18 January 2011

Geistiges Eigentum: BVerfG-Linie wird bindend

Jetzt ist es amtlich: Die BGH-Rechtsprechung, wonach auf Drucker und Plotter keine urheberrechtliche Geräteabgabe anfällt, ist mit dem Grundrecht auf Eigentum nicht in Einklang zu bringen. So die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG in einer Reihe von heute veröffentlichten Beschlüssen.

Das war zwar eigentlich schon seit dem BVerfG-Beschluss vom August klar, in dem die Kammer bereits in extenso ausgeführt hatte, was sie von der BGH-Linie und ihrem Verhältnis zum Eigentumsschutz aus Art. 14 GG hält. Das war aber alles, da das Ergebnis der Entscheidung auf ganz anderen Gründen beruhte, obiter dictum gewesen und damit rechtlich nicht verbindlich. Theoretisch hätte also der BGH mit den Achseln zucken und sagen können, kann man so sehen, muss man aber nicht so sehen.

(Theoretisch, wie gesagt.)

Damit ist jetzt jedenfalls Schluss: Jetzt ereilt den BGH die Bindungswirkung nach § 31 I BVerfGG mit voller Schärfe.

Dafür sieht die Kammer den eigentlichen Stein des Anstoßes aus dem im August entschiedenen Verfahren, den Entzug des gesetzlichen Richters durch Nicht-Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, jetzt viel weniger dramatisch: Der EuGH hat nämlich in der Zwischenzeit ein Grundsatzurteil zum Thema Geräteabgabe gefällt, daher sei eine Vorlage jetzt nicht mehr unbedingt nötig.

Foto: Kevin Cortopassi, Flickr Creative Commons


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Geistiges Eigentum: BVerfG-Linie wird bindend, VerfBlog, 2011/1/18, https://verfassungsblog.de/geistiges-eigentum-bverfglinie-wird-bindend/, DOI: 10.17176/20181008-125235-0.

2 Comments

  1. A.R. Tue 18 Jan 2011 at 13:17 - Reply

    Abwarten, denn das EuGH hat in einem Urteil vom 21. Oktober 2010 die Geräteabgabe in Frage gestellt.

  2. Jens Tue 18 Jan 2011 at 13:41 - Reply

    Dann müssen für neue Werke halt neue Inhalts- und Schrankenbestimmungen her …

Leave A Comment Cancel reply

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
Bindungswirkung, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, Eigentum, Geistiges Eigentum, Justiz, Urheberrecht


Other posts about this region:
Deutschland