17 June 2026
Forschung unter Vorbehalt
Heute stellte die UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan ihren Bericht zur Meinungsfreiheit in Deutschland vor – und zeigte sich wegen des Drucks auf die Wissenschaftsfreiheit besorgt. Anlass, einen Fall neu in den Blick zu nehmen: Das Arbeitsgericht Halle erklärte die fristlose Kündigung des Anthropologen Ghassan Hage durch die Max-Planck-Gesellschaft für rechtmäßig – und weitete dafür den Tendenzschutz wissenschaftlicher Betriebe auf politische Positionen der Institution aus. Das ist juristischer Unfug. Continue reading >>
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