12 July 2015

Eine Schuldenrestrukturierung setzt keinen Grexit voraus!

Gestern platze in der Eurogruppe eine Bombe in Gestalt eines Papiers aus der Feder des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), das eine Strategie für einen Grexit skizzierte. In aller Kürze wird darin festgestellt, die letzten Vorschläge der Griechen seien nicht ausreichend, blieben hinter den bisherigen Vorschlägen zurück. Daher komme ein „weiter so“ nicht in Frage. Stattdessen möge Griechenland sein Tafelsilber an einen Treuhänder übertragen, damit er es veräußere und die Einnahmen zur Schuldenreduzierung verwende. Dies allein sei allerdings nicht ausreichend. Einer weiteren Schuldenrestrukturierung innerhalb der Eurozone stehe aber Art. 125 AEUV entgegen. Gemeint ist damit vor allem eine Restrukturierung der Schulden gegenüber den sogenannten offiziellen Gläubiger, also der anderen Mitgliedstaaten der Eurozone, EFSF und ESM. Deshalb, so heißt es lapidar, möge Griechenland vorübergehend die Eurozone verlassen, um nach finanzieller Genesung wieder einen Beitritt anzustreben.

Die Lektüre dieses Vorschlags irritiert. Nicht, dass das BMF dem demokratisch erklärten Willen des griechischen Volkes keinerlei Bedeutung beimisst. Das war zu erwarten. Es besteht auf harter Austeritätspolitik, einschließlich automatisch wirksam werdender Budgetkürzungen, sollten Sparziele verfehlt werden. Eine Steigerung derjenigen Politik also, deren Scheitern dieser Tage zu besichtigen ist. Dass auf dieser Grundlage das Treffen der Finanzminister der Eurozone am Samstag ergebnislos blieb, darf nicht überraschen.

Was aus juristischer Sicht weit schwerer wiegt ist die Behauptung, Griechenland könne wegen Art. 125 AEUV nur außerhalb der Eurozone seine Schulden gegenüber anderen Euro-Staaten und EFSF bzw. ESM restrukturieren. Man muss sich die Logik dieses Arguments auf der Zunge zergehen lassen: Das BMF ist der Ansicht, der rechtliche Rahmen der Eurozone zwinge ein Land erst einmal dazu, die Eurozone zu verlassen, um ihr dann wieder beizutreten. Als ob die Währungsunion nicht nach Art. 3 Abs. 4 EUV klar als Ziel der Union definiert worden wäre und die Nichtmitgliedschaft im Euro in Art. 139 AEUV als rechtfertigungsbedürftige Ausnahme. So wird die Ausnahme zur Regel, die Finalität der Wirtschafts- und Währungsunion auf den Kopf gestellt, um die scheinbar lästige Regel des Art. 125 AEUV zu umgehen. Ein Taschenspielertrick?

Ganz abgesehen von den rechtlichen Schwierigkeiten, die ein Grexit aufwirft, ist dieses Raus und Rein nach der Rechtsprechung des EuGH gar nicht erforderlich. Vielmehr kann Griechenland unter bestimmten Voraussetzungen seine Schulden auch gegenüber offiziellen Gläubigern innerhalb der Eurozone restrukturieren. In der Rechtssache Pringle hat der EuGH sich für eine teleologische Auslegung von Art. 125 AEUV entschieden. Danach dürfen die Union und die Mitgliedstaaten einem Mitglied der Eurozone sehr wohl finanzielle Unterstützung leisten, sofern dies im Rahmen einer auf Stabilität gerichteten Haushaltspolitik erfolgt. Sprich, das Empfängerland muss immer noch genügend Anreize haben, seine Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen. Art. 125 AEUV sperrt sich nicht dagegen, dass die anderen Mitgliedstaaten ihm dabei helfen, ob direkt oder über EFSF und ESM.

Im Urteil zur OMT-Politik der EZB hat der EuGH sogar die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass die EZB infolge des Erwerbs griechischer und anderer Staatsanleihen Verluste erleiden könne, nämlich wenn die entsprechenden Forderungen im Fall einer Staatsinsolvenz nicht oder nur teilweise eingetrieben werden können. Wenn dies mit den für die EZB geltenden, dem EuGH zufolge gegenüber Art. 125 AEUV strengeren Voraussetzungen von Art. 123 AEUV vereinbar ist, dann dürfte eine aus dringenden Gründen erforderliche, auf Wiedererlangung der Haushaltsstabilität angelegte Restrukturierung der von anderen Mitgliedstaaten, EFSF und ESM gehaltenen griechischen Staatsschulden nicht gegen Art. 125 AEUV verstoßen. Aufgrund der teleologischen Herangehensweise sollte selbst dann gelten, wenn die Restrukturierung einen „Haircut“, also eine Reduktion des Nominalwerts der Forderungen miteinschließt.

Die Zulässigkeit einer solchen Restrukturierung ist, so sei nochmals betont, nicht voraussetzungslos. Art. 125 AEUV lässt sich keineswegs bedenkenlos beiseiteschieben. Eine Restrukturierung müsste erstens dringend erforderlich sein. Dies könnte am besten eine neutrale Instanz feststellen, wie Experten von UNCTAD vorgeschlagen haben. Im vorliegenden Fall kann man aber auf die Analyse des selbst in Griechenland finanziell engagierten IWF verweisen. Er hat bereits die Untragbarkeit der griechischen Staatsschulden bescheinigt. Zweitens müsste die Restrukturierung von einem auf Haushaltsdisziplin und echte, nachhaltige Veränderungen gerichteten Strukturreformprogramm begleitet sein. Maximilian Steinbeis hat bereits auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die die Struktur der griechischen Machtverhältnisse diesem Vorhaben bereitet. Doch wenn jetzt kein günstiger historischer Moment ist, diese Strukturen aufzubrechen, dann nie.

Die Rechtsprechung des EuGH zeigt: Das Europarecht schaufelt sich nicht sein eigenes Grab. Man muss es nicht erst umgehen, um die Ziele der Union wahrhaft zu verwirklichen. Die Haltung des EuGH beruht auf der Einsicht, dass das Recht nur soweit zur Regelung einer Gesellschaft geeignet ist, wie es nicht mit dem Kopf gegen die Wand rennt.


SUGGESTED CITATION  Goldmann, Matthias: Eine Schuldenrestrukturierung setzt keinen Grexit voraus!, VerfBlog, 2015/7/12, https://verfassungsblog.de/eine-schuldenrestrukturierung-setzt-keinen-grexit-voraus/, DOI: 10.17176/20170228-103249.

7 Comments

  1. Arne Rathjen RA Mon 13 Jul 2015 at 21:30 - Reply

    Griechenland ist seit seiner Gründung ( so um 1830 ) mit dem Management seines Bankrotts beschäftigt . Man hätte das bei der Integration Griechenlands in die Eurozone berücksichtigen können, tat es aber nicht. Obwohl Griechenland eindeutig nicht qualifiziert war, wurde es aufgenommen . Warum? Ziel ist die Absenkung des Niveaus des Euro auf den Level einer Inflations – Währung , um das Dollarmonopol zu stärken. Nichts ist den USA unsympathischer, als eine starke Konkurrenz auf den Weltmärkten, insbesondere auf den Rohstoffmärkten. Gold – und Öl – Deals werden ausschließlich in Dollar abgerechnet. Würden Sie in Euro abgerechnet, würde das eine Menge Geld kosten. Klar ist, wen. Die Weltwirtschaftsordnung sähe dann deutlich anders aus als jetzt. Die Eurozone wird sich also weiter dem Niveau Griechenlands nähern, und nicht etwa Griechenland der Eurozone. Griechenland bewegt sich im Moment eher auf die Sahelzone zu. Dieser ganze Fakelaki wird die Europäer viel Geld kosten.

    Die Frage ist natürlich auch, wieso die Eurozone in einer Zeit des Booms der Weltwirtschaft stagnierte. Irgendetwas funktioniert nicht. Die Volkswirtschaften so genannter Schwellenländer haben einige Industriestaaten des G-7 -Blocks längst überholt. Der ist zu einer Bank mutiert, an der diverse Länder hängen, die sich durch Gelddrucken finanzieren. Sie kaufen Ihre Staatsanleihen selbst, weil sie keiner mehr haben will. Griechenland spielt in diesem Kontext die Rolle der Pleitesau , die durch das Dorf getrieben wird.

    Die Eurokratur ist von einer Stabilitätsgemeinschaft zu einer Gemeinschaft der Dauerkrise geworden, die dadurch bewältigt werden soll, dass man die Krise zum Normalzustand erklärt. So ist etwa das, was man früher als Rezession bezeichnete, heute ein stabiler Aufschwung. So einfach geht das . Man man definiert das Problem um, und nennt es Erfolg! Bingo! Das Ganze wird unterfüttert durch Umfrageergebnisse. Und vieles andere aus der Desinformationsabteilung. Für politische Ruhe sorgt eine systematisch verfassungswidrige Sicherheitsgesetzgebung . Und, wie aktuell in Griechenland, das Militär . Das Sicherheits – Establishment spielt also eine ähnliche Rolle wie Pinochet in Chile 1974.

    Obwohl Griechenland dafür bekannt ist, dass es mit gefälschten Zahlen den Euro- Beitritt herbei manipuliert hatte, wurde es 2007 noch mit AAA bewertet , um dann ab 2010 gerettet zu werden, was durch den aktuellen Staatsbankrott gekrönt wurde. Mir wird etwas unwohl, wenn ich daran denke, was die Manager der ewigen Rettungskrise mit dem Rest der EU anstellen werden. Aktuell boykottiert die Eurokratur gerade ihren größten Rohstofflieferanten , also Russland . Wo diese Geisterfahrt endet, ist schwer auszurechnen. Ich wage die vorsichtige Prognose, dass es bei der Abstimmung über den Brexit zu Merkwürdigkeiten bei der Stimmauszählung kommen wird.

    Als Tourist hat man jetzt in Griechenland das außerordentliche Privileg, mit deutschen und chinesischen Nahrungsmitteln versorgt zu werden , weil es kaum griechische Produkte in griechischen Hotels gibt. Auch die Industrie ist grossenteils verschwunden.

    Die EU-Statuten sehen zwar vor, dass eine Währungsunion errichtet werden soll, aber nicht im Eiltempo, und nicht auf Teufel komm raus, und nicht unter Inkaufnahme von Kosten, die in die Billionen gehen.

    Und: nachdem die griechische Wirtschaft ins Jenseits gerettet worden ist, kommen bald einige andere Länder dran.

    In diesem Kontext ist interessant, dass eine demokratische Transparenz bei der Einführung des Euro weitgehend ausgeblieben ist.

    Der deutsche Fiskus profitiert einstweilen von mehreren Millionen Zuwanderern, die gut ausgebildet und jung, und auch motiviert für erhebliche Mehreinnahmen gesorgt haben.

  2. Rensen Wed 15 Jul 2015 at 19:02 - Reply

    ” … müsste die Restrukturierung von einem auf Haushaltsdisziplin und echte, nachhaltige Veränderungen gerichteten Strukturreformprogramm begleitet sein. Maximilian Steinbeis hat bereits auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die die Struktur der griechischen Machtverhältnisse diesem Vorhaben bereitet. Doch wenn jetzt kein günstiger historischer Moment ist, diese Strukturen aufzubrechen, dann nie.”

    Wenn man Tatsachen sprechen lässt, etwa zur mangelnden Funktionsfähigkeit der griechischen Finanzbehörden, zur fast vollkommen fehlenden Innovationsfähigkeit der griechischen Privatwirtschaft (extrem geringe Anzahl angemeldeter Patente) oder aber zur vollkommen ungenügenden technischen Ausstattung vieler Betriebe, dann darf man mit Fug und Recht bezweifeln, dass irgendein Reformprogramm nachhaltige Verbesserungen zur Folge haben kann, das ohne “Grexit” angestoßen wird. Und das dürfte keineswegs nur für solche Reformprogramme gelten, die den Griechen aufgezwungen werden und für die deshalb von vornherein keine realistische Umsetzungsaussichten bestehen, sondern sogar für solche Programme, die die Griechen selbst entwickelten. Ohne extreme Abwertung einer Währung – mit ihren katastrophalen Folgen für die Bevölkerung Griechenlands und den enormen Risiken für die übrigen Mitgliedstaaten der Währungsunion – wird der “failed state” Griechenland leider keine Chance auf Gesundung haben, wenn eine solche denn überhaupt möglich ist. I.E. dürften deshalb die vom BMF dargelegten Bedenken sehr wohl berechtigt sein. Machen wir uns doch nichts vor! Wir können Griechenland nur dann helfen, wenn es sich selbst hilft, und zwar mit drastischen Reformen nicht etwa Kürzungen bei Renten und andere Sozialausgaben betreffend, sondern vor allem die Freisetzung marktwirtschaftlichen Potentials (kaum überschaubare Gesetzeslage, überbordende Bürokratie und allzu üppiger Staatssektor) und die Einnahmeseite betreffend. Da das nicht zu erwarten ist, tragen alle Maßnahmen einschließlich Restrukturierungen nur dazu bei, dass andere Mitgliedstaaten dauerhaft Griechenland finanzieren. Wenn das wenigstens noch bei den Bedürftigen ankäme und so irgendeinen Sinn hätte, … Die eingangs erwähnte Voraussetzung kann man nur bejahen, wenn man über all dies hinwegsieht.

  3. Bepartofit Thu 16 Jul 2015 at 10:29 - Reply

    @Rensen: Dass ein Plan noch nie funktioniert hat, beweist ja nicht, dass er auch in Zukunft nicht funktionieren wird. Wir versuchen das jetzt einfach solange, bis es klappt!

  4. Rensen Thu 16 Jul 2015 at 13:01 - Reply

    @Bepartofit:

    1. Nur leider muss man die Zulässigkeitsvoraussetzungen jetzt und hier prüfen. Deshalb erscheint es sehr wohl hidnerlich, dass es keinerlei Anhaltspunkte für ein Funktionieren von Maßnahmen der angedachten Art gibt.

    2. “Wir versuchen das jetzt einfach, bis es klappt!” dürfte im Übrigen der verbotenen Schuldenunion gleichkommen.

  5. Bepartofit Thu