungsblog.

Nikolas Eisentraut ist Inhaber der Juniorprofessur für Öffentliches Recht an der Leibniz Universität Hannover in Kooperation mit dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung. Er ist seit 2023 Autor des Verfassungsblogs.

Gerade im Öffentlichen Recht existieren mit dem Verfassungsblog und dem JuWissBlog zwei Orte, an denen sich gehaltvolle erste juristische Einordnungen zu aktuell drängenden Fragen finden. Blogs haben meiner Wahrnehmung nach im juristischen Publizieren mittlerweile eine ganz eigenständige Funktion eingenommen: Während Monographien erst Jahre später und Aufsätze zumindest mit einer Verzögerung von meist einigen Monaten juristische Fragestellungen aufbereiten, haben sich wissenschaftliche Blogs als Forum etabliert, um als Wissenschaftler auf dringliche Entwicklungen kurzfristig reagieren und direkt in den rechtswissenschaftlichen Dialog mit den Kolleg*innen treten zu können. Blogbeiträge ordnen ein, orientieren im juristischen Feld und sind anschlussfähig an Aufsatz- und Buchpublikationen, weil sie zu vertiefende Fragen kennzeichnen. Zugleich nehmen Blogs eine wichtige Funktion bei der Wissenschaftskommunikation ein, weil tagesaktuelle juristische Einordnungen etwa von der Presse deutlich einfacher rezipiert werden können.

Der Verfassungsblog zeigt die Potentiale des Open Access auf und wirkt damit aktiv an einem Kulturwandel hin zu mehr Open Access in der Rechtswissenschaft mit. Die Beiträge auf dem Verfassungsblog sind für alle zugänglich, verbreiten sich schnell und werden breit rezipiert. Sie verschwinden nicht hinter Bezahlschranken, die Nutzungsrechte bleiben bei den Autor:innen und die Verbreitung des von uns Wissenschaftler:innen geschaffenen Wissens wird nicht betriebswirtschaftlichen Interessen untergeordnet. Der Verfassungsblog zeigt, wie gut offenes Publizieren in der Rechtswissenschaft funktionieren kann. Für mich ist es der logische nächste Schritt, alle diese Vorzüge auch auf unsere anderen Publikationsformen zu übertragen und künftig auch Zeitschriften, Monographien, Sammelbände und Kommentare in Strukturen zu veröffentlichen, die unabhängig, gemeinnützig und wissenschaftsgetragen sind.

Gäbe es den Verfassungsblog nicht schon, müsste man ihn also erfinden. Wir Rechtswissenschaftler:innen haben unsere Elfenbeintürme schon lange verlassen, um mit unserem Fachwissen näher an den aktuell drängenden Themen zu sein. Wie wichtig waren die juristisch differenzierenden Stimmen auf dem Verfassungsblog in der Corona-Pandemie und sind es etwa neuerlich in den Debatten um den Israel-/Palästina-Konflikt und ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Damit keine Missverständnisse entstehen: Diese Themen verdienen alle eine tiefgehende rechtswissenschaftliche Durchdringung auch in den klassischen Formaten unserer Disziplin; sie allein aber wäre weltfremd und würde die Rechtswissenschaft isolieren.

Christoph Möllers ist Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin und Permanent Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin. Er ist seit 2011 Autor des Verfassungsblogs.

Der Verfassungsblog ist in Deutschland das einzige digitale Publikationsorgan, in dem Wissenschaft, Rechtspolitik und journalistische Fachöffentlichkeit in einen kontinuierlichen Dialog treten, der sowohl aktuelle als auch grundlegende Fragen diskutiert. Die Beiträge im Blog haben nicht ausnahmslos, aber zu einem wesentlichen und den Blog maßgeblich prägenden Teil wissenschaftliches Niveau und sind entsprechend mit Quellen und Anmerkungen versehen. Der Blog ist ein wichtiger Teil der deutschen und europäischen rechtswissenschaftlichen Publikationslandschaft. Das ist deutlich daran zu erkennen, dass Beiträge aus dem Blog in anderer wissenschaftlicher Literatur, ja mitunter auch in Gerichtsentscheidungen zitiert werden. Sie spielen auch in der rechtspolitischen Diskussion, etwa im (vor-)parlamentarischen Raum und in Ministerien keine kleine Rolle. Sollte der Verfassungsblog einmal verschwinden – es wäre ein schmerzlicher Verlust an einer wissenschaftlich unterfütterten Debatte zentraler verfassungsrechtlicher und verfassungspolitischer Fragen, namentlich in Deutschland und der EU.

Projekte

Ziel des vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) geförderten Projekts OpCon (Förderkennzeichen 01UG2403, Laufzeit: 01.04.2024-31.12.2026) ist es herauszufinden, unter welchen Bedingungen der Aufbau einer OA-Publishing-Organisation gelingen kann, die unabhängig einen offenen, wissenschaftlichen und transdisziplinären Verfassungsdiskurs herstellt und fördert. Das Projekt verfolgt dieses Ziel parallel über zwei Pfade: 1. die Entwicklung eines Organisationsmodells für einen rechtswissenschaftlichen Open-Access-Verlag; 2. die Entwicklung und Bereitstellung niedrigschwelliger und nachnutzbarer Prozesse zur transnationalen, kollektiven Finanzierung, um einen unabhängigen und gemeinwirtschaftlichen Betrieb nachhaltig zu gewährleisten.

Diamond Open Access (DOA) bezeichnet kostenfrei verfügbare wissenschaftliche Publikationen. Es fallen keine Kosten für Autor*innen an, wenn sie Zeitschriftenartikel oder Bücher veröffentlichen. Ebensowenig müssen Leser*innen Gebühren zahlen, die an diesen wissenschaftlichen Ergebnissen interessiert sind. Das Forschungsprojekt „Erwerbungslogik als Diamond-Open-Access-Hindernis: Aus-, Um- und Nebenwege“ (ELADOAH) untersucht, wie dieses Publikationsmodell in Deutschland langfristig organisiert werden kann. Es ist angesiedelt am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft und wird gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) (Förderkennzeichen 16KOA027B, Laufzeit: 01.10.2023-30.09.2025). Als Projektpartner erstellt der Verfassungsblog ein Rechtsgutachten, das sich mit dem Öffentlichen Haushaltsrecht in Zusammenhang mit der Finanzierung von DOA-Publikationen auseinandersetzt.

Open Access hat in der Rechtswissenschaft nach wie vor einen schweren Stand. Doch gerade qualitätsgesicherte Multi-Author-Blogs wie der Verfassungsblog können als innovative Publikationsformate eine wichtige Rolle dabei spielen, hergebrachte Strukturen aufzubrechen.

Das Projekt „Offener Zugang zu Öffentlichem Recht“ (OZOR, Förderkennzeichen 16TOA045, Laufzeit: 01.03.2021-28.02.2023) war eines von 20 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekten, die Open Access als neuen Standard für wissenschaftliches Publizieren nachhaltig vorantreiben sollen. Ziel von OZOR war es, Open Access als frei zugängliche Publikationsform in der Rechtswissenschaft zu etablieren.

LATEST POSTS

Who is In, Who is Out?

In our blog post “Access Denied”, we informed the research and Open Access (OA) community about Verfassungsblog’s removal from the Directory of Open Access Journals (DOAJ). With the publication of our appeal –  which was ultimately rejected by DOAJ – we also announced our intention to initiate a broader discussion with DOAJ and the OA community about the directory’s admission and removal processes. As DOAJ is a central and established instrument in the Open Access movement, we believe this discussion is vital. To enable an open and constructive conversation, I will revisit the arguments from our appeal and connect them to broader issues of Open Access publishing, funding, and DOAJ’s role in this process. Since Matt Hodgkinson, Head of Editorial at DOAJ, has recently published DOAJ’s response, I will engage with some of his key points.
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Access Denied

In January 2025, we were notified that Verfassungsblog had been removed from the DOAJ, our subsequent appeal was rejected. We want to take this as an opportunity and initiate a debate about standards, formats, and diversity of the Diamond OA publishing community. As a first step, DOAJ has kindly permitted us to publish our appeal as well as their appeals decision so that our community and partners are able to follow the respective reasonings.
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Money, Trust and Tools

Verfassungsblog faces the same challenges as any independent, non-profit, and community-led publication platform committed to Diamond Open Access (DOA). Recently, two projects were launched to strengthen DOA as a publishing model across borders and with a global reach. I attended the kick-off conference in Madrid to find out what we can learn from their approach, how we can benefit from their results and in what ways we can get involved to help shape the future of academic publishing.
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OZOR in Bern

Nächste Woche ist Open-Access-Woche: In Bern finden die Open-Access-Tage statt, und direkt im Anschluss geht es mit der jurOA-Tagung weiter. Der Verfassungsblog und das Projekt OZOR werden auf beiden Veranstaltungen vertreten sein.
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Wir möchten wissen: Was wünschen sich Bibliotheken?

Ziel unseres Projekts „Offener Zugang zu Öffentlichem Recht“ ist es, ein nachhaltiges Finanzierungsmodell für den Verfassungsblog zu entwickeln, das auch andere qualitätsgesicherte Multi-Author-Blogs nutzen können. Bibliotheken sehen wir auf dem Weg dorthin als unsere wichtigsten Partner. Uns ist dabei wichtig, dass wir den Bibliotheken das bieten, was sie benötigen, um den Blog und seine Publikationen in ihre Kataloge und Finanzierungsfonds einbinden zu können. Um herauszufinden, was es ist, das sie benötigen, laden wir sie dazu ein, an einer Umfrage teilzunehmen.
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Das OZOR-Projekt bei den Open-Access-Tagen (27. bis 29. September 2021)

Zusammen mit Raffaela Kunz vom Völkerrechtsblog ist der Verfassungsblog bei den diesjährigen Open-Access-Tagen vertreten. Dort stellen wir unser Projekt „Offener Zugang zum Öffentlichen Recht“ (OZOR) der OA-Community vor und diskutieren über die Rolle von (rechts-)wissenschaftlichen Blogs in der Wissenschaftswelt.
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Zugang im Lockdown – das Symposium

Wie wirkt sich die Pandemie auf das rechtswissenschaftliche Arbeiten, Studieren und Publizieren aus? Diese Frage stellten wir den Verfassungsblog-Leser*innen und baten um Essays, in denen sie über ihre Erfahrungen berichten. Aus den Texten ist das Online-Symposium „Zugang im Lockdown“ entstanden.
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Doppelt zitierfähig

Damit Open-Access-Blogs über die unmittelbare kostenfreie Publikation den wissenschaftlichen Diskurs mitgestalten können, ist es erforderlich, dass auf ihnen veröffentlichte Beiträge gut auffindbar, langfristig abrufbar und zitierfähig sind – die drei Voraussetzungen einer guten Open-Access-Publikationskultur.
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In a Nutshell

Am 1. März 2021 sind wir mit dem Projekt OZOR gestartet: Es wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Das Projekt OZOR soll testen, ob und wie ein qualitätsgesicherter Multi-Author-Blog wie der Verfassungsblog als Türöffner genutzt werden kann, um OA auch in den Rechtswissenschaften zu etablieren.
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Kontakt

Evin Dalkilic

Elena Di Rosa