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08 September 2026

Alle da?

Die AfD hat in Sachsen-Anhalt nicht die absolute Mehrheit erreicht. Dafür ist das BSW mit fünf Sitzen in den Landtag gewählt worden und könnte jetzt das Zünglein an der Waage sein. Die übrigen Parteien (CDU, Die Linke, SPD, Grüne) kommen auf 39 Stimmen im Landtag – so viele, wie die AfD hat. Sollten nicht doch noch drei Abtrünnige der AfD zu einer absoluten Mehrheit verhelfen, wird es für den kommenden Landtag schwierig werden, Politik zu machen und diese in Recht zu übersetzen. Trotzdem wird es wohl voll sein im Plenarsaal in der kommenden Legislaturperiode: Wollen die anderen Parteien Gesetze der AfD verhindern, müssen sie fast vollständig anwesend sein.

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03 September 2026

Ja, Nein, vielleicht?

Der Ausgang der Wahl in Sachsen-Anhalt kann zu einer schwierigen Ministerpräsidentenwahl führen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der erste und zweite Wahlgang scheitern und es zu einem dritten kommt. Der dritte Wahlgang ist dabei nicht zwingend der letzte – kann aber Probleme mit sich bringen. Denn die Bestimmung der Abstimmungsmehrheit kann problematisch sein, wenn die Wahlzettel so ausgestaltet sind, wie es schon bei anderen dritten Wahlgängen in der Vergangenheit der Fall war. Stehen sich in diesem Wahlgang mehrere Kandidaten gegenüber, muss der Wahlzettel auch die Option „Nein“ beinhalten, weil es ansonsten für die Abgeordneten nicht möglich ist, gegen alle Kandidaten zu stimmen.

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06 May 2026

Instrumentalisierte Elternrechte

Die AfD Sachsen-Anhalt will Elternrechte in der Landesverfassung verankern und behauptet dabei, diese seien bisher ungeschützt. Dabei finden sich die Elternrechte schon längst in der Verfassung und ihre Änderung hätte keinen rechtlichen Mehrwert. Was sich die AfD tatsächlich davon verspricht: die politische Instrumentalisierung der Elternrechte, um die Gesellschaft umzugestalten. Das geht letztlich zulasten aller Eltern und Kinder.

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27 February 2026

Viel gewollt, noch nicht genug versucht

Das „Gesetz zur Parlamentsreform 2026“ soll Sachsen-Anhalt resilienter machen: Das Landesverfassungsgericht wird abgesichert, die Existenz der Landeszentrale für politische Bildung gesetzlich verankert und die konstituierende Sitzung vor einer Vereinnahmung durch die AfD geschützt. Sachsen-Anhalt reiht sich damit ein in die Resilienzgesetzgebung und der Entwurf vereint Erfahrungen aus der Vergangenheit mit Erkenntnissen aus der laufenden Resilienzdebatte. Der Gesetzgeber nimmt sich damit viel vor und die Zeit ist knapp, bereits im September wird in Sachsen-Anhalt gewählt. Das ist ambitioniert, gelingt an vielen Stellen, bleibt an anderen aber auch lückenhaft und birgt Obstruktionsrisiken.

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