Ein überfälliger Schulterschluss
Die Rohstoffsicherheit und das Nachrichtendienstrecht
Rohstoffsicherheit ist längst keine technische Randfrage der Industriepolitik mehr, sondern eine harte sicherheitspolitische Herausforderung. Wer in Zeiten geopolitischer Rivalität noch immer glaubt, Lieferketten ließen sich allein dem Markt überlassen, verkennt die strategische Realität: Kritische Rohstoffe sind Machtmittel. Die Bundesregierung sieht dies mit ihrem Regierungsentwurf zum BNDG sehr klar. Sie macht die Rohstoffversorgung zu Recht zu einem Teil der Aufgaben des Auslandsnachrichtendienstes.
Geopolitischer und politstrategischer Kontext
„Von einer gesicherten Rohstoffversorgung hängt in einer Industriegesellschaft in hohem Maße die Funktionsfähigkeit und Stabilität der Volkswirtschaft und damit die Existenzgrundlage aller ab“, so das Bundesverwaltungsgericht schon 1990 (BVerwGE 87, 241 <250>). 35 Jahre später bleibt die deutsche Volkswirtschaft abhängig von Rohstoffen. Das gilt vor allem für den grünen und digitalen Wandel. Das Problem ist nur, dass diese Rohstoffe zu einem Großteil oder fast vollständig importiert werden müssen.
Für diesen Import ist die deutsche Volkswirtschaft auf den regelbasierten Zugang zu Märkten und Rohstoffen angewiesen, so die Bundesregierung in der Nationalen Sicherheitsstrategie aus dem Sommer 2023 (S. 15). Daher sei es essenziell, „[b]estehende einseitige Abhängigkeiten in der Rohstoff- und Energieversorgung“ zu diversifizieren und „gezielte Schritte zur Sicherung der Versorgung, etwa mit kritischen Rohstoffen“ zu gehen (S. 15).
Beschränkt ist das nicht auf die Produktion von Autos, Elektronik oder Solaranlagen. Vielmehr ist damit auch eine sicherheitspolitische Komponente verknüpft. So ist sich die Bundesregierung bewusst, dass sich wirtschaftliche Abhängigkeiten, vor allem von kritischen Rohstoffen, kurzfristig zu erheblichen sicherheitspolitischen Risiken entwickeln können (Nationale Sicherheitsstrategie, S. 24 f.).
Dies gilt namentlich für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In der entsprechenden Strategie aus dem Dezember 2024 betont die Bundesregierung, dass dieser Industriezweig „ausreichend und verlässlich auf (kritische) Rohstoffe, Teilkomponenten und Vorprodukte – und damit auf resiliente Lieferketten – zugreifen können“ muss (Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie, S. 6).
Auch die EU hat die Zeichen der Zeit erkannt. Der Critical Raw Materials Act (VO 2024/1252) hält ausdrücklich fest, dass die Nachfrage nach Rohstoffen für „Verteidigungs- und Luft- und Raumfahrtanwendungen (…) in den kommenden Jahrzehnten wahrscheinlich exponentiell zunehmen“ wird (1. Erwägungsgrund).
Kurz: Die letzten Bundesregierungen haben die außen- und sicherheitspolitische Bedeutung der gesicherten Rohstoffversorgung für die Bundesrepublik Deutschland erkannt.
Reform des BND-Rechts 2026
Das gilt ausdrücklich auch für die jetzige Bundesregierung. Der Regierungsentwurf zum BNDG nimmt die Rohstoffversorgung ausdrücklich in den Blick. An den primären Aufgaben des BND ändert sich erst einmal nichts. Nach dem Entwurf zum neuen BND-Gesetz bleibt die Aufgabe des BND die „Sammlung und Auswertung von erforderlichen Informationen zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, mit dem Ziel der Früherkennung von Bedrohungen für besonders gewichtige Rechtsgüter“ (§ 2 Abs. 1 S. 1 BNDG-E).
Allerdings wird der Rohstoffsektor nun explizit erwähnt. Denn der Entwurf qualifiziert diese Bedrohungen weiter, indem er sie als „erhebliche Bedrohungen nach § 3 oder Bedrohungen von herausgehobener Bedeutung nach § 4“ differenziert. Erhebliche Bedrohungen setzen sich maßgeblich aus erheblichen Bedrohungszielen und erheblichen Bedrohungsfeldern zusammen. Ausdrücklich erwähnt § 3 Abs. 3 Nr. 2 des Entwurfs die „Versorgung der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation oder des Nordatlantikvertrags mit wesentlichen Rohstoffen und Gütern, Energien sowie kritischen Technologien im Falle ihrer erheblichen Beeinträchtigung“ als erhebliches Bedrohungsziel. Eine erhebliche Bedrohungslage kann sich aus „krisenhafte[n] Entwicklungen im Ausland, soweit sie erhebliche Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland haben können“ (§ 3 Abs. 4 Nr. 6 BNDG-E) ergeben. Gesteigert kann daraus eine „herausgehobene Bedrohungslage“ werden, die nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 BNDG-E auch die wirtschaftliche Struktur der Bundesrepublik Deutschland wesentlich beeinträchtigt.
Mit dem Entwurf setzt die Bundesregierung somit jene Ziele um, die sie sich in den Strategien vorgenommen hatte. Der BND kann nunmehr auch (ausdrücklich) Rohstofflieferketten und die Rohstoffpolitik anderer Staaten aufklären, solange diese außen- oder sicherheitspolitisch bedeutsam sind. Ob das in der Sache neu ist, ist fast sekundär (dazu sogleich). Denn von dem Regierungsentwurf geht zunächst einmal eine starke Signalwirkung aus. Die Bundesregierung macht nach außen klar, dass auch sie nicht naiv ist: Rohstoffmärkte und Lieferketten sind nicht aus rein marktwirtschaftlicher Sicht zu betrachten. Einige Herkunftsländer begreifen sie als geostrategischen Trumpf, der unabhängig von der Logik von Angebot und Nachfrage eingesetzt werden kann. Seit der ersten Rohstoffstrategie der Bundesregierung 2010 hat die exekutive Staatsleitung viel dazugelernt und die Lektionen aus den vergangenen 15 Jahren gezogen.
Lesenswert ist die Begründung der Bundesregierung. Nachdrücklich hält sie fest, dass Zerstörung, Aufkauf und Erzeugung von Abhängigkeiten immense volkswirtschaftliche Bedeutung haben können (Regierungsentwurf, S. 418). Der Bundesregierung ist vollumfänglich zuzustimmen, wenn sie die zahlreichen überlebenswichtigen Rohstoffe darstellt und Horrorszenarien wie die Unterbrechung einer Pipeline malt, die zu erheblicher innerer Unsicherheit führen können. Eine deutsche und/oder europäische Verteidigungsindustrie, die nach der „Zeitenwende“ an Bedeutung gewinnt, kann ohne kritische Rohstoffe nicht auskommen. Ein vielzitiertes Beispiel nennt die Zahl von 420 Kilogramm seltener Erden, die für die Herstellung eines modernen Kampfflugzeugs erforderlich sind.
Wird der deutschen oder europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie der Zugang zu diesen Materialien verwehrt, kann man sich dazu seine eigenen schlimmsten Vorstellungen machen. Der derzeitige Regierungsentwurf trägt seinen Teil dazu bei, sicherheitsrelevante Rohstoffe verfügbar zu halten.
Die Aufgaben des BND gestern und heute
In der Sache ändert der Regierungsentwurf wenig. Im heutigen BND-Gesetz findet sich zwar kein ausdrücklicher Bezug zu Rohstoffen. Dennoch analysiert der BND seit langem „welche Staaten über welche Rohstoffe und Lieferbeziehungen verfügen“, um „Rückschlüsse auf wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, technologische Entwicklungen und militärische Produktionspotenziale anderer Staaten“ zu ziehen (s. dazu detailliert Schumacher, Rohstoffe und Nachrichtendienste, in Vorbereitung).
Dies lässt sich unter den heutigen Auftrag des BND nach § 1 Abs. 2 BNDG subsumieren. Nach zutreffender Ansicht der Bundesregierung fällt darunter auch „die Aufklärung von wirtschaftspolitisch bedeutsamen Vorgängen (…) soweit es sich nicht um unzulässige Wirtschaftsspionage handelt“ (BT-Drs. 18/9041, S. 22).
Darüber hinaus ergeben sich die konkreten Überwachungsfelder aus dem Auftragsprofil der Bundesregierung (APB), das zwischen Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie dem BND erarbeitet wird. Dass in diesem APB wohl auch die Volksrepublik China vorkommt, dürfte trotz der Einstufung als geheim anzunehmen sein.
Und am Beispiel der Volksrepublik China lässt sich auch gut die Notwendigkeit dieses Schulterschlusses zwischen Nachrichtendienstrecht und Rohstoffsicherheit illustrieren. Die Volksrepublik hat faktisch ein Monopol auf Gewinnung und Verarbeitung von seltenen Erden – eben jenen Rohstoffen, die in Rüstungsgütern verbaut werden. Dieses Monopol setzt China seit etwa 15 Jahren geostrategisch ein. Bekannt ist der diplomatische Streit um eine Gruppe unbewohnter Inseln im Ostchinesischen Meer, die von Japan als Senkaku-Inseln und von der Volksrepublik China als Diaoyu-Inseln beansprucht werden. Dieser Streit führte dazu, dass China den Export von seltenen Erden an Japan beschränkte, und erst vor der WTO gelöst wurde, wenn natürlich auch nicht auf Dauer.
Auch als Reaktion auf die Zölle des „Liberation-Day“ unter dem US-amerikanischen Präsidenten Trump im Frühjahr 2025 hat die Volksrepublik China Exportbeschränkungen auf seltene Erden erlassen (Arcesati/Gunter, China’s multi-purpose export controls raise pressure on Europe to derisk, 01.10.2025).
Die geopolitische Bedeutung der Rohstoffversorgung hat schlussendlich neben der Wissenschaft (Kullik, Versorgungssicherheit mit kritischen Rohstoffen) auch das Europäische Parlament erkannt und in seiner geopolitischen Bedeutung entsprechend hervorgehoben (European Parliament resolution of 10 July 2025 on tackling China’s critical raw materials export restrictions (2025/2800(RSP)).
Ob der Einsatz der Nachrichtendienste „ein geeignetes und effizientes Mittel für die zusätzliche Stärkung der nationalen Rohstoffsicherheit und Lieferketten-Resilienz“ ist, beantwortet die Bundesregierung nunmehr mit einem deutlichen „Ja“. Dieser Perspektivwechsel ist zu begrüßen und öffnet das nachrichtendienstliche Instrumentarium für die sicherheitspolitische Analyse von wirtschaftlich relevanten Faktoren.
Dazu stehen dem BND nunmehr ausdrücklich die nachrichtendienstlichen Mittel zur Verfügung, die ihm als All-Source-Nachrichtendienst eine umfassende Sammlung und Auswertung von Rohstoffinformationen aus unterschiedlichen Quellen, insbesondere OSINT (Open Source Intelligence), SOCMINT (Social Media Intelligence), IMINT (Imagery Intelligence), GEOINT (Geospatial Intelligence), HUMINT (Human Intelligence), ermöglichen (s. dazu detailliert Schumacher, Rohstoffe und Nachrichtendienste, in Vorbereitung). Das ist zu begrüßen. Anders als in vielen Fallgestaltungen dürfte es in diesem Bereich auch selten um personenbezogene Daten gehen, so dass sich viele grundrechtliche Probleme so nicht stellen dürften. Angebracht ist eine vertieftere Analyse aber dort, wo es wirklich heikel wird. In Anbetracht der wirtschaftlichen, sicherheits- und verteidigungspolitischen Relevanz der Rohstoffversorgung ließe sich argumentieren, dass rohstoffpolitische Entscheidungen einer fremden Macht eine spezifische Gefährdungslage nach § 49 BNDG-E darstellen und damit operative Möglichkeiten des BND eröffnen.
Nachrichtendienstrecht als ein Baustein
Dass die Fortschritte im Nachrichtendienstrecht andere Felder der Rohstoffversorgung unberührt lassen, versteht sich von selbst. Die angedachte Reform hat keine Relevanz für die Primärrohstoffgewinnung in Deutschland. Das Bergrecht bleibt bestehen und der BND mischt dort nicht mit. Ebenfalls unberührt bleibt die Kreislaufwirtschaft: Es ergibt keinen Sinn, dem BND die Kontrolle über Abfalldeponien zu übertragen. Es wird daher – Gott sei Dank – nicht zu Schlapphütten auf deutschen Müllplätzen kommen.
In Bezug auf die anvisierte Reform muss herausgestellt werden, dass die Bundesregierung mit ihrem Entwurf ein klares Signal in der geopolitischen Debatte um Rohstoffe setzt, auf das die deutsche Rohstoffcommunity lange warten musste. Die deutsche Wirtschaft mit ihrem Interesse an der gesicherten Rohstoffversorgung wird’s der Bundesregierung ebenfalls danken.



