Oops, You Did It Again
Zwei neue Urteile könnten das Ende der unionsrechtswidrigen deutschen Binnengrenzkontrollen einläuten: Der BayVGH und das VG Koblenz gaben Kläger:innen Recht, die gegen Kontrollen der Bundespolizei vorgegangen waren – darunter ein Juraprofessor auf dem Rückweg vom Festakt zu 40 Jahren Schengen. Rechtlich sind die Urteile hochinteressant, migrationspolitisch sensibel: Denn das von der migrationspolitische Überlastungsnarrativ der Bundesregierung fällt auf dem verwaltungsgerichtlichen Prüfstand krachend durch.
Continue reading >>Dobrindts Rechtsbruch
Der neue Innenminister Alexander Dobrindt hat am 7. Mai 2025 die Bundespolizei angewiesen auch Schutzsuchenden bei Binnengrenzkontrollen die Einreise basierend auf § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG zu verweigern (und diese in den jeweiligen angrenzenden Staat zurückzuweisen). Damit sind die bei Schutzsuchenden verpflichtend durchzuführenden Dublin-Verfahren für diese Personengruppe faktisch ausgesetzt. Davon ausgenommen sind nur „erkennbar vulnerable Personen“, die „weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet werden.“ Diese Aussetzung des Dublin-Verfahrens an den deutschen Binnengrenzen ist evident rechtswidrig – also ein klarer Rechtsbruch.
Continue reading >>Spring Is Coming
Im Februar verglich Markus Söder die bayrische Grenzpolizei mit der „Nachtwache“ aus Game of Thrones. Doch lauern jenseits der Grenzen des Freistaats keine Armeen Untoter, sondern österreichische Pendler:innen, sonstige Unionsbürger:innen und ja, auch einige schutzsuchende Menschen. An den fast vergessenen unionsrechtlichen Kontext hat der BayVGH nun in einem bemerkenswerten Urteil erinnert, indem er eine Personenkontrolle der Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze als unionsrechtswidrig einstufte. Das Urteil könnte den Anfang vom Ende der deutschen Grenzkontrollpraxis einläuten – spring is coming.
Continue reading >>Deutschlands Grenzüberschreitung
Seit Montag kontrolliert die Bundespolizei alle deutschen Landesgrenzen. Damit solle unter anderem gegen irreguläre Migration und Islamisten vorgegangen werden. Bundesinnenministerin Faser hat die Europäische Kommission am 9. September 2024 gemäß Art. 27 Abs. 1 Schengener Grenzkodex über das Vorhaben notifiziert. Die Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen stößt neben deutlicher Kritik zwar auch auf politische Zustimmung im In- und Ausland. Aus rechtlicher Perspektive zeigt sich jedoch, dass die Binnengrenzkontrollen unionsrechtswidrig sein dürften.
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