23 November 2009

Ein EuGH-Urteil und viele bange Fragen…

Was tun mit EU-rechtswidrigen Gerichtsurteilen? Wir hatten neulich das EuGH-Urteil Kommission/Spanien hier im Verfassungsblog, dessen Verständnis mir meine lückenhafte Beherrschung der französischen Sprache erschwert hat. Offenbar stellt das Urteil auch Leute mit besserem Einblick vor Rätsel – und zwar vor Rätsel von eher beunruhigender Art.

Drüben bei Adjudicating Europe sorgt sich Pescatorius über die Implikationen des Urteils: Immerhin, hält er/sie fest, hat der EuGH darin zum ersten Mal ein Land in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Gerichtsurteils verurteilt.

No minor deed, I must say.

Indeed not. Das ist ein ziemlich heftiger Vorgang, wie bereits neulich dargestellt. AE fragt zu Recht, warum das als Kammerentscheidung erging, ohne Schlussanträge des Generalanwalts, und das Urteil nur auf Spanisch und Französisch veröffentlicht. Man kann den Eindruck bekommen, als sei dem EuGH an öffentlicher Aufmerksamkeit für diese Entscheidung nicht gelegen gewesen.

Ich habe mal beim EuGH um eine Erklärung dafür nachgesucht. Werde sie hier posten, sobald ich sie erhalte.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Ein EuGH-Urteil und viele bange Fragen…, VerfBlog, 2009/11/23, https://verfassungsblog.de/ein_eugh_urteil_und_viele_bange_fragen/.

One Comment

  1. Jens Mon 23 Nov 2009 at 20:15 - Reply

    Kammerentscheidung? Hört sich nach einer Vorenthaltung des gesetzlichen Richters an (ja, auch Hoheitsakte der EU werden auf Vereinbarkeit mit dem GG geprüft).

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
ECJ, EuGH, Justiz, Vertragsverletzungsverfahren