13 April 2010

Der Papst, ein immunes Staatsoberhaupt?

Im Skandal um pädophile Priester und den massenhaften Missbrauch von Kindern schwappt gegenwärtig eine Frage hoch, die auf den ersten Blick überhaupt nicht zum Thema gehört: Wann ist etwas ein Staat?

Das hat mit der Absicht zweier berühmter britischer Buchautoren und höchst glaubenseifriger Atheisten, Richard Dawkins und Christopher Hitchens, zu tun, den Papst bei seinem Großbritannien-Besuch im September verhaften zu lassen.

Der letzte absolute Monarch

Mal ganz abgesehen, ob der Plan strafrechtlich Hand und Fuß hat – der Papst genießt Immunität. Denn er ist Oberhaupt eines Staates. Eines sehr winzigen Staates zwar, des kleinsten der Welt: 44 Hektar ist er groß, also nur etwas größer als der Berliner Zoo. Allerdings mit 450 Staatsbürgern und 750 Einwohnern wesentlich weniger bevölkerungsreich, vom Artenreichtum ganz zu schweigen. Aber ein Staat nichtsdestotrotz, mit eigener Regierung, Flagge, Hymne, Münze und Briefmarken.

Der heutige Vatikanstaat (übrigens die einzige absolute Monarchie Europas) entstand 1929 durch den Lateranvertrag, in dem der faschistischen Diktator Italiens, Benito Mussolini, dem Heiligen Stuhl die Souveränität zugestand.

Mittlerweile ist er aber von den allermeisten Staaten anerkannt, unterhält diplomatische Beziehungen in alle Welt und hat Beobachterstatus bei den UN. Dass die Hitchens/Dawkins-Klage zur Folge hat, dass der Papst als Staatsoberhaupt downgegraded und völkerrechtlich mit dem IOC-Präsidenten auf eine Stufe gestellt wird, ist daher einigermaßen unwahrscheinlich.

Wann ist etwas ein Staat?

Dennoch hat die Klage bereits eine heftige Diskussion ausgelöst, wie die katholische Kirche eigentlich dazu kommt, so zu tun, als sei sie ein Staat.

Drei Zutaten sind nötig, um einen Staat zu backen, das haben wir alle im Jurastudium gelernt: Ein Staatsgebiet von 44 Hektar, naja. Staatsgewalt, ohne Verteidigung und Schulen und Infrastruktur und Zivilgerichtsbarkeit, aber na schön, geschenkt. Aber 450 Monsignores aufmarschieren zu lassen und zu sagen, das ist jetzt unser Staatsvolk? Das hat schon etwas leicht – pardon – Jesuitisches, oder nicht?


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Der Papst, ein immunes Staatsoberhaupt?, VerfBlog, 2010/4/13, https://verfassungsblog.de/der-papst-ein-immunes-staatsoberhaupt/, DOI: 10.17176/20181008-141352-0.

5 Comments

  1. egal Tue 13 Apr 2010 at 17:51 - Reply

    Wenn mans genau nimmt, ist er sogar eine Theokratie. Daneben ist die Frage, ob das Fleckchen Erde ein Staat ist m. E. auch nicht so wichtig, da der “Heilige Stuhl” ja bereits eh ein (anerkanntes) völkerrechtliches Subjekt ist und somit bereits entsprechende Immunität für dessen Stuhlinhaber mit sich bringt.

    Eine weitere spannende verfassungsrechtliche Frage ist übrigens auch, ob der Papst jetzt noch Deutscher ist. Normalerweise braucht man ja die (Beibehaltungs-)Erlaubnis vom Bundesverwaltungsamt, wenn man die Staatsangehörigkeit eines fremden Staats annimmt, um noch Deutscher zu bleiben, §§ 17, 25 StAG. Im Rahmen der Papstwahl habe ich damals aber von keiner solchen Genehmigung gehört.

  2. Kristina Schoenfeldt Wed 14 Apr 2010 at 08:26 - Reply

    Immunität hin oder her (wobei der Papst natürlich Immunität genießt).
    Realistisch betrachtet wird kein englisches Gericht einen Haftbefehl (arrest warrant) den Papst betreffend anordnen.
    Dawkins und Hitchens müssten dem Gericht absolut stichhaltige und nach der englischen Prozessordnung zulässige Beweise liefern, um den hier erfahrungsgemäß sehr hohen “threshold” überwinden und einen ausreichenden Anfangsverdacht begründen zu können.
    Das war im Livni-Fall schon sehr schwer, im vorliegenden Papst-Fall
    wohl nicht mal mit Gottes Hilfe machbar…

  3. Kristina Schoenfeldt Wed 14 Apr 2010 at 08:37 - Reply
  4. code Fri 16 Apr 2010 at 10:37 - Reply

    Wie “egal” schon sagte, geht es weniger um den Vatikanstaat, sondern darum, dass der Papst als natürliche Person bereits originäres Völkerrechtssubjekt ist (“santa sede”). Übrigens verfügt der Vatikan durchaus über eine Zivilgerichtsbarkeit und auch über eine Landesverteidigung. Die Schweizer Garde ist nämlich eigentlich nicht die vatikanische Polizei (dafür hat der Vatikan eine weitere, eigene Behörde), sondern die vatikanische Armee. Ebenso hat der Vatikanstaat eigene Infrastukturen und Schulen, sogar Universitäten. Zum Vatikanstaat gehört inner- und außerhalb von Rom noch bedeutend mehr, als nur das Kerngebiet um den Petersdom; z.B. der Lateranpalast, Castel Gandolfo, die Patriarchalbasiliken und die kirchlichen Universitäten.

    Ob der Past noch die deutsche Staatsbürgerschaft hat, dürfte ihm wohl ziemlich egal sein, zumal die daran geknüpften Rechte von ihm mit Blick auf die Zwei-Schwerter-Lehre wohl kaum mehr in Anspruch genommen werden.

    Was Dawkins, den ich ohnehin für höchstgradig fanatisch und gestört halte, und Hitchens, der offenbar nicht deutlich besser ist, da veranstalten wollen, ist geradezu lachhaft. Es relativiert und verharmlost außerdem all die wirklichen Verbrechen, die von Staaten und staatlichen Funktionsträgern auf der Welt begangen werden.

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