21 April 2026
Eine verkorkste Norm
Ende 2025 kehrte mit § 3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz eine alte Regel zurück: Auslandsreisen von Wehrpflichtigen sind wieder genehmigungspflichtig. Die hastig nachgeschobene „allgemeine Ausnahme“ aus dem Bundesverteidigungsministerium mag Reisepläne junger Männer vorerst gerettet haben, klärt aber nicht, wozu es diese Genehmigungspflicht eigentlich braucht. Die Regelung besteht, ohne dass ihre Funktion je überzeugend geklärt worden wäre. Aus rechtshistorischer Perspektive überrascht das kaum. Continue reading >>
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