Stadtbilder
Das Problem ist die Sprache des Kanzlers, nicht die Präsenz von Migrant:innen
Bundeskanzler Friedrich Merz hat Mitte Oktober mit seiner sogenannten „Stadtbild“-Äußerung polarisiert: Er lobte die sinkende Zahl von Migrant:innen und stellte fest, dass es trotzdem „im Stadtbild noch dieses Problem“ gebe. Neben der Vagheit seiner Aussage ist daran vor allem problematisch, dass Merz dadurch Exklusionspraktiken legitimiert und ein gesellschaftliches Klima schafft, in dem sich Menschen mit (familiärer) Migrationsgeschichte fragen müssen, ob sie noch dazugehören. Aus soziologischer Perspektive wird deutlich: Die Rhetorik des Kanzlers produziert jene Unsicherheit, die sie vorgibt, lediglich zu artikulieren.
Was war passiert?
Der Kanzler hatte wörtlich am 14. Oktober zunächst gesagt:
„Bei der Migration sind wir sehr weit. Wir haben in dieser Bundesregierung die Zahlen August 24, August 25 im Vergleich um 60 % nach unten gebracht, aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem, und deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen. Das muss beibehalten werden, das ist in der Koalition verabredet.“
Nach viel Kritik wurde Merz eine knappe Woche später um Klarstellung gebeten, wen und was genau er mit diesem Statement gemeint habe, und antwortete den fragenden Journalist:innen:
„Fragen Sie mal Ihre Töchter, was ich damit gemeint haben könnte. Ich vermute, Sie kriegen eine ziemlich klare und deutliche Antwort.“
Und erst zehn Tage nach der ersten Äußerung präzisierte Merz schließlich: Er habe mit seiner Äußerung vor allem Menschen ohne Aufenthaltsrecht und ohne Arbeit gemeint, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Regeln hielten. Zugleich stellte der Kanzler aber klar, Menschen mit „ausländischen Wurzeln“ seien „unverzichtbarer Bestandteil unseres Arbeitsmarktes“. Und weiter:
„Wir können auf sie eben gar nicht mehr verzichten, ganz gleich, wo sie herkommen, welcher Hautfarbe sie sind und ganz gleich, ob sie erst in erster, zweiter, dritter oder vierter Generation in Deutschland leben und arbeiten.“
Wo ist das Problem?
Jede dieser Aussagen ist problematisch – und zwar ganz unabhängig davon, ob eine angebliche Mehrheit der Bevölkerung ihnen zustimmt.
Zunächst fällt die Vagheit des ersten Statements auf, in dem der Kanzler von einem „Problem im Stadtbild“ sprach und dies mit der Notwendigkeit von Rückführungen verband – ohne zu konkretisieren, welche „Probleme“ er konkret meint. Diese Unschärfe konstruiert ein kollektives Unwohlsein, das mit der sichtbaren Präsenz vermeintlich „Anderer“ verknüpft wird, und befeuert so ein gesellschaftliches Klima, in dem rassistische Anfeindungen wahrscheinlicher werden. Denn Merz problematisierte nicht das Verhalten bestimmter Gruppen, sondern ihre bloße Präsenz „im Stadtbild“. Damit suggeriert er gleichzeitig, dass man Menschen ansehen könne, ob sie Deutsche sind bzw. sich legal im Land befinden oder nicht – eine Annahme, die faktisch falsch ist. Diese Vagheit eröffnet einen Interpretationsspielraum, der sich je nach politischer Ausrichtung ausfüllen lässt: von rechtsstaatlich durchgeführten Abschiebebemühungen gegenüber als „problematisch“ konstruierten Gruppen bis hin zu radikalen „Remigrations“-Fantasien und Vorstellungen einer ethnischen „Säuberung“ des Stadtbildes – Fantasien, die die seit Jahrzehnten gewachsene gesellschaftliche Vielfalt Deutschlands negieren. So fühlten sich dann auch viele migrantisierte Deutsche explizit mit angesprochen und fragten sich öffentlich, inwiefern Merz auch sie als „Problem“ im Stadtbild wahrnimmt. Dass ein Kanzler einen Raum öffnet, in dem sich Menschen fragen müssen, ob sie noch als Teil dieser Gesellschaft gesehen werden, ist fatal.
Dass Merz’ Vagheit kein Versehen, sondern politische Strategie war, wurde spätestens mit seinem nachgeschobenen Verweis auf die „Töchter“ deutlich, die schon wüssten, was Merz „gemeint haben könnte.“ Denn er kam so der Bitte um Präzisierung zunächst eben gerade nicht nach, sondern instrumentalisierte vielmehr Frauen und ihr Recht auf Schutz vor (sexualisierter) Gewalt für seine Anti-Migrations-Agenda. Wieder spielte er auf diffuse Ängste vor rassifizierten „Anderen“ als Gefahr an und schürte diese weiter.
Merz suggerierte dabei insbesondere – ohne dies jedoch auszuführen – dass gerade von migrantisierten Männern eine Gefahr für Frauen ausgehe. Damit bediente er sich eines historisch etablierten Narrativs: dem vermeintlichen Schutz „eigener“ Frauen vor „fremden“ Männern. Schnell kritisierten viele Frauen online und vor der CDU-Zentrale diese Instrumentalisierung scharf und betonten, dass Gewalt gegen Frauen ein großes gesellschaftliches Problem sei, diese jedoch nicht mit Migration in Verbindung stehe und nicht zur Legitimierung von Ausgrenzung instrumentalisiert werden dürfe.
Nach anhaltender öffentlicher Kritik stellte Merz schließlich doch noch klar, dass er mit dem „Problem“ im „Stadtbild“ keinesfalls Menschen meinte, die in Deutschland lebten und arbeiteten, sondern lediglich diejenigen, die keine Aufenthaltserlaubnis hätten, nicht arbeiteten und sich nicht an Regeln hielten. Selbst in seiner vermeintlichen Klarstellung gelang es Merz somit nicht nur, die seit langem beliebte Differenzierung zwischen „guten“ und „schlechten“ Migrant:innen zu bedienen; er lässt auch erkennen, dass Menschen mit Migrationsgeschichte für den deutschen Bundeskanzler nicht etwa integraler Bestandteil der deutschen Gesellschaft, sondern ihren Wert letztlich aus ihrer Arbeitskraft ziehen – zugespitzt also Gastarbeiter 2.0 sind.
Wer ist die „Bevölkerung“?
Erste Umfragen haben nicht lange auf sich warten lassen und kamen zu dem vermeintlich eindeutigen Ergebnis, nahezu zwei Drittel der Bevölkerung stimmten Merz’ Aussage zu. Die vom ZDF-Politbarometer bereitgestellten Grafiken suggerierten dabei, es handele sich um eine Zustimmung zur ersten Aussage von Merz. Tatsächlich war dies nicht der Fall. Die weiteren Fragen derselben Umfrage deuteten auch an, dass sich keineswegs eine Mehrheit der Menschen an öffentlichen Orten und Plätzen unsicher fühlt. Hinzu kommt: Die befragte Stichprobe sollte die wahlberechtigte Bevölkerung abbilden, also deutsche Staatsangehörige über 18 Jahren. Dies schließt große – und gerade besonders von der Aussage betroffene Personengruppen – von vornherein aus.
Und darin liegt ein weiteres Problem mit der Aussage von Merz und ihrer Rezeption: Eine einheitliche „Volksmeinung“ gibt es bei diesen Themen nicht. Gerade die Frage, was Sicherheit bedeutet, lässt sich in pluralen Gesellschaften nicht uniform bestimmen; vielmehr ist das Verständnis von Sicherheit immer auch lokal, gruppen- und kontextabhängig. Auch „Töchter“ werden daher ganz unterschiedliche Wahrnehmungen von deutschen Innenstädten haben. Empirische Forschungserkenntnisse verdeutlichen dies: 2023 haben wir eine qualitative, partizipative Studie zu städtischer Sicherheit in Hamburg durchgeführt.1) Die über 100 befragten Hamburgerinnen und Hamburgern haben auch 2023 – also noch vor der neuen Härte im Migrationsrecht – Migration nicht als Sicherheitsbedrohung genannt. Die Teilnehmer:innen betonten vielmehr, dass für sie nachbarschaftliche Strukturen und ein Gemeinschaftsgefühl in ihren Stadtteilen von wesentlicher Bedeutung seien. Aber auch Existenzsicherung und bezahlbarer Wohnraum sowie sichere Räume für vulnerable und marginalisierte Menschen wurden vielfach als Anliegen formuliert, die das Sicherheitsgefühl maßgeblich erhöhen. Schon dieser kleine Einblick zeigt: Gesellschaftliche Verständnisse von Sicherheit sind vielfältiger als dies in medialen und politischen Debatten – wie auch jene rund um die Stadtbild-Äußerung – vielfach suggeriert wird.
Merz nimmt für sich dagegen in Anspruch, die Meinung der Mehrheitsbevölkerung zu kennen und lediglich zu artikulieren. Durch diese Rhetorik produziert er jedoch eben jene Ängste (vor Migration, vor Migranten und vor öffentlichen Orten), die er lediglich zu spiegeln vorgibt. Die Äußerungen des Kanzlers marginalisieren auf diese Weise genau die zuvor skizzierten – durchaus diversen – Perspektiven der Mehrheitsgesellschaft, von denen der von den Äußerungen betroffenen – marginalisierten – Communities ganz zu schweigen.
Städte sind Migration
Merz’ Äußerungen stehen aber auch in einem bemerkenswerten Kontrast zur historischen und gegenwärtigen Realität städtischer Räume. Diese waren nie Orte einer homogenen autochthonen (d.h. ursprünglich ansässigen) Bevölkerung; in der Stadt kamen stets neue Zuwandernde und Schutzsuchende an, die sich hier niederließen. Städte sind seit jeher Orte der Immigration und des Asyls, das Stadtbild ist von gelebter Diversität geprägt. Bereits in der Antike haben Städte das Asylrecht eingeführt und praktiziert. Die Tradition des Asylrechts geht auf die griechische Polis, biblische Asylstädte und die freien Städte im Mittelalter zurück, wo Verfolgten innerhalb der Stadtmauern Schutz gewährt wurde.2)
Auch gegenwärtig nutzen Städte weltweit ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht für eine solidarische Flucht- und Migrationspolitik jenseits bundespolitischer Versicherheitlichung. Besonders bekannt sind die Sanctuary Cities in den USA und Kanada, die Schutzsuchenden und Zugewanderten einen sicheren Ort bieten wollen. Auch in Deutschland betreiben eine Reihe von Städten und Gemeinden eine proaktive solidarische Migrations- und Flüchtlingspolitik. So schlossen sich 320 Städte in dem Netzwerk „Sichere Häfen“ zusammen, das mehr Geflüchtete aufnehmen will als gesetzlich vorgeschrieben und für Seenotrettung sowie legale Fluchtwege eintritt – und damit ein Gegenmodell zum derzeitigen Abbau von Menschenrechten Geflüchteter durch Bund und EU bietet. Berlin klagte gegen den Bund für sein Recht, Menschen aus überfüllten griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen, Bremen und Hamburg bieten Menschen ohne Papiere gesundheitliche Versorgung, Halle beschloss eigenständige Maßnahmen für individuellen Wohnraum. Diese Beispiele zeigen: Eine andere, inklusive Politik ist möglich und wird gerade in Städten durchaus praktiziert.
Wen meint Merz denn nun?
Die letzte Klarstellung des Kanzlers enthüllt immerhin, wen Merz denn nun gemeint haben will: Die „ausreisepflichtigen“ Ausländer ohne Arbeit sollen es sein. Diese Konkretisierung kann sich nur auf Menschen beziehen, die im Nicht-Status der Duldung leben. Die Duldung ist letztlich nichts anders als die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung; sie gewährt den Betroffenen keinen Aufenthaltsstatus, führt aber dazu, dass ihr Aufenthalt in der Bundesrepublik nicht strafbar ist. Eine Duldung hat immer dann zu erfolgen, wenn die Abschiebung des Betroffenen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Das kann aus ganz unterschiedlichen Gründen der Fall sein, etwa wenn die humanitäre Situation im Herkunftsland eines abgelehnten Asylbewerbers eine Abschiebung nicht zulässt, wenn keine Identitätspapiere vorliegen oder wenn gesundheitliche Gründe einer Abschiebung entgegenstehen. Der Gesetzgeber selbst hat die Duldungstatbestände in den vergangenen Jahren aber immer mehr ausgeweitet. So hat er etwa die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung eingeführt, die es Menschen, die einer sozialversicherungspflichten Beschäftigung nachgehen oder die sich in einer staatlich anerkannten Ausbildung befinden, unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Straffreiheit, gesicherter Lebensunterhalt und mündliche Deutschkenntnisse) erlaubt, im Bundesgebiet zu verbleiben.3)
Auch insoweit bezieht sich Merz also auf eine äußerst heterogene Gruppe von Menschen. Soweit Merz die Gruppe durch ihre Arbeitslosigkeit qualifiziert, ist darauf hinzuweisen, dass geduldete Menschen nur in engen Grenzen einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen und insbesondere abgelehnte Asylbewerber:innen aus sicheren Herkunftsstaaten (§ 60a Abs. 6 Nr. 3 AufenthG) und Personen mit ungeklärter Identität qua Gesetzes davon ausgeschlossen sind, eine Erwerbstätigkeit auszuüben (§ 60b Abs. 5 AufenthG). Mit den Worten „ausreisepflichtig“ und „ohne Arbeit“ zieht Merz also bewusst Kategorien heran, die suggerieren, dass die in Bezug genommenen Personen sich nicht sozialadäquat verhalten, eben Probleme bereiten würden. Tatsächlich läge es aber in der Hand des Staates, die Hürden für die Aufnahme von Arbeit zu senken und den Aufenthalts zu legalisieren.
Stattdessen suggeriert Merz, die „Probleme“ im „Stadtbild“ ließen sich durch Abschiebungen lösen – und gibt damit ein von vornherein nicht einlösbares Versprechen ab. Denn selbst wenn ein Teil der geduldeten Menschen tatsächlich abgeschoben werden könnte, wird ein großer Teil der betroffenen Personen weiterhin in Deutschland bleiben. Selbstverständlich dürfen sich diese Menschen auch im öffentlichen Raum aufhalten – und angesichts ihrer vielfach beengten Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften bleibt ihnen oft wenig anderes übrig.
Die Aussage des Kanzlers hat jedoch noch einen weiteren, nicht minder problematischen Effekt: Letztlich legitimiert sie nämlich die durch die Strafvorschriften des Aufenthalts- und Asylgesetzes ohnehin latente Praxis eines racial profiling bestimmter Personengruppen. Werden nämlich bestimmte migrantische Gruppen als „Gefahr“ für die „Sicherheit“ der Mehrheitsgesellschaft gelabelt, liegt ihre engmaschige Polizierung – unter Rückgriff auf präventives Polizeirecht oder eben repressives Migrationsstrafrecht – nahe. Dies betrifft dann nicht nur „ausreisepflichtige“ Personen „ohne Arbeit“, sondern sämtliche migrantisch gelesene Personen, die sich in entsprechenden „Problemzonen“ aufhalten.
Rhetorische Abrüstung ist geboten
Nach alledem ist rhetorische Abrüstung dringend geboten. Die Sprache des Kanzlers hat reale Konsequenzen. Sie legitimiert Exklusionspraktiken, schürt Ängste sowohl bei den adressierten Bürger:innen als auch bei migrantisch gelesenen Menschen und spaltet die Gesellschaft in Dazugehörige und Fremde. Die deutsche Gesellschaft, die sich ohnehin damit schwer tut, sich als Migrationsgesellschaft zu begreifen, wird durch derartige Äußerungen weiter fragmentiert: Menschen mit (familiärer) Migrationsgeschichte wird ihre Zugehörigkeit abgesprochen.
Wir leben in einer Zeit, in der rassistische Anfeindungen und Übergriffe zunehmen und bezüglich bestimmter Regionen der Republik bereits von einer Rückkehr in die Baseballschläger-Jahre die Rede ist. In einer solchen Zeit braucht es keine rhetorische Auf-, sondern Abrüstung. Wir müssen Menschen mit (familiärer) Migrationsgeschichte ohne jeden Zweifel verdeutlichen, dass sie dazugehören, dass die Gesellschaft sich mit ihnen solidarisch zeigt und dass ihr Wert nicht von ihrer wirtschaftlichen Produktivität abhängt.
Die Verknüpfung des Migrations- und Sicherheitsdiskurses stärkt demgegenüber nur rechtsextreme Akteure, allen voran die AfD. Zum einen, weil sie sich in ihrer seit langem praktizierten Exklusionsrhetorik bestätigt fühlen darf; zum anderen, weil der Ansatz, soziale Problemlagen mit migrationsrechtlichen Maßnahmen lösen zu wollen, realistisch nicht aufgehen wird. So könnten bei denen, die Merz im Kern erreichen will, Enttäuschung und Frustration entstehen – und sie die Alternative wählen.
References
| ↑1 | Insgesamt 125 Menschen im Alter von ca. 15 bis 70 Jahren beteiligten sich an zehn partizipativen Workshops in verschiedenen Nachbarschaften. Einige Workshops waren als offene Nachbarschafts-Workshops konzipiert und luden durch intensive Beflyerung vor Ort Menschen aus der direkten Nachbarschaft zur Teilnahme ein. Andere Workshops wurden in Zusammenarbeit mit Schulen und zivilgesellschaftlichen Vereinen durchgeführt, um insbesondere in den Nachbarschafts-Workshops unterrepräsentierte Gruppen wie Menschen mit Behinderungen, junge Menschen und Frauen mit (familiärer) Migrationsgeschichte anzusprechen. Es handelte sich um eine qualitative Studie, die nicht auf die Befragung einer repräsentativen Stichprobe angelegt war. Die Ergebnisse sind daher nicht repräsentativ für die gesamte Hamburgische Stadtgesellschaft, verdeutlichen jedoch die unterschiedlichen Sicherheitsverständnisse. |
|---|---|
| ↑2 | Heuser, Städte der Zuflucht, 2023, 35 f. |
| ↑3 | Vgl. §§ 60a Abs. 2 Sätze 2 bis 5, 2b, 60c, 60d AufenthG; vgl. ferner Gordzielik/Huber/Amir-Haeri/Naghipour, in: Huber/Mantel (Hrsg.), Aufenthaltsgesetz/Asylgesetz, 4. Aufl. 2025, § 60a AufenthG Rn. 3. |



