01 September 2026
Die Analyse vergisst nichts
Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse ist geklärt, dass diese einen erheblichen und eigenständigen Grundrechtseingriff darstellt. Bemerkenswert an dem Urteil ist, dass das Gericht dem Gesetzgeber ausführlich aufzeigt, wie er die Eingriffsintensität der Datenanalyse steuern kann. Nicht nachvollziehbar ist, warum der Gesetzgeber diese Möglichkeiten bislang so wenig nutzt. Die Intensität der mit der Datenanalyse verbundenen Grundrechtseingriffe lässt sich insbesondere durch die Wahl der einbezogenen Datenbestände steuern. Continue reading >>
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