Hans-Hugo Klein, Gauweiler und der Bankenverband
Im Deutschlandfunk heute morgen hat Hans-Hugo Klein ein rätselhaftes, verwirrendes, um nicht zu sagen: verwirrtes Interview über die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Euro-Bailouts gegeben.
Wenn ich das Orakel richtig deute, hält er eigentlich alles für prima verfassungsgemäß, weist auf die Verknüpfung von Währungs- und Wirtschaftsunion im Maastricht-Urteil hin, wiegt aber trotzdem in einer Weise zweifelnd den Kopf, die die Deutschlandfunkredaktion dazu bewegt, das Interview online wie folgt anzuteasern:
Vor der Entscheidung des Bundestages über den Euro-Rettungsschirm hat Professor Hans Hugo Klein, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, Zweifel am juristischen Bestand der getroffenen Maßnahmen geäußert.
Das sollte Peter Gauweiler zu denken geben, der jetzt nach der Abstimmung im Bundestag wieder klagen will, aber gleich vorsorglich sein Scheitern vorweg nimmt und die Schuld daran dem Bundespräsidenten und der Kanzlerin in die Schuhe schiebt, die Karlsruhe unziemlich unter Druck gesetzt hätten.
Welche Auswirkungen dieser Druck hat, kann ich Ihnen nicht sagen, aber ich denke, man muss es zumindest versuchen.
Das klingt nicht sehr siegesgewiss und erstaunlich resigniert. Offenbar traut er dem BVerfG nicht zu, dem Druck zu widerstehen.
Der Deutschlandfunk als Quelle verfassungspolitisch relevanter Meldungen sprudelt aber noch weiter: Der Bankenverband mahnt, dass die Finanztransaktionssteuer als spezielle Abgabe für Banken verfassungswidrig wäre. Wer weiß was näheres zur Tragfähigkeit dieses Arguments?
>> Der Bankenverband mahnt, dass die Finanztransaktionssteuer als spezielle Abgabe für Banken verfassungswidrig wäre. <<
Ich halte das eher für Lobbyismus. Warum die Finanztransaktionssteuer eine spezielle Abgabe für Banken sein soll, erschließt sich mir nicht, weil nicht nur die Börsenumsätze von Banken sondern von allen Teilnehmern an den Kapitalmärkten erfasst werden sollen.
Vermutlich spielt der Bankenverband darauf an, dass Steuern ja von der Allgemeinheit zu tragen sind und wohl der jetzige Entwurf des Gesetzes zu stark auf die Banken zugeschnitten ist.
Mit dieser Argumentation kann man dann versuchen die Finanztransaktionssteuer als getarnte Sonderabgabe zu qualifizieren, um dann bei Gruppenverantwortung oder bei der Sachnähe anzusetzen, um sie dann verfassungsrechtlich zu kippen.
Ansonsten:
Steuergesetzgebungskompetenz dürfte der Bund aus Art. 105 II iVm Art. 72 II, 74 Nr. 11 (Recht der Wirtschaft) haben.