Juliane Kokott
Ein Interview
Prof. Dr. Dres. h.c. Juliane Kokott, LL.M. (Am. Univ.), S.J.D. (Harvard) ist seit 2003 Generalanwältin am Gerichtshof, dem höchsten Gericht der Europäischen Union. Zuvor war sie als Professorin für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht tätig, zuletzt in St. Gallen in der Schweiz. Im Interview erzählt sie, wieso sie als Forscherin besonders glücklich mit dem Amt der Generalanwältin ist, weshalb das Amt eine innerliche Unabhängigkeit und gewisse Souveränität erfordert und warum insbesondere der Wertediskurs beim Gerichtshof im Fokus steht. Ferner spricht sie über Herausforderungen, welche sie in ihrer Karriere gemeistert hat und mit welcher Einstellung sie Zweifeln oder Rückschlägen begegnet. Die Generalanwältin und Mutter von sechs Kindern gibt noch weitere spannende Einblicke in ihr Amt und ihre Person.
Franziska Bachmann: Liebe Frau Kokott, ganz herzlichen Dank, dass ich hier am Gerichtshof sein darf und Sie den Interviewtermin wahrnehmen. Auch ein herzliches Dankeschön vom Team des Kalenderprojekts für die Möglichkeit.
Sie sind seit 2003 Generalanwältin am Gerichtshof. Was charakterisiert nach Ihrer Erfahrung das Amt einer Generalanwältin am besten? Welche Eigenschaften sollte man als Person für dieses Amt mitbringen und welche kann man gut im Arbeitsalltag gebrauchen? Inwieweit unterscheidet sich Ihre Rolle als Generalanwältin von der einer Richterin? Was ist der wesentliche Unterschied in Ihren Augen?
Juliane Kokott: Der wesentliche Unterschied, um mit dem letzten Punkt zu beginnen, ist, dass der Richter immer im Team arbeitet, in Kammern von drei oder fünf, in der Großen Kammer oder gar im Plenum. Das heißt, die Richter müssen sich abstimmen. Sie verbringen viel Zeit in Beratungen und ringen gemeinsam um Formulierungen, die dann auch meistens Kompromisse sind. Der Generalanwalt hingegen verbringt die Zeit, die die Richter in Beratungen verbringen, zusätzlich mit Aktenstudium und mit juristischer Recherche.
Ich würde sagen, dass der Beruf der Generalanwältin demjenigen des Professors und Forschers näher ist. Und deshalb bin ich auch ganz besonders glücklich, Generalanwältin zu sein, weil ich von meiner Natur aus Forscherin bin. Für mich wäre es schwierig, nicht genügend Zeit zu haben, auch mal rechts und links zu forschen. Das ist das, was mir so besonders viel Spaß macht und weshalb ich letztlich auch Professorin geworden bin.
Sie fragten noch, welche Eigenschaften man gut gebrauchen kann. Als Mitglied eines Gerichts ist die innerliche Unabhängigkeit ganz wichtig. Und als Juristin sollte man nicht reproduzieren, sondern stets auch selbst denken. Als Mitglied eines Höchstgerichts sollte man wahrscheinlich eine gewisse Souveränität an den Tag legen auch das, was vor vielen Jahren entschieden wurde, zu überdenken und im Zweifel neu nachzuvollziehen.
Franziska Bachmann: Sie meinten eben, dass Sie von Ihrer Natur aus Forscherin sind. Sie haben promoviert und habilitiert und sind eine nach dem deutschen Recht ausgebildete Juristin. Sie haben auch einiges an Auslandserfahrung. Das LL.M.-Studium sowie auch den S.J.D. absolvierten Sie in den USA. Inwieweit haben Sie Ihre „deutsche Rechtsbrille“ auf, wenn Sie als Generalanwältin tätig sind?
Juliane Kokott: Man sagt den Deutschen nach, dass sie systematisch denken. Ich empfinde das nicht als „deutsch“. Man sollte einfach systematisch denken. [lacht] Ich fühle jedenfalls nicht, eine deutsche Rechtsbrille aufzuhaben, zumal ich in der Tat auch in der Schweiz und in den USA ausgebildet wurde und gelehrt habe. Manchmal habe ich auch ein wenig die US-amerikanische Rechtsbrille auf, die starken Wert auf Gewaltenteilung legt und wo es den Begriff des „judicial self-restraint“ gibt. Insofern speist sich meine Arbeit aus verschiedenen Rechtsordnungen. Ich habe in der Tat immer sehr gerne Rechtsvergleichung betrieben und durfte das in St. Gallen (Schweiz) sogar lehren. Als Forscherin versuche ich immer möglichst alles zu berücksichtigen.
Franziska Bachmann: Versuchen Sie dadurch eine Balance herzustellen in Ihrer Herangehensweise an das Recht, dass Sie alles aus Ihrer Ausbildung und Lehre heranziehen, um sich den Fragestellungen des Unionsrechts am besten zu nähern?
Juliane Kokott: Ja, wobei man nicht bewusst alles heranzieht, sondern auf eine spezifische unionsrechtliche Vorschrift schaut, die man auslegt. Deshalb ist diese Prägung durch die nationalen Rechtsordnungen allenfalls unbewusst.
Franziska Bachmann: In Anknüpfung daran, und wie Sie schon in der Antwort auf die erste Frage angeschnitten haben: Inwieweit stehen Sie mit den anderen Generalanwältinnen und Generalanwälten im Austausch? Oder ist das eher nicht der Fall?
Juliane Kokott: In Bezug auf die Generalanwälte gilt, dass wir uns natürlich kennen, viel interagieren, kommunizieren, wie eigentlich auch mit den Richtern. Aber die Fälle bearbeiten wir letztlich allein. Man würde nicht zu einem anderen Generalanwalt gehen und fragen: „Wie siehst du das? Soll ich das wirklich so machen?“ Das würde in gewisser Weise auch dem Amt widersprechen. Ein Schlussantrag soll ja gerade ein Entwurf aus einer Feder sein. Jeder soll unabhängig sein, die verschiedenen Rechtskulturen und Sichtweisen und Perspektiven, die man mit sich bringt, sollen ja gerade verkörpert werden. Ich vertrete nicht Deutschland, aber habe mehr Wissen über Deutschland, der polnische Kollege kennt sich besser in Polen aus. All das soll zusammenwirken und nicht zum „Einheitsbrei“ werden.
Franziska Bachmann: Dann würden wir einmal zurück zum Anfang Ihrer Karriere hier am Gerichtshof gehen. Sie sind als dritte Frau überhaupt Generalanwältin geworden. War das etwas, worüber Sie damals nachgedacht haben, oder kam der Gedanke eher später auf, dass Sie eine der ersten sind, die dieses Amt als Frau ausüben? Hatte Sie das besonders gereizt? Wie sind Sie eigentlich auf die Tätigkeit als Generalanwältin gekommen? Wieso haben Sie sich dafür entschieden?
Juliane Kokott: Dafür kann man sich gar nicht entscheiden. [lacht] Sie könnten jetzt zum Beispiel nicht entscheiden, morgen Generalanwältin zu werden, sondern man bekommt dieses Amt angeboten. Und dann gibt es wahrscheinlich wenige, die es nicht annehmen würden. Ich hatte in der Tat nur noch gefragt, ob ich weiterhin meine durchaus geschätzte Professorentätigkeit wahrnehmen könnte und der Staatssekretär sagte damals: „Das geht eigentlich nicht, weil es zu viel ist, aber Sie können das wahrscheinlich.“ Aber es geht nicht.
Und Frau oder nicht, da war ich schon sehr abgehärtet. Ich war die erste Frau, die in Heidelberg im Staatsrecht habilitiert wurde. Ich war eine der wirklich sehr wenigen Frauen, vielleicht drei unter 400, in der Staatsrechtslehrertagung. Am Max-Planck-Institut gab es damals kaum eine Frau. Ob ich Frau bin oder nicht, war mir daher nicht so bewusst. Es wird bloß dann bewusst, wenn man diskriminiert wird, wenn man etwa hört: „Wenn wir der Fakultät schon eine Frau vorstellen, muss sie besonders gut sein.“ Oder wenn die Habilitationsschrift von fünf Professoren statt nur von zwei durchgelesen werden muss. Und so weiter.
Franziska Bachmann: Dann knüpfen wir direkt an Ihre Professorentätigkeit an. Sie hatten schon gesagt, dass Sie ursprünglich als Professorin für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht gearbeitet haben und Ihre letzte Station in St. Gallen in der Schweiz war. Und dass Sie, das war in Ihrer letzten Antwort angeklungen, der Professorentätigkeit verbunden bleiben wollten. Inwieweit sind Sie jetzt noch im universitären Umfeld aktiv?
Juliane Kokott: Ich habe in den Anfangsjahren meiner Tätigkeit am Gerichtshof jährlich bis zu zwei oder mehr Lehrveranstaltungen in St. Gallen abgehalten, in Form von Blockseminaren über drei Tage am Stück. Am Schluss waren es dann meinetwegen der 20., 21. und der 22. oder der 21., 22. und der 23. Dezember, jeden Tag 10 Stunden. Das ist natürlich ein enormer Arbeitsaufwand. Heute ist es kaum mehr möglich, nebenbei reguläre Lehrveranstaltungen abzuhalten.
Als ich an den Gerichtshof kam, lehrte hingegen sogar noch der Präsident – also damals war er noch nicht Präsident, aber wahrscheinlich schon Kammerpräsident – am Montagmorgen, und auch der deutsche Kollege. Ich bezweifle, ob irgendjemand von uns noch reguläre Lehrveranstaltungen abhält. Was allerdings nicht ausschließt, dass man Vorträge hält, das mache ich mit großer Freude.
Franziska Bachmann: Würden Sie sagen – das haben Sie schon in der ersten Antwort angedeutet –, dass Sie vor allen Dingen Ihre Tätigkeit als Professorin am besten auf das Amt der Generalanwältin vorbereitet hat?
Juliane Kokott: Ich denke, ja, die Professorentätigkeit, mit natürlich den vielen Auslandsaufenthalten, unter anderem in Genf, wo man Französisch gesprochen hat. Ich kannte dann, als ich hierherkam, bereits viele frühere Richter, gegenwärtige Richter, Höchstrichter. Und die Rechtsprechung natürlich auch.
Franziska Bachmann: Es folgen noch zwei konkrete Fragen zu Ihrer Tätigkeit als Generalanwältin beziehungsweise zu den Verfahren. Gibt es ein bestimmtes Verfahren, welches Sie zu der Zeit oder rückblickend am meisten herausgefordert hat?
Juliane Kokott: Ich hatte jetzt gerade zum Beispiel das Verfahren zum ungarischen Souveränitätsgesetz. Das ist aktuell und es war für mich sehr schwierig, allem gerecht zu werden.
Franziska Bachmann: Was hat Sie daran am meisten herausgefordert?
Juliane Kokott: Es war so eine Art abstrakte Normenkontrolle in Bezug auf ein Gesetz, dessen konkrete Anwendung noch in den Anfängen steckt. Das ist schwierig, zumal, wenn man hier in Luxemburg und nicht in Ungarn selbst sitzt. Und auch gar nicht Ungarisch versteht. Ich möchte die Vorgänge, die ich beurteile, lieber auch real betrachten. Ich tue mich schwer, aus der Ferne weittragende Beurteilungen abzugeben.
Franziska Bachmann: Hatten Sie versucht, irgendwelche Schritte zu ergreifen, um ein besseres Gefühl entwickeln zu können – oder ist das gar nicht möglich?
Juliane Kokott: Das ist schwer möglich. Ich kann mich austauschen, wenn ich auf einer Fachtagung bin, aber natürlich nicht konkret in Bezug auf den Fall.
Franziska Bachmann: Gibt es ein Verfahren, welches Sie am meisten in Ihrer Rolle als Generalanwältin geprägt hat oder in dem Sie vielleicht auch Ihre persönliche Herangehensweise gefunden haben?
Juliane Kokott: Eigentlich nicht. Die Herangehensweise, das ist das juristische Werkzeug, das habe ich ja schon. Es ist wohl auch selten so, dass man als Professor von einem bestimmten Aufsatz geprägt wird. Wobei ich aber noch mal auf den Unterschied zwischen Professor und Generalanwalt hinweisen kann. Ein Professor kann theoretisch lange Aufsätze ohne Bezug zur Realität schreiben. Das ist aber nicht meine Art. Ich finde das Recht dient dem Zusammenleben der Menschen. Deshalb würde ich eher nicht abgehobene Theorien betreiben. Und man muss sich kurz und prägnant fassen. Aber ist das ein Unterschied zwischen Professor und Generalanwalt oder zwischen guten und mittleren Juristen?
Franziska Bachmann: Kurz und prägnant, das muss man sich wahrscheinlich antrainieren?
Juliane Kokott: Wir haben manchmal schon recht schwierige Fälle, auch gerade im Steuerrecht, mit komplizierten Sachverhalten oder wo bestimmte Steuerpflichtige ihre Geschäfte gestalten. Es ist eine Herausforderung, die Kernfragen herauszukristallisieren und die Lösungen dann einfach und anschaulich herüberzubringen.
Franziska Bachmann: Damit haben Sie schon eine der großen Herausforderungen Ihrer Tätigkeit beantwortet. Was bereitet Ihnen in Ihrer Tätigkeit am meisten Freude? Geht das einher mit den Herausforderungen?
Juliane Kokott: Am meisten Freude, zum Ersten, bereitet die Vielfalt der juristischen Fragen, die gleichzeitig aktuell, praxisrelevant und wichtig sind. Zum Zweiten, dass ich diese Fragen dann auf so einem hohen Niveau diskutieren und lösen darf. Hohes Niveau, weil ich alle Arbeitsmittel und Hilfe zur Verfügung habe. Und ich habe sehr gute Ansprechpartner. Meine Referenten sind exzellent. Ich habe sehr gute Kollegen. Ich treffe ständig höchst qualifizierte Juristen. Ich begegne eigentlich überall Top-Juristen, bei jeder einzelnen Frage habe ich Zugang zu ihnen und das ist natürlich fantastisch.
Franziska Bachmann: Wie sieht Ihr Arbeitsalltag denn aus? Gibt es überhaupt den „einen“ Alltag – oder ist dieser vielmehr immer anders?
Juliane Kokott: Eigentlich immer anders. Mal gibt es eine mündliche Verhandlung, mal gibt es keine mündliche Verhandlung. Mal kommt das Verfassungsgericht von Spanien oder der Supreme Court der USA zu Besuch. Mal macht der Gerichtshof einen Besuch beim EGMR. Mal gibt es eine Sitzung des Verwaltungsausschusses und andere Präsenzveranstaltungen. Dazwischen hat man Zeit, die Akten zu studieren und Entscheidungen oder Schlussanträge zu bearbeiten. Und das variiert auch immer. Mal gilt es zwei oder drei Schlussanträge gleichzeitig zu bearbeiten. Mal hat man mehr Zeit für einen Schlussantrag. Mal ist einer relativ schnell durch. Mal kommt es zu an die 20 Versionen für einen Schlussantragsentwurf, mal ist schon die zweite Version die endgültige.
Franziska Bachmann: Und inwieweit haben Sie regelmäßige Termine mit Ihrem Team? Wie wird Ihr Team konkret in die Arbeit eingebunden?
Juliane Kokott: Ich bearbeite jeden Fall im Tandem. Dabei habe ich mein Kabinett so organisiert, dass natürlich jeder möglichst das machen kann, was ihm oder ihr am meisten Spaß macht.
Mit dem Referenten Herrn Professor David Hummel betreue ich das Steuerrecht. Er kennt sich auch im nationalen Steuerrecht aus, eine wichtige Ergänzung. Referent Herr Dr. Christoph Sobotta ist faszinierter Umweltrechtler und weist sehr viel Spezialwissen vor. Er war vorher in der Generaldirektion Umwelt bei der Kommission.
Die anderen beiden Referenten, Frau Dr. Hanna Schröder und Herr Dr. Hanns Peter Nehl, sind sehr bewandert im Wettbewerbsrecht. Zuvor waren sie Referenten am EuG und konnten dort eine breitere Erfahrung im Wettbewerbsrecht sammeln. In Wettbewerbssachen ist der EuGH nämlich nur Rechtsmittelinstanz, während das EuG eine vollumfängliche Prüfung, auch der Fakten, vornimmt.
Franziska Bachmann: Sie sind seit 2003 am Gerichtshof. Was hat sich im Laufe der Zeit verändert?
Juliane Kokott: Es fällt ganz klar ins Auge, dass wir jetzt sehr viele sind. 2003, als ich kam, gab es nur 15 Richter und acht Generalanwälte. Jeder kannte jeden. Am EuG gab es auch nur einen Richter pro Mitgliedstaat, d.h. 15. Insgesamt waren wir gerade mal 38 „membres“. Jetzt zählt allein der Gerichtshof bereits 38 Mitglieder: 27 Richter und elf Generalanwälte; hinzukommen die 54 Richter des EuG. Insgesamt sind am EuGH und am EuG nunmehr also 92 Richter und Generalanwälte tätig (gegenüber nur 38 im Jahre 2003). Das führt zu anderen Gruppendynamiken und ermöglicht und fordert eine andere Art der Organisation und Führung der Institution.
Franziska Bachmann: Und mit Blick auf Digitalisierung oder generellen Verwaltungsaufwand, haben Sie da einen Eindruck, inwieweit sich das geändert hat?
Juliane Kokott: Zum Glück werden mir Verwaltungsaufgaben größtenteils abgenommen. Und Digitalisierung hilft. Früher habe ich die Akten geschleppt. Jetzt ist die Akte elektronisch. Das ist sehr gut. Auf die Weise kann man sie immer bei sich haben. [lacht] Es ist ein Riesenfortschritt. Ansonsten sind die elektronischen Übersetzungsdienste sehr hilfreich, von DeepL bin ich seit eh und je ein großer Fan.
Franziska Bachmann: Was beschäftigt Sie aus Ihrer Sicht als Generalanwältin derzeit am meisten mit Blick auf die EU beziehungsweise die Unionsrechtsordnung? Was steht im Fokus am Gerichtshof? Vielleicht auch vor dem Hintergrund der politischen oder faktischen Lage. Was berücksichtigen Sie in Ihren Schlussanträgen?
Juliane Kokott: Also natürlich beachtet man die Fakten. Das ist ja evident. Und ansonsten versuche ich Recht und Politik zu trennen. Beim Gerichtshof steht allerdings gerade die Durchsetzung der Werte der Union im Fokus. Er will den Staaten helfen, den rechten Weg in Bezug auf die Werte, insbesondere der Rechtsstaatlichkeit zu finden. Insofern ist der Gerichtshof dabei, sich zu reformieren und in ein Verfassungsgericht umzubauen. Deshalb hat er u.a. das Mehrwertsteuerrecht an das EuG abgegeben und weitere Materien sollen folgen, damit der Gerichtshof sich mehr auf die Werte und Grundrechte konzentrieren kann. Der Fokus des jetzigen Gerichtshofs scheint, die Verfassung auszubauen. Also vor allem Grundrechte, Rechtsstaat, Werte.
Franziska Bachmann: Dann gehen wir ein kleines bisschen weg von Ihrer Rolle als Generalanwältin zu einer anderen Rolle außerhalb des Amts der Generalanwältin. Und zwar sind Sie auch Mutter von sechs Kindern. In einigen Interviews, Berichten und dem Kalender-Kurzporträt stehen Sie als Vorbildfigur für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und Sie haben schon in anderen Interviews [z.B. hier] sehr offen über das Thema gesprochen. Und da würde mich interessieren, wie kam es eigentlich dazu, dass dieses Thema aufgegriffen wurde? Inwieweit war das etwas, wofür Sie sich bewusst entschieden haben?
Juliane Kokott: Ich gehe natürlich nicht zum Spiegel und sage, sie sollten ein Interview mit mir machen. Vielmehr wurde ich darauf angesprochen, habe dann aber bewusst sofort Ja gesagt. Denn ich finde es schade, wenn Frauen denken, sie müssten sich zwischen Karriere und Kindern entscheiden. Wirklich schade, wenn kluge Frauen keine Kinder bekommen. Für mich war es auch wichtig, dass ich als Studentin in den USA Professorinnen mit drei Kindern gesehen habe. Ich weiß noch, wie eine andere Studentin damals zu mir sagte: „Das zeigt, dass es möglich ist.“ Das war der Hintergrund meiner „homestories“.
Franziska Bachmann: Haben Sie den Eindruck, dass sich auch hier die Wahrnehmung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf über die Zeit geändert hat? Wurden Sie auch im Arbeitsumfeld darauf angesprochen?
Juliane Kokott: Ich treffe mittlerweile viele Karrierefrauen mit Kindern. Die Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts ist mittlerweile weiblich und es gibt viele Präsidentinnen von Höchstgerichten. Da hat sich enorm viel verändert, und zum Glück haben diese Frauen auch größtenteils Kinder. Bei Investmentbanken hinkt Deutschland jedoch im internationalen Vergleich hinterher. Allerdings ist die Kinderbetreuungssituation teils katastrophal, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Herausforderung bleibt.
Zudem machen sich viele Menschen heutzutage sehr viele Gedanken und meinen z.B., sie könnten sich nur ein Kind leisten, wenn es auch sofort ein eigenes Zimmer hat. Bei meinen Nachbarn waren drei Kinder in einem Zimmer und bei uns auch mal zwei. Hier in meinem Umfeld scheinen mir zudem die Ausfallzeiten rund um die Geburt kürzer als in Deutschland. Bei langen beruflichen Auszeiten ist es wahrscheinlich schwieriger, eine ansprechende Karriere mit einer Vielzahl von Kindern zu verbinden.
Franziska Bachmann: In Ihrem Kalenderzitat geht es um Selbstzweifel und Rückschläge und den Umgang mit solchen. Sie hatten in einem früheren Interview darüber gesprochen, dass Sie sich für ein Stipendium schon bewerben mussten, obwohl die Examensnoten noch ausstanden. Wie würden Sie sagen, gehen Sie mit Zweifeln oder auch Rückschlägen um? Mussten Sie sich das antrainieren? Wie machen Sie trotzdem weiter?
Juliane Kokott: Man ist ja nicht auf Noten reduziert. Ich sagte mir immer, entweder das erreiche ich oder etwas Besseres wird mir geschehen. Man weiß selbst oft nicht, was das Beste ist. Da strebt man eine bestimmte Stelle an, bekommt sie vielleicht nicht, sondern eine bessere. Das ist meine positive Grundhaltung, dass ich nicht zu fixiert auf etwas ganz Bestimmtes bin, denn es gibt ja so viele Wege.
Außerdem hatte ich das Glück, dass es immer Personen gab, die felsenfest in mich vertrauten, angefangen mit meinen (Groß-)Eltern. Mein Vater sagte, ich würde alles besser können als er, was aber nicht stimmte. Und meine beiden Mentoren, Tom [Thomas] Buergenthal aus den USA und Karl Doehring, haben mir schon in meinen Zwanzigern vorhergesagt, dass ich es sehr weit bringen würde. Wenn man so erzogen wurde, können einem Rückschläge nicht so viel anhaben. […]
Es ist einfach das Vertrauen, das schon meine Eltern hatten und dann auch weitere Personen. Dieses in mich gesetzte Vertrauen hat mich später „abgepanzert“, wenn ich auf Personen traf, die mir massive Steine in den Weg geworfen haben, was auch vorgekommen ist.
Franziska Bachmann: Haben Sie eine „Outstanding Woman“ oder vielleicht auch mehrere, entweder des internationalen, europäischen oder Verfassungsrechts, die Sie inspiriert hat bzw. haben, zu handeln und weiterzumachen?
Juliane Kokott: Wie gesagt, haben mich immer die Frauen, die Professorinnen waren – weil das habe ich ja angestrebt, so ab dem Alter von ungefähr 24 – und Kinder haben, interessiert: Gertrude Lübbe-Wolff, Professorin und vier Kinder, später Verfassungsrichterin; Lori Fisler Damrosch. Sie war Präsidentin der American Society of International Law. Ich habe gestern noch einen Aufsatz von ihr gelesen. Wirklich sehr, sehr gut geschrieben. Sie spricht auch Russisch, wirklich eine tolle Frau, mit drei Kindern. Sie ist die Frau, bei der meine Freundin damals sagte: „Das zeigt, dass es möglich ist.“ Und da habe ich gesagt: „Klar, stimmt.“ Und natürlich gab es Ruth Bader Ginsburg und Mary Ann Glendon an der Harvard Law School, die unter anderem in verschiedenen päpstlichen Räten ist und drei Kinder hat. Ich habe mich immer gefreut, so besondere Frauen zu treffen. Aber wenn es sie nicht gäbe, hätte ich bestimmt trotzdem versucht, Professorin zu werden.
Franziska Bachmann: Von Ihnen zu Studierenden oder Promovierenden der Rechtswissenschaft: Welche Tipps würden Sie ihnen an die Hand geben?
Juliane Kokott: Erst einmal überlegen, was man wirklich gerne machen möchte. Ist es überhaupt Jura oder ist es vielleicht Informatik oder Mathematik oder Ingenieurwesen oder vielleicht gar kein Studium. Und bei Jura muss man auch wieder überlegen, welches Fach. Weiter schätze ich sehr, wenn man selbstständig denkt und nicht nur reproduziert. Aber mit reproduzieren kommt man, glaube ich, heute leider auch ziemlich weit. Ich schätze es auch, wenn die Leute etwas nebenbei machen, z.B. ein Hobby oder Ehrenamt haben. Vielleicht hilft dies manchmal, eine andere, frische Sicht auf die Dinge zu bekommen.
Franziska Bachmann: Für diejenigen Studierenden, die sich vor allen Dingen mit Blick auf das öffentliche Recht, Europa- oder Völkerrecht spezialisieren wollen. Was würden Sie ihnen empfehlen?
Juliane Kokott: Das Unionsrecht ist ungeheuer vielfältig. Das europäische und internationale Steuerrecht ist sicherlich eine gute Option. Da gibt es noch viel zu erforschen. Und, hier geht es nicht nur um Technik, sondern um Verteilung von Geld, um Gerechtigkeit und um Demokratie. Deshalb finde ich das interessant. Aber jeder hat sein eigenes Hobby, eine andere mag z.B. lieber Arbeitsrecht oder Sozialrecht oder Umweltrecht.
Franziska Bachmann: Als Abschlussfrage des Interviews möchte ich Sie nach einer juristischen oder nicht-juristischen Buchempfehlung fragen, welche Sie den Leserinnen und Lesern an die Hand geben würden. Gibt es da ein Buch, das Sie immer wieder in die Hand nehmen?
Juliane Kokott: Früher war ich die Leseratte par excellence und zehre noch jetzt davon. Aber seit ein paar Jahren habe ich ständig den Computer und das iPad zur Hand und muss deshalb gar nicht mal in die Bibliothek gehen, um zu forschen. Das geht bedauerlicherweise zu Lasten der Literatur.
Franziska Bachmann: Gibt es dennoch ein Buch, welches Sie vielleicht auch schon vor einer ganzen Weile gelesen haben, an das Sie gute Erinnerungen haben?
Juliane Kokott: Ich habe unlängst wieder einmal in Tolstois „Krieg und Frieden“ gelesen. Ich bin fasziniert, wie viele Fragen des Lebens, die damals und heute relevant sind, in den Konversationen zwischen den Beteiligten abgehandelt werden. Man muss letztlich die Geduld haben, solche langen Bücher zu lesen.
Franziska Bachmann: Damit kommen wir schon zum Abschluss des Interviews. Nochmal ganz vielen Dank für die spannenden Einblicke!
Luxemburg, 24.2.2026. Das Interview führte Franziska Bachmann.



