15 February 2011

Väter-Rechte: BVerfG rügt OLG-Familienrichter

Wozu deutsche Familienrichter fähig sind, lehrt eine heute veröffentlichte Einstweilige Anordnung aus Karlsruhe, dessen Sachverhalt mal wieder zu denen gehört, die mir einen Schauer den Rücken hinunter jagen.

In dem Fall geht es um ein 8-jähriges Kind, das bei seiner alleinerziehenden Mutter lebte. Diese bekam aus nicht näher genannten Gründen das Sorgerecht entzogen, das Kind kam einstweilen in ein Heim und sollte dann zum Vater. Kaum war es dort angelangt, kam das OLG Celle und sagte, Moment! Der Streit um das Sorgerecht der Mutter sei noch ungeklärt, das Kind dürfe nicht “seiner Mutter entfremdet” werden, also solle das Kind erstmal wieder weg vom Vater und sofort zurück ins Heim.

Das geht so gar nicht, befand die 2. Kammer des Ersten Senats (mit der neuen Richterin Gabriele Britz an Bord) und verhängte erstmal eine Einstweilige. Den Eltern das Kind wegzunehmen, sei der “stärkste Eingriff in das Elternrecht” und setze voraus, dass

dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist.

Dafür sei den Entscheidungen des OLG keinerlei Anhaltspunkt zu entnehmen. Umgekehrt wäre das Kind, wenn man es zurück ins Heim brächte, einem permanenten Wechsel von Umgebung und Bezugspersonen ausgesetzt.

Ich kenne die genauen Hintergründe des Falls nicht, deshalb halte ich mich zurück. Aber ich frage mich schon, ob es bei Familienrichtern eine Art déformation professionelle gibt, die sie blind macht für das, was ihnen eigentlich zum Schutz anvertraut ist, nämlich das Kindeswohl.

Update: Eine zweite Entscheidung der gleichen Kammer hebt ein Urteil des OLG Hamm auf, das einem Vater das gemeinsame Sorgerecht vorenthalten hat, weil die Mutter sich dagegen sperrte. Dass das nicht geht, hat das BVerfG letztes Jahr aufsehenerregender Weise festgestellt; die Kammerentscheidung ist die notwendige Konsequenz daraus.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Väter-Rechte: BVerfG rügt OLG-Familienrichter, VerfBlog, 2011/2/15, https://verfassungsblog.de/bverfg-rgt-olgfamilienrichter-lieber-ins-heim-als-zum-vater/, DOI: 10.17176/20181008-124600-0.

4 Comments

  1. Heiko Tue 15 Feb 2011 at 16:17 - Reply

    Gut das Väter langsam Rechte in der BRD bekommen.

  2. Entsorgter Vater Tue 15 Feb 2011 at 16:40 - Reply

    Frau Britz scheint die hohen Erwartungen zu erfüllen, die ihre Vita bei Vielen ausgelöst hat. Was aber wird aus den hunderten (oder tausenden?) Vätern, denen von Frau Hohmann-Dennhardt durch unbegründeten Nichtannahmeneschluss jede Hoffnung genommen wurde, ihre Kinder jemals wiederzusehen?
    Es kann nicht angehen, dass die Durchsetzung von Grundrechten zur Frage des Zeitpunkts der Antragstellung verkommt.

  3. Umgangsvater Tue 1 Mar 2011 at 14:40 - Reply

    Die ledige Mutter eines unehelichen Kindes eines mit einer anderen Frau verheirateten Mannes versuchte direkt nach dem Urteil des BVerfG den Mann schonmal im Vorwege als unzuverlässig darzustellen: Sie schrieb ihm ohne Anlass Briefe, in denen sie ihn beschimpfte, sich nicht ausreichend zu kümmern. Alles an den Haaren herbei gezogen aber klar ersichtlich, mit welcher Zielrichtung. Sollte er versuchen, das GSR zu bekommen, wird sie diese Briefe vorlegen, um den Anschein zu erwecken, dass SIE sich ja immer um Umgang bemüht, er sich aber nie gekümmert hätte. Nebenbei bemerkt, sie verklagte ihn alle Nase lang auf immer höheren Unterhalt, für sich, für das Kind und versuchte, seiner Familie jegliche Existenzgrundlage zu nehmen. Mal abgesehen davon, dass die Familie (auch mit Kindern) unter den ständigen Angriffen dieser Frau leidet und nicht mehr zur Ruhe kommt. Die Ehefrau wird sogar öffentlich verbal attackiert. Gleichzeitig will die ledige Mutter den Anschein erwecken, Umgang zu fördern? Der Umgang würde ja in der Familie des Mannes stattfinden, denn das Kind hat auch ein Anrecht auf Kontakt zu den Halbgeschwistern. Da die Exgeliebte aber ständig die Ehefrau schlecht macht und mit ständig neuen Unterhaltsforderungen versucht, deren Existenzgrundlage zu zerstören, kann man ihr kaum abnehmen, dass sie den Umgang in der Familie tatsächlich anstrebt. Sollte es zum Umgang in der Familie kommen und der Vater nicht mehr solo zur Mutter mit Kind fahren, dann wird die Mutter ihre Ablehnung sicherlich auf das Kind übertragen, immerhin ist die Ehefrau immer schon ihre wenn auch unfreiwillige Konkurrentin gewesen. Hoffentlich wird die Entscheidung über das GSR nicht abhängig gemacht von den Behauptungen einer Mütter, denn dass viele dann Murks erzählen, um den Vater auszutricksen, ist absehbar. Viele Mütter wollen zwar den Unterhalt (die Höhe am liebsten auch selbst bestimmen), aber Mitspracherecht der Väter in jeglicher Form? Bloß nicht. Begründung: Man könne sich nicht einigen, das wäre gegen das Wohl des Kindes. Tja, beim Unterhalt muss man sich nicht einigen, da kann man einfach fordern und einklagen und wenn der Mann die Mutter deswegen nicht mehr mag, wen störts? Wenn man GSR hat, dann muss man sich tatsächlich im Sinne des Kindes verständigen, das fällt vielen Müttern aber unsagbar schwer, deshalb haben viele auch kein Interesse daran.

  4. goll gabriele Wed 8 May 2013 at 16:46 - Reply

    Haben auch einen Rechtsstreit mit der Mutter unseres 2ten Enkels.Sie ist abgehauen weil Ihr alles zuviel wird Sie will nicht mehr Sie hat kein eigenes Leben mehr Sie will ihr Leben leben ,Kind blieb beim Vater jetzt will Sie das Kind haben kriegt jegliche unterstützung von den Ämtern Sie LUgt was das zeug hält und Ihr wird geglaubt,mein Sohn ist der Angearschte vonwegen mehr Rechte für Väter.Sie stand unter voller Betreuung egal kann das Kind auch noch versauen so erhält man sich auf den Ämtern ja die Arbeitsplätze

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