02 September 2013

Obamas Syrien-Strategie: Parlamentsheer in den USA?

Schwenken die USA mit der Entscheidung von Obama, vor einem Angriff auf Syrien den Kongress zu befragen, in eine neue verfassungspolitische Richtung um – womöglich gar in eine von Deutschland und seinem durch das BVerfG vorgegebene Parlamentsheer-Doktrin inspirierte? Zeichnet sich eine Ära der parlamentarischen Renaissance ab, in der Europa und die USA sich auf ihre parlamentaristischen Gemeinsamkeiten besinnen und über Krieg und Frieden in demokratischer Deliberation entscheiden statt auf dem Feldherrenhügel des Commander in Chief?

Stephan Detjen, mir freund- und verwandtschaftlich seit langer Zeit verbunden, hat im Deutschlandfunk diese These aufgestellt.

Ich würde da, mit Verlaub, widersprechen wollen.

Zum einen vergisst man leicht über die Art und Weise, wie in den letzten Jahrzehnten die USA ihre Kriege begonnen und geführt haben, dass nach dem Buchstaben der Verfassung ohnehin nur der Kongress das Recht hat, einem anderen Land den Krieg zu erklären, und nicht der Präsident: Artikel 1 Abschnitt 8 listet die Enumerated Powers of Congress auf, und da steht drin:

Congress shall have power … to declare war.

Wir wären keine Juristen, wenn uns da nicht sofort tausend Möglichkeiten einfallen würden, wie man es hinbekommt, dass es am Ende trotzdem nicht unbedingt auf den Kongress ankommt: Man muss ja nicht gleich jeden Waffengang “Krieg” nennen, und nicht jedes Anfangen eines solchen eine “Erklärung”. Die Praxis spätestens seit dem Koreakrieg war denn auch nicht so, wie es die unbefangene Lektüre dieser Norm erwarten ließe. Der letzte Krieg, den der US-Kongress tatsächlich im verfassungsrechtlichen Sinn “erklärt” hat, war der Zweite Weltkrieg (nämlich uns).

Seit 1973 gibt es aber ein Gesetz, das das Verhältnis zwischen Präsident und Kongress beim Truppenlosschicken regelt. Seither muss der Kongress im Prinzip auch ohne Kriegserklärung den Einsatz amerikanischer Soldaten im Ausland autorisieren, und tut er das nicht, müsste die Regierung die Truppen eigentlich nach 60 Tagen wieder abziehen. Auch dieses Gesetz wurde immer wieder mal ignoriert, von Clinton im Fall des Kosovo-Einsatzes und womöglich auch von Obama selbst im Fall Libyen. Ist es ein so epochales Ereignis, wenn er das dieses Mal nicht tut? Na, ich weiß nicht.

Zum zweiten kann ich nicht erkennen, dass dieser Fall tatsächlich als Beleg für einen grundlegenden Richtungswechsel oder gar eine neue Ära taugt. Obama hat sich, soweit ich sehe, die Entscheidung darüber, ob der Kongress mitbestimmt, vorbehalten. Eine Präzedenzwirkung gibt es nicht, oder wenn, dann nur eine sehr schwache. Wenn Obama es beim nächsten Mal wieder klüger findet, auf eigene Rechnung zu agieren, wird ihn jedenfalls rechtlich nichts daran hindern. Von seinen Nachfolgern ganz zu schweigen.

Allenfalls könnte man sagen, dass der Fall zeigt, dass es offenbar auch in den USA heute Situationen gibt, wo es einem Regierungschef politisch klug erscheint, die Verantwortung für die externe Sicherheitspolitik nicht allein auf die eigenen Schultern zu laden. Mit den Überlegungen, die das BVerwG in seiner AWACS-Rechtsprechung bewegt haben, scheint mir das alles nicht allzu viel zu tun zu haben.

Zum dritten sehe ich auch gar nicht unbedingt, was so toll daran wäre, wenn der Kongress künftig mehr Einfluss auf die Sicherheitspolitik der Vereinigten Staaten bekäme. Der Kongress ist bekanntlich ein bis zur Verzweiflung dysfunktionales politisches Organ, und die amerikanische Bevölkerung gibt sich darüber offenbar keinerlei Illusionen hin. Es gibt so leicht kein zweites Repräsentationsorgan in einem westlichen demokratischen Verfassungsstaat, das so wenig zum Paradepferd einer angeblichen, neu erblühten US-europäischen Parlamentskultur taugt wie dieses.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Obamas Syrien-Strategie: Parlamentsheer in den USA?, VerfBlog, 2013/9/02, https://verfassungsblog.de/obamas-syrien-strategie-parlamentsheer-in-usa/, DOI: 10.17176/20170904-164918.

3 Comments

  1. Uwe Kranenpohl Wed 4 Sep 2013 at 19:58 - Reply

    Volle Zustimmung! Habe den Kommentar auch gehört und mir so etwa das Gleiche gedacht.
    Auf einer kleinen Korrektur muss ich Nebenfach-Historiker aber bestehen: Die USA haben 1941 Japan den Krieg erklärt, den Kriegszustand mit Deutschland wurde aber durch eine Kriegserklärung Hitlers am 11.12.1941 hergestellt; der Kongress antwortete allerdings mit formeller Kriegserklärung noch am gleichen Tag (http://de.wikipedia.org/wiki/Eintritt_der_Vereinigten_Staaten_in_den_Zweiten_Weltkrieg).

  2. Uwe Kranenpohl Wed 4 Sep 2013 at 20:13 - Reply

    Ich kaufe ein “r”! 😉

  3. Maximilian Steinbeis Thu 5 Sep 2013 at 07:29 - Reply

    Na, dann stimmt es doch: die letzte Kriegserklärung war dann die an Deutschland, oder?

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