30 April 2026
Open Access zwischen Zwang und Anreiz
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 24.03.2026 die Regelung über eine sogenannte Zweitveröffentlichungspflicht im Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (LHG BW) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Die Entscheidung verweist auf ein tieferes Problem: Während das strukturelle Ziel von Wissenschaft und wissenschaftlicher Kommunikation in der Verbreitung und Fortschreibung wissenschaftlicher Erkenntnisse liegt, sieht das Urheberrecht auch für wissenschaftliche Beiträge Ausschließlichkeitsrechte und Exklusivität vor. Continue reading >>
0



