18 August 2026

Dogmatische Schönheitsfehler

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur sog. Menschenrechtsliste, ist auf den ersten Blick zu begrüßen. Das BMI hatte Einreisezusagen, die die Vorgängerregierungen den sich in Afghanistan oder Pakistan aufhaltenden afghanischen Ortskräften nach eingehender Prüfung erteilt hatten, im Dezember 2025 kurzerhand für „ungültig und erloschen“ erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Praxis des BMI als willkürlich eingestuft und das Eilverfahren an das OVG Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. So positiv diese Entscheidung für den Betroffenenkreis auf den ersten Blick aussieht, so schwer fällt es doch, hier schon von einer wirklichen oder gar endgültigen Lösung zu sprechen.

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19 September 2025

The Battle Against Gender Apartheid

Hope through Accountability

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10 June 2024

Zur Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich dafür ausgesprochen, Schwerstkriminelle und Gefährder auch nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Die öffentliche Debatte unterstellt dabei bisweilen, dass der Kanzler, die Innenministerin oder das Außenministerium eigenständig darüber entscheiden könnten, ob ein Land als generell sicher oder unsicher gilt. Je nach Ergebnis erhalten dann entweder alle Schutz oder Abschiebungen sind plötzlich möglich. Das stimmt nicht, denn das Asylrecht fragt nach Situation jeder Einzelperson. Statt eines „Alles oder nichts“ gilt also „Es kommt darauf an“. Das klingt unentschieden, ist es jedoch nicht.

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