18 August 2026
Dogmatische Schönheitsfehler
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur sog. Menschenrechtsliste, ist auf den ersten Blick zu begrüßen. Das BMI hatte Einreisezusagen, die die Vorgängerregierungen den sich in Afghanistan oder Pakistan aufhaltenden afghanischen Ortskräften nach eingehender Prüfung erteilt hatten, im Dezember 2025 kurzerhand für „ungültig und erloschen“ erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Praxis des BMI als willkürlich eingestuft und das Eilverfahren an das OVG Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. So positiv diese Entscheidung für den Betroffenenkreis auf den ersten Blick aussieht, so schwer fällt es doch, hier schon von einer wirklichen oder gar endgültigen Lösung zu sprechen. Continue reading >>
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