17 January 2025

„Da könnte was kommen“

Fünf Fragen an Gerhard Reissner

Zum ersten Mal in der Geschichte hat der österreichische Bundespräsident der autoritär-populistischen Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) den Auftrag zur Regierungsbildung erteilt. Um herauszufinden, was das für die österreichische Justiz bedeutet, haben wir mit Gerhard Reissner gesprochen. Gerhard Reissner war langjähriger Vizepräsident der österreichischen Richtervereinigung und Präsident der Europäischen Richtervereinigung CCJE.

1. Die FPÖ, die künftig in Österreich wahrscheinlich erstmals den Bundeskanzler stellen wird, ist nicht bekannt dafür, Gerichtsurteile, die gegen sie ausgehen, einfach widerspruchslos zu akzeptieren. Was kommt da auf die österreichische Justiz zu?

Die FPÖ hat ein sehr gutes Medienmanagement. Erst diese Woche hat sie wieder eine neue Medienplattform vorgestellt. In dem Moment, wo ihr irgendein Urteil nicht passt, sei es von Strafgerichten, sei es von Familiengerichten, sei es vom Verfassungsgerichtshof, wird sofort erklärt: Das ist nicht nur falsch, sondern ein Zeichen von politischer Justiz! Das hat natürlich in der Öffentlichkeit eine verheerende Wirkung. Interessanterweise sind die anderen Parteien nicht in der Lage, dem etwas entgegenzusetzen. Die Einzigen, die opponieren, sind die Standesvertretungen, die dann Pressemitteilungen aussenden und Interviews geben. Dieser Druck wird sich verstärken. Es sind ja auch einige Verfahren gegen prominente Repräsentanten dieser Partei anhängig. Der Nationalrat hat die parlamentarische Immunität des Bundesobmanns und Kanzlerkandidaten der FPÖ, Herbert Kickl, aufgehoben. Dazu kommt, dass der mögliche künftige Koalitionspartner, die ÖVP, ähnliche Probleme hat. Es gibt gegen Repräsentanten und sogar die ganze Partei strafrechtliche Ermittlungen verschiedenster Art, und daher ist auch dort eine sehr kritische Haltung feststellbar. Die Frage ist, ob trotzdem die ÖVP der FPÖ Grenzen setzen wird. Das ist für mich eine Kernfrage in der künftigen Entwicklung.

2. In Polen, in Ungarn und in vielen anderen Ländern konnte man die Strategien verfolgen, mit denen autoritär-populistische Regierungen die Justiz als Gegner markieren und unter ihre Kontrolle zu bringen versuchen. Wie gut ist die Justiz in Österreich dagegen geschützt?

Ich glaube, dass es nach wie vor in der Bevölkerung ein hohes Bewusstsein für den Wert einer unabhängigen Justiz gibt. Aber wie dies nach einem erfolgreichen Eingriff in die Medienlandschaft ausschauen würde, bleibt offen. Die strukturellen Sicherungsmechanismen der Unabhängigkeit der Justiz sind verbesserungswürdig. Wenn offene Richterposten besetzt werden, stellen die Personalsenate der jeweiligen Gerichte Reihungen der Kandidaten auf, aus denen der Justizminister eine Auswahl trifft und dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorschlägt. Wir sehen jetzt mehrmals, dass die Ernennungsorgane Besetzungen verzögern oder sich über die Empfehlungen der entsprechenden Gremien hinwegsetzen. Die sind nicht bindend. Bisher hat das kaum Probleme gemacht. Es gibt seit einigen Jahren eine Regel, dass eine Abweichung von den Vorschlagslisten der Personalsenate zusätzlich begründet werden muss. Aber wenn man böswillig ist und seine Leute unterbringen will, dann kann man sich über diese Vorschläge natürlich hinwegsetzen. Dann ist wieder die Frage, wie die Öffentlichkeit darauf reagiert.

Es ist auch schon vorgekommen, dass der Bundespräsident einen Besetzungsvorschlag zurückweist. Theoretisch ernennt er alle Richter, aber tatsächlich tut er das nur bei den Präsidenten und Richtern der Höchstgerichte auf Vorschlag der Regierung, während bei den anderen die Ernennung an den Minister delegiert ist. Diese Delegation könnte er aber wieder zurücknehmen.

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3. Inwieweit könnten die Bundesländer ein Resilienzfaktor sein?

Die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit sind Bundessache. Es gibt aber seit zehn Jahren, also seit relativ kurzer Zeit, Landesverwaltungsgerichte, die in erster Instanz entscheiden. Da gibt es allerdings auch große Probleme mit den Möglichkeiten der Landesregierungen, die Ernennungen zu beeinflussen. Bei den Präsidenten der Verwaltungsgerichte in den Ländern gibt es überhaupt keine Vorschläge richterlicher Gremien. Das ist vollkommen von den Landesregierungen abhängig, wer da ernannt wird. Auch Sanktions- und Disziplinierungsmöglichkeiten gegenüber unbequemen Richter*innen sind natürlich immer ein Einfallstor. In Österreich ist es so, dass jedermann einen angeblichen Disziplinarverstoß eines Richters anzeigen kann, aber ob dann ein Verfahren eingeleitet wird, hängt zunächst von den Präsidenten der vier Oberlandesgerichte ab. Die sind oberste Verwaltungsorgane der Justiz innerhalb des gesamten Oberlandesgerichtssprengels, aber dem Minister weisungsunterworfen. Die Disziplinargerichte sind Abteilungen bei den Oberlandesgerichten, und ihre Besetzung wird durch Geschäftsverteilungspläne und Personalsenate bestimmt. Das ist also im Moment relativ gut abgesichert. Aber das kann natürlich alles einfachgesetzlich auch anders geregelt werden.

4. Wie weit reicht da der Schutz der Verfassung?

In der Verfassung sind der Oberste Gerichtshof als höchste Instanz der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit festgeschrieben, die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Richter in Angelegenheit der Rechtsprechung, auch dass Besetzungen nach Einholung von Vorschlägen der Personalsenate zu erfolgen haben. Aber alles andere ist nur einfachgesetzlich geregelt. Das gilt insbesondere auch für die Gerichtsorganisation, auch immer eine beliebte Eingriffsmöglichkeit in die Justiz. In der Verfassung sind nur die Grundsätze geregelt, alles andere kann der Gesetzgeber verändern.

Der Verfassungsgerichtshof ist in weiten Teilen in der Verfassung selbst geregelt. Was die Ernennung der Verfassungsrichter betrifft, so wird ein Teil von der Regierung, ein Teil vom Parlament bestellt, davon wiederum ein Teil vom Nationalrat und ein Teil von der zweiten Kammer. Das ist genau zugewiesen, wer welche Posten besetzt. Ende Dezember ging beispielsweise ein Richter in Pension und diesen Posten kann die Regierung nachbesetzen. Da muss man schon froh sein, wenn eine Anhörung durchgeführt wird, was auch nicht immer der Fall ist. Und da kann man natürlich Einfluss nehmen. Das ist aber nur ein Richter von vierzehn, das ändert allein noch nicht viel.

5. Wie gut ist die Justiz selbst vorbereitet und organisiert, um Gegenwehr organisieren zu können?

Die Standesvertretungen sind traditionell in Österreich ziemlich stark und pflegen gute Medienkontakte. Und wenn da ein größerer Protest kommt, dann hat das eine gewisse Wirkung. Wie weit man sich seitens der Regierung darüber hinwegsetzen würde, kann ich nicht wirklich beurteilen. Das kommt jetzt drauf an. Ein Hauptfeindbild der FPÖ in der Justiz ist zum Beispiel die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die extra so konstruiert wurde, dass sie im Gegensatz zu anderen Staatsanwaltschaften ein größeres Ausmaß an Unabhängigkeit hat. Man überlegt jetzt eine Reform, weil die Verfahren so lange dauern, indem man die Kompetenzen dieser Staatsanwaltschaft wieder auf alle anderen Staatsanwaltschaften aufteilt. Auch die ÖVP hat durchaus Probleme mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Da könnte was kommen. Wie weit man da wirksam dagegen kämpfen kann? Ich weiß es nicht.

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Editor’s Pick

von KLAAS MÜLLER

Quelle: https://www.instagram.com/p/DCbLqdOo3KH/

Kennen Sie Rainald Goetz´ Instagram Account? Der in den 90ern durch seine Popliteratur bekannt gewordene Schriftsteller führt seit einigen Monaten eine Art digitales Tagebuch und postet fast täglich. 1998, also 11 Jahre vor der Gründung des Verfassungsblogs, betrieb er schonmal ein Projekt („Abfall für alle“), was man heutzutage wohl Blog nennen würde, wenn auch ein anderes Genre als unserer. Thematisch widmet sich Goetz damals wie heute vor allem der Jetztzeit: Medien, Feuilleton, Kultur, Politik – und eben Jura.

Spannend finde ich dabei vor allem seinen Blick auf die Performanz des Rechts, wie sie auch bei dem populistischen Theater, welches nach Urteilen einer unabhängige Gerichtsbarkeit demnächst auf Österreich zukommen könnte, zutage tritt. Gleichzeitig interessiert sich Goetz – immer schon ein großer Luhmann Fan – für das Besondere des Rechts; inwiefern diese doch recht eigenartige Sphäre also auf die Gesellschaft und deren Systeme wirkt (sowie andersherum). Seine spielerische Begeisterung dafür hält einem immer wieder vor Augen, warum es ein großes Glück ist, sich ebenfalls damit beschäftigen zu dürfen.

„Elfenbeinturm“ at its best.

 

„Der Aufruhr der Gesellschaft hat sich in die Institutionen vorgearbeitet; das erklärt vielleicht, wie sehr sich mein theoretisches Interesse auf die Arbeiten von Juristen verlagert hat […]“

rainald.goetz, Instagram-Beitrag vom 16.11.2024

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

…zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Bitte glauben Sie uns, dass es uns lieber wäre, nicht ständig über autoritäre Machtübernahmen zu berichten. Aber leider sind sie überall. Wenn Sie unser Interview mit GERHARD REISSNER oben gelesen haben, wissen Sie, vor welchen Herausforderungen Österreich derzeit steht und ob es diesen gewachsen ist. KONRAD LACHMAYER (EN) ergänzt, wie verfassungsrechtliche Konventionen und der politische Wandel in den Bundesländern zum Wiederaufstieg der FPÖ beigetragen haben.

Unterdessen versucht Ungarn, mit den Disziplinarverfahren auch die letzten unabhängigen Teile seiner Justiz unter Kontrolle zu bringen. TAMAS MATUSIK (EN) sieht Ungarn damit am Rande einer vollständigen Justizübernahme. Er befürchtet, dass die Opposition der Richter*innen gegen die geplante Strukturreform eine politische Gelegenheit geschaffen haben könnte, Gegenstimmen weiter zum Schweigen zu bringen.

Nicht nur die Unabhängigkeit der ungarischen Justiz ist in Gefahr. Unter Orbáns Führung führt die illiberale Regierung einen Kulturkampf gegen wissenschaftliche Institutionen und behauptet dabei, es seien die Liberalen, die die Wissenschaftsfreiheit bedrohten. GABOR HALMAI und ANDREW RYDER (EN) schreiben, „wie die Zerstörer der Wissenschaftsfreiheit sich selbst als ihre Opfer inszenieren“.

Apropos Inszenierung: Marcin Romanowski, ehemaliger polnischer Vizejustizminister und derzeit Abgeordneter des Parlaments, erhielt in Ungarn „politisches Asyl“, nachdem wegen Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung des nationalen Justizfonds ein europäischer Haftbefehl gegen ihn ausgestellt worden war. Um welche Art von Asyl geht es hier? Und was bedeutet das für das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens innerhalb der Europäischen Union? SZYMON KUCHARSKI (EN) hat Antworten.

Auch in Kanada steht das gegenseitige Vertrauen auf dem Spiel: Justin Trudeau kündigte an, als Premierminister zurückzutreten, sobald seine Partei einen neuen Vorsitzenden gewählt hat, und vertagte die parlamentarischen Sitzungen bis zum 24. März. Doch selbst in diese letzte Amtshandlung fehlt das Vertrauen – gegen die parlamentarische prorogation wurde ein gerichtliches Überprüfungsverfahren eingeleitet. VANESSA MACDONNELL (EN) fasst zusammen, was wir über das Verfahren wissen.

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New Blog Symposium: Musk, Power, and the EU — Can EU Law Tackle the Challenges of Unchecked Plutocracy?

At a time when calls for the EU to respond to Musk’s actions are multiplying, the question of whether, why, and how the EU may react remains largely undefined. What makes Musk’s conduct problematic under EU law? Is it a matter of disinformation, electoral integrity, foreign influence, unprecedented market concentration, or possible abuse of power? Or is it all of the above, or a combination of these factors? Our new blog symposium, edited by Alberto Alemanno and Jacquelyn D. Veraldi, will explore these questions through a series of brief opinion pieces.

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Glauben ist besser als Wissen? In Indonesien ist der Glaube an einen Gott Teil der verfassungsrechtlichen Identität. Was nach schleichender Islamisierung klingt, ist tatsächlich ein bemerkenswertes Beispiel religiöser Versöhnung – verschiedene Götter gelten als Manifestationen derselben „Realität“. In einem aktuellen Urteil erklärte das indonesische Verfassungsgericht, dass alle Gesetze stets „von göttlicher Erleuchtung erhellt“ sein müssen. IGNATIUS YORDAN NUGRAHA (EN) führt uns durch das Urteil und die Verfassungstheokratie Indonesiens – einem Land, das, wie er zugibt, selbst für Indonesier*innen schwer zu durchschauen ist.

Im Dezember 2024 verschwanden vier Kinder aus einem der ärmsten Viertel Ecuadors und wurden später tot aufgefunden. ERICK GUAPIZACA (EN) untersucht, welche intensiven Menschenrechtsverletzungen Ecuadors der Fall offenlegt. Er fordert dringend notwendige institutionelle Reformen und wirksame Kontrollen.

Die 2022 verabschiedete Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU könnte bald der Vergangenheit angehören. Dänemark sah die Richtlinie außerhalb der Kompetenzen des Unionsgesetzgebers und klagte vor dem EuGH. Am 14. Januar 2025 legte Generalanwalt Emiliou seine Schlussanträge vor – und empfahl überraschenderweise, die Richtlinie in vollem Umfang für nichtig zu erklären, wie MARTIN HÖPNER (DE) berichtet.

Vergangene Woche diskutierten wir ausführlich Friedrich Merz‘ Forderung, Straftäter*innen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche abzuerkennen. Sowohl DANA SCHMALZ (DE) als auch VICTORIA KAUTZNER (DE) hielten die Forderung für verfassungswidrig. Diese Woche ergänzt OLE ALDAG (DE) die Debatte: Staaten könnten zwar grundsätzlich eigene Regeln für den Entzug oder Verlust der Staatsbürgerschaft souverän festlegen, das Völkerrecht begrenze aber diese Souveränität – auch wenn der Staat sich auf innere Sicherheit berufe.

Sicherheit war auch hier als Grund nicht gut genug: Mit Beschluss aus November erklärte das BVerfG zentrale Vorschriften des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes für verfassungswidrig, da sie längerfristige Observationen unter Einsatz technischer Mittel erlauben und gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. MARIUS KÜHNE und DAVID WERDERMANN (DE) erklären, warum die Entscheidung keine Überraschung ist.

Jedes Jahr das immergleiche symbolpolitischen Feuerwerk: An Silvester drehen alle durch, am nächsten Tag sollen Strafschärfungen es richten. Nun will ein aktueller Referentenentwurf Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, besser vor Angriffen schützen. So nobel dieses Anliegen ist, so ineffektiv seien die vorgeschlagenen strafrechtlichen Reformen, resümieren CARLA BRUHM and NOAH KISTNER (DE).

Eine Reformdiskussion, die diesen Namen verdient, betrifft dagegen das deutsche Abtreibungsrecht. Bisher bleibt in der Debatte jedoch eine Frage unbeantwortet: Ist es zulässig, die Abtreibungsmöglichkeiten zu erweitern, wenn bei dem Fötus/Embryo eine potenzielle Behinderung festgestellt wird? THERESIA DEGENER and VANESSA BLIECKE (DE) halten jedenfalls eine eigenständige embryopathische Indikation, die an die Lebensqualität des Ungeborenen und nicht der Schwangeren anknüpft, für völkerrechts- und verfassungswidrig.

Schließlich freuen wir uns, dass unsere Kollaboration mit dem Projekt „Outstanding Women of International, European and Constitutional Law“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg auch 2025 weitergeht! ANN-SOPHIE HARTMANN (EN) eröffnet die diesjährige Porträtreihe mit Lucretia Mott, die sich kompromisslos sowohl für Abolitionismus als auch Feminismus einsetzte.

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Das war‘s für diese Woche! Ihnen alles Gute,

Ihr

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SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian; Reissner, Gerhard: „Da könnte was kommen“: Fünf Fragen an Gerhard Reissner, VerfBlog, 2025/1/17, https://verfassungsblog.de/osterreich-resilienz-justiz-interview/, DOI: 10.59704/55e725aa5fbcf645.

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