‚Pluralismus‘ in der Staatsrechtslehre – eine Problemanzeige
Das Merkel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat auch im Verfassungsblog eine ganze Reihe von ausgesprochen kritischen Würdigungen erfahren. Tatsächlich ist es bemerkenswert, dass die Senatsmehrheit an die Regierungschefin in einem parlamentarischen Regierungssystem, das notwendigerweise durch politische Parteien geprägt wird, in einer parteipolitischen Auseinandersetzung ähnliche Neutralitätsmaßstäbe anlegen will, wie an eine*n einfache*n Verwaltungsbeamten. Dahinter kommt eine jüngst wieder diagnostizierte ‚Staatsfixierung‘ der Demokratievorstellungen des Bundesverfassungsgerichts zum Vorschein, die tief in einem spezifischen Verständnis der deutschen Staatsrechtslehre vom Verhältnis von Staat und Gesellschaft wurzelt.
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