16 February 2024

Ein Brief aus der Stabi

Na? Geht’s Ihnen gut? Gesund und munter? Schön.

Mir geht’s auch gut, danke. Ich kann, wie man so sagt, nicht klagen. Ich sitze an zwei bis drei Tagen pro Woche in der Berliner Staatsbibliothek in der Potsdamer Straße, von morgens 9 Uhr bis abends 9 Uhr, und tue dort, was ich am liebsten tue. Anfang Mai muss das Buch fertig sein. Das ist nicht viel Zeit. Aber ich komme ganz gut voran. Ich liebe die Stabi wie kaum einen anderen Ort. Man kann dort, wie vor 35 Jahren, die Anwesenheit von Engeln spüren, die den konzentriert Lesenden über die Schulter schauen. Wo draußen die Ödnis des Mauerstreifens war, ist heute die Ödnis des Potsdamer Platzes. Aber drinnen ist alles gleich, die Regale, die Möbel, das Licht, die Menschen, die Stille.

Sie wenden die Seiten, kauen auf ihren Stiften, tippen auf ihren Geräten. Schreiben, lesen, atmen. Alle zusammen und jede:r für sich. Draußen sterben vielleicht gerade Tausende in Rafah. Entscheidet sich vielleicht die Zukunft des Völkerrechts in Genf. Gewinnt vielleicht Russland gerade den Ukraine-Krieg. Rüstet sich vielleicht Donald Trump gerade rachedurstig für seine Wiederkehr. Fliegt vielleicht gerade vor lauter Staatsräson die Meinungs-, Versammlungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit in Deutschland aus dem Fenster. (Und das Klima! das Klima!!) Aber ich hab dafür jetzt keine Zeit. Ich muss mich auf Thüringen konzentrieren. Eisenach, Gera, Nordhausen, Suhl. Deutschlands Mitte. Wie ist das genau mit der Polizeigewalt des Landtagspräsidenten. Wie läuft das mit der kommunalen Rechtsaufsicht im übertragenen Wirkungskreis. Solche Sachen. Schreiben, lesen, atmen.

Montags und Mittwochs bin ich im Büro. Das meiste hab ich delegiert, denn meine Privilegiertheit reicht so weit, dass ich das kann. Maxim leitet die Redaktion und schafft zusammen mit Anja, Friedrich, Moritz und neuerdings Jakob und Louise ungeheure Mengen von Texten weg. Das Redaktionsteam hat mit Hilfe von Paula auch das wöchentliche Editorial übernommen, damit ich Freitags in die Stabi gehen kann. Das Thüringen-Team ist mit der Recherche in vielen Feldern schon auf der Zielgeraden und organisiert und realisiert jetzt rast- und ruhelos Workshops und Veranstaltungen, gibt Interviews, hält Vorträge, vernetzt sich und andere, dass es eine wahre Freude ist. Marie, Hannah, Friedrich, Juliana, Klaas, Janos, Lennart, Jannik, Caro, Anna: ich verbeuge mich vor euch! Der Verfassungsblog wird unterdessen zu einer richtigen Organisation. Das ist ein Prozess, der organisiert sein will. Anträge müssen geschrieben, Fördermittelgeber kontaktiert, neue Mitarbeiter:innen gesucht, gefunden, eingestellt und eingearbeitet werden. Evin, Luise, Keanu, Max und Derya leisten Titanisches gerade.

Nicht alles läuft rund. Sie werden es vielleicht gemerkt haben. Das kann aber gerade gar nicht anders sein. Es ist ja nun wirklich, und zwar nicht nur als Redensart, die Hölle los gerade. Überall. Nur nicht in der Stabi. Der riesige Lesesaal mit seinen Balkonen, Ebenen, Treppen, dieses steinerne, zarte Blätterteiggebäck voller Luft und Licht, der bestirnte Himmel der Leuchtkugeln hoch oben an der Decke, von denen die Hälfte nicht mehr leuchtet, das zerschrammte, verschossene Weinrot der Schreibtischlampen und Stuhlbezüge, der grünbeige Teppichboden voller Fleckenspuren wie Tierfährten im verschneiten Wald, die Toiletten, soweit sie nicht ohnehin gesperrt sind, in einem unbeschreiblichen Zustand, die Cafeteria, die Garderobenschränke! Was immer hier los ist, die Hölle ist es nicht, im Gegenteil. Hier ist die Bundesrepublik noch ganz bei sich, in all ihrer Beschädigt- und Kaputtheit. Nächstes Jahr soll der Lesesaal geschlossen und von Grund auf renoviert werden, heißt es. Wenn das mal gut geht.

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Eine Stelle als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (w/m/d) 75%

An der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt, Professur für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende befristete Stelle im Umfang von 30 Wochenstunden zu besetzen: Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (w/m/d).

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Gestern ist mir dort Ulrich Vosgerau über den Weg gelaufen, der neuerdings durch die Correctiv-Recherchen notorische Staatsrechtslehrer, der immer mal wieder für die AfD Verfassungsgerichtsprozesse verliert. Ich habe damals für das Zauberlehrlinge-Buch ein Interview mit ihm geführt, weil er das Wort von der “Herrschaft des Unrechts” geprägt hatte, das dann unser damaliger Bundesinnenminister Horst Seehofer so dankbar aufgegriffen hat. Daher kennen wir uns. Er läuft sehr breitbeinig durch die Stabi gerade, war mein Eindruck. Er hat mich breit angegrinst. Ich hab schnell weggeschaut.

Schreiben, lesen, atmen. Man müsste so viel machen. Aber dann ginge das nicht mehr. Schreiben nicht mehr, lesen nicht mehr, atmen auch nicht mehr. Am Samstag wäre schon wieder eine Demo. Keine von den großen, aber umso wichtiger. In Steglitz-Zehlendorf, im reichen Südwesten Berlins, hält der Rechtsextremist André Poggenburg aus Sachsen-Anhalt, den die AfD hinausgeworfen hat, weil er ihr angeblich zu rechtsextrem war, einen Vortrag über “Remigration”. Veranstalter ist die sogenannte “Staatsreparatur”, betrieben von einem Herrn namens Andreas Wild, den die AfD ebenfalls hinausgeworfen hat, weil er ihr angeblich zu rechtsextrem war, was sie aber nicht daran hindert, unter der gleichen Adresse weiterhin ihre Bezirksgeschäftsstelle zu betreiben. Der Abend mit Poggenburg wird von der stellvertretenden Bezirksvorsitzenden moderiert. Also: Demo. Schräg gegenüber auf der anderen Straßenseite, 17:30 Uhr, Jungfernstieg 4b in Lichterfelde-Ost. Ich kann leider nicht dabei sein. Ich muss Rasen mähen in der Uckermark, war seit Wochen nicht mehr draußen. Privatleben, so wichtig.

So sitze ich drinnen, und ja, es geht mir gut, danke fürs Fragen. Alles gut bei mir.

Draußen aber ist die Hölle los. Wir haben deshalb beschlossen, dass wir diese Kolumne künftig mit Briefen füllen wollen. Wir möchten, dass uns Leute von den Orten schreiben, an denen die Hölle los ist. Wir wollen von diesen Orten erfahren, und wir wollen von diesen Leuten erfahren, Rechts- und anderen Wissenschaftler:innen, wo sie schreiben, wo sie lesen, wo sie atmen, und wie es ihnen geht dabei. Was sie sehen, was sie denken, was sie meinen, ob und wie das noch alles gut werden kann. Nicht so sehr Analysen, sondern Berichte und Schilderungen, gerne in der ersten Person. Wenn Sie das sind, dann schreiben Sie uns! Wenn Sie jemand kennen, der das wäre, dann leiten Sie die Bitte gerne weiter! Wir veröffentlichen die Briefe dann in diesem Editorial und verschicken sie an unsere Abonnent:innen. Wir wollen wissen, wie es uns geht, mehr denn je. Oder nicht?

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Der internationale Gerichtshof steht seit einigen Wochen im Schlaglicht der Weltöffentlichkeit. Nicht nur im Israel-Gaza-Krieg spielt das Gericht eine unerwartet wichtige Rolle, auch zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat das Gericht jüngst zwei Urteile verkündet. Die zwei wichtigsten Entwicklungen zum Südafrika vs. Israel Verfahren sind beide jeweils rasend schnell bei uns besprochen worden: JULIETTE MCINTYRE hat sich die Intervention Nicaraguas nach Artikel 62 des IGH-Statuts angeschaut und erklärt, warum Nicaragua  mit der Intervention nicht nur prozessrechtliches Neuland betritt, sondern Südafrikas Anliegen möglicherweise einen Bärendienst erweist. MICHAEL A. BECKER hat sich mit einem neuen Antrag Südafrikas beschäftigt, der darauf abzielt, die Bodenoffensive der israelischen Streitkräfte in Rafah und eine weitere Zuspitzung der humanitären Katastrophe zu verhindern. Die Hoffnungen in das Gericht seien hoch, doch tatsächlich befinde sich der IGH nach Südafrikas Antrag in einer lose-lose-Situation. SERGEI GOLUBOK wendet sich schließlich einem Urteil des IGH vom 31. Januar zu, in dem das Gericht über eine Klage der Ukraine gegen Russland entschied, unter anderem wegen der Finanzierung pro-russischer Separatisten durch Russland auf ukrainischem Territorium. Das Gericht wies die Klage weitgehend ab. Dabei habe sich der IGH jedoch um die entscheidenden Fragen gedrückt.

Dass die völkerrechtliche Bewertung israelischer Kriegshandlungen auch für Drittstaaten von Bedeutung ist, hat am 12. Februar ein niederländisches Gericht gezeigt. In einem spektakulären und weltweit beachteten Urteil entschied das Gericht, dass die Niederlande vorerst keine F-35-Kampfjet-Teile nach Israel exportieren dürfen. Es bestehe ein klares Risiko für schwere Völkerrechtsverletzungen. LEÓN CASTELLANOS-JANKIEWICZ sieht in dem Urteil einen richtigen Schritt, der nicht zuletzte auch die Niederlande vor Klagen aufgrund von Verstößen gegen die Genozid-Konvention schützen könnte.

Eigentlich wurde bei der Verabschiedung des VStGB im Jahr 2002 laut der Gesetzesbegründung Wert darauf gelegt, bestehendes Völkergewohnheitsrecht umzusetzen. In der aktuellen deutschen Fassung des VStGB bleibt die Norm zum Schutz der Umwelt vor Kriegsverbrechen aber hinter diesem Vorsatz zurück. ANNE DIENELT macht in ihrem Beitrag Vorschläge für niedrigschwellige Reformansätze und beleuchtet die grundsätzliche Problematik des Wortlaut und der Voraussetzungen der Regelung.

Auch ein ganz anderer Gesetzentwurf weist bei näherem Hinsehen potentielle Sollbruchstellen auf. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Digitale-Dienste-Gesetz (DDG-E) soll im Bundestag bis zum März abschließend verhandelt werden und dann schon im April in Kraft treten. DANIEL HOLZNAGEL kritisiert unter anderem den prognostizierten Stellenbedarf des BKA und zu vage Formulierungen.

Könnte das Bundesinnenministerium die Jugendorganisation der AfD (JA) einfach vereinsrechtlich verbieten oder ist sie auch durch das grundgesetzliche Parteienprivilegs geschützt? KATHRIN GROH beschäftigt sich mit dieser Frage und warnt, dass so ein Schuss vor den Bug der AfD nach hinten losgehen könnte.

Apropos Bedrohung der Demokratie: KONRAD DUDENS Plädoyer für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts durch sog. Organgesetze gibt es nun auch auf Englisch.

Jahrelang wurde verhandelt, doch nun ist die Abstimmung über ein EU-Lieferkettengesetz kurz vor der Ziellinie auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Die FDP entschied sich in letzter Minute gegen die Richtlinie und führte als Grund unter anderem erhebliche Haftungsrisiken für Unternehmen an. PAUL MEDER macht einen Vorschlag, wie ein haftungsrechtlicher Mittelweg den Konflikt lösen könnte.

In Indien hat der Bombay High Court über die Verfassungsmäßigkeit der Information Technology Rules entschieden. Es ging dabei um die Frage, ob die “Fact Check Unit” der Regierung Plattformen zur Löschung von “Fake News” verpflichten kann. KARTIK KALRA erblickt in dem Urteil zwei sehr unterschiedliche Konzeptionen von Wahrheit.

Polens neue Regierung steht vor der monumentalen Aufgabe, den institutionellen Umbau der autoritär-populistischen PiS-Partei rückabzuwickeln. Doch wo anfangen? Die Liste ist lang und komplex. Hinzu kommt, dass auch Maßnahmen zur Re-Demokratisierung sich an rechtsstaatlichen Grundsätzen messen lassen müssen. JOHN MORIJN macht einen Vorschlag, wie sich der liberal-demokratische Wiederaufbau ordnen und organisieren lässt.

Letzte Woche hat das slowakische Parlament einer Änderung des Strafgesetzbuchs zugestimmt, die die Verjährungsfristen für Straftaten wie Vergewaltigung deutlich verkürzen könnte. MAX STEUER erläutert, warum dies einem Angriff der illiberalen Regierungskoalition auf das Strafrechtssystem gleichkommt.

 

 

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Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Informationsrecht, insbesondere Datenschutzrecht (Univ.-Prof. Dr. Matthias Bäcker) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die Stelle eines/einer wissenschaftlichen Mitarbeitenden (m/w/d)  ausgeschrieben (Vollzeitbeschäftigung – EG 13 TV-L).  Die Einstellung ist zum 01.05.2024 geplant, Bewerbungsfrist ist der 06.03.2024. Die Stelle ist für die Dauer von zunächst drei Jahren zu besetzen und dient der wissenschaftlichen Qualifikation (Promotion / Habilitation). Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier.

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Das Europäische Parlament versucht erneut, das Problem der Sitzverteilung zwischen den Mitgliedstaaten zu lösen. Am 14. Februar 2024 veranstaltete der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Parlaments (Parliament’s Constitutional Affairs Committee) einen Arbeitskreis, in dem drei alternative Vorschläge diskutiert wurden. ANDREW DUFF stellt diese Vorschläge vor und erläutert die Herausforderungen bei der Suche nach einem methodischen Ansatz für die Sitzverteilung.

Italien, ein Land, in dem es derzeit keine universelle Gerichtsbarkeit für internationale Verbrechen gibt, ist mitten in den Beratungen über einen Gesetzesentwurf, der die Anwendung der universellen Gerichtsbarkeit in Fällen von Leihmutterschaft – “rented uterus” – vorsieht. PAOLO CAROLI und ANTONIO VERCELLONE sind der Ansicht, dass das politische Motiv hinter diesem Gesetzentwurf darin besteht, alle Formen gleichgeschlechtlicher Elternschaft zu unterbinden. Darüber hinaus könnte ein strafrechtlicher Rahmen entstehen, der sich speziell auf männliche homosexuelle Paare auswirken würde.

In Argentinien hat der neue Präsident Javier Milei bereits zehn Tage nach seinem Amtsantritt eine beispiellose Durchführungsverordnung (DNU) 70/23 mit dem Titel “Grundlagen für den wirtschaftlichen Wiederaufbau der Argentinischen Republik” erlassen. CAROLINA FERNANDEZ BLANCO und VICTORIA KRISTAN gehen auf verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dieser Verordnung ein.

​​Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als auch der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) beschäftigen sich mit Fragen der Migrationskontrolle. CHRISTEL QUERTON befasst sich mit zwei anhängigen Verfahren vor dem EuGH, die eine Gelegenheit zur Konsolidierung des gruppenbezogenen Flüchtlingsschutzes bieten, insbesondere für Personen, die vor geschlechtsspezifischer Verfolgung fliehen. SARAH TAS und AGOSTINA PIRRELLO loben den EGMR dafür, dass er das Problem der operativen und regulatorischen Intransparenz bei der Grenzverwaltung hervorgehoben hat. Die Entscheidung in Alkhatib and Others v Greece  zeigt Wege auf, wie die Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen, die an den europäischen Grenzen begangen werden, erreicht werden kann.

Verfassungsdebate

Nach insgesamt acht Texten ist diese Woche unsere Blog-Debatte zur 30 Jahren russischer Verfassung zu Ende gegangen. OLGA PODOPLELOVA zeigt, wie das russische Verfassungsgericht zum Werkzeug der autoritären Transformation wurde und bespricht die berüchtigsten Urteile des Gerichts. BILL BOWRING beleuchtet, wie die Europäische Menschenrechtskonvention kurzzeitig einen positiven Einfluss auf das russische Rechtssystem hatte und erklärt, warum dieses Kapitel nun final geschlossen wurde. NIKOLAI BOBRINSKY macht sich Gedanken über ein Russland nach Putin und wie sich Straflosigkeit für Täter unter der Putin-Diktatur verhindern lassen könnte. DMITRY DUBROVSKIY analysiert, wie sich das Unterrichten internationaler Menschenrechte in russischen Universitäten in den letzten 30 Jahren verändert hat und erkennt eine Re-Sowjetisierung des russischen Bildungssystems. WILLIAM PARTLETT zeigt schließlich, wie die Zentralisierung politischer Macht durch die russische Verfassung den Weg in den Autoritarismus ebnete. Die Blog-Debatte fand in Kooperation mit der 2021 gegründeten Sacharow-Gesellschaft statt.

Und schließlich freuen wir uns, seit dieser Woche ein tolles Projekt von Studierenden und jungen Forschenden der Universität Hamburg bei uns beherbergen zu können. In “Outstanding Women of International, European and Constitutional Law” wird bei uns einmal pro Monat das Portrait einer Frau veröffentlicht, die einen herausragenden Beitrag für das Verfassungs-, Europa- oder Völkerrecht geleistet hat. Den Anfang macht VERENA KAHL mit einem Portrait über CHRISTINE DE PIZAN.

Das wär’s für diese Woche! Ihnen alles Gute,

Ihr

Verfassungsblog-Editorial-Team


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Ein Brief aus der Stabi, VerfBlog, 2024/2/16, https://verfassungsblog.de/ein-brief-aus-der-stabi/, DOI: 10.59704/7709384dd6349d33.

2 Comments

  1. Ludwig Gantenauer Mon 19 Feb 2024 at 09:45 - Reply

    „Er läuft sehr breitbeinig durch die Stabi gerade, war mein Eindruck. Er hat mich breit angegrinst. Ich hab schnell weggeschaut.“

    Haha

  2. Isabell Schwiering Mon 19 Feb 2024 at 16:10 - Reply

    Die Idee mit den Briefen ist großartig.

    Ich habe immer noch Gänsehaut. Man fragt zu selten, wie es den anderen geht und hört noch seltener wirklich aufmerksam zu. Da können Briefe ein phantastisches Medium sein.

    Eine kleine Rennaissance, wenn ich an meinen Geschichts- oder auch Deutschunterricht an der Oberstufe denke. Da haben wir auch oft, “die Briefe von XY” gelesen.

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