10 July 2012

ESM/Fiskalpakt in Karlsruhe, Teil 2: Parlamentarier und ihre Verantwortung

Als weitere Vorfrage zog der Senat anschließend die Frage vor die Klammer, wie es um die Beteiligung des Bundestags bestellt war. Die Richterin Gertrude Lübbe-Wolff hatte das Stichwort gegeben: Wenn das Gericht die Einschätzungsprärogative der Politik respektieren solle, dann müsse diese auch von ihr Gebrauch gemacht haben. Hatten die Abgeordneten im Gesetzgebungsverfahren sich hinreichend in die Materie und die mit ihr verbundenen Risiken für ihren finanziellen Gestaltungsspielraum vertieft? Oder hatten sie wieder mal nur brav die Vorlagen der Regierung abgenickt?

Peter Gauweiler versuchte mit bekümmerter Stimme erneut das Bild vom an der Nase herumgeführten und dumm gehaltenen Bundestags zu zeichnen. Aber damit kam er nicht durch. Der Bundestag war erkennbar vorbereitet auf diese Situation und schickte fast ein Dutzend Abgeordnete ans Rednerpult, die für die Gründlich- und Ernsthaftigkeit ihrer Befassung mit der Materie Zeugnis ablegten. Einige der anwesenden Abgeordneten, etwa Siegfried Kauder oder Hans-Christian Ströbele (der sich als ESM-Gegner zwiespältig äußerte), waren damals schon bei der legendären Verhandlung zum EU-Haftbefehl dabei, bei der sie sich traumatisierenderweise anhören mussten, wie der Senat kopfschüttelnd aufdeckte, dass die Abgeordneten überhaupt keine Ahnung hatten, was sie da absegneten.

Das sollte ihnen nicht wieder passieren. Die Abgeordneten Gunther Krichbaum (CDU), Petra Merkel (SPD), Florian Toncar (FDP) und Volker Beck (Grüne) legten penibel dar, welch große Mühe sich das Parlament mit der Thematik gegeben hat. Alle Argumente waren auf dem Tisch, jeder Einwand wurde gehört. Voßkuhle fragte intensiv nach: Gab es Risikoanalysen? Wie tief sind die Abgeordneten in diese Materie eingestiegen? Die Antworten der Parlamentarier schienen mir die Senatsbank durchaus zu überzeugen.

Auftritt Peter Danckert

Dann aber kam Peter Danckert. Von seiner Krankheit ersichtlich gezeichnet, ansonsten aber erfrischend unbekümmert gab der SPD-Abgeordnete einen Einblick in die Nöte eines Parlamentariers, der versucht, das Richtige zu tun, und es mit einer Aufgabe wie der Eurorettung zu tun bekommt. „Wir müssen Ja sagen“, klagte Danckert. „Die Parlamentsbeteiligung steht allenfalls auf dem Papier. Wir können so lange reden wie wir wollen, aber wir können keinen Punkt und kein Komma ändern.“ Eine wirkliche, bewusste Abwägung aller Risiken habe mitnichten stattgefunden. Er habe Finanzminister Schäuble, (den er zur Überraschung aller seiner wärmsten Hochachtung versicherte,) gefragt, wie es sich denn mit den bei der EZB auflaufenden Milliardenrisiken verhalte. „Sagt er ganz trocken, ganz elegant: Damit haben wir nichts zu tun, die ist unabhängig.“ Umgekehrt sei das „Desaster“-Szenario, das die Bundesregierung für den Fall eines Scheiterns des ESM an die Wand male, eine „völlig unbewiesene Behauptung“.

Ausgerechnet der Richter Landau, der letzte verbliebene Hardliner im Zweiten Senat, ließ Danckert aber die Luft ab: Wenn sich der Bundestag so intensiv um Aufklärung bemüht habe, dann sei damit doch dargelegt, dass er seine Einschätzungsprärogative ausgeübt habe. Ob dann nicht die „Behauptung, da ist geschludert worden, ganz unwahrscheinlich“ sei? Dieser Logik hatte Danckert nicht viel entgegenzusetzen.

Der Richter Peter M. Huber, der als Berichterstatter das Urteil entwerfen wird, und der Senatsvorsitzende Andreas Voßkuhle waren aber nicht so leicht zufriedenzustellen. Voßkuhle erkannte zwar ausdrücklich an, dass sich seit den Tagen der EU-Haftbefehlsverhandlung in punkto europapolitisches Selbstbewusstsein beim Bundestag eine Menge getan hat. Um so nachdrücklicher interessierte sich Voßkuhle – davon war am Nachmittag noch ausführlich die Rede – für die Frage, wie das Parlament mit Situationen faktischen Zwangs umgehen soll: Wenn der ESM als „systemrelevante Bank“ in Schieflage gerät, kann man er sich dann dem Druck, Kapital nachzuschießen, noch ernsthaft entziehen? Was macht man in einer „Situation, in der man faktisch immer weiter muss“? Wird irgendwann aus einem solchen faktischen Sachzwang ein „normatives Argument“? Diese Fragen gab der Vorsitzende den Regierungsvertretern ausdrücklich als „Arbeitsauftrag“ in die Mittagspause mit.

Was heißt hier Verantwortung?

Für das entgegengesetzte Schreckensszenario – der ESM scheitert, die Zinsen für Spanien und Italien schießen durch die Decke, unkontrollierte Staateninsolvenzen reißen die Eurozone auseinander – hatte der Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen Volker Beck zuvor das Wort „Kladderadatsch“ benutzt, das sich sofort als Chiffre verselbständigte. Huber fragte Beck, ob er denn die Haushaltsauswirkungen dieser Kladderadatsch-Variante – als Ausweis seiner gründlichen Befassung – quantifizieren könne? Wenn er das könne, wäre er „kein kleiner Abgeordneter“, entgegnete Beck. Er wolle sich an solchen „Glaskugelguckereien“ nicht beteiligen.

Damit war das Dilemma klar benannt: Auch mit noch so vielen Sonderfraktionssitzungen, auch mit noch so vielen Sachverständigenanhörungen, auch mit noch so gründlicher Information durch die Bundesregierung – keiner weiß genau, was passiert. Glaskugelguckereien.

Die Frage ist, was daraus folgt. Ist damit der Beweis erbracht, dass der Bundestag seiner Verantwortung nicht gerecht geworden ist, nach dem Motto: die können doch nicht einfach für etwas grünes Licht geben, dessen Folgen sie nicht überblicken? Oder muss man nicht vielmehr sagen, dass der Bundestag, umstellt von lauter unüberschaubaren, da potenziell ins Unendliche gehenden Risiken, als Vertreter des deutschen Volkes eine Entscheidung getroffen und dafür die Verantwortung auf seine Schultern geladen hat – wo sie am Ende ja schließlich auch hingehört?

Welche Lesart sich der Senat zueigen machen wird, ist ungewiss. Vielleicht irre ich mich, aber nach meinem Gefühl wird eher die zweite obsiegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Senat Lust verspürt, diese Verantwortung selbst an sich zu reißen. Dann steht er natürlich vor dem Problem, wie er von denn teils selbst geweckten und genährten, teils von der Öffentlichkeit auf ihn projizierten Heils- und Rettungserwartungen wieder herunter kommt. Aber das ist eine andere Frage.

Fortsetzung folgt!


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: ESM/Fiskalpakt in Karlsruhe, Teil 2: Parlamentarier und ihre Verantwortung, VerfBlog, 2012/7/10, https://verfassungsblog.de/esmfiskalpakt-karlsruhe-teil-2-parlamentarier-und-ihre-verantwortung/, DOI: 10.17176/20181005-184819-0.

11 Comments

  1. Obiter Dictum Tue 10 Jul 2012 at 21:42 - Reply

    “Was macht man in einer „Situation, in der man faktisch immer weiter muss“? Wird irgendwann aus einem solchen faktischen Sachzwang ein „normatives Argument“?”

    Gute Frage vom Senatspräsidenten, der damit beweist, dass er die Logik der letzten Jahre bestens durchschaut hat. Ich freue mich darauf, Näheres zu diesem Arbeitsauftrag in Teil 3, 4, 5 … zu lesen.

    Zum Kladderadatsch: Herr Steinbeis, so billig darf man Volker Beck, MdB, da aber nicht davonkommen lassen. Nur weil man nicht weiß, welches Szenario eintreten wird, darf man sich um eine Quantifizierung der Kosten einer der Eventualitäten nicht drücken. Damit beweist Beck doch, dass er, der kleine Abgeordnete, sich mit dem Thema nicht wirklich erschöpfend befasst hat. Wenn er nicht weiß, was das Ende mit Schrecken kostet, wie kann er dann dem Schrecken ohne Ende wohlinformiert zustimmen? Deputatus non calculat?

  2. Franz Tue 10 Jul 2012 at 22:02 - Reply

    Das BVG kann sich nicht immer fliehen, vor harten Entscheidungen, man gucke sich das Urteil zum EFSF an. Ich glaube eher, hier wird das BVG den harten Kurs fahren, daher heute auch die lange Sitzung und der Hinweiss, “Das GG gelte auch in Kriesenzeiten”, sowie diverse Nachfragen, die in diese Richtung deuten. Hier ging es zwar in der Sache grob gesagt, nur um eine Abgwägung der Folgen, dennoch hat der BVG so genau gefragt und teilweise so ins Detail gehend, als wenn es nicht von der Argumentation der Regierungsvertreter überzeugt sei.

    MfG

    Franz K.

  3. Nichtjurist Tue 10 Jul 2012 at 22:08 - Reply

    Was die Verantwortung angeht muss ich dem Verfasser deutlich widersprechen. Die Verantwortung muss auf das Volk übergehen (Volksentscheid), da es letztendlich auch die Kosten tragen muss. Die Parlamentarier entscheiden über fremdes Vermögen. Das hat folgende zwei Auswirkungen. Oft wird das Geld verpulvert und nicht sinnvoll eingesetzt (“ist ja nicht mein Geld”) und zweitens wird häufig zu viel Geld ausgegeben (“Nach mir die Sintflut”). Außerdem entscheidet der Bundestag bei allen Angelegenheiten, die mit der EU zu tun haben, immer mit “JA”. Da wird alles durchgewunken, ob es sinnvoll oder richtig ist spielt keine Rolle.

  4. Franz Tue 10 Jul 2012 at 22:14 - Reply

    Lieber Nichtjurist, Kosten und Co sind hier weniger die Frage!
    Es ist die Frage, wird das Haushaltsrecht beinträchtigt!
    Des weiteren, ist sicherlich die Frage im Raum stehend, wann Art. 146 GG betroffen ist. Man kann zwar die Verfassung mit 2/3 Mehrheit ändern( bist auf die Ewigen), aber wann hat sie so sehr ihre Identität verloren, dass es de facto eine Neue ist?

  5. Swen Gerards Wed 11 Jul 2012 at 00:11 - Reply

    Ich möchte auch gerne auf die Verantwortung zu sprechen kommen. Aber erstmal danke für die Aufarbeitung der Verhandlung, werde mir ihren Blogeintrag wohl noch das ein oder ander mal durchlesen. Nun aber zu meiner Frage, die ich hoffentlich kurz und präzise formulieren kann:
    Kann man von ‘Verantwortung auf seine Schultern laden’ sprechen, wenn man die Konsequenzen seines Handelns nicht dirket und mittelbar spüren kann?
    Worauf ich hinaus will, ist folgendes: Jeder Abgeordnete des Bundestages ist finanziel sehr gut abgesichert. Sogar nach dem Austritt aus dem Bundestag, ist die finanzielle Zukunft gesichert (Jeder Arbeitnehmer sieht sich aber bei einer eventuellen Krise mit dem Verlust der Arbeit und damit der Existenz konfrontiert). Und durch Artikel 46 GG braucht auch kein Bundestagsabgeordneter wie auch immer geartete Represalien rechtlicher Natur zu fürchten.

    Mir geht es hier nicht darum, ob das alles so ‘richtig ist’, oder nicht, sondern um die feinere Bedeutung von Sprache im gesellschaftliche Diskurs.

    In diesem Sinne hoffe ich einen kleinen Beitrag zum Diskurs geleistet zu haben.

  6. Franz Wed 11 Jul 2012 at 00:23 - Reply

    Die Antwortet ist “Ja”^, aber .. ^^ Recht ist leider nicht so einfach. Daher studieren Juristen auch sehr viel länger, als andere ^^

  7. Swen Gerards Wed 11 Jul 2012 at 10:06 - Reply

    Genau das ist eigentlich der Punkt, den ich machen wollte. Anregen zum Nachdenken. Auch die länge eines Studiums macht per se keine Aussage über die Qualifizierung. Wenn man doch eins gelernt haben sollte beim Studium, ist es Gelerntes kritisch zu hinterfragen und auch seine eigenen Erkenntnisse und sein Verständnis immer gründlich abzuwägen. Dies allein bietet die Möglichkeit zum Erkenntnisgewinn und zur Entwicklung =8)

  8. schorsch Wed 11 Jul 2012 at 16:55 - Reply

    bin ich der einzige der es pervers findet, wenn das bverfg sich aufschwingt, die qualität der arbeit der abgeordneten verfassungsrechtlich zu bewerten? ich dachte immer, dass wäre meine – von art. 38 gg geschützte – aufgabe.

  9. Canabbaia Sat 21 Jul 2012 at 19:41 - Reply

    Tolle Information, herzlichen Dank! (Ebenso an den “Wirtschaftswurm”, welcher mir den Weg hierher gewiesen.)

    Solche Berichte hätte ich ja eigentlich in der Presse, zumindest FAZ oder ZEIT, erwartet. Aber da gab es nirgends eine derartige tiefgründige Information (einschl. 3. Teil, den ich jetzt lesen werde).

    Herzlichen Dank!