13 May 2020

Corona Constitutional #24: Ultra Vires, Runde 3

Ist im kalten Krieg zwischen Luxemburg und Karlsruhe die Atombombe gefallen? Und kann es sein, dass sie ihr Ziel verfehlt hat? Während Karlsruhe den Ultra-Vires-Backlash mit einer PR-Offensive in den großen deutschen Zeitungen einzudämmen versucht, ändert sich an den grundlegenden Problemen nichts. Diese, so ANUSCHEH FARAHAT im Gespräch mit Max Steinbeis, liegen nämlich viel tiefer: In transnationalen Solidaritätskonflikten, unklaren Kompetenzordnungen und fehlendem politischen Willen, die europäischen Probleme wirklich anzugehen.


SUGGESTED CITATION  Farahat, Anuscheh; Steinbeis, Maximilian: Corona Constitutional #24: Ultra Vires, Runde 3, VerfBlog, 2020/5/13, https://verfassungsblog.de/corona-constitutional-24-ultra-vires-runde-3/, DOI: 10.17176/20200514-013635-0.

One Comment

  1. Henri Schmit Sun 17 May 2020 at 09:00 - Reply

    Interessantes Interview! Anuscheh Farahats zweitletzte Antwort ist m.E. der springende Punkt des (mehrschichtigen) Konfliktes (zwischen Gerichten, zwischen EU-Instanzen und zwischen Mitgliedsstaaten). Der eigentliche Konflikt betrifft nicht die Verhältnismäßigkeit der unabhängigen Währungspolitik der EZB (ein komplizierter unendlicher Regress ohne rechtlich überzeugende Lösung), sondern das Zusammenspiel oder Gegeneinanderspiel von EZB, Euro-Gruppe und 19 nationalen Wirtschafts- und Finanzpolitiken. Ich bin jedoch nicht ganz mit der letzten Antwort einverstanden; ich glaube nicht, dass weitere Befugnisse oder weiteres Eingreifen des EU-Parlamentes in eine zukünftige europäische Steuerpolitik (EU-Steuern, EU-Steueramt, zwischenstaatliche Finanztransfers?) den bestehenden Konflikt beheben kann oder soll, sondern glaube, dass es eher im Eurosystem strengeren gemeinsamen Haushaltsregeln und einer strengeren Überwachung der Einhaltung der Regeln in den Mitgliedsstaaten bedarf. Der Unterschied zwischen den zwei Lösungen ist beträchtlich. Strengere Konvergenz der Wirtschafts- und Finanzpolitik im Euro-System, welche weniger auf eine allzu aktive Währungspolitik der EZB angewiesen ist, das ist was das BVerfG eigentlich will, glaube ich. Das würde ein langsames Abdriften schwächerer Wirtschaften und Finanzsystemen verhindern und das Risiko der Steuerzahler und Wähler der stärkeren Wirtschaften in Grenzen halten. Ich wäre mit dieser Schlussfolgerung voll einverstanden.

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