19 January 2016

Karlsruher Ruderkünste: zur erneuten OMT-Verhandlung vor dem Bundes­verfassungsgericht

Das OMT-Verfahren vor dem BVerfG geht am 16. Februar 2016 mit der Fortsetzung der mündlichen Verhandlung in die nächste Runde. Die in Juristenkreisen viel gescholtene ökonomische Analyse könnte dem BVerfG dabei wertvolle Dienste leisten. Denn die Situation, in die sich der Zweite Senat des BVerfG mit seiner OMT-Vorlage an den EuGH manövriert hat, wird man nur als Leckerbissen für Spieltheoretiker bezeichnen können.

Über die staatsrechtliche (Un-) Haltbarkeit der OMT-Vorlage haben sich zwei Verfassungsrichter in Sondervoten und die Staatsrechtslehrer im Übrigen die Finger wundgeschrieben. Zeit nun, die Dinge aus einer etwas menschelnderen Perspektive zu betrachten. Auf dem Programm steht nämlich die Suche nach einer für die RichterInnen gesichtswahrenden Exit-Strategie.

Der Reihe nach: Egal, wie man die Dinge staats –und europarechtlich betrachtet, eines dürfte sicher sein. Der Zweite Senat ist mit der OMT-Vorlage in eine verfassungsprozessuale Falle getappt. Aus den zahlreichen fiskalpolitischen Schmutzeleien im EZB-System hätte man sich vieles (oder am besten alles zusammen) als Verfahrensgegenstand wünschen dürfen: Die Absenkung der Anforderungen an Pfänder, den offensichtliche Missbrauch der ELA-Kredite, den übel riechenden Schuldschein-Deal der irischen Notenbank oder die anderen unter den Teppich gekehrten ANFA-Käufe nationaler Zentralbanken des Eurosystems – inzwischen vielleicht auch das QE-Programm. Aber oh Weh: ausgerechnet der Vorgang wurde dem BVerfG zum Verhandeln vorgelegt, mit dem kein einziger Euro tatsächlich gedruckt wurde und mit dem die EZB nach Auffassung einer ganzen Armada von Weltökonomen das ihr unterstehende Währungsgebiet vor dem Auseinanderbrechen gerettet hat. Ein kerniger Auftritt des EZB-Präsidenten vor der Presse in London und ein paar Wochen später ein exekutierender EZB-Ratsbeschluss. Mehr nicht. Keiner kann das heute sicher wissen, aber „whatever it takes“ und OMT haben womöglich das Zeug, als grandioser Schachzug in die europäische Geschichte einzugehen. Und wie steht das BVerfG dann in den Fußnoten dereinstiger Geschichtsbücher da? Dem Zweite Senat blieb es – jedenfalls in seiner Mehrheit – verborgen, dass man aus einem komplexen Gesamtgebilde wie dem Europäischen Währungssystem, dessen Entwicklung sich an einem historischen Scheidepunkt befindet, keinen Einzelbaustein vor Gericht verhandeln und sich mit dessen Beurteilung weit aus dem Fenster lehnen sollte. Si tacuisses …. Wie kommt man aus der Nummer also wieder raus? Die Vorlage wurde vom EuGH abgebügelt, und zwar, notabene, mit einer Begründung, die im Vergleich zu den Überlegungen des BVerfG im Vorlagebeschluss juristisch eher unterirdisch anmuten mag, aber in Sachen Respekt vor den Unwägbarkeiten politischer Makroentwicklungen (manche nennen es: judicial self-restraint) doch eine tiefere Weisheit erkennen lässt. Es gilt nun auch für Karlsruhe, dorthin zurückzufinden.

Der Spieltheoretiker Werner Heun hat in der Juristenzeitung schon 2014 einen Entscheidungsbaum für dieses Unterfangen skizziert, allerdings nur mit zwei Weggabelungen: Entweder bedingungslose Unterordnung unter die EuGH-Entscheidung oder Verfassungswidrigkeitserklärung des OMT-Programms. Damit dürfte er die Reste strategischen Geschicks im Karlsruher Schlossbezirk unterschätzt haben. Alternative 1 liefe auf einen totalen Gesichtsverlust hinaus. Alternative 2 würde angesichts der europapolitischen Großwetterlage gar als suizidale Handlung erscheinen – was der EuGH erkannt und eiskalt ausgenutzt hatte, indem er das (kapitalmarktheoretisch absurde) Kompromissangebot des BVerfG im Vorlagebeschluss (Tz. 100 – unbedingt lesen!) rundweg ausschlug. Es ist daher ganz klar: ein Mittelweg muss her. Und für den braucht man vielleicht gar keine spieltheoretische Ausbildung. Denn das kann – fast wia im richtigen Leb’n – nur das Abschieben der Verantwortung für die Letztentscheidung auf einen Dritten sein. Sie glauben’s nicht? Dann sei Ihnen die Lektüre der Verhandlungsgliederung für den 16. Februar ans Herz gelegt. (Pressemitteilung Nr. 3/2016 vom 15. Januar 2016, abrufbar unter www.bverfg.de) Ob die Verfassungsorgane ihre „Beobachtungspflichten“ auch artig wahrnehmen werden? Und ob die Damen und Herren in Frankfurt die „Konsequenzen für die Bundesbank“ anstelle der Richter tragen wollen? Wir werden es bald wissen. Zwei Dinge sind aber heute schon klar. Bellende Hunde beißen nicht (mehr). Und die Lektüre der endgültigen Entscheidung des Zweiten Senates wird wieder ein Leckerbissen. Nämlich für die Freunde der Kunst des Zurückruderns.

 


SUGGESTED CITATION  Moes, Christoph: Karlsruher Ruderkünste: zur erneuten OMT-Verhandlung vor dem Bundes­verfassungsgericht, VerfBlog, 2016/1/19, https://verfassungsblog.de/karlsruher-ruderkuenste-zur-erneuten-omt-verhandlung-vor-dem-bundesverfassungsgericht/, DOI: 10.17176/20160902-165351.

13 Comments

  1. Christian Schnmidt Tue 19 Jan 2016 at 13:24 - Reply

    Vielen Dank fuer die Zusammenfassung und Erklaerung. Nur ein paar mehr links (z.B. zu ‘unbedingt lesen’) waeren hilfreich

  2. Max1 Wed 20 Jan 2016 at 15:18 - Reply

    Der Autor ist aus ideologischen Gründen nicht fähig das Geschehene objektiv zu beurteilen, denn klar ist das Folgende: Auch wenn kein Euro geflossen ist, hat Draghis “Whatever it takes” eine massive ökonomische Verzerrung zugunsten der GIPS-Ländern bewirkt. Billionen von Euros wurden dadurch falsch investiert. Die Folgen sind unabsehbar.

  3. Jessica Lourdes Pearson Wed 20 Jan 2016 at 15:29 - Reply

    Der Kommentator ist aus ideologischen Gründen nicht fähig, das Geschehene objektiv zu beurteilen, denn klar ist das Folgende: Auch wenn kein Euro geflossen ist, hat Draghis “Whatever it takes” nach Ansicht nicht weniger Experten massive Verwerfungen der Finanzmärkte verhindert. Der Zusammenbruch der Eurozone und eine neuerliche Wirtschaftskrise wurden dadurch möglicherweise abgewendet. Die Folgen, insofern haben Sie Recht, sind tatsächlich unabsehbar, aber das sind sie eigentlich immer. Was verstehen Sie unter “falsch investiert”?

  4. Pipapopper Wed 20 Jan 2016 at 17:09 - Reply

    @Pearson: Der Ablehnung objektiver Tatsachen ist ihrerseits unvereinbar mit dem Glauben an die Durchführbarkeit eines Rechtsstaats. Sie müssen sich da leider entscheiden 😉

    P.S. Und posten Sie jetzt hier zu jedem Kommentar einen eigenen Gegen-Kommentar? Das kann die Welt nicht wollen.

  5. Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen Wed 20 Jan 2016 at 18:15 - Reply

    @JLP:
    “Der Zusammenbruch der Eurozone und eine neuerliche Wirtschaftskrise wurden dadurch möglicherweise abgewendet.“ Möglicherweise vorläufig abgewendet. Die Ursache, die zu den massiven Verwerfungen der Finanzmärkte hätte führen können, wurde nicht beseitigt: die problematische Schuldentragfähigkeit vieler Euro-Staaten. Vielmehr wurden durch das Handeln der EZB die Erwartungen der Marktakteure für die nächste Krisenbewältigung beeinflusst.

    „falsch investiert“: Zinsen sind Preise. Preise sind Informationen. Informationen entscheiden über die Allokation an den Finanzmärkten und damit auch über das Sparverhalten und die Produkte, die an diesen Märkten gehandelt werden.

    Durch die Niedrigzinspolitik der EZB hat man sich vorläufig aus der Krise „geshopped“. Mehr aber auch nicht.
    Ja, und im Übrigen wusste auch schon Keynes: „in the long run we are all dead“.

  6. Jessica Lourdes Pearson Wed 20 Jan 2016 at 19:26 - Reply

    @Pipapopper: Wer hat denn “objektive Tatsachen” abgelehnt (gibt es auch subjektive?), und warum soll denn eine solche Ablehnung “mit dem Glauben an die Durchführbarkeit eines Rechtsstaats” unvereinbar sein?
    PS: Leider fehlt mir die Zeit, zu jedem Kommentar einen Gegen-Kommentar abzugeben. Daher kommentiere ich sporadisch und ganz nach Lust und Laune. Bestimmt würde es die Welt aber wollen, dass Sie zu jedem Gegen-Kommentar von mir einen Gegen-Gegen-Kommentar abgeben.

    @Prognosen: Vielen Dank. Das klingt schon ein wenig fundierter als “falsche Investitionen”.
    Es bleibt gleichwohl die Frage: Wenn es aufgrund des Handelns der EZB zu bestimmten Allokationen an den Finanzmärkten kommt, inwiefern sind diese dann “falsch”? Nach welchem Maßstab entscheidet sich das? Und wer entscheidet das? Sie? Herr Sinn? Das Bundesverfassungsgericht?

  7. HeutemalohneKlarnamenumrechtenShitstormsausdemWegzugehen Thu 21 Jan 2016 at 11:04 - Reply

    Ach, wie muss man die Zeit herbeisehnen, wenn dieses argumentative Hauen und Stechen vorbei ist – wenn man also tot ist…bis dahin werden die ewig gleichen ökonomischen Dispute weitergeführt von den ewig gleichen Akteuren (auch HWS wird nach der Pensionierung ja leider nur mehr Zeit haben) zu den ewig gleichen Fragen: ist Geld exogen oder endogen, kann man die langfristigen Zinsen als Zentralbank überhaupt beeinflussen, gibt es einen “richtigen” Zinssatz, sind Investitionen falsch, die “nur” infolge niedriger Finanzierungskosten rentabel sind (das werden, soviel dafür auch spricht, all die Beton-Investoren in Deutschland gar nicht gern hören) etc. pp. Genau dafür haben wir (genau: wir Deutschen!) eine unabhängige Zentralbank in der EU gewollt, die wir nun haben und vom noch viel unabhängigeren und viel tolleren BVerfG nicht mehr einfangen lassen können (der EuGH kann ja ohnehin schon wegen der Tatsache, dass er lange einen griechischen Präsidenten hatte (das “!” oder besser noch “sic!” hinter “griechischen” nicht vergessen) keinesfalls unabhängig sein)… aber weil wir alle, die wir morgens am Frühstückstisch die FAZ anbeten tatsächlich glauben, dass Herr Weidmann klüger ist als die ganzen anderen Mitglieder des EZB-Rates, dann muss die EZB