02 September 2026
Von der Revisions- zur Tatsacheninstanz
Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts sieht neue erstinstanzliche Zuständigkeiten für das Bundesverwaltungsgericht vor. So sollen etwa Klagen gegen eine Einstufung von Personenzusammenschlüssen als Verdachtsfall oder gesichert verfassungsfeindlich sowie die Information der Öffentlichkeit darüber erstinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden. Kyrill-Alexander Schwarz hat im Verfassungsblog diese Zuständigkeitsverschiebung grundsätzlich begrüßt – jedenfalls aus verfassungsrechtlicher Perspektive. Diese Würdigung kann aus der Sicht der Praxis, d.h. der eines mit solchen Fällen befassten Bundesrichters, nicht unwidersprochen bleiben. Continue reading >>
0



