EuGH steht vor Grundsatzentscheidung zu Genpatenten
Wie weit reicht der Patentschutz für genmanipulierte Pflanzen in Europa? Derzeit ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren anhängig, in dem es um Gen-Soja von Monsanto geht, genauer: um Sojamehl aus Argentinien, das zu erheblichen Teilen aus patentiertem Gen-Soja hergestellt worden war. Generalanwalt Paolo Mengozzi hat jetzt seine Schlussanträge (C-428/08) vorgelegt und strebt erklärtermaßen an, diese Frage ganz grundsätzlich vom Gerichtshof beantworten zu lassen.
Monsanto hat in Argentinien kein Patent, wollte aber sein europäisches Patent auf das importierte Mehl angewandt sehen. Argument: In dem Mehr ist massenhaft patentierte DNA, und darauf bezieht sich ja dann das Patent.
Mengozzi sieht das anders: Das Patent könne nicht bedeuten, dass Monsanto diese DNA-Sequenz in aller Konsequenz gehört. Patentiert sei nicht die Entdeckung eines Gens, das auch vorher schon da war, sondern die Erfindung einer Nutzbarmachung dieses Gens, die vorher eben noch nicht da war und deshalb prämierenswert ist.
Würde man Monsanto uneingeschränkten Patentschutz zugestehen, dann könnte diese Firma überall, wo diese DNA-Sequenz auftaucht, ihre Rechte geltend machen. Wenn ich die Sojabohnen an meine Kuh verfüttere und die DNA-Sequenz dann im Kuhfladen dieser Kuh landet und ich den auf den Misthaufen schaufle und den Mist später aufs Feld fahre und dort Kartoffeln anpflanze – solange die DNA-Sequenz nachweisbar ist, hat Monsanto seine Hand drauf. Das, so Mengozzi, kann nicht sein.