Eine umstrittene Generalklausel vor Gericht
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat über mehrere langjährige Verfahren gegen die Ausweitung polizeilicher Eingriffsbefugnisse durch Art. 11a des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) entschieden und die Vorschrift nur mit Einschränkungen für verfassungsgemäß – man könnte auch sagen: für teilweise verfassungswidrig – erklärt. Für die Staatsregierung besteht nun Nachbesserungsbedarf. Denn ansonsten wird eine ohnehin schon sehr kompliziert strukturierte Vorschrift, in die jetzt auch noch verfassungsgerichtlich verordnete Einschränkungen hineinzulesen sind, nicht nur die bayrische Polizeipraxis weiter verkomplizieren, sondern auch Betroffene vor weitere Rechtsunsicherheit stellen.
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