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08 October 2026

Doppeltes Lottchen als Wahlfehler?

Derzeit wird der Vorwurf erhoben, die AfD Sachsen-Anhalt habe ihren Wahlkampf unzulässigerweise aus Fraktionsgeldern mitfinanziert und dadurch einen Wahlfehler verursacht. Die AfD habe die Kandidaten gewissermaßen als doppeltes Lottchen sowohl als Kandidat der Partei als auch als Mandatsinhaber des alten Parlaments auftreten lassen und sich dadurch einen Vorteil verschafft. Nun wird darüber diskutiert, ob die Landtagswahl daher anfechtbar ist. In der Diskussion bleibt aber die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu wenig berücksichtigt.

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