Unterstelltes Misstrauen
Bremen verbietet ab sofort religiöse Symbole und religiös konnotierte Kleidungsstücke im Polizeidienst bei „zielgerichtetem Außenkontakt“. Hierzu wurde am 15.10.2026 eine Rechtsverordnung verkündet. Statt das Verbot an die objektive Eignung zu knüpfen, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung zu beeinträchtigen, unterstellt sie diese Beeinträchtigung bereits. Ihre scheinbar schonende Differenzierung nach dem Außenkontakt erweist sich zudem als inkohärent und schließt Betroffene faktisch vom Polizeivollzugsdienst aus.
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