22 October 2019

Freund oder Feind?

Zu den Protesten gegen Bernd Lucke an der Uni Hamburg

Bemühen wir uns um einen nüchternen Blick auf die „Fakten“. Ein Hochschulprofessor betritt von Protesten begleitet einen Hörsaal, um seine Vorlesung zu halten. Aufgrund lauter Beschimpfungen und Störungen kann er diese Vorlesung nicht halten und verlässt den Campus schließlich zwei Stunden später unter Polizeischutz. Es handelt sich nicht um irgendeinen Professor, sondern um den Mann, der eine Partei gründete, vordergründig, um den Austritt Deutschlands aus der Eurozone zu erreichen und der auf der Pegida-Welle reitend eine rechtspopulistische Partei hervorbrachte, die ihre Umfragewerte von Unzufriedenheit und Enttäuschung nährt. Seit 2015 gehört er dieser Partei nicht mehr an. Samthandschuhe hat Bernd Lucke deswegen noch lange nicht verdient. Wie weit sollte aber der grundsätzlich berechtigte Protest gegen Lucke gehen?  

Gibt es einen „konfliktualen Konsens“?

Man fühlt sich in der Auseinandersetzung mit der AfD, ihren (ehemaligen) Mitgliedern und der mit ihr in Verbindung gebrachten rechten Gewalt zunehmend an Carl Schmitts Begriff des Politischen erinnert: „Die spezifisch politische Unterscheidung, auf welche sich Handlungen und Motive zurückführen lassen, ist die Unterscheidung von Freund und Feind.“ Von Theoretiker*innen wie Chantal Mouffe wird dieses antagonistische Verständnis des Politischen zu einem „agonistischen“ gezähmt. Carl Schmitt hatte mit seinem Begriff die Möglichkeit einer realen kriegerischen Auseinandersetzung vor Augen, den buchstäblichen, nicht den symbolischen Kampf. Gegen die Konsensorientierung zeitgenössischer Demokratien wendet sich Chantal Mouffe; Politik brauche keine Überwindung, sondern eine spezifische Art und Weise der Etablierung des Wir/Sie Gegensatzes. Dieser Streit müsse aber unter der Voraussetzung eines konfliktualen Konsenses ablaufen, also „eine[s] Konsens[es] über die ethisch-politischen Werte der Freiheit und der Gleichheit aller, eines Dissens[es] aber über die Interpretation dieser Werte“. Wie kann diese Anforderung konkretisiert werden? Für die Verfassungsrechtlerin bieten sich dafür die Grundrechte als Rahmen der Auseinandersetzung an. Zu der Frage, inwieweit die Proteste als zulässige Grundrechtsausübung angesehen werden können, hat sich bereits Maryam Kamil Abdulsalam auf dieser Plattform geäußert. Verstehen wir die Grundrechte für die Zwecke dieses Beitrags mal nicht als subjektive Rechte und als  „objektive Wertordnung“, sondern unter dem Gesichtspunkt eines konfliktualen Konsenses als Spielregeln und Mindestanforderungen an politische Auseinandersetzungen, lässt sich das Lucke-Bashing in Hamburg womöglich unter einen Begriff des Politischen subsumieren.

Grundrechte als Spielregeln der politischen Auseinandersetzung

Art. 5 Abs. 1, 3 GG und Art. 8 GG kommen als Spielregeln zur Bewertung der Frage in Betracht, ob und warum der Protest gegen Lucke in Hamburg aus dem Ruder lief. Der AStA hatte zu friedlichen Protesten vor dem Hauptgebäude der Uni Hamburg gegen Lucke als Person und Symbolfigur, aber auch gegen das von ihm vertretene liberale Wirtschaftsmodell unter dem Motto „Lucke lahm legen“ aufgefordert. In der Tat hätte es merkwürdig angemutet, den Gründer der AfD – wie es in dem Aufruf heißt – „unkommentiert“ wieder an der Uni Vorlesungen halten zu lassen. Mit seiner neuen Partei, der LKR (Liberal-Konservative Reformer), hatte Lucke den Unmut der Studierenden erregt: Der AStA der Uni Hamburg wirft dem Hamburger Landesverband der LKR vor, zur Teilnahme an den „Merkel muss weg“-Kundgebungen aufgerufen zu haben, die vom Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingeordnet wurden.

Art. 8 GG schützt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, den Ort der Versammlung auszusuchen. Ein Protest gegen Luckes Rückkehr an die Uni muss sinnvollerweise auch an dieser stattfinden können. Dass ein solcher Protest nicht die Tiefe einer wissenschaftlichen Debatte aufweisen kann, sondern Pauschalisierungen in Kauf nehmen muss, liegt in der Natur der Sache. Parolen gehören zu Protesten dazu wie Funkenmariechen in den Kölner Karneval. Irgendwie problematisch, aber ohne sie wäre es auch nicht dasselbe. Aus dem Ruder lief der Protest erst an anderer Stelle. Erstens müssen sich zumindest nach Ansicht des Landgerichts Berlin, Personen des öffentlichen Lebens praktisch jede Beschimpfung bieten lassen. Bei der Bezeichnung „Nazischwein“, der sich Lucke ausgesetzt sah, könnte sich der AfD-Gründer, der auf seiner Website zu dokumentieren versucht, wie er den Rechtsruck der AfD verhindern wollte, noch darauf berufen, dass es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit nicht umfasste unwahre Tatsache halte. Aber auch mit diesem Einwand würde er nach der derzeitigen Rechtsprechung wahrscheinlich nicht weit kommen. Als Ausdruck eines konfliktualen Konsenses verstanden, kann die Meinungsfreiheit aber nicht so verstanden werden, denn unter diesen Bedingungen kann nicht sinnvoll gestritten werden. Derartige Diffamierungen gehen gegenüber einer Person, die sich deutlich von der aktuellen AfD abgegrenzt hat, fehl.

Hörsaal als geschützter Raum

Das schwerwiegendere Argument liegt aber in der Tatsache, dass diese Beschimpfungen im Hörsaal während Luckes Vorlesung stattgefunden haben. Der Hörsaal unterscheidet sich vom restlichen Campus und öffentlichen Räumen. Während Parolen auf Versammlungen angemessen sein können, trifft das auf Vorlesungen nicht unbedingt zu. Das Bundesverfassungsgericht definiert im Rahmen von Art. 5 Abs. 3 GG Wissenschaft als „jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch der Wahrheitsermittlung anzusehen ist“. Bei politischem Protest an der Uni kommen doxa und episteme zusammen, politische Meinungen und Wissenschaft im Sinne der Suche nach einer Erkenntnis, und damit Dinge, die nicht unbedingt zusammengehören. Es ist richtig, dass Lucke auch nach seinem Austritt aus der AfD eine Symbolfigur für den losgelassenen Rechtspopulismus in Deutschland darstellt. Und es ist auch richtig, dass Wissenschaft im Allgemeinen und die Wirtschaftswissenschaft im Besonderen nicht apolitisch sind und die darin produzierten „Wahrheiten“ kritischer Reflexion bedürfen. Lucke wurde nicht nur als „Nazischwein“ beschimpft, sondern auch wegen seiner „Ideologie freier Märkte“. Diese berechtigte und eigentlich völlig sachlich formulierbare Kritik verliert an Wert, wenn sie als Parole herausgeschleudert wird, anstatt in die Auseinandersetzung einzugehen. Wird der Hörsaal dabei mit Beschimpfungen blockiert, wird er des Raumes für ebenjene kritische, reflektierte, in der Sache sogar oft auch harte Auseinandersetzung beraubt, die die Universität und die Wissenschaft eigentlich prägen sollten. Und das einmal abgesehen davon, dass manche Studierende der Uni Hamburg dieses Semester auch einfach Makroökonomik II so hören wollen, wie Lucke sie liest.

Die Geister, die er rief

Lucke sieht sich nunmehr den Geistern gegenüber, die er selber rief. Der Protest gegen ihn spiegelt die Entwicklung wider, die sich in der AfD und in der rechtspopulistischen Protestkultur ausmachen lässt. Der agonistische Streit wird zum antagonistischen Kampf. Aus Versammlungen werden Mobs, die vielleicht nicht ausufernd gewalttätig sind, aber doch verursachen, dass ein Hochschullehrer unter Polizeischutz den Campus verlassen muss. Aus Parolen werden Beschimpfungen. Hannah Arendt schrieb einmal, „niemand hat je bezweifelt, dass es um die Wahrheit in der Politik schlecht bestellt ist“. Auf die Wissenschaft traf das zumindest dem Ideal nach bisher nicht zu. Die gemeinsame Wahrheitssuche, die Kritik des Begriffs der Wahrheit und an den Wahrheiten, die die Wissenschaft hervorbringt, sind Gegenstand der akademischen Auseinandersetzung, die in Hörsälen stattfinden sollte. Dafür muss aber miteinander gesprochen werden. Es gibt Menschen, mit denen nicht mehr gesprochen werden kann. Weil sie zu hasserfüllt sind. Weil sie zu ideologisch verbrämt sind. Weil sie nicht in der Lage sind, zuzuhören. Dies trifft auf Teile der AfD zu. Auf Lucke aber nicht. Er kann noch argumentativ geschlagen werden. Und es bleibt zu hoffen, dass es auch nicht weiter auf den Protest und die Protestierenden gegen ihn zutrifft. Wer zu „Merkel muss weg“ aufruft, muss wohl mit „Lucke lahm legen“ leben können. Die Frage bleibt aber offen, ob man als Studierende der Uni Hamburg diese Auseinandersetzung so führen möchte. Bernd Lucke hat vielleicht nichts Besseres verdient. Die Hörsäle der Uni Hamburg aber schon.


SUGGESTED CITATION  Akbarian, Samira: Freund oder Feind?: Zu den Protesten gegen Bernd Lucke an der Uni Hamburg, VerfBlog, 2019/10/22, https://verfassungsblog.de/freund-oder-feind/, DOI: 10.17176/20191022-193135-0.

5 Comments

  1. Weichtier Tue 22 Oct 2019 at 22:42 - Reply

    „Lucke sieht sich nunmehr den Geistern gegenüber, die er selber rief. Der Protest gegen ihn spiegelt die Entwicklung wider, die sich in der AfD und in der rechtspopulistischen Protestkultur ausmachen lässt.“

    Ich war zwar nicht dabei. Aber in der Berichterstattung zur Studentenbewegung in den 60er Jahren wurden Bilder von Lehrveranstaltungen gezeigt, die von Studenten gesprengt wurden. Die AfD und Herr Lucke mögen ja für manche Entwicklung verantwortlich sein. Dass aber die Vorgänge in Hamburg mit den Geisterbeschwörungen von Herrn Lucke und der AfD in einem kausalen Verhältnis stehen, scheint mir schon eine recht steile These zu sein.

  2. Gerit Wed 23 Oct 2019 at 11:30 - Reply

    Das Bundesverfassungsgericht liegt falsch.
    Wissenschaft kann nicht verifizieren sondern bestenfalls falsifizieren.Ein grosser Unterschied.

  3. Citizen Sun 27 Oct 2019 at 20:37 - Reply

    “Die Unzufriedenheit sollte sich vielmehr hiergegen richten: Die Verantwortlichen der Universität Hamburg, die Bernd Lucke nach 5 Jahren Pause unkommentiert wieder in das Vorlesungsverzeichnis aufnehmen und von außen betrachtet scheinbar hoffen, es möge so schnell und unbemerkt wie möglich an den Studierenden vorbeigehen, können bestenfalls als naiv und schlimmstenfalls als grob fahrlässig handelnd bezeichnet werden.”

    War Herr Prof. Dr. Lucke auch naiv? War er über die Reaktion/ Aktion überrascht? Vielleicht hatte/n er und/ oder die Verantwortlichen der Universität sich keine Sorgen gemacht, weil er ja vor ca. 4 Jahren aus der AfD ausgetreten ist. Übrigens war die AfD zu seiner Zeit noch nicht im Bundestag. Erst die Flüchtlingskrise vor ca. 4 Jahren hat ja die AfD populär gemacht. Herr Lucke war aber bereits (kurz zuvor) ausgetreten. Er hat zwar eine neue Partei gegründet, aber diese blieb unbedeutend. Er stand nicht mehr in der Öffentlichkeit, obwohl er Abgeordneter des EU Parlaments war.: Als er gewählt wurde, war er noch bei der AfD.

    • Citizen Tue 29 Oct 2019 at 21:35 - Reply

      Ich habe versehentlich aus einem anderen Artikel zitiert und diesbezüglich einen Kommentar gepostet.

  4. Pavel Mon 28 Oct 2019 at 19:09 - Reply

    “Geister, die ich rief…” – Albert Einstein hat seinerzeit die Grundlagen für den Bau der Atomkraftwerke (ganz zu schweigen von der Atombombe, danach folgten Hiroshima und Tschernobil) gelegt. Wäre es legitim, ihn deshalb ähnlich zu empfangen, wie es Lucke geschehen ist?

    Bei aller Sympathie für die von der Autorin sehr zurückhaltend geäußerte Kritik an der Form des Protests erlaube ich mir, noch auf etwas hinzuweisen: Luckes Aktivität vor und während der Gründung der AfD war zwar kausal im Sinne der “Äquivalenztheorie” für das Entstehen und Bestehen der Partei. Das war aber auch seine Mutter, weil sie Lucke, der dann die AfD mitgründete, zur Welt brachte. Es müsste deshalb noch bewiesen werden, dass die spätere Entwicklung der AfD zu einer in Teilen rechtsextremen Partei für Lucke auch vorhersehbar war und ihm zudem subjektiv zurechenbar ist (am einfachsten lässt sich das an strafrechtlichen Kategorien zeigen). Das dürfte freilich angezweifelt werden.

    Tut man das nicht, so führt es zu einer sehr bedenklichen Ausweitung der Verantwortlichkeit, die in einem Rechtsstaat entschieden abzulehnen ist. Man stelle sich nur vor, eine Person P gründet mit sechs weiteren einen Verein, sagen wir zum Schutz des nahegelegenen Parks vor der Abholzung. Es stellt sich heraus, dass ein anderes Gründungsmitglied G, den der P davor nur flüchtig kannte, ein Reichsbürger oder anderer Extremist ist. P verlässt im Streit mit G den Verein, der sich danach (sic!) allmählich zu einem extremen Verein entwickelt. Ist der Gründer dann auch ein “Nazischwein” und trägt die Verantwortung dafür, was aus dem Verein geworden ist?

    Das wohl Einzige, was Lucke mit einer tragbaren Begründung vorgeworfen werden kann, ist seine anfängliche (sic!) Zusammenarbeit mit Gauland et al. Dabei muss auch erwähnt werden, dass Gauland (und andere Gründungsmitglieder) vor seinem Wechsel zur AfD kaum bis gar nicht mit rechtsnationalen oder gar “rassistischen” Äußerungen aufgefallen war und eher als Liberalkonservativer galt.

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