Aufstieg und Fall des Rechts auf individuelle Ausbildungsförderung
Allseits wurde ein Paukenschlag erwartet: Nachdem das BVerwG dem BVerfG 2021 die Frage zur Entscheidung vorlegte, ob der Grundbedarfssatz für Studierende mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wappnete man sich in Berlin bereits für das scheinbar Unausweichliche – ein menschenwürdiges Existenzminimum für Studierende. Die lange erwartete Entscheidung des BVerfG, die letzte Woche veröffentlicht wurde, ist allerdings eher Triangel als Pauke. Das BVerfG erkennt keinen Anspruch auf individuelle, existenzsichernde Leistungen der Ausbildungsförderung.
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