Kundin oder Kunde – Geschlechtergerechte Sprache revisited
Vor gut zwei Monaten hat der Bundesgerichtshof sein Urteil zur geschlechtergerechten Sprache in Bankformularen gefällt und damit eine Menge Aufregung erzeugt (BGH, Urteil vom 13. März 2018 – VI ZR 143/17). Jetzt liegen die Urteilsgründe vor. Obwohl schon viel Sinnvolles zu diesem Urteil geschrieben wurde (z.B. hier und hier und in Verfassungsblog hier), lohnt dennoch ein erneuter Blick aus sprachwissenschaftlicher Sicht auf die Argumente, mit denen das oberste deutsche Zivilgericht der 80-jährigen Klägerin das Recht darauf verneint, als „Kundin“ angesprochen zu werden und nicht als „Kunde“.
Der BGH ist der Auffassung, dass in der Verwendung von Personenbezeichnungen im Sinne des generischen Maskulinums allein keine Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG liege. Zur Begründung schließt er sich einer ausschließlich grammatiktheoretischen Argumentation an, die gänzlich ohne empirische Erhebungen auskommt:
„Dabei verkennt der Senat nicht, dass grammatisch maskuline Personenbezeichnungen, die sich auf jedes natürliche Geschlecht beziehen, vor dem Hintergrund der seit den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts diskutierten Frage der Benachteiligung von Frauen durch Sprachsystem sowie Sprachgebrauch als benachteiligend kritisiert und teilweise nicht mehr so selbstverständlich als verallgemeinernd empfunden werden, wie dies noch in der Vergangenheit der Fall gewesen sein mag. (BGH, a.a.O. Rn. 37) […] Dies vorausgeschickt ist bei Äußerungen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen dennoch weiterhin grundsätzlich vom allgemein üblichen Sprachgebrauch, der das sogenannte generische Maskulinum umfasst, auszugehen.“ (BGH, a.a.O. Rn. 38)
Weiter wird im Urteil ausgeführt, dass auch Gesetzestexte wie das Grundgesetz das generische Maskulinum verwenden.
„Dieser Sprachgebrauch des Gesetzgebers ist zugleich prägend wie kennzeichnend für den allgemeinen Sprachgebrauch und das sich daraus ergebende Sprachverständnis. Der Senat kann daher allein durch die Verwendung von Personenbezeichnungen im Sinne des generischen Maskulinums keine Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG feststellen.“ (BGH, a.a.O. Rn. 38)
Nun wird diese Sicht durchaus von renommierten Sprachwissenschaftlern wie Peter Eisenberg oder Helmut Glück geteilt. Letzterer argumentiert am 2.5.2018 in der FAZ:
„Maskuline Personenbezeichnungen sind jedoch nicht sexusmarkiert, denn sie bezeichnen beide natürlichen Geschlechter. Bäcker schließt die Bäckerin ein, Lehrer die Lehrerin. […] Bürgermeister, Genossenschaft, Schülersprecher sind sexusneutral, sie bezeichnen Frauen und Männer gleichermaßen. […] Genus ist ein grammatischer Mechanismus, über den niemand nach Gusto verfügen kann. Die Behauptung eines amtierenden Professors für Linguistik, das Gendern sei eine Frage der Moral und des Anstands, ist eine sozialpädagogische Anmaßung und hat keine grammatische Grundlage.“
Diese Auffassung steht allerdings im Widerspruch zu einer Vielzahl empirischer Studien, die sich u.a. mit der Frage beschäftigen, wie das generische Maskulinum verstanden wird. Und genau danach fragt auch der BGH, wenn er im Ausgangspunkt formuliert:
„Begriffe und Formulierungen in Vordrucken sowie Formularen sind grundsätzlich nach ihrem typischen Sinn so auszulegen, wie sie von verständigen, normalerweise beteiligten Verkehrskreisen verstanden werden. Dies entspricht der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und typischen Willenserklärungen“ (BGH, a.a.O. Rn. 33) und „Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittsrezipienten hat.“ (BGH, a.a.O. Rn. 39).
Aber wissen wir denn etwas darüber, wie das Verständnis eines „Durchschnittsrezipienten“ ist? Der BGH jedenfalls erklärt nicht, wie er festgestellt hat, was eine verständige dritte Person unter einer Äußerung versteht. Das ist auch nicht „allgemeinkundig“, wie der Senat unter Hinweis auf einen – über zehn Jahre alten – Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts1) meint (BHG, a.a.O. Rn. 34). Was intersubjektiv unter einer Äußerung verstanden wird, kann nicht durch subjektives Nachdenken beantwortet werden. Dafür gibt es wissenschaftliche Methoden, die intersubjektiv nachvollziehbare Erkenntnisse erzielen. Möchte man beispielsweise die Bedeutung eines Wortes bestimmen, untersucht man seinen Gebrauch in der Sprache, und das mit Hilfe möglichst großer Mengen von Sprachdaten. Um aber herauszufinden, ob unter Personenbezeichnungen im generischen Maskulinum wirklich gleichermaßen Männer und Frauen verstanden werden, müssen experimentelle Studien durchgeführt werden. Glücklicherweise gibt es bereits viele davon (so viele, dass es verwundert, dass dieses Thema nicht längst ausdiskutiert ist).
Einige Beispiele: Fragt man Probandinnen und Probanden nach berühmten Musikern oder Schriftstellern, nennen sie signifikant mehr Männer, wenn die Frage im generischen Maskulinum gestellt wird, als wenn nach „Musikerinnen und Musikern“ gefragt wird (vgl. Stahlberg et al. 2001 und Braun et al. 2005). Eine andere Studie hat eindrucksvoll gezeigt, dass mehr Mädchen sich vorstellen können, typische Männerberufe zu ergreifen, wenn zu ihrer Bezeichnung auch die weibliche Form verwendet wird (Vervecken/Hannover 2015). Bettina Hannover, eine der Autorinnen der Studie, erklärt das so: „In der Psychologie sprechen wir von „Selbstwirksamkeit“: Wie sehr traut sich eine Person zu, eine Herausforderung zu meistern? Mädchen haben gegenüber maskulin konnotierten Berufen eine geringe Selbstwirksamkeit, sie sind also weniger überzeugt, diesen Beruf ausüben zu können. Außerdem werden stereotyp männliche Aufgaben generell als schwieriger eingeschätzt. Unsere Studie belegt, dass geschlechtergerechte Sprache dieser Stereotypisierung entgegenwirken kann. Die Selbstwirksamkeit der Mädchen steigt, wenn die Paarform verwendet wird.“
Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse und den o.g. Ausführungen zu Genus und Sexus, könnte man natürlich mit Peter Eisenberg fragen: „Wann begreifen die Leute endlich, dass das grammatische Geschlecht mit dem biologischen Geschlecht nichts zu tun hat?“ Sind diese ProbandInnen einfach zu ignorant zu wissen, dass im Deutschen Genus nicht gleich Sexus ist? Oder noch provokanter: Hätten sie eine bessere Schulbildung erfahren müssen und sich ausführlicher mit der Grammatik beschäftigen müssen, um richtig zu verstehen?
Die Lektüre der o.g. Studienergebnisse zeigt sehr deutlich, dass dahinter gut entworfene und nach wissenschaftlichen Standards durchgeführte empirische Forschungsarbeit steckt. Die Arbeiten haben nichts mit tendenziösen sozialpädagogischen Anmaßungen (s. oben das Zitat von Glück) zu tun, sondern untersuchen eine empirische Fragestellung: Beeinflusst das generische Maskulinum die mentale Repräsentation? Und die eindeutige Antwort lautet: Ja, das tut es. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Ergebnisse ist die grammatische Argumentation, das generische Maskulinum habe sprachhistorisch nichts mit biologischem Geschlecht zu tun, schlicht nicht der adäquate Ansatzpunkt. Wir wissen doch, dass Sprache nicht im luftleeren Raum stattfindet, sondern eine soziale Praxis ist. Viel relevanter als die Herkunft eines sprachlichen Konstrukts ist deshalb die Frage, welche Auswirkungen ein sprachliches Konstrukt auf unser sprachliches Handeln und damit auch auf unser Denken hat.
Sprache ist dabei immer auch ein Spiegel ihrer Zeit. Wie Luise Pusch 1983 in ihren Ausführungen zum Duden-Bedeutungswörterbuch von 1970 sehr schön dargestellt hat, zeigen sich Geschlechterstereotype auch an Stellen, an denen man sie erst nicht vermutet, wie in den Beispielsätzen eines Bedeutungswörterbuchs. Der Mann, also „er“, „zeigt eine akrobatische Beherrschung seines Körpers“, „seine Seele vermag das All zu umfassen“ und „große Wirkung ging von ihm aus“. „Sie“ dagegen „ist immer adrett gekleidet“, „hat das Baby täglich ausgefahren“, „erwartet mit großer Angst seine Rückkehr“ und „sie sah zu ihm auf wie zu einem Gott“. Sie resümiert dazu: „Im Vorwort“ schreibt die Redaktion, dass der „Grundwortschatz des Deutschen in seinen Grundbedeutungen“ dargestellt werden soll. „Viel mehr gelingt ihnen: Sie vermitteln einen tiefen, unvergesslichen Einblick in die Seele des Deutschen, in seinen Grundempfindungs- und Grundgedankenschatz.“ (Pusch 1984: 144) Dass wir uns heute überhaupt mit den Auswirkungen des generischen Maskulinums beschäftigen, hat also auch viel damit zu tun, dass Frauen in größerer Zahl Lebensbereiche offenstehen, die vor 50 Jahren noch nicht für sie zugänglich waren.
Vor dem Hintergrund der zahlreichen empirischen Studien, die es zum generischen Maskulinum gibt, steht aus meiner Sicht heute fest, dass unter Personenbezeichnungen mit generischen Maskulinum Männer und Frauen nicht gleichermaßen verstanden werden. Der Gegenbeweis könnte nur mit empirischen “Gegenstudien” erbracht werden, wenn diese wiederum zeigen würden, dass das generische Maskulinum tatsächlich so verstanden wird, dass Männer und Frauen gleichwertig mitbezeichnet sind. Solche führen weder Eisenberg, Glück oder der BGH an. Welche Gegenargumente bleiben also noch?
- Geschlechtergerechte Sprache ist kompliziert.
Sicher ist es schwieriger, Männer und Frauen (und zukünftig auch das dritte Geschlecht) explizit zu benennen. Aber steht denn gleich, wie Andreas Kilb in der FAZ meint, zu befürchten: „Ach, die Sprache, die Mutter! Es geht ihr wie vielen Errungenschaften der Zivilisation in unserer digitalen Spätantike: Sie wird mit den allerbesten Absichten verhunzt und byzantinisiert.“ Auch die Reaktionen auf den Duden-Band „Richtig gendern“ hat eine erstaunliche Wut hervorgerufen. “Machwerk”, “Orwellschem Neusprech”, “Gender-Gaga”, “Tugendterror” oder “Schwachsinn in Dudenform” kann man in den Rezensionen zum Duden-Band „Richtig gendern“ lesen (s. dazu auch den Blog-Eintrag von Henning Lobin). Wovor haben diese Menschen denn eigentlich Angst? Ist es wirklich so schlimm, den Versuch zu unternehmen, Frauen und Männer explizit zu benennen, wenn doch empirisch bewiesen ist, dass dies einen positiven Effekt auf unsere Gesellschaft haben kann? Wiederum dazu Bettina Hannover: „Es geht darum, in der Gesprächssituation oder in der Schriftkommunikation immer wieder mentale Bilder beider Geschlechter zu aktivieren, damit wir auch an weibliche Personen denken. Eine Fußnote auf Seite eins, Frauen seien selbstverständlich mitgemeint, nützt da nichts. Aber die Menschen mögen keine hässliche, redundante Sprache. Man muss es geschickt machen und gute Sprachformen finden. Ich bin auch im ständigen Lernprozess.“ Eine solche Fußnote nützt deshalb nichts, weil sie nicht reicht, grundlegende und über längere Zeit sozial erworbene Verständnismechanismen für die Dauer eines Texts zu ‚überschreiben‘. Aus eigenen Erfahrungen beim Gendern kann ich berichten, dass ich in einem eigenen wissenschaftlichen Text, in dem ich männliche und weibliche Formen alternierend verwenden wollte, beim erneuten Durchlesen feststellen musste, dass ich von „Informatikern“ und „Linguistinnen“ geschrieben habe, im Grunde also Geschlechterstereotype noch deutlicher gemacht habe. Daraufhin habe ich den Text noch einmal geändert und etwas gelernt. Genau diese Reflexion ist sinnvoll und kann auch auf das eigene Denken zurückwirken. Zumindest sollte es doch gerade für Menschen, die sich beruflich viel mit Sprache beschäftigen wie Linguisten und Journalistinnen, aber auch für Anwälte und Richterinnen, eine kreative Herausforderung sein, Frauen und Männer sprachlich sichtbar zu machen. Neugier und Offenheit wären hier auf jeden Fall adäquatere Haltungen.
- Geschlechtergerechte Sprache ändert nichts.
Dazu wiederum Andreas Kilb: „Dass sich deshalb in der Welt da draußen kein Quentchen [sic] ändert, dass kein Trump zum Frauenversteher, kein Orbán zum Migrantenfreund und kein Arbeiteraufstand nachträglich zum Arbeiterinnenaufstand wird, steht auf einem anderen Blatt. Den Sprachreinigern ist egal, was wirklich ist und war; ihnen geht es nur um die Fassade, die Maske der Emanzipation, die den Wörtern übergestülpt wird.“ Die zahlreichen empirischen Studien belegen allerdings, dass geschlechtergerechte Sprache sehr wohl einen Einfluss auf unser Denken hat. Bettina Hannover im Tagesspiegel-Interview: „Untersuchungen der zugrunde liegenden kognitiven Mechanismen zeigen, dass wir unser Sprechen lebenslang an neue Sprachgewohnheiten anpassen. Folglich haben auch sprachpolitische Maßnahmen einen direkten Einfluss auf uns.“ Das generische Maskulinum hat erwiesenermaßen einen Effekt auf unser Denken. Zum Beispiel zeigen die Autorinnen mit ihrer Studie „Name your favourite musician“ (Stahlberg et al. 2001), dass sich bei einer Publikumsauszeichnung des besten Musikers des Jahres die Gewinnchance von Musikerinnen natürlich verbessert, wenn die Frage nicht im generischen Maskulinum gestellt wird (s. auch Braun et al. 2005 und Horvath et al. 2016 mwN). Diese Effekte können wohl nur diejenigen bestreiten, die empirischen Studien keinen Wert zumessen. Das ist allerdings eine vorwissenschaftliche Haltung, die zwar der derzeitige amerikanische Präsident immer wieder deutlich zeigt, aber an der wir uns kein Beispiel nehmen sollten. Sehr schön zeigt sich das auch in einer Reaktion auf den Artikel von Anna Katharina Mangold in diesem Blog. Norbert Fiedler schreibt da: „Studien können nicht etwas beweisen, was faktisch nicht stimmt, dass Frauen beim Maskulinum ausgeschlossen wären. Die Studien beweisen ledglich [sic], dass das menschliche Gehirn beim Maskulinum eine stärkere Assoziation mit dem biologisch männlichem [sic] Geschlecht aufweist. Dass Frauen mitgemeint sind, zeigt doch schon allein der entschiedene Fall. Die Sparkasse akzeptiert auch bei Frauen die verwendeten Formulare, eben weil das grammatische Maskulinum keine Aussage über das biologische Geschlecht macht.“ Dieses Zitat zeigt eine geradezu kuriose Sicht auf das, was „faktisch nicht stimmt“. Was sind denn genau „Fakten“, wenn nicht solche, die durch intersubjektiv nachvollziehbare Studien bewiesen werden? Leben wir vielleicht wirklich schon im postfaktischen Zeitalter?
- Wir haben größere Probleme.
Selbstverständlich gibt es existentiellere Probleme in der Welt als die Geschlechtergerechtigkeit. Aber seit wann ist das ein Grund, sich nicht (auch) mit den kleinen Problemen zu beschäftigen? Auch in Grammis, dem grammatischen Informationssystem des Instituts für Deutsche Sprache in Mannheim, ist zu lesen: „Frau Professorin macht die Welt nicht besser.“ Doch: Die Lösung kleinerer Probleme macht die Welt ein klein wenig besser! Ein beliebtes Lied in vielen Kindergärten, basierend auf einem afrikanischen Sprichwort, besingt das sehr schön: „Viele kleine Leute, an vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun, können das Gesicht dieser Welt verändern.“
Fazit
Ist vor dem Hintergrund dieser Fakten der Versuch, Sprache geschlechtergerechter zu formulieren, nicht zumindest einfach eine Frage der Höflichkeit, wie Henning Lobin in seinem Blog schreibt? „Die Wut scheint tiefer zu sitzen, Sprache wird hier zu einem Schauplatz ganz anderer politischer oder gesellschaftlicher Auseinandersetzungen. Wie auch bei der Bezeichnung von Menschengruppen handelt es sich bei geschlechtergerechter Sprache zu allererst um eine Frage der Höflichkeit, des gesitteten Miteinanders in einer demokratischen Gesellschaft, in der niemand allein schon sprachlich unter den Tisch fallen sollte.“ Und auch wenn geschlechtergerechte Sprache nicht immer und überall gelingen kann, entbindet es – wie Markus C. Schulte von Drach formuliert – „die Gesellschaft aber nicht von der Aufgabe, sich weiter um eine Lösung zu bemühen, die niemanden diskriminiert – weder Frauen noch Männer.“ Dies bedeutet nicht, dass alle bereits geschriebenen Texte, und seien es auch so wichtige wie das Grundgesetz, umgeschrieben werden müssten. Aber unser heutiges Denken und in unsere aktuelle Sprachpraxis sollte sich daran orientieren.
Schließen möchte ich mit einem persönlichen Fund. Zufällig habe ich in einem Bauplan von 1914 zum großelterlichen Hof in Ostfriesland gesehen, dass mein Großvater Hinrich Müller als „Bauherrin“ unterschrieben hat. Seine Mutter, zu der Zeit schon verwitwet, scheint die Auftraggeberin gewesen zu sein. Wenn es 1914 schon möglich war, eine Frau als Auftraggeberin als „Bauherrin“ zu bezeichnen, sollte eine Sparkassenkundin über 100 Jahre später dann nicht auch in Formularen auch einfach als „Kundin“ bezeichnet werden?
Literatur
Braun F., Sczesny S., Stahlberg D. (2005). Cognitive effects of masculine generics in German: an overview of empirical findings. Communications 30, 1–21. 10.1515/comm.2005.30.1.1.
Horvath, L. K. et al. (2016): Does Gender-Fair Language Pay Off? The Social Perception of Professions from a Cross-Linguistic Perspective. In: Frontiers in Psychology 6.
Pusch, L. F. (1984): „Sie sah zu ihm auf wie zu einem Gott“. Das Duden-Bedeutungswörterbuch als Trivialroman. In: Das Deutsche als Männersprache: Aufsätze und Glossen zur feministischen Linguistik. Frankfurt a.M.: Suhrkamp. S. 135–144.
Stahlberg, D., Braun, F., Irmen, L., and Sczesny, S. (2007). “Representation of the sexes in language,” in Social Communication, ed K. Fiedler (New York, NY: Psychology Press), 163–187.
Stahlberg, D., Sczesny, S., and Braun, F. (2001). Name your favorite musician: effects of masculine generics and of their alternatives in German. J. Lang. Soc. Psychol. 20, 464–469. doi: 10.1177/0261927X01020004004.
Vervecken, D., and Hannover, B. (2015). Yes I can! Effects of gender fair job descriptions on children’s perceptions of job status, Job difficulty