Obergrenze ist nicht gleich Obergrenze – und warum es derzeit trotzdem keine gibt
Die Forderung nach Obergrenzen für Flüchtlinge ist ein fester Bestandteil der aktuellen flüchtlingspolitischen Diskussion. Die Berechtigung der Forderung ist das eine; das andere ist ihre Bedeutung: Was genau soll eigentlich mittels einer „Obergrenze“ beschränkt werden: die Einreise von Flüchtlingen oder die Reichweite des Flüchtlingsschutzes? Diese beiden Bezugspunkte stehen in unterschiedlichen normativen Kontexten, die in der Diskussion deutlich auseinandergehalten werden müssen. Die zentralen rechtlichen, politischen und moralischen Wertungen, die den Umgang mit dem massiven Flüchtlingszustrom der letzten Monate leiten, kommen ansonsten nur verzerrt zum Ausdruck.
Obergrenzen als inhaltliche Beschränkung des Flüchtlingsschutzes
Die Forderung nach einer Obergrenze wird zum einen darauf bezogen, die Zahl derjenigen Personen zu beschränken, die in Deutschland oder Europa als Flüchtlinge bzw. Asylbewerber anerkannt werden. Den Hintergrund bildet insofern eine migrations- bzw. einwanderungspolitische Erwägung: Die Aufnahmefähigkeit einer Gesellschaft ist begrenzt. Wer als Flüchtling anerkannt wird, bekommt einen Aufenthaltstitel, d. h. darf zunächst befristet und je nach den Umständen später auch unbefristet im Land bleiben. Nur insoweit ist der Flüchtlingsschutz überhaupt ein Bestandteil der Einwanderungspolitik.
Dabei verzichtet die deutsche Einwanderungspolitik seit je darauf, die Zuwanderung durch die Vorgabe bestimmter Mengen zu steuern. Stattdessen stellt sie im Aufenthaltsgesetz auf abstrakte Kriterien ab, die Ausdruck der vielfältigen einschlägigen Interessen sind: Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Bildung, humanitäre Verpflichtungen etc. Ein Systemwechsel hin zu einer Steuerung durch Quoten, Kontingente oder ähnliche Dinge wäre verfassungsrechtlich zulässig, wird aber gegenwärtig nicht ernstlich verfolgt.
Keineswegs ist nun aber im Flüchtlingsschutz eine vergleichbare Umstellung von einer Steuerung durch abstrakte Kriterien auf Zahlen möglich. Gewiss hat eine Begrenzung der Anerkennung von Flüchtlingen praktische Gründe auf ihrer Seite. Die europäischen Länder kommen als Zufluchtsort überhaupt nur in Betracht, weil sie ökonomisch und sozial stabil sind. Es liegt auf der Hand, daß diese Stabilität bedroht ist, wenn zu viele Personen aufgenommen werden sollen. Aber der rechtliche Spielraum ist in diesem Zusammenhang deutlich kleiner als bei der allgemeinen Migrationspolitik.
Weder der völkerrechtliche Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention, noch das europäische Flüchtlingsrecht (die Qualifikationsrichtlinie, die das Genfer Recht aufgreift und erweitert), noch das deutsche Grundrecht auf Asyl kennen eine zahlenmäßige Begrenzung. Ob das mit Blick auf die Intentionen derjenigen Personen, die an den entsprechenden Rechtsetzungsprozessen einmal beteiligt waren, als „beabsichtigt“ bezeichnet werden kann, ist durchaus fraglich, aber schlicht irrelevant. Die Migrations- und Fluchtbewegungen der Gegenwart und ihre komplexen politischen Ursachen konnten nun einmal den Vertragsparteien der Genfer Konvention ebensowenig vor Augen stehen wie dem europäischen Gesetzgeber oder den Müttern und Vätern des Grundgesetzes. Ein klar artikulierter Wille des Gesetzgebers ist rechtsmethodisch zwar nur schwer zu überwinden; wenn es einen solchen Willen aber nicht gibt, hilft die subjektive Auslegung nicht weiter. Nach der derzeitigen Rechtslage, so ist zusammenzufassen, gibt es keine Obergrenze für die Reichweite des Flüchtlingsschutzes.
Und sie wäre nur schwer einzuführen. Der deutsche Staat kann das europäische und das internationale Recht nicht einseitig ändern. Er bliebe darauf verwiesen, eine Änderung der Genfer Flüchtlingskonvention oder der europäischen Qualifikationsrichtlinie zu initiieren. Im nationalen Recht wäre eine Änderung des Grundrechts auf Asyl erforderlich.
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen öffnen und formen zugleich den diskursiven Raum für eine flüchtlingsrechtliche Obergrenze. In einer demokratischen Gesellschaft muss jedes Thema Einlass in die öffentliche Auseinandersetzung finden können. Deshalb ist kaum etwas dagegen einzuwenden, wenn mit politischen oder moralischen Argumenten darüber nachgedacht wird, ob das gegenwärtige internationale, europäische und deutsche Recht des Flüchtlingsschutzes den aktuellen Herausforderungen angemessen ist, d. h. ob der Schutzumfang zu verringern oder auch zu erweitern ist. Allenfalls wäre zu überlegen, ob nicht der Konsens, der die Genfer Flüchtlingskonvention trägt, zu brüchig ist, als daß er unter den gegebenen krisenhaften Umständen hinterfragt werden sollte. So oder so, wichtig ist: Wer die Reichweite des Flüchtlingsschutzes diskutiert, kann dabei nicht mehr auf das geltende Recht Bezug nehmen.
Doch liegt es nahe, an denjenigen Grundsätzen anzuknüpfen, die im geltenden Recht verwirklicht sind. Insofern ist es nun einmal unabweisbar, daß der Flüchtlingsschutz bislang von uns allen so verstanden wurde, dass er keine Grenzen kennt. Und auch wenn es faktische Voraussetzungen für einen wirksamen Flüchtlingsschutz gibt, wenn sich also ein Aufnahmeland nicht selbst sozial und ökonomisch ruinieren muss, so ist es vielleicht dennoch eine kluge Entscheidung, nicht zu versuchen, die bestehenden rechtlichen Gewährleistungen gerade zahlenmäßig zu begrenzen.
Obergrenzen als Einreisebeschränkung
Die Forderung nach „Obergrenzen“ hat eine andere Bedeutung, wenn sie sich, wie es derzeit oft der Fall ist, nicht auf eine Änderung der rechtlichen Grundlagen unseres Flüchtlingsschutzes bezieht, sondern auf die Befugnis von flüchtenden Personen, nach Deutschland einzureisen. Solche Obergrenzen werden seit kurzem in Österreich praktiziert. Wie es scheint, hat sich die deutsche Diskussion in den letzten Wochen von der inhaltlichen Frage der Reichweite des Flüchtlingsschutzes auf diese Frage der Einreisebeschränkung verschoben.
Obergrenzen stehen hier in einem ganz anderen Kontext. Thema ist zunächst die Rechtmäßigkeit der Einreise einer flüchtenden Person, verbunden mit der anschließenden Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens. Vorab auszuscheiden ist dabei die Frage, in welchem Umfang an der deutschen Grenze Kontrollen zulässig sind. Ob sie tatsächlich durchgeführt werden oder nicht, oder ob sie rechtlich erlaubt sind oder nicht (nach europäischem Schengen-Recht sind sie die Ausnahme) – jede Person, die nach Deutschland einreisen möchte, benötigt für den Grenzübertritt einen Aufenthaltstitel. Ansonsten ist die Einreise illegal, und dies ist strafbar. Wer jedoch illegal einreist, später aber als Flüchtling anerkannt wird, wird gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention für das Einreisedelikt nicht bestraft.
Das Verbot, ohne Aufenthaltstitel einzureisen, gilt im deutschen flüchtlingsrechtlichen Zusammenhang sogar in verschärfter Form: Wer an der deutschen Grenze Asyl beantragt, aber über einen sicheren Drittstaat wie Österreich an die deutsche Grenze gekommen ist, darf nicht einreisen (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz, flankiert durch Art. 16a Abs. 2 Grundgesetz). Doch sieht das Recht eine Ausnahme von diesem Grundsatz vor. Wenn Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, muss der betreffenden Person die Einreise gewährt werden (§ 18 Abs. 4 Nr. 1 Asylgesetz).
Nun ist Deutschland nach den Grundregeln des Dublin-Systems in den meisten Fällen nicht für ein Asylverfahren zuständig, weil hierbei im Zweifel darauf abzustellen ist, in welchem Staat der Europäischen Union der Antragsteller die EU-Außengrenze überschritten hat (Art. 13 Dublin-III-Verordnung). Doch erlaubt die Dublin-III-Verordnung den Mitgliedstaaten, sich unabhängig von den Grundregeln nach ihrem Ermessen für ein Asylverfahren für zuständig zu erklären (Art. 17). Das Zusammenspiel von deutschem Asylgesetz und europäischer Dublin-III-Verordnung kann damit die gegenwärtige Einreisepolitik der Bundesregierung legitimieren, auch wenn nicht ganz klar ist, ob die entsprechenden Anweisungen und Mitteilungen tatsächlich abgegeben wurden. Eine Rechtspflicht, sie zu veröffentlichen, wie in letzter Zeit gelegentlich verlangt wurde, ist allerdings nicht einfach zu begründen.
Wenn jemand als Asylantragsteller nach Deutschland einreisen darf, ist damit bekanntlich nicht automatisch eine Anerkennung als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter verbunden. Nur das Verfahren wird hier durchgeführt. Wer anerkannt wird, den umfängt als „Einwanderer“ das allgemeine migrationsrechtliche Regime. Wer nicht anerkannt wird, muß das Land verlassen, sofern keine Abschiebungshindernisse vorliegen.
Somit läuft alles auf die Frage zu, nach welchen Maßstäben die Bundesrepublik das Ermessen ausüben soll, das ihr bei der Entscheidung über die Durchführung von Asylverfahren zusteht. Eine Rechtspflicht dazu, Asylverfahren an sich zu ziehen, würde ich mit Blick auf den staatspolitischen Charakter dieser Ermessensausübung verneinen. Hingegen kann es gute Gründe dafür geben, das Ermessen in Anspruch zu nehmen, in einzelnen oder so wie derzeit in einer Masse von Fällen. Einer dieser Gründe ist, daß die erwähnten Grundregeln des Dublin-Systems, die durch die Ermessensbefugnis an sich nur ergänzt werden, durch einige Mitgliedstaaten nicht mehr befolgt werden: Staaten wie Griechenland und Italien, die als EU-Grenzstaaten von Anfang an einseitig belastet wurden, sehen sich nicht in der Lage, ihren Verpflichtungen nachzukommen. An einer gesamteuropäischen Kompensation dieser Defizite fehlt es derzeit; von einer solidarischen Lastenteilung kann nicht die Rede sein. Das Dublin-System ist, wie kaum bestritten wird, gescheitert.
An dieser Stelle öffnet sich erneut ein diskursiver Raum, in dem Obergrenzen durchaus sinnvoll diskutiert werden können. Die Forderung, sie einzuführen, ist insoweit aber nicht darauf gerichtet, die normativen Grundlagen unseres Flüchtlingsschutzes weiterzuentwickeln, so wie es oben skizziert wurde. Sie ist darauf bezogen, in welchem Umfang die offensichtlichen Schwächen des derzeitigen europäischen Systems der Verteilung von Flüchtlingen es rechtfertigen, die Spielräume zu nutzen, die uns das derzeit geltende Recht bietet, um geflüchtete Menschen zu schützen.
Immerhin sollte das Dublin-System gerade verhindern, dass diese Personen innerhalb Europas schutzlos umherziehen. Rechtlich begrenzt ist ein solcher Diskurs allenfalls durch die Erwägung, dass eine Obergrenze nicht willkürlich festgelegt werden darf und dass ihre Realisierung im Einzelfall ebensowenig gegen das Willkürverbot verstoßen darf. Auf verwirrende Weise kommt jedoch die inhaltliche Dimension einer „Obergrenze“ ins Spiel: Wenn mehr Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden, dann werden zwangläufig mehr Personen hier anerkannt.
Auch wenn es angesichts der Vielfalt von Fluchtursachen problematisch ist, auf eine hochgerechnete Schutzquote abzustellen, kann diese im vorliegenden Zusammenhang den entscheidenden Gedanken plausibilisieren. Im Jahr 2015 wurden 49,1 % derjenigen Personen, die einen Asylantrag stellten, als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt. Übertragen auf die einreisepolitische Problematik bedeutet dies, dass in etwa der Hälfte der einreisenden Personen tatsächlich ein Schutz zuteil wird. Das sind die flüchtlingsrechtlichen Konsequenzen der Einreisepolitik.
Aber noch einmal: Im normativen System des Flüchtlingsschutzes sind diese so angelegt. Es wäre verfehlt, dieses System aus dem einreisepolitischen Kontext heraus zu kritisieren. Umgekehrt ist es aber auch verfehlt, eine unbegrenzte Einreise mit dem schlichten Verweis darauf zu rechtfertigen, das Grundrecht auf Asyl kenne keine Grenzen. Viele aktuelle Stellungnahmen halten die beiden diskursiven Ebenen – noch einmal: Flüchtlingsanerkennung einerseits, Einreise und Asylverfahren andererseits – nicht deutlich auseinander. Einreisepolitisch ist die ungleiche Lastenverteilung zwischen den EU-Staaten das zentrale Problem. Dass Deutschland insoweit überobligatorisch tätig wird, ist sicherlich ein Argument dagegen, die Spielräume des Dublin-Systems zu nutzen. Aber kein zwingendes: Wenn sich andere Staaten unsolidarisch verhalten oder ihre eigenen rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen, sollte dies zunächst nicht zu Lasten derjenigen Menschen gehen, die nach unseren – derzeitig rechtlich verfestigten – normativen Grundlagen nun einmal Schutz benötigen. Welches der beiden Argument sticht, dies ist jedenfalls keine Rechtsfrage mehr.
Mit Verlaub, das “normative System des Flüchtlingsschutzes” wird von der gegenwärtigen Regierung missbräuchlich zum Zwecke einer unkontrollierten Masseneinwanderung ausgedehnt: Die große Mehrheit der Migranten hat keinen Schutzanspruch nach der GFK, da Sie aus sicheren Drittstaaten kommen und zudem nicht spezifisch verfolgt werden, bekommt diesen aber von unserer Regierung nachgeworfen und schon gar keine Grundrecht nach GG §16a, da keine individuelle politische Verfolgung vorliegt. Nur das Grundrecht nach GG §16a kann eine Obergrenze ausschließen, ist aber bei einer Anerkennungsquote von gegenwärtig 0,5% vernachlässigbar.
Natürlich habe ich von all diesen Dingen keinerlei Ahnung. Da geht es mir aber nur genauso wie den Experten und den Regierungen von Frankreich, UK, Spanien, Italien, der Schweiz, Österreich, den Niederlanden, Kanada, und den USA. Die haben auch alle die GFK unterzeichnet oder teilweise sogar die EU-Richtlinien.
Frage: Wann gedenkt Angela Merkel endlich gegen all diese Länder rechtlich vorzugehen, da sie ja alle ihre Verträge und Verpflichtungen brechen und allein unsere Regierung weiß wie man sich richtig und rechtskonform verhält?
Oh weh, gleich zwei Mal “Obergrenze” in der Überschrift: Da wird bestimmt der Keefer gleich…ach, er ist ja schon da.
Wäre es eigentlich mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar, eine Obergrenze für inhaltsgleiche (weil stets inhaltsleere) Kommentare einzuführen?
Nun ja, in Anbetracht des geradezu erdrückenden Tiefgangs Ihrer Inhalte zerfalle ich natürlich unmittelbar zu Staub …
“Erdrückender Tiefgang” ist ein unsinniges Sprachbild. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist das Mindeste, was man von hier lebenden Menschen verlangen kann.
Schade, dass jede Kommentarfunktion dazu genutzt wird, sich gegenseitig irgend etwas vorzuwerfen.
Zu Ihrem Kommentar, Herr Keefer: Die GFK kennt kein Drittstaatenkonzept, das deutsche Recht zumindest zurzeit nur bezogen auf das grundgesetzlich geschützte Asylrecht. Für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes ist (zurzeit) kein Drittstaatenkonzept vorgesehen. Das lässt sich schön an § 27 AsylG sehen, der nur das grundgesetzlich geschützte Recht auf Asyl erfasst.
Zum Artikel: Selbst wenn eine Obergrenze im o.g. Sinne eingeführt werden sollte, ist mir nicht ganz klar, wie diese durchgesetzt werden sollte? Durch Zurückweisungen an der Grenze (strittig, ob möglich)? Durch Zuständigkeitsfeststellungsverfahren nach Dublin (zu lange, zu unsicher, (P) Griechenland)? Wie sonst? Die Einführung einer Obergrenze ohne rechtliche Handlungsoptionen für den Fall, dass sie überschritten wird, erscheint mir unsinnig. Geradezu gefährlich erscheint mir, dass nationale Obergrenzen schlußendlich dazu führen, dass der innereuropäische Verteilungsstreit auf dem Rücken der Flüchtlinge geführt wird.
Seufz. Viel Spaß, Herr Matthies, bei der nun folgenden “inhaltlichen” Diskussion. Fragen Sie mal “schorsch”, wie die für gewöhnlich abläuft.
jetzt muss ich doch mal kurz intervenieren. Inhaltlich kann man hier auch ohne Gänsefüßchen durchaus diskutieren, aber nicht, wenn man sich mit Leuten, deren Meinung man aus guten oder schlechten Gründen nicht respektiert, auf Ad-Personam-Balgereien einlässt. Don’t feed the troll, heißt die Devise, und wer das nicht tut, ist selber einer. Also: wenn man jemand doof findet, einfach die Klappe halten und warten, bis dieser Jemand von allein verschwindet. Hilft immer!
@Max: Jetzt fütterst Du Jessica LP! Nicht hilfreich.
P.S.: Ein Troll ist jemand, der etwas sagt, was er NICHT meint, nur um andere zu provozieren. Wer Dinge sagt, die er meint, ist kein Troll (selbst dann, wenn sich andere über ihn aufregen). Kommunikationstheoretisch ausgedrückt: Der Sender stellt den Troll-Kanal ein, nicht der Empfänger. Wir sollten das hier in diesem Qualitätsblog doch terminologisch hinkriegen, oder?
@Aufmerksamer Leser: JLP ist kein Troll, solange sie sich nicht mit Keefer ad personam herumbalgt (und umgekehrt mE auch nicht). Was die Terminologie betrifft, so werde ich mich gerade bei Ihnen (sofern Sie es sind – welcome back übrigens) hüten, mich auf eine Diskussion darüber einzulassen, aus den besagten Gründen.
Hehe. Das wäre Meta-Trolling, dann auch noch durch den Host? Aber die Terminologie, die ich vorgestellt habe, ist tatsächlich richtig (und so auch gemeint).
@MS und AL: Sie sind ja drollig. Ich trolle mich jetzt.
> Die GFK kennt kein Drittstaatenkonzept,
Vielleicht nicht den Drittstaatenbegriff, sehr wohl aber das Drittstaatenkonzept.
Flüchtlingsstatus kann nach GFK nur der erhalten, der “unmittelbar” aus einem Land kommt, in dem er aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung verfolgt wird. Hier ist das Wort “unmittelbar” ein Hinweis darauf, dass eine transkontinentale Flüchtlingsbewegung, wie wir sie gegenwärtig erleben nicht Absicht der GFK war und ist.
Nationale “Einreiseobergrenzen” können das Problem u.U. auf “andere Länder nach vorne verlagernd” mittelbar “Asylobergenzen” etwa nur an den (EU-Aussengrenzen) bedingen.
Eine Trennung zwischen “Asyl-/” und “Einreiseobergenzen” scheint insofern nicht gänzlich unbedenklich.
Obergrenzen könnten grundsätzlich erwägbar scheinen, soweit etwa Hilfe, besonders hinsichlich von Sicherheit, eben nicht mehr (hinreichend) möglich gewährleistetbar scheint.
Die derzeitgen Migrationen mögen einzeln national bereits schwer belasten.
Gesamteuropäisch betrachtet etwa im Hinblick auf Personenzahlen, Wohlstand, Sicherheit etc., könnten sie sich aktuell immer noch eher nur im “Mikrobereich” bewegen. Es scheint daher jedenfalls unsicher, inwieweit hier derzeit bereits alle (Hilfs-)Möglichkeiten als (zumindest nahezu) völlig erschöpft anzusehen sein können.
„Wer die Reichweite des Flüchtlingsschutzes diskutiert, kann dabei nicht mehr auf das geltende Recht Bezug nehmen.“
Genau. Aber nach meinen Erinnerungen zu den Umständen, die 1993 zu Art. 16a GG geführt haben, wird es in dem jetzt anstehenden Diskurs voraussichtlich nicht um die Unterscheidung von Einwanderungspolitik und Flüchtlingsschutz gehen werden. Die Kanzlerin wird dem Wahlvolk eher erklären müssen:
1. Warum andere EU-Staaten vergleichsweise zurückhaltend bei der Aufnahme von Flüchtlingen agieren, obwohl die EU über die Grundrechtecharta die gleichen Werte teilt. Von den 160.000 Flüchtlingen, die zur Entlastung von Italien und Griechenland seit September 2015 umverteilt werden sollten, wurden bislang erst ca. 500 Flüchtlinge umverteilt.
2. Warum Sie ohne Rücksprache mit den anderen EU-Staaten die deutsche Politik geändert hat. So wie ich die Nachrichtenlage mitbekommen habe, steht die Kanzlerin bislang in der Runde der Staats- und Regierungschefs vergleichsweise isoliert dar. Und obwohl sie über eine besondere europäische Sensibilität verfügt (“Scheitert der Euro, dann scheitert Europa”), hat sie in dieser Frage mit Konsequenzen für alle anderen EU-Staaten unilateral agiert nach dem Grundsatz: „Am deutschen Flüchtlingswesen wird das europäische genesen“.
3. Wie sie die anderen EU-Staaten von den Vorzügen der deutschen Politik überzeugen will, damit deren Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen zunimmt. Nach meiner Einschätzung hat sie beim Bohren dieses dicken Brettes noch keine nennenswerten Fortschritte erzielt.
Das Wahlvolk hat sie jedenfalls nicht auf ihre Politik eingestimmt. Nach meiner Einschätzung geht durch die Gesellschaft ein zunehmender Riss hinsichtlich der Flüchtlingspolitik. Und dafür hat die Kanzlerin einen Beitrag geleistet.
@ Gerold Keefer: Hierbei handelt es sich wohl um eine absolute Minderheitenmeinung, 1. weil die GFK keine Aussage über die jeweilige Zuständigkeit eines Landes bezüglich des Entscheides über einen Asylantrag trifft und 2. weil das Wörtchen “unmittelbar” erst in Art. 31 GFK auftaucht, in welchem es sich um die unerlaubte Einreise dreht.
@ Fiat iustitia: ist es nicht der Vorteil einer mittelbaren Demokratie, dass nicht nach der (mittlerweile ohnehin völligst überzogen aufgepeitschten) Gemütslage der Bevölkerung entschieden wird? Sollen wir uns einfach hinter den anderen Mitgliedsstaaten verstecken, die sich unsolidarisch verhalten? Auf dem Rücken der Schutzbedürftigen (googlen Sie doch mal nach den Problemen an der griechisch-mazedonische Grenze, nach Flüchtlingscamps in Frankreich etc. pp.)?
Das Verhalten vieler Mitgliedstaaten ist mittlerweile nur noch beschämend. Daran unser Handeln auszurichten erscheint mir moralisch fragwürdig. Die Konnotation mit dem dt. Kaiserreich finde ich total bescheuert.
Besides: auch Deutschland hat erst (Stand 18.1) rund 40 Menschen umgesiedelt. 160T Personen im Zeitraum von 2 Jahren umzusiedeln ist nicht die Lösung der Migrationskrise.
Mir erscheint es mittlerweile so, dass faktisch eine nicht quantifizierte Obergrenze bereits eingeführt wird, indem man möglichst die Ankunft in Deutschland verhindert,indem man z. B. Nur noch Syrer, Iraker und Eritreär in Mazedonien durchlässt und die Asylanträge von Personen anderer Nationalität erst nachrangig bearbeitet.
Dass manch andere Länder gegenüber Flüchtlingen noch vergleichsweise zurückhalten sind, ohne dass dies ihnen und ihren europäischen Grundwerten sehr vor die Füsse fällt, kann mit an deutscher Politik liegen. Wenn hier mehr Länder zurückhaltender handelten, könnten sie stärkeren Erklärungsdruck erleiden. Eine strenge europäische Grenzpolitik kann mehr Menschenopfer mittelbar bedingen und daher von Seiten europäischer Grundwerte stärkerem Erklärungsdruck unterfallen.
Deutschland muss weniger die Politik anderer begründen.
Es gibt andere, weiter engagierte Länder.
Es scheint, mancher möchte einerseits mehr internationale Verständigung einfordern, andererseits eine solche als kaum möglich ansehen.
@Thomas Matthies
„beschämend“ und „moralisch fragwürdig“ sind für mich keine genuin politischen Kategorien. Die Kanzlerin wird ihre europäischen Amtskollegen schwerlich unter Hinweis auf diese Kategorien von einer anderen Politik überzeugen können.
„Konnotation mit dem dt. Kaiserreich“: Israels Existenzrecht mag Teil der deutschen Staatsräson sein. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass die Abstimmung mit den EU-Partnern mindestens ebenso Teil der deutschen Staatsräson ist. Ob die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin richtig oder falsch ist, mag durchaus von Interesse sein. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist für mich aber, dass die fehlende Abstimmung und der damit verbundene deutsche Unilateralismus ein politischer Fehler ist. Auch unter Aufbietung nur minimaler Phantasie sollte klar sein, welch ein Sprengstoff eine unabgestimmte Flüchtlingspolitik für die gesamte EU sein kann.
„160T Personen im Zeitraum von 2 Jahren umzusiedeln ist nicht die Lösung der Migrationskrise.“ Das sehe ich genauso. Aber die bisherige Zielerreichung bei dieser Vereinbarung macht die Dicke des Brettes deutlich.
@ Peter Camenzind
„Deutschland muss weniger die Politik anderer begründen.“ Die anderen EU-Staaten sind keine Unrechtsstaaten. Wenn für die Kanzlerin europäische Solidarität der Schlüssel für eine gelingende Flüchtlingspolitik ist, sollte sie sich mit deren Politik auseinandersetzen. Und für das Wahlvolk dürfte durchaus interessant sein, warum Staaten, die in menschenrechtlicher Hinsicht in der Vergangenheit mehr richtig gemacht haben als Deutschland, jetzt so versagen sollten.
Der Begriff der “absoluten Minderheit” ist mir zwar neu, aber eine Beförderung vom Troll zum Angehörigen einer “absoluten Minderheit” erscheint mit dennoch attraktiv. Danke hierfür!
Sinn der GFK war und ist es sicherlich nicht, dass ein Flüchtlingsstatus geschaffen wird, der einen Anspruch auf ein Zielland erlaubt, dass nach Einschätzung des Flüchtlings das beste Leben bietet. Sinn der GFK war und ist es, Leib und Lebten von wirklich Verfolgten zu schützen und sie mit Mindestmaß an Rechtsansprüchen zu versehen.
Wenn wir dann von der Moral der ganzen Sache reden wollen, dann stellt sich mir die Frage, wie moralisch es ist, einen Menschen hier zu versorgen, und dafür so viel auszugeben, wie ca. 20 Menschen in der Region benötigen? Es gibt weltweit eine Milliarde Menschen, die mit weniger als einem Dollar pro Tag auskommen müssen. Wie moralisch ist es Migranten hier für 50 Euro pro Tag in Hotels unterzubringen?
Wie sieht es mit der Moral der migrations-begeisterten Multimillionäre aus? Herr Sutherland hat ebenso wie Herr Folkerts-Landau ein Privatvermögen von über 300 Millionen Euro. Mit welcher Moral fordern diese Herren, dass Hartzer mit Flüchtlingen teilen sollen?
Deutschland scheint sich mit der Politk anderer Länder auseinanderzusetzen, zumal es dies muss.
Die Politik anderer muss nicht diejenige Deutschlands sein. Deutschlands Situation kann anders sein. Eine stärkere nationale Abschottung kann das Gegenteil von europäischer Verständigung sein.
Sie kann mittelbar andere belasten und striktere europäische Abschottung bewirken.
Eine striktere Abschottung kann mittelbar Menschenleben kosten und europäischen Grundwerten widersprechen.
Insofern kann ausgleichende Poltitk verhältnismäßig sein.
P.S.: Hartz IV soll in deutschland menschenwürdiges Existenzminimum sein. Davon kann bislang niemand etas abgeben müssen, soweit ersichtlich.
Viele Länder waren Opfer einstiger streng völkisch nationaler deutscher (vermeindlicher “Überlegeneheits-“)Politik. Das kann kaum stets generell moralisch-politische Überlegenheit garantieren.
In Polen etwa galt ansonsten Solidarität (ebenso in Europa) viel, soweit es Polen selbst schlechter ging.
> Davon kann bislang niemand etwas abgeben müssen, soweit ersichtlich.
Die Politk vermittelt bisher den Eindruck, dass man einen Euro mindestens zweimal, oder besser dreimal ausgeben kann.
Irgendwo müssen die geschätzten 50 Millirden Euro herkommen. Der Mittelstand wird da herhalten müssen. Die heftigsten Verteilungskämpfe wird es aber am unteren Ende der Gesellschaft geben.
Die Konkurrenz von Flüchtlingen für (sozial benachteiligte) “Nichtflüchtinge” kann nicht selten geringer sein, als behauptet. In entsprechenden Vergleichsgruppen können nämlich (selbst sozial benachteiligte)
“Nichtflüchtlinge” gegenüber Flüchtlingen in der Regel einen Konkurrenzvorteil schon allein hinsichtlich von sozial kultureller und sprachlicher Vertrautheit usw. haben.
“Wie war das im Mittelteil?”
Der Zusammenhang zwischen
– der Konkurrenzsituation von zwei benachteiligten Vergleichsgruppen um Mittel aus dem Sozialhaushalteinerseits einerseits und
– dem Konkurrenzvorteil einer der beiden Vergleichsgruppen wegen sozial kultureller und sprachlicher Vertrautheit andererseits?
Mal ganz ungeachtet der spannenden rechtlichen Fragen eine ganz simple, die aber darüber entscheidet, wie man die Flüchtlingskrise anzugehen versucht: ist es besser, wenn a) Flüchtlinge aus Syrien, Irak oder Afghanistan dort umgebracht werden?, oder b) in der Türkei, Libanon etc. in Elendslagern dahinvegetieren, oder c) auf der Balkanroute im Niemandsland zwischen EU, Mazedonien und EU wie Sondermüll “zwischengelagert” werden, oder d) an der deutschen Grenze von Frau von Storch und Frau Petry erschossen werden oder e) einige AFD-Mittelständler etwas mehr Steuern für ihre Integration zahlen müssen? Mir ist klar, dass wir nicht alle Elenden der Welt aufnehmen können, aber eigentlich sollte uns auch klar sein können, das Antworten a)-d) einen moralisch ganz weit von europäischen Werten wegführen. Und zum Schluss noch einmal rechtlich: der Tu-quoque-Einwand gilt im Europarecht grds. nicht.
1. Hier die Quellenlage zum angeblichen “Schießbefehl” von Frau Petry:
https://www.morgenweb.de/nachrichten/politik/sie-konnen-es-nicht-lassen-1.2620328
Zitat:
“Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.”
2. Bei mir um die Ecke ist eine Bundespolizei-Kaserne. Da steht am Zaun “Vorsicht Schusswaffengebrauch!”. Es gab dagegen in den letzten zwanzig Jahren aber keine Demo und keinen öffentlichen Aufschrei wegen einem etwaigen “Schießbefehl” und es wurde dort auch noch niemand erschossen.
3. “Mir ist klar, dass wir nicht alle Elenden der Welt aufnehmen können, …”
Wenn Ihnen das klar ist, dann werden Sie nach kürzerem oder vielleicht auch längerem Nachdenken auch zum Schluss kommen, dass wird das nur durch intakte und gesicherte Grenzen erreichen können.
4. “der Tu-quoque-Einwand gilt im Europarecht grds. nicht.”
Es muss hier “Vos-quoque” lauten.
PS: Ein instabiles Deutschland wird uns so weit “von europäischen Werten wegführen”, wie Sie es sich nicht einmal vorstellen können.
Zitat:
“Eine übergesetzliche Rechtfertigung, sich angesichts der aktuellen Situation dieser demokratisch legitimierten Rechtslage zu entziehen, gibt es nicht. Die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG gebietet ebenso wenig wie die Genfer Flüchtlingskonvention, allen Einreisewilligen Aufenthalt zu gewähren.
Die Flüchtlingskrise lässt sich im Rahmen des Rechts und nur im Rahmen des Rechts, nicht unter Außerachtlassung desselben lösen. Zum Recht zurückzukehren ist weder inhuman noch politische Schwäche; ganz im Gegenteil. Die Stärke einer Demokratie zeigt sich nicht zuletzt in ihrer Fähigkeit zur Selbstkorrektur.”
http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/gastbeitrag-die-fluechtlingskrise-kann-rechtsstaatlich-bewaeltigt-werden-14060376.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
Ich glaube der Schorsch war dran?
@Keefer: mal ganz im Ernst: wer hier versucht, Frau von Storchs Entgleisung auch noch zu rechtfertigen und zu verharmlosen, der soll bitte nicht im nächsten Satz über europäische Werte reden! Ferner: Ihre Fähigkeit, mein Denken zu beurteilen, dürfte begrenzt sein, und zwar “intakt und gesichert”. Das völkerrechtliche Prinzip heißt halt “tu quoque”. Vos quoque gibt’s schon deshalb nicht, weil sich ein solcher Einwand in multilateralen Regimen nicht hat entwickeln können, weil er hier nicht sinnvoll wäre (soll der Rechtsverstoß erst dann gerechtfertigt werden können, wenn alle anderen ihn auch begehen?).
Und was Ihren Hinweis auf “ein instabiles Deutschland wird uns soweit wegführen, dass ich mir das nicht vorstellen kann”, angeht: Doch, in der Tat, da kann ich mir Schlimmstes vorstellen, vor allem wenn Frau von Storch und Herr Höcke hier den Führer geben oder an der Stabilität sägen und zündeln… aber das ist etwas, was Leute wie Sie wirklich nie verstehen werden: dass Sie die Instabilität geradezu herbeireden und -sehnen, damit Sie mit ihren starken politischen Parolen Gehör bekommen. Es gibt kaum einen mieseren Charakterzug, als jemandem das Scheitern zu wünschen, um hinterher sagen zu können: hab ich es doch gesagt! Aber das zu verstehen würde so viele positive Charaktereigenschaften voraussetzen, da fehlt mir jetzt wirklich die Vorstellungskraft. Aber jetzt wird M.S. uns sowieso gleich den Saft für diese “Balgerei” abdrehen …
> jetzt wird M.S. uns sowieso
Ihnen.
Mein Beitrag bezog sich im übrigen auf Frau Petry.
Ach ja, Petry. Die war ja auch (m)ausgerutscht… ich entschuldige mich in aller gebotenen Höflichkeit, dass ich auf die Thematisierung eines Schießbefehls an der deutschen Grenze reflexhaft “von Storch” statt “Petry” gerufen habe. Dass die Bundesvorsitzende der AfD sich ja auch schon diesbezüglich eingelassen hatte, hatte ich schon wieder verdrängt….
Ansonsten: stimmt, aus Ihrer Sicht muss ja nur ich zum Schweigen gebracht werden. Schicken Sie doch einfach irgendein örtliches AfD-Mitglied vorbei, dass das ganz zwanglos erledigt…
Wir können gerne weiterdiskutieren, wenn Sie inhaltlich etwas Substanzielles beizutragen haben. Bisher kann ich das leider nicht erkennen.
Na, dann beantworten Sie halt endlich, wofür Ihr Herz schlägt: a, b, c, d, e oder doch f? Ist nicht schwer, braucht man nicht einmal viel für Nachdenken. Und schon sind auch Sie wieder bei was Inhaltlichem. Oh, da klopft es… zu wem wollen Sie… T(r)oll… kenne ich nicht………. [over]. Mission complete. T(r)oll destroyed….
Der Beitrag von Alexander Peukert, Christian Hillgruber, Ulrich Foerste, Holm Putzk in der FAZ (link oben von G. Keefer 14:08) knüpft m.E. nach auf einem diskussionswürdigen Niveau an frühere Beiträge auf diesem Blog an, etwa Daniel Thym
https://verfassungsblog.de/der-rechtsstaat-und-die-deutsche-staatsgrenze
(Einlassungen wie “…moralisch ganz weit von europäischen Werten wegführen.” scheinen mir dagegen eher zu Kirchentagen zu passen).
Die ganze Diskussion zeigt für mich schon jetzt, welch unübersichtliches Regelungswirrwar die EU und Deutschland in diesem Bereich geschaffen haben. Weder durchschnitlichen Rechtsunterworfenen noch Rechtsanwendern ist es in angemessener Zeit möglich, sich über die Zuständigkeit für Asylanträge an EU-Binnengrenzen, insbesondere die Rechtslage an der deutsch-österreichischen Grenze, einigermaßen zu vergewissern; der Begriff der “Drittstaatenregelung”, die vielen geläufig ist, bietet wohl nur eine erste Orientierung. Und dies ist in einer solchen Krise keine beruhigende Diagnose.
Die Eule der Minerva beginnt erst mit der einbrechenden Dämmerung ihren Flug und vielleicht werde ich erst ex post wissen, was in der Flüchtlingskrise eine richtige oder falsche Politik gewesen wäre.
Einstweilen behelfe ich mir mit meinem unverbrüchlichen Geburtsrecht als Deutscher der späten Geburt: einem grenzenlosen Misstrauen gegenüber einer deutschen Regierung und einem bürokratisch-juristischen Komplex, der sich in tausend Jahren auch nicht besser als der Rest der Bevölkerung geschlagen hat. Und deshalb schaue ich mir erstens, zweitens und drittens an, was die Nachbarländer tun. Wenn diese Politik in die Grütze führen sollte, würde ich wenigstens nicht allein darin sitzen.
Die Bevölkerung und die Politiker in den Nachbarländern haben auch das Bild von dem toten Jungen gesehen und kennen die Zahl der ertrunkenen Flüchtlinge. Und im Zweifel sind sie in menschenrechtlicher Hinsicht nicht unterbelichteter als ihre deutschen Pendants. Trotzdem entscheiden sich die Nachbarländer ganz überwiegend für eine andere Politik. Und bei dem Gedanken, dass deutsche Politik im Besitz der wahren Erkenntnis hinsichtlich der Flüchtlingskrise sein soll, schüttelt es mich.
“Und bei dem Gedanken, dass deutsche Politik im Besitz der wahren Erkenntnis hinsichtlich der Flüchtlingskrise sein soll, schüttelt es mich.”
Ach kommen Sie, lassen Sie mich Ihre Zweifel mit den salbungsvollen Worten unserer großen Kanzlerin zerstreuen:
“Es gehört zur Identität unseres Landes, Großes zu leisten.”
#Keefer: wollten Sie nicht noch einräumen, dass Sie Tod und Elend der Flüchtlinge außerhalb Deutschlands Kosten für die Integration oder den Schutz in Deutschland vorziehen? Scheint mir schon eine inhaltliche Frage zu sein, zu der man sich klar positionieren kann … BvS, FP und BH können das doch auch unter dem viagra-farbenen Nike-Swoosh …
#Keefer: ich warte immer noch auf Ihre inhaltlichen Einlassungen zum Schusswaffengebrauch im Grenzdienst, wie das das das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) nennt (§ 11)… also, “Butter bei die Fische”: sollen die Bundespolizisten jetzt schießen oder nicht?
Und mal noch eine andere Frage: haben Sie sich eigentlich schon einmal eine Clearingstelle der BPol angeschaut, wo die Einreise abgewickelt wird? Das wäre sehr erhellend (was ja nie schaden kann, wenn man im Finstern wandelt)…
> sollen die Bundespolizisten jetzt schießen oder nicht?
Jetzt haben Sie mich aber in die Enge getrieben! Die Sache ist allerdings ganz einfach: Ohne gesicherte Grenze gibt es auf dauer keinen Staat, zumindest keinen Staat, der sich um seine Bürger kümmern kann. Also muss man die Grenze abhängig von der illegalen Einwanderung sichern und da gehörte eine Bewaffnung in aller Regel dazu, und wenn es sein muss auch Zäune.
Genau das hat Ungarn umgesetzt, es kommen pro Tag noch 10 Migranten nach Ungarn und von Schüssen aus Flüchtlingen ist mir bisher nichts bekannt.
Vor diesem Hintergrund können Sie Ihren Theaterdonner jetzt einfach wieder einpacken und dreimal tief durchatmen, damit sich Blutdruck und Puls wieder normalisieren.
Im übrigen wünsche ich noch einen schönen abend und lasse die Migranten, die Sie sicherlich bei sich beherbergen schön grüßen.
#Keefer: ziehen Sie doch einfach nach Ungarn, wenn das da alles so super ist… und an der Grenze zu Frankreich, wo es Sie stören würde, da soll der Zaun ja nicht hin… mein Blutdruck und Puls sind übrigens super, auch ohne Migranten im Haus. Was mich nur erschüttert, dass NIMBYS wie Sie tatsächlich glauben, es gäbe zwischen Ihnen und Menschen wie mir irgendetwas Verbindendes “Deutsches” (muss ja dann wohl rassisch-völkisch-ethnisch-genetisch sein)… Werte und Kultur können es ja nicht sein. Wie schon Wolfgang Schäuble zurecht über die AfD sagte: eine Schande für Deutschland und einfach nur widerlich.
Heißt das jetzt, dass NIMBYS wie Gerold Keefer einfach nur widerlich sind? Nicht, dass die Diskussion von einer sachlichen auf eine persönliche Ebene abdriftet.
PS: Wahnsinn, wie dieser Blog meinen Wortschatz erweitet (NIMBY, Swoosh).
Es reicht. Man kann mit Herrn Keefer übereinstimmen oder nicht (wie ich), seine Beiträge sind jedefalls angesichts der bisherigen Anwürfe einigermaßen sachlich gehalten. Können wir jetzt bitte das Niveau der Auseinandersetzung wieder etwas erhöhen? Danke.
Eine Hoffnung wäre es ja, dass spätestens wenn Bankster wie Sutherland (Privatvermögen ca. 140 Millionen) oder Folkerts-Landau (Privatvermögen ca. 300 Millionen) der Merkelschen Völkerwanderung zujubeln, bei einigen im Millieu der Salon-Gutmenschen ein gewisser Denkprozess einsetzt.
Oder vielleicht auch nur dann, wenn Politiker, die sich zu ihren Treffen regelmäßig hinter Stacheldraht und Zäunen verschanzen dem gemeinem Volk zurufen Zäune nützten nichts. Man darf ja mal träumen …
Im übrigen ist der Rücktritt von Merkel nur noch eine Frage der Zeit: Die “europäische Lösung” wird es zum Glück nicht geben. Für den türkische Sultan sind die Migranten ein willkommenes Pfand um den eigenen Bürgerkrieg fortzusetzen. Und nach ein paar weiteren Vorfällen á la Köln oder Paris wird es dann vorbei sein mit der “Willkommenskultur” …
Wenn dies Frankreichs letztes Wort gewesen sein sollte, sich nur an der Umverteilung von 160.000 Flüchtlingen zu beteiligen, die im September 2015 vereinbart wurde, dürfte die Kanzlerin einen schweren Stand in der nächsten Woche auf dem EU-Gipfel haben.
Ich kann Ihnen fest versprechen, dass es das letzte Wort Frankreichs gewesen sein wird. Frankreich kümmert sich lieber um die eigenen Interessen, beispielsweise um die Bondenschätze in Mali, wo Deutschland Auxiliartruppen stellen darf. Kein Volk der EU will noch auf diese chaotische Weise bereichert werden. Geschätzt 159.000 der 160.000 werden nach Deutschland kommen – warum auch nicht, denn alle acht Wochen werden es ohnehin 160.000 mehr sein. Allein Merkel will diese Völkerwanderung, sonst hätte sie längst ihre Einladung zurückgenommen.
@ Kerold Keefer: „Geschätzt 159.000 der 160.000 werden nach Deutschland kommen“
Da gratuliere ich Ihnen zu Ihrer Kristallkugel. Meine Kristallkugel sagt mir (egal, ob es 1.000 oder 30.000 Flüchtlinge letzten Endes sein werden), dass die Haltung Frankreichs in dieser Frage nachhaltig Wirkung auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland über die Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik zeitigen wird.
Ich habe es sogar ohne Kristallkugel geschafft. War gar nicht mal so schwer:
Zitat Tagesspiegel, 20.02.2016:
“Die von deutscher Seite betriebene moralische Aufladung des Themas schreckt viele Nachbarstaaten ab. Selbst die Drohung mit einer Aufkündigung des Schengen-Raumes lässt sie offenbar kalt. Europa will sich von der deutschen Flüchtlingspolitik nicht in Mithaftung nehmen lassen. Den erwünschten Rückgang der Flüchtlingszahlen vor allem von einer stabilen Türkei und einem kooperativen Griechenland abhängig zu machen, ist geradezu fahrlässig. […] Daraus folgt für die deutsche Politik: Sie muss innerhalb Europas nachgeben und akzeptieren, dass die allermeisten Flüchtlinge in Deutschland bleiben.”
Zitat Ende