18 March 2020

In der Pandemie stirbt die europäische Solidarität

Im Angesicht von Corona versuchen die Regierungen in Europa momentan, Wege zu finden, das Virus einzudämmen. Vieles erscheint auf den ersten Blick sinnvoll (wie Schulschließungen und weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens), um die Entwicklung zu verlangsamen (#flattenthecurve), und als Symbolik, um auf den Ernst der Situation hinzuweisen. Viele Länder des Schengen-Raumes haben obendrein die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen und absolute Einreiseverbote für Personen aus „Risikogebieten” beschlossen. Auch dies dient angeblich dazu, das Wachstum der Infektionsrate abzuflachen, zeigt aber ein ordnungspolitisch überformtes Verständnis von Virusbekämpfung, dem die notwendige gesundheitspolitische Komponente weitgehend fehlt. 

Das Corona-Virus ist „neuartig“ und kommt von „außen“ (anfangs aus China, jetzt  aus Italien) und breitet sich dann in einer Art kontinuierlicher Fliessbewegung aus – so anscheinend die hinter diesen Maßnahmen stehende Vorstellung. „Ausländische“ Viren sollen von der Einreise abgehalten werden, denn nur „Ausländer“ werden abgewiesen, während eigene Staatsangehörige, die ein Recht auf Einreise in den eigenen Staat haben, nur ihre Ausweise vorzeigen müssen. Die Bundesregierung – wohl auch aufgrund der föderalen Kompetenzverteilung – gibt lediglich Empfehlungen zur Selbstquarantäne ab. Der „Ausländer“, das Fremde, das Neuartige, das Böse muss aufgehalten und abgewiesen werden, und zwar – so die politische Message zur Beruhigung der Bevölkerung – mit Grenzkontrollen, auf dass wir uns auf die Solidarität und die Gemeinschaft besinnen (als könnten diese die Erkrankung heilen).

Allerorten wird der Notstand propagiert, aber fast ausschließlich national oder sogar lokal interpretiert. Die EU-Kommission ist zwar um europäische Kooperation und Koordination bemüht, bisher verhallen aber die Rufe nach der Sicherung der Waren- und Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt weitgehend ungehört. Lediglich die angekündigte Unterstützung finanzieller Natur (Art. 107 Abs. 2 b AEUV), der finanzielle Beihilfen zur Beseitigung von Schäden bei Katastrophen ermöglicht, scheint bei den Mitgliedstaaten gut anzukommen. In der Presseerklärung vom 13. März 2020 wird dieser Fokus schon im Titel deutlich, während ein Verweis auf Art. 168 AEUV, der die Kompetenzen der EU im Gesundheitswesen regelt, im Dokument fehlt.

Daneben hat die EU-Kommission am 16. März 2020 auf die zunehmenden Grenzkontrollen und „Grenzschließungen“ reagiert. Die„Richtlinien zum Maßnahmen des Grenzmanagements zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und notwendigen Dienstleistungen“ weisen in die richtige Richtung. Die EU schlägt einen koordinierten Ansatz unter Erhalt des Binnenmarktes mit möglichst wenig Grenzkontrollen an den Binnengrenzen vor. Doch dieser Appell, zu einem koordinierten europäischen Ansatz zu kommen und diesen praktisch mit Leben zu füllen, könnte bereits zu spät kommen. Dabei sind, wie nachfolgend ausgeführt, diese Grenzkontrollen rechtlich kaum begründbar und praktisch in der geplanten Form bei der Virusbekämpfung weitgehend unwirksam. 

Grenzkontrollen – rechtlich

Der Schengener Grenzkodex erlaubt die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen unter bestimmten Voraussetzungen, namentlich wenn „die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in einem Mitgliedstaat ernsthaft bedroht“ ist (Art. 25 Abs. 1 SGK). Schon das ist fraglich. Wie die EU-Kommission in ihren Richtlinien betont, ist die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen (nur) in einer extrem kritischen Situation als Reaktion auf Risiken, die durch eine hochansteckende Krankheit verursacht werden, erlaubt ist (Richtlinien, Nr. 18). Die drohende Überlastung des nationalen Gesundheitssystems oder auch die Verhinderung der Hamsterkäufe von „Franzosen“, „Österreichern“ und „Schweizern“ stellen jedenfalls keine solche extrem kritische Situation dar. 

Selbst wenn aber eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit bestünde, sind weitere Vorgaben für die Grenzkontrollen zu beachten. Erforderlich ist insbesondere eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, bei der die individuelle Gesundheit der von den Kontrollen betroffenen Personen umfassend berücksichtigt werden muss. Die EU-Kommission weist (übrigens auch für Kontrollen an den Außengrenzen) darauf hin, dass erkennbar kranken Personen nur dann die Einreise verweigert werden darf, wenn die öffentliche Gesundheit dadurch nicht gefährdet wird. Der Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung muss individuell sichergestellt werden (Nrn. 11, 15, 19 der Richtlinien). Sehr deutlich weist die EU-Kommission daraufhin, dass das Ziel des öffentlichen Gesundheitsschutzes ohne die formale Wiedereinführung von Grenzkontrollen erreicht werden kann (Nr. 20).

Wäre nur ein einzelnes nationales System gefährdet und die anderen nicht, müsste dieses auch „abgeschottet“ werden – es gibt aber aktuell bereits überall in Europa Infektionen. Daher geht auch die Berufung auf Art. 72 AEUV fehl, da gerade eine gemeinsame europäische Vorgehensweise notwendig wäre, um das Virus effektiv zu bekämpfen. Nationale Alleingänge gefährden in dieser Situation die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit viel mehr als eine koordinierte europäische Antwort. Das Virus schert sich nämlich nur wenig um Staatsgrenzen und Staatsangehörigkeiten, weshalb die WHO Recht hat, dass eigentlich sogar eine internationale koordinierte Suche nach Lösungen nötig wäre. 

Besonders dramatisch stellt sich die Entwicklung für das Grundrecht auf Asyl dar. Während unrechtmäßige Zurückweisungen an den europäischen Außengrenzen schon seit Jahren zum Instrumentenkasten der Mitgliedstaaten zählen, lässt sich nun die Internalisierung eben jener Externalisierungspraktiken beobachten. Die Grenzschließungen betreffen auch Schutzsuchende, denn diese sind ja auch „Ausländer“, die an der Einreise gehindert werden können und sollen. Dass die Abweisung von schutzsuchenden Personen an der Grenze bis vor Kurzem – weil evident völkerrechtswidrig – quasi undenkbar und unsagbar war (und auch weiterhin sein sollte), gerät in der Rückbesinnung auf das Nationale vollständig in Vergessenheit. Wir sind so beschäftigt damit, die Kurve abzuflachen, dass wir bereit sind, hinzunehmen, dass die zivilisatorischen Fortschritte in Europa der letzten 75 Jahre auf dem Altar der Virusbekämpfung geopfert werden. Zu befürchten ist, dass die Rückkehr zur „Normalität“, wie wir sie alle erhoffen, potentiell diesen Prozess der Renationalisierung eher fortschreibt. Wenn die Krise vorüber ist, wird uns vermutlich das Nationale, das Lokale als alternativlos erfolgreiche Strategie in Erinnerung bleiben. 

Recht auf Gesundheit vs. nationale Grenzkontrollen

Dem universellen Recht auf Gesundheit, das u.a. durch Art. 12 IPwskR und Art. 35 EU-GRC menschenrechtlich verbürgt ist, darf durch eine territoriale Zugangsbeschränkung nicht der Boden entzogen werden. Die Orientierung an der Nationalität, die in den Ankündigungen der Grenzkontrollen sichtbar wird, ist daher rechtlich nicht haltbar. 

In der Schweiz zum Beispiel wurde die Grenzschließung zu Italien auch damit begründet, dass verhindert werden sollte, dass ausländische Patient*innen die Kapazitäten der Schweizer Spitäler zu schnell auslasten. Mit anderen Worten; italienische Staatsangehörige und andere Nicht-Schweizer*innen sollen sich nicht in Schweizer Krankenhäusern behandeln lassen. Das wird besonders perfide, wenn wie in der Schweiz, das Gesundheitssystem zu einem hohen Prozentsatz auf importierter Arbeit und ausländischem Fachwissen basiert. 

Der italienische Pfleger oder die italienische Ärztin kann also über die Grenze kommen, ihre kranken Angehörige aber nicht. Dies ist mit dem Menschenrecht auf Gesundheit nicht vereinbar. Die EU-Kommission weist auf diese Aspekte in den Richtlinien besonders hin, indem sie die Anzeige- und Begründungspflicht von Binnengrenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission betont (Nr. 18), auf freizügigkeits- und diskriminierungsrechtliche Gewährleistungen hinweist, die bei solchen Kontrollen beachtet werden müssen (Nr. 21), und vor den Gesundheitsgefahren warnt, die sich durch die Art und Weise der Durchführung der Grenzkontrollen ergeben können, insbesondere wenn sich dadurch Menschenansammlungen bilden (Nr. 22).

Virusbekämpfung europäisch gedacht

Dabei böte die Pandemie eine fast einmalige Chance zu zeigen, wie wichtig und sinnvoll die europäische Solidarität ist. Der EuGH hat im Zuge der sog. Migrationskrise immer darauf hingewiesen, dass die Solidarität nach Art. 80 AEUV in Krisensituationen zur rechtlichen Verpflichtung werden kann. Diese ist nicht beschränkt auf die jetzt angekündigten „Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind“ (Art. 107 Abs. 2 b AEUV), sondern könnte wesentlich weiter gehen. 

So könnte Deutschland beispielsweise Gesundheitspersonal in Krisenregionen zu schicken, solange das eigene System noch Kapazitäten hat. Weiter bräuchte es auf europäischer Ebene ein Meldesystem für freie Betten, freie Beatmungsgeräte aber auch Hospizbegleitung, um möglichst effektiv mit den Herausforderungen durch Virusinfektionen umzugehen. Das würde aber erfordern, gerade nicht an den Grenzen zu kontrollieren, sondern in den Risikogebieten zu testen, die infizierten Personen effektiv zu isolieren und bestmöglich zu versorgen, und zwar gerade auch bei milden Verläufen, um die weitere Ausbreitung zu verhindern. 

Zielgerichtete Maßnahmen

Das Plädoyer gegen Binnengrenzkontrollen und mehr Europa in diesem Beitrag soll aber nicht bedeuten, dass keine Verschärfungen der aktuell beschlossenen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen notwendig sind. Dass eine massiv eingreifende Strategie wie in China aufgrund einer Mischung aus Rassismus und westlichem Dünkel hierzulande nicht in Erwägung gezogen wird (und deshalb darauf verzichtet wird, genau anzuschauen, was dort passiert ist), ist kurzsichtig. 

In Singapur und Südkorea wurden zwar auch Grenzkontrollen und Abweisungen vorgenommen, aber eben auch zusätzliche Temperaturmessungen für alle, die dabei helfen sollten, die infizierten Personen zu identifizieren und zu isolieren. Mit hohem Aufwand wurde in jedem Einzelfall ein contact tracing betrieben. Für solche Aufgaben könnten beispielsweise die an der Grenze eingesparten personellen Ressourcen sehr sinnvoll eingesetzt werden. 

Dies europäisch zu organisieren, wäre eine wichtige und vorrangige Aufgabe für die Europäische Union, die im Bereich Gesundheitsschutz eine Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungskompetenz hat, die insbesondere auch die „Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren“ umfasst (Art. 168 Abs. 1 AEUV). Die Mitgliedstaaten wären übrigens in diesen Bereichen auch EU-verfassungsrechtlich zur Koordination ihrer Politiken verpflichtet, Art. 168 Abs. 2 AEUV. Für den Katastrophenfall werden diese Funktionen durch Art. 196 AEUV nochmals besonders betont.

Dies versucht die EU-Kommission auch in ihren Richtlinien nahezulegen. Sie schlägt vor, dass Nachbarländer an der Grenze (aber nur auf einer Seite) gemeinsame Gesundheitskontrollen durchführen sollen, um die Personen zu identifizieren, die die öffentliche Gesundheit in Europa gefährden, und um Überlappungen und Wartezeiten abzubauen (Nr. 24). Zudem sollte diese Zusammenarbeit in enger Koordination mit der EU stattfinden, um die Effektivität und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sicherzustellen (Nr. 25).

Die Kommission betont ebenfalls, dass die Binnengrenzen durchlässig bleiben müssen, um die Versorgung insbesondere im Gesundheits- und Ernährungsbereich aufrechtzuerhalten und um ganz generell die Arbeitswelt nicht völlig zum Erliegen zu bringen (Nr. 23). Deutlich wird durch die Richtlinien vor allem, dass die jetzt geplanten und durchgeführten Binnengrenzkontrollen für eine effektive Virusbekämpfung ungeeignet sind. 

Grenzkontrollen – die praktische Ebene

Die Art, wie die Grenzkontrollen praktiziert werden sollen, wirkt in ganz Europa so, als hätten sich die Personen, die diese beschlossen haben, nur am Rande mit dem Infektionsgeschehen in Europa und schon gar nicht mit den Erfahrungen an anderen Orten beschäftigt. In Deutschland wird beispielsweise gehandelt, als würde der Kreis Heinsberg als wichtigstes Epizentrum der Krankheit nicht existieren, und die asiatischen Vorerfahrungen insbesondere der in den Jahren 2002/2003 von der SARS-Pandemie besonders betroffenen Länder auch nicht. Die Krankheit bricht an bestimmten Orten aus, beim Karneval in Heinsberg, in der Shincheonji Church of Jesus in Südkorea, in Madrid, in der französischen Region Grand Est, in der Lombardei, in Ischgl. Die Erfahrungen aus Singapur, Taiwan und Hongkong zeigen, dass sich nicht nur „Chinesen“ und „Italiener“ anstecken, weil „die ja viel enger aufeinander sitzen als wir“, sondern vielmehr jede infizierte Person ein lokaler Infektionsherd sein kann.

Hier knüpft der Vorschlag der EU-Kommission in den Richtlinien für eine europäisch koordinierte Grenzkontrollpraxis an. Diese sollte in Zeiten der Pandemiebekämpfung von den Gesundheitsbehörden geleitet werden. Die Grenzbehörden sollten diesen helfen, die notwendigen Informationen an Reisende zu vermitteln und Krankheitsfälle an die Gesundheitsbehörden weiterzuverweisen.

Für das Vorgehen an der Grenze sind aus Sicht der EU-Kommission vier Schritte notwendig (Nr. 12 der Richtlinien):

1) Screening aller ankommenden Personen, die an der Außengrenzen kontrolliert werden, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.

2) Verteilung von Informationsmaterial an alle aus betroffenen Ländern/Regionen ankommenden und oder in diese ausreisenden Personen.

3) Screening aller ausreisenden Personen und Ausreiseverbot für allen, die COVID-19 ausgesetzt waren oder erkrankt sind.

4) Die Isolation von Personen, bei denen ein Infektionsverdacht besteht, und die Transferierung von erkrankten Personen in Gesundheitseinrichtungen, und zwar in Zusammenarbeit mit dem Nachbarstaat.

Israel und Singapur gehen beispielsweise nach diesem Muster vor. Alles andere ist wohl auch zu kurz gedacht. Grenzkontrollen dürften also nicht nach Staatsangehörigkeit und Nützlichkeit durchgeführt werden, sondern müssten zum Ziel haben zu kontrollieren, ob eine Person potentiell das Virus in sich trägt oder nicht. Also keine Kontrolle des Passes oder der Aufenthaltserlaubnis, sondern Temperaturmessungen und Corona-Tests. Die Kapazitäten für solche Maßnahmen sind offenbar dramatisch zu niedrig und müssten schnellstens aufgebaut und großflächig angewendet werden. Massentests scheinen die einzig effektive Maßnahme, um infizierte Personen zu identifizieren. 

Dass die EU bzw. der Schengen-Raum in dieser Krise (außer beim wirtschaftlichen Ausgleich) eine tragende, innovative und unterstützende Rolle spielen kann, scheint unrealistischer denn je, auch wenn die EU-Kommission versucht, mit ihren Richtlinien den europäischen Weg zu weisen. Das ist nicht nur eine verpasste Chance, sondern wird unser Verständnis von Europa nachhaltig beeinflussen. Die „Erfahrung“, dass es in der Krise besser ist, sich auf nationale Maßnahmen zurückzuziehen, wird zur Folie für unsere EU-Erfahrung, die EU zum „Schönwettersystem“, brauchbar für wirtschaftlich gesunde Zeiten als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung, aber als Referenzrahmen in Krisen ungeeignet.  

Die Autarkie-Fantasien, die in Frankreich am Deutlichsten geäußert werden, aber überall präsent sind und sich ausbreiten, bereiten den Boden für eine national orientierte Politik und das Zurückdrängen des europäischen Solidaritätsgedankens. Wahrscheinlich werden wir erst nach der Krise merken, dass wir in dieser Zeit sehr viel mehr verloren haben als nur (relativ kurzzeitig) unsere Bewegungsfreiheit. Für Personen, die an das europäische Friedensprojekt glauben ist dies eine angsteinflößende Perspektive. Denn wenn die europäische Solidarität als Gedanke und als praktische Lösung erstmal desavouiert ist, dann wird es nicht lange dauern, bis die Sinnhaftigkeit der EU als Ganzes in Frage gestellt wird. 


SUGGESTED CITATION  Hruschka, Constantin: In der Pandemie stirbt die europäische Solidarität, VerfBlog, 2020/3/18, https://verfassungsblog.de/in-der-pandemie-stirbt-die-europaeische-solidaritaet/, DOI: 10.17176/20200319-003230-0.

10 Comments

  1. FUnge Wed 18 Mar 2020 at 15:04 - Reply

    ‘So könnte Deutschland beispielsweise Gesundheitspersonal in Krisenregionen zu schicken, solange das eigene System noch Kapazitäten hat.’

    Solche Sätze offenbaren eine geradezu atemberaubende Entfernung von der Wirklichkeit, begründet durch eine gegenwärtig einstürzenden Ideologie.

    Wenn dann noch Länder wie Israel oder Singapur als Beispiele herandgezogen werden, um für “europäische Solidarität” und “Menschenrechte” zu werben, kann der ideologische Bankrott erklärt werden.

    Das Ende aller Solidarität hat einen Namen: Solidarität mit allen.

    Wenn hingegen jeder für sich sorgt, ist für alle gesorgt.

    • F. Müller Thu 19 Mar 2020 at 00:20 - Reply

      Ich hoffen nicht, dass Ihr letzter Satz wirklich Ihre Vorstellung von Solidarität ausdrückt. Das ist genau die Einstellung, die auch Hamsterkäufer an den Tag legen.
      Ihr Gegenkonzept zur Solidarität mit allen scheint der vollkommene Egoismus zu sein. Schade eigentlich.

  2. Jan-Peter Brodersen Wed 18 Mar 2020 at 20:05 - Reply

    Die Länder, die am verantwortungsvollsten reagiert haben waren Taiwan, Singapur, Hongkong und Südkorea. Denn zuerst schütze ich meine Leute und wenn ich die Lage tatsächlich im Griff habe, kann ich anderen Hilfe anbieten. Dabei meine ich nicht unsere Regierungsmaulhelden. Eine Person, die von sich behauptet Physikerin zu sein, aber wohl bei Arithmetik völlig versagt. Ein Bankkaufmann, der exponentielles Wachstum (Zinseszins ist eines davon) nicht begriffen hat.

    In Deutschland sind globaliesierende Gutmenschen ständig auf dem Trip, erst einmal alles und jedem zu helfen, auf Kosten der Allgemeinheit und ohne an die eigenen Mitmenschen zu denken.

    Jedesmal wenn ich einen dieser Gutmenschen höre das “wir” helfen müssen erwarte ich zwei Dinge von dieser Person:
    1. Seine Adresse wo diese hilfsbedürftige Person dann einzieht.
    2. Eine bedingungslose Bürgschaft für alle Kosten, Schäden un Straftaten, die diese Person anrichtet.

    • F. Müller Thu 19 Mar 2020 at 00:12 - Reply

      Es ist abstoßend, wie Sie in Ihrem Kommentar subtil nahelegen, dass Hilfsbedürftige in besonderem Maße Schäden und Straftaten anrichten und wie Sie Menschen, die dafür plädieren, die Ressourcen dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden, als “Gutmenschen” diffamieren.

  3. Ulrich Reinhardt Wed 18 Mar 2020 at 21:54 - Reply

    Sehr geehrter Herr Dr. Hruschka,

    so sehr ich Ihnen in meinem politischen Auffassungen diametral gegenüberstehe, so richtig sind dennoch meiner Überzeugung nach viele der praktischen Gedanken welche Sie hie ausführen. Die dramatische hegelsche Dialektik welche sie eingangs bemühen mal dahin gestellt (Ausländische Viren versus freie eigene Staatsangehörige etc.) – so haben Sie meiner Ansicht durchaus dahin gehend Recht, dass primär die Frage geklärt werden muss ob eine Person erkrankt ist und nicht so sehr woher sie kommt. Zumal die sogenannten Grenzkontrollen ein grenzüberschreitendes Um-Sich Greifen des Virus eben nicht verhindern werden, solange Kranke dennoch einreisen dürfen nur weil sie Inländer sind, oder eine Ausnahmegenehmigung haben, oder wie ich jetzt gerade eben aus Österreich kommend einfach auf Schleichwegen an der Grenzkontrolle vorbei fahren etc (keine Sorge dahin gehend, obzwar Teil der besonders gefährdeten Gruppe bin ich zum Glück ja noch gesund und hätte als deutscher Staatsangehöriger jederzeit auch einfach so wieder einreisen können).

    Das primäre praktische Problem in Bezug auf ein Massen-Screening ist aber nicht allein die mangelnde Kapazität (welche man seit Januar hätte aufbauen können) – sondern vor allem die Zeitdauer der Tests. Diesen wesentlichen Fakt sprechen sie leider nicht an und berücksichtigen ihn anscheinend nicht.

    Die Tests dauern. Und Schnelltests haben sich bis dato als zu unzuverlässig erwiesen. Würde man nun nur getestete Personen herein lassen (oder evtl heraus), dann würde der Grenzverkehr in Wahrheit noch deutlich mehr eingeschränkt sein, als er dies jetzt schon ist. Den die Wartezeiten auf die Laborergebnisse wären erheblich und würden zum Totalzusammenbruch des Grenzverkehrs führen.

    Dieses praktische Problem wollte ich hier Ihnen nur zur Kenntnis bringen. Ansonsten aber kann ich Ihnen nur zustimmen, dass solche Massen-Screenings meiner Ansicht nach absolut sinnvoll und geboten wären. Und ebenso dass die vielen unkoordinierten und ineffektiven nationalen Alleingänge keine effiziente Bekämpfung des Virus darstellen und folglich allein schon deshalb, primär aus der Frage der rein praktischen Effizienz heraus und ganz ideologieneutral abgelehnt werden müssen.

    Die sich abzeichnende totale Inkompetenz und Überforderung der EU als System aber zeigt hier einmal mehr die erheblichen Schwächen und Probleme dieser Organisation auf und ihre zu weitgehende Handlungsunfähigkeit in solchen Fragen. Von daher steht zu befürchten, dass aufgrund der Unfähigkeit der EU in dieser Frage das Nationale, das Lokale nicht nur als alternativlos erfolgreiche Strategie in Erinnerung bleiben wird, sondern die einzig verbliebene und damit alternativlose Strategie sein wird und dies auch fürderhin.

    Es ist diese Schwäche und Unfähigkeit der EU auf allen Ebenen, welche das europäische Projekt gefährdet. Nationale Politik und das Zurückdrängen des europäischen Gedankens sind deshalb nicht das eigentliche Problem, nicht die Gefahr für die EU, sondern sie sind daher nur ein Symptom der eigentlich viel tiefer sitzenden systeminhärenten Problemstellung. Nationale Alleingänge und mangelnde Solidarität sind Symptome welche aus der Unfähigkeit, moralischen Verkommenheit, Heuchelei und Schwäche der EU her rühren und nicht umgekehrt. Die EU selbst ist in ihrer jetzigen Form das Problem, und ist daher durch jede solche Krise wie die derzeitige bereits in ihrer Existenz gefährdet. Nicht durch ein Übermaß an Nationalismus, sondern durch ein Übermaß an Inkompetenz und Handlungsunfähigkeit, welche den Nationalismus zunehmend alternativlos machen.

    Hochachtungsvoll

  4. FUnge Thu 19 Mar 2020 at 05:58 - Reply

    “Ihr Gegenkonzept zur Solidarität mit allen scheint der vollkommene Egoismus zu sein. Schade eigentlich.”

    Mitnichten. Noch jedes Gesellschaftstsexperiment der erzwungenen Solidarität hat in den letzten hundert Jahren mit nahezu mathematischer Ptäzision zu eingezäunten Menschen in bankrotten Staaten geführt, häufig garniert mit Leichenbergen.

    Solidarität funktioniert nur als Ergänzung zu einem tauglichen Wirtschaftsmodell basierend auf individueller Freiheit und Verantwortung.

  5. Marina F-K Thu 19 Mar 2020 at 06:23 - Reply

    Zu den deutschen Waffenexporten berichtete die SZ am 17. Oktober 2019 wie folgt:

    “Rekord-Waffenexporte aus Deutschland in die Türkei

    ….

    Die Türkei hat in den ersten acht Monaten dieses Jahres Kriegswaffen für 250,4 Millionen Euro aus Deutschland erhalten. Das ist bereits jetzt der höchste Jahreswert seit 2005, obwohl noch vier Monate fehlen. Die neuen Exportzahlen gehen aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der stellvertretenden Linksfraktionschefin Sevim Dağdelen hervor.

    Bereits im vergangenen Jahr machten die Lieferungen an die Türkei mit 242,8 Millionen Euro fast ein Drittel aller deutschen Kriegswaffenexporte (770,8 Millionen Euro) aus. Damit war die Türkei klar die Nummer eins unter den Empfängerländern deutscher Rüstungsgüter. Das könnte trotz eines teilweisen Rüstungsexportstopps wegen der Syrien-Offensive auch in diesem Jahr wieder der Fall sein.

    …”

    Schwer vorstellbar, dass die notwendigen Genehmigungen noch aus den Zeiten von Gerhard Schröder stammen …

  6. Jens Thu 19 Mar 2020 at 14:20 - Reply

    Das ist ein Text aus dem Elfenbeinturm. Es ist ein gefährlicher Text aus dem Elfenbeinturm.

    Aktuell geht es um effektive Maßnahmen die Reproduktionsrate des Virus zu senken. Effektiv != effizient.

    Natürlich sind die Kosten in dieser unerwarteten Situation höher als einem vorhersehbaren und bekannten Szenario.

    Aber das Risiko, das sich am Horizont abzeichnet ist groß. Es geht jetzt nicht darum die Dinge richtig zu tun, sondern die richtigen Dinge zu tun.

    Einen (Nicht-)EU-Bürger kann man an der Grenze abweisen, vorübergehend, einen deutschen Staatsbürger wohl eher nicht. Also ist es zeitweise richtig das erstere zu, auch wenn man es eigentlich gar nicht möchte.

    Jede von Art von Grenzziehung (um Spielplätze, um Landkreise, um Haushalte, um Nationalstaaten) kann dabei ein bisschen helfen.

    Das hat nichts mit “außen” und “böse” zu tun. Der Postbote, der aktuell das Paket auf die Treppe stellt und sofort kehrt macht, ohne mir “Hallo” zu sagen oder meine Unterschrift entgegenzunehmen ist kein Ausländer und nicht böse.

    Wenn mehr Wissen vorliegt und die Lage unter Kontrolle ist, dann kann man wieder alles in Frage stellen und auch Dinge benennen, die unnötig waren, ohne Schuld zu verteilen.

    Jetzt, im Moment, für kurze Zeit ist der Ausnahmezustand vollkommen rational.

    “””
    So könnte Deutschland beispielsweise Gesundheitspersonal in Krisenregionen zu schicken, solange das eigene System noch Kapazitäten hat. Weiter bräuchte es auf europäischer Ebene ein Meldesystem für freie Betten, freie Beatmungsgeräte aber auch Hospizbegleitung, um möglichst effektiv mit den Herausforderungen durch Virusinfektionen umzugehen. Das würde aber erfordern, gerade nicht an den Grenzen zu kontrollieren, sondern in den Risikogebieten zu testen, die infizierten Personen effektiv zu isolieren und bestmöglich zu versorgen, und zwar gerade auch bei milden Verläufen, um die weitere Ausbreitung zu verhindern.
    “””

    Frage Sie bitte mal jemand mit praktischen Wissen über das Gesundheitswesen wie realistisch das ganz, ganz kurzfristig ist.

    Nach der akuten Krise, wird es an der Zeit sein, über Pandemieprophylaxe und -kontingenzplanung zu reden. So wie das ostasiatische Staaten in der Vergangenheit schon tun mussten, nach schlimmen Erfahrungen aktuell.
    Aktuell ist das wahnwitzige, bösartige Ideologie. Neutraler läßt sich das leider nicht formulieren.

  7. Ulrich Reinhardt Thu 19 Mar 2020 at 21:24 - Reply

    An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass selbst am heutigen Tag noch beispielsweise einfach Flugzeuge aus dem Iran in Deutschland gelandet sind und die Passagiere ohne medizinisches Screening einfach mit einer Passkontrolle einreisen konnten.

    Selbst der Spiegel und eine WDR Sendung haben darüber erstaunt berichtet.

    Damit haben “Ausländer” anscheinend in Wahrheit mehr Freizügigkeitsrechte als so manche Inländer dieser Tage welche bereits sogar unter Ausgangssperren leiden, während zugleich weiter Iraner nach Deutschland nach belieben einreisen dürfen.

    Das soll man mal irgend einem normal denkenden Menschen erklären und dann noch zu behaupten hier würden irgendwie Ausländer schlechter gestellt ist angesichts solcher Fakten nur noch eine Absurdität.

  8. Ulrich Reinhardt Thu 19 Mar 2020 at 21:45 - Reply

    Sehr geehrte Frau Marina F-K,

    Sie schrieben in dem anderen Strang explizit über Panzer, Zitat:

    Waffentechnisch wird Her Erdogan von Kanzlerin Merkel u.a. mit deutschen Panzern versorgt.

    Und daher bezog sich meine Antwort lediglich auf Panzer. Aber Sie haben ja durchaus recht und ich will da nicht kleinkariert erscheinen, es gibt durchaus viele Waffenexporte in die Türkei. Nur ist der Export von Waffensystemen nicht zwangsläufig automatisch ein Beitrag zum Kriegseinsatz in Syrien. Denn: viel dieser Systeme sind relativ hochspezialisierte Technik oder ganz anderen Bereichen (beispielsweise der Marine etc) zugeordnet und von daher ist der Kauf dieser Systeme durch die Türkei eben keine Unterstützung der türkischen Armee in Syrien.

    Nehmen wir als Beispiel 2019, auf dieses Jahr beziehen Sie sich ja auch. Der größte Teil der von Ihnen genannten Summe entstand aus dem Kauf von mehreren U-Booten der Klasse 214.

    Ein solcher Kauf von U-Booten ist eben keine Unterstützung des Kriegseinsatzes in Syrien (in dem U-Booten nun sicher keine Rolle spielen) – und Sie schrieben ja explizit das Merkel die Türkei in Syrien unterstützt.

    Umgekehrt bin ich ganz bei Ihnen, dass man besser gar keine Waffen mehr in die Türkei exportieren sollte, jedoch aus ganz anderen Gründen. Nicht weil man damit die Türken in Syrien unterstützen würde, sondern weil man dadurch die Türkei in Bezug auf ihre sehr problematischen Zielsetzungen im östlichen Mittelmeer in Richtung Libyen und Griechenland stärkt. Die maritimen Rüstungen der Türkei richten sich im Prinzip gegen die EU und dienen der Durchsetzung türkischer Seeinteressen im östlichen Mittelmeer auf Kosten Griechenlands und der EU.

    Von daher zweifelsohne: ein sofortiger Stopp jedweder Waffenlieferung und aller Dual-Use Güter an die Türkei wäre auch angesichts der Lage der griechischen Grenze sofort geboten. Nicht jedoch wegen Syrien, sondern aus ganz anderen Gründen.

    Wenn Sie diesen Teil der Diskussion fortsetzen möchten, so stehe ich Ihnen natürlich sehr gerne dafür zur Verfügung, wir sollten aber dann vielleicht besser wieder in den eigentlichen Strang zurück wechseln in dem wir diese begannen.

    Hochachtungsvoll

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
Coronavirus, Grenzkontrollen, Schengen, solidarity


Other posts about this region:
Europa