29 September 2019

Rechte und Rechtswissenschaft

Die Rechte drängt in die gesellschaftliche Mitte. Diese Entwicklung macht vor Recht und Rechtswissenschaft nicht Halt, erfährt aber bislang zu wenig Beachtung. Das ist gefährlich, denn längst sind rechte Netzwerke am Werk, die ihr Weltbild ins Recht und in die Rechtswissenschaft hineintragen. Für die Rechtswissenschaft ist es dringend nötig, sich der Mechanismen bewusst zu werden, über die der rechte Zugriff erfolgt, weil sie nur dann den autoritären Manövern begegnen und ihre Freiheitlichkeit gewährleisten kann.

Rechts-Walhalla

Einen ersten systematisierenden Versuch, die Dispositionen rechter Wissenschaft zu analysieren, hat die myops 2018 gestartet. Als Reaktion auf den Bedeutungszuwachs rechten Rechts gibt es in der Zeitschrift nunmehr eine Rubrik, die die Redaktion Walhalla nennt; eine feinsinnige Umschreibung des Ortes, an dem dreimal jährlich rechte Rechtswissenschaft seziert wird, um das „alte Denken der neuen Rechten“ (Micha Brumlik) bloß zu stellen.

Das ist einerseits verdienstvoll. Denn auf diese Weise können die Verdächtigen – die letzte Walhalla in Heft 36/2019 war Karl-Albrecht Schachtschneider gewidmet – auf Ewiggestriges abgeklopft werden. Auf der anderen Seite macht dies aber letztlich doch nur das Offensichtliche offensichtlich – dass nämlich rechte Rechtswissenschaft ins Rampenlicht drängt: Dietrich Murswiek breitet im Jahrbuch des öffentlichen Rechts 2018 seine kruden Auffassungen zum ethnischen Volksbegriff des Grundgesetzes aus; Ralph Weber tritt dem Gender-Wahnsinn entgegen; Thomas Rauscher wettert in seinem Familienrechtslehrbuch gegen moderne Familienpolitik, an deren Ende „die Unfreiheit einer Bevormundung durch den ‚modernen‘ Staat“ stehe (2. Aufl, S. 28); Johann Braun äußert sich homophob und fordert „familienrechtliche Konzepte, welche die wirklichen Probleme der modernen Gesellschaft angehen. Zu diesen Problemen gehört, woher das Volk kommen soll“.

Wen aber wundert es tatsächlich, dass sich rechte Familien- und Staatsverständnisse auch in rechtswissenschaftlichen Publikationen widerspiegeln? Wen überrascht es, wenn im Staatspolitischen Handbuch Bd. 5 („Deutsche Daten“) des rechtsradikalen „Instituts für Staatspolitik“ in Schnellroda, das in einer, die eigene Einfallslosigkeit demonstrierenden Mimikry das Logo IfS des gerade gegen Rechtsradikalität sich richtenden Frankfurter Instituts für Sozialforschung plagiiert hat, Adolf Hitler neben Napoleon Bonaparte der Indexeintrag mit den meisten Erwähnungen ist? Wen irritiert es, in Publikationen des Hofjuristen dieses „Instituts“ Thor v. Waldstein zu lesen, dass die „demokratische Entrechtung der Deutschen in existenzgefährdender Weise“, dass „Singlekult statt Familienzusammengehörigkeit, Greisenatmosphäre statt jugendlichen Aufbruchs, political correctness statt Freiheit der Andersdenkenden, Justizerledigungssystem statt Rechtsstaat“ die zentralen Probleme unserer Zeit seien, die dem Autor wiederum Anlass zur Hoffnung auf den Untergang dieser vermeintlich maroden Ordnung geben?

Legendenbildung

Wer meint, dass die in der Walhalla der myops intellektuell Bestatteten eine reale Bedrohung für die freiheitliche Gesellschaft und ihr Recht darstellen, ist myopisch. Die Gefahren für Recht und Gesellschaft gehen nicht von wissenschaftlich isolierten Sonderlingen und auch nicht von einem pseudo-intellektuellen Zentrum in Schnellroda aus. Nein. Die reale Gefahr für Recht und Gesellschaft lauert da, wo rechte Praxen in den Apparaten, in der Justiz, in den Sicherheitsbehörden, in der Gesellschaft, in der Rechtswissenschaft Anschluss finden, wo rechte Ideologie salonfähig wird, wo rechtes Recht sich in konkreten juristischen Aktionen zur herrschenden Meinung formen kann.

Ein nachdrückliches Beispiel für die Virulenz dieses Problems ist die Legende von der „Herrschaft des Unrechts“ in der Flüchtlingskrise, deren Emergenz in den Zitationskartellen des Rechts im Zauberlehrlingsbuch von Maximilian Steinbeis und Stephan Detjen so akribisch nachgezeichnet wird.

Ein anderes, bislang zu wenig beachtetes Beispiel ist die Legende von der Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit durch die vermeintliche political correctness des Mainstreams. Hier geriert sich rechte Wissenschaft als Opfer einer (linken) Meinungsdiktatur und versucht, Kritikerinnen und Kritiker unter Berufung auf die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit mundtot zu machen.

Kristallationspunkt Baberowski

Ein Kristallationspunkt in dieser Debatte ist der Fall des Historikers Jörg Baberowski, der zunächst 2017 erfolglos versuchte, Studierenden gerichtlich zu untersagen ihn als rechtsradikal zu bezeichnen, und der zuletzt mit dem Bemühen gescheitert ist, an der Humboldt Universität in Berlin ein interdisziplinäres Zentrum für Diktaturforschung zu errichten. Zwar gab es im Antragsverfahren für dieses Zentrum negative Fachgutachten (u.a. von Ulrich Herbert aus Freiburg), statusgruppenübergreifende Kritik im Akademischen Senat der HU an diesem Projekt und auch die juristische Fakultät hat ihre ursprüngliche Beteiligungszusage zurückgezogen; allesamt Ereignisse, die es durchaus nahelegen anzunehmen, dass das Scheitern vielleicht auch wissenschaftliche Gründe haben könnte. Jörg Baberowski gelang es aber, sein 2017 in Auseinandersetzung mit kritischen Studierenden entwickeltes Narrativ der eigenen Ausgrenzung fortzuschreiben und für seine These, dass die Ablehnung Folge einer Diffamierungskampagne gegen ihn als Wissenschaftler sei, Unterstützung in der Tagespresse zu finden.

In diesem Streit, der als Streit um wissenschaftliche Streitkultur gerahmt wird, hat zuletzt der Präsident des Deutschen Hochschullehrerverbandes (DHV) Bernhard Kempen für Baberowski Partei ergriffen und den Historiker – in unmittelbarer Übernahme der von Baberowski bemühten Begrifflichkeiten – in einem Interview mit 3sat als Opfer einer „Rufmordkampagne“, die eine „trotzkistische Sekte“ gegen ihn führe, bezeichnet. Kempen behauptet, dass die Freiheit der Wissenschaft in Gefahr sei.

Freilich bleibt er dabei jeden Nachweis schuldig. Die von Baberowski skandalisierten 2017er Ereignisse um das Urteil des Kölner Landgerichts erschöpfen sich darin, dass Studierende unter Inanspruchnahme ihrer Meinungsfreiheit anlässlich einer Veranstaltung der Konrad Adenauer Stiftung mit Baberowski zu Angela Merkels Flüchtlingspolitik ein kritisches Flugblatt verteilten, in dem sie sich u.a. gegen Baberowskis geschichtsrevisionistische Äußerungen, seine Behauptung, dass Hitler „nicht grausam gewesen“ sei, und seine Gewaltphantasien im Kontext der Flüchtlingskrise („Wer keine andere Sprache als die Gewalt versteht, soll sie auch zu spüren bekommen.“) verwehren. Baberowski hat hierbei den ihm gemachten Vorwurf, „rechtsradikale“ Positionen zu vertreten, zum Anlass genommen, eine Unterlassungsverfügung beim LG Köln zu beantragen. In erster Instanz obsiegte er (LG Köln, Urteil v. 15.3.2017, 28 O 324/16), in zweiter Instanz aber sah das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung die kritischen Äußerungen der Studierenden von der Meinungsfreiheit gedeckt an, weshalb Baberowski seinen Antrag zurückzog, um das nicht in Urteilsform lesen zu müssen.

Was bleibt? – Ein Rechtsverfahren, das Baberowski verloren hat und nach dem es als festgestellt gelten kann, dass die Kritik an ihm als „rechtsradikal“ von der Meinungsfreiheit gedeckt ist; die Verteilung eines kritischen Flugblatts, wobei das Flugblatt nur bei böswilliger Lektüre als Aufruf zum Protest verstanden werden kann – und selbst das ist noch eine Lektüre, die außer acht lässt, dass es auch meinungsfreiheitskonforme Interpretationsmöglichkeiten des Flugblatts gibt. Mehr ist zum 2017er „Vorfall“, den Baberowski zum Anlass seines letztinstanzlich erfolglosen Antrags auf Unterlassung beim LG Köln genommen hat, nicht zu sagen: „Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit“? – Fehlanzeige.

Der Vorgang macht aber ein Muster deutlich, das die vermeintlichen Diffamierungen Baberowskis als „Unperson“ verbindet: Vom gesicherten Staatsbeamten-Katheder aus schießt er scharf und ergießt sich in Larmoyanz über das Echo. Sein Belastungseifer ist gepaart mit geringem Faktenvortrag. Weder 2017 noch 2019 hat ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit von Baberowski stattgefunden. Ein Popanz wird zum Faktum aufgebauscht – und der Präsident des DHV tappt in die rechte Falle.

Streit um die Streitkultur

So nachvollziehbar es ist, dass sich Bernhard Kempen als Vorsitzender des einschlägigen Interessenverbandes schützend vor den Hochschullehrer stellt, so sehr irritiert es zugleich, wie undifferenziert dies geschieht. Kempen setzt sich dabei mit seiner Intervention ganz offensichtlich in Widerspruch nicht nur zu den Fakten, sondern auch zu einer Resolution des DHV aus dem April 2019 zur Debattenkultur an Universitäten – hatte der Verband doch da noch zutreffend betont, dass die freie Rede an den Universitäten nicht eingeschränkt werden dürfe und dass dieses Recht für alle Statusgruppen gelten müsse.

Die Umsetzung dieser zunächst einmal abstrakt begrüßenswerten Resolution gerinnt nun aber in den Interventionen Kempens zur Kumpanei mit rechter Wissenschaft. Davon zeugt nicht nur sein 3sat-Interview, sondern auch seine Publikation, in dem 2019 von Wilhelm Hopf – gegen dessen Unterzeichnung der „Erklärung 2018“ es breite Proteste gab – herausgegebenen Buch zur “Freiheit der Wissenschaft und ihren ‘Feinden‘”. Das Buch, das schon im Titel von Schmittianischen Freund/Feind-Kategorisierungen durchsetzt ist, verzeichnet nach einer erratischen Einleitung durch den herausgebenden Verleger (des LIT-Verlages, in dem der Band auch erscheint) und dem Wiederabdruck einiger von ihm für einschlägig gehaltener Texte verschiedene „Vorfälle“ an Universitäten – darunter den Fall Baberowski. In diesen „Vorfällen“ werde, so meint Hopf, sichtbar, dass eine (linke) Meinungsdiktatur die Wissenschaftsfreiheit gefährde.

Verfassungsimmanente Grenzen oder Gebote der Political Correctness?

Hopfs editorischer Kniff liegt darin, dem Buch einerseits das Vorwort Kempens und andererseits dreizehn Thesen Friedhelm Hufens zur Wissenschaftsfreiheit voranzustellen. Die exponierte Stellung der beiden Texte im Buch (und die Erwähnung der beiden Texte auf dem Cover) suggeriert, dass die von Hopf zusammengestellten Fälle eine juristische Relevanz haben (die sie nicht haben), dass hier zwei Rechtswissenschaftler, einer noch dazu der Präsident des DHV, die im Buch genannten Akte der Debatteneinschränkung kritisieren, weil (so Bernhard Kempen im Vorwort) dort der Pflicht der Universitäten, „unkonventionellen, unbequemen, unliebsamen Meinungen ein Forum zu bieten”, zuwider gehandelt wird.

Die von Hopf verteidigten rechtsradikalen Positionen sind nicht lediglich „unbequeme Meinungen“. Sie wenden sich gegen Grundwerte des Grundgesetztes. Daher ist es auch unzutreffend, diese Positionen als rebellische Akte des Widerstands gegen eine (linke) „Meinungspolizei“ und ihre Vorstellungen von political correctness zu bagatellisieren – so wie es Friedhelm Hufens Beitrag im Hopf-Buch insinuiert, wenn er schreibt: „Die Wissenschaftsfreiheit kennt keinen Vorbehalt der politischen Korrektheit, etwa in Bezug auf Gender, Rasse, sexuelle Präferenzen, Religion, Friedensgebot usw.“ So gefasst würden Grundentscheidungen der Verfassung zu Geboten der political correctness kleingeredet. Das widerspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, denn na-tür-lich auferlegt das Grundgesetz der Wissenschaftsfreiheit verfassungsimmanente Grenzen.

Was als Plädoyer für die Verteidigung der Freiheit der Wissenschaft begann, entpuppt sich als Versuch, die Wissenschaft zur verfassungsfreien Zone zu erklären. Wenn Wissenschaft so frei ist, dass sie auch frei von den verfassungsrechtlichen Zumutungen des Friedensgebots, des Diskriminierungsverbots, der Rassismusächtung ist, dann degeneriert die Wissenschaft vom Ort freier Rede zum Hort verfassungswidriger Umtriebe.

Tabuisierung der Kritik

Selbst wenn man diese Beschreibung für eine Dramatisierung hält: Gerade der Fall Baberowski zeigt, wie der Streit um die vermeintlich nicht bestehende Wissenschaftsfreiheit an den Universitäten als Vehikel dafür dient, die autoritäre Wende an den Universitäten zu vollziehen und wie die autoritäre Zielrichtung dieser Wende Errungenschaften der Öffnung der Universitäten für Kritik in den 68er Jahren niederreißen möchte, zu denen maßgeblich die Enttabuisierung studentischer Kritik an universitären Verhältnissen gehört.

Die Realisierung einer solchen Wende würde zu eklatanten Freiheitsverlusten durch eine falsch verstandene Wissenschaftsfreiheit führen, die den wissenschaftlichen Streit im Namen der Wissenschaftsfreiheit zu unterbinden sucht. So ist denn auch Kempens Plädoyer für eine Streitkultur der Universität wertlos, wenn diese Streitkultur darauf hinausläuft, dass Ordinarien zwar kritisieren, aber nicht kritisiert werden dürfen. Und gerade dieser autoritäre Zug vermeintlich freiheitsverteidigender Wissenschaft offenbart sich im Fall Baberowski: Der Historiker hat seine studentischen Kritikerinnen und Kritiker bedroht, verklagt und diffamiert. Warum schweigt Bernhard Kempen dazu in seiner Verteidigung?

Kempens Apologie rechter Wissenschaft widerspricht sich selbst, wenn sie einen offenen Diskurs einfordert, dessen Austragung aber geradezu desavouiert, indem sie stumm bleibt, wenn studentische Kritikerinnen und Kritiker von den kritisierten Ordinarien – in gar nicht herrschaftsfreien Diskursen – mundtot gemacht werden. Wenn man aber auf diese Weise rechte Wissenschaft unter den Artenschutz der Diversität stellt, wenn man es unter dem Vorwand, dass Personen nicht zu Unpersonen erklärt werden dürfen, verbietet, dass die Dinge beim Namen (rechtsradikal) genannt werden, dann verkennt man die gesellschaftliche Lage, in der wir sind: Rechtsradikale beanspruchen für sich das Attribut „bürgerlich“; in Sachsen werden „national befreite Zonen“ errichtet; rechte Todeslisten werden erstellt; AFD-Funktionstragende und -Sympathisierende sitzen nicht nur als „Volks“wirte in Talkshows, sondern betreiben konkrete Rechtspolitik, um ihre gestrig-völkischen Vorstellungen rechtlich auf Dauer zu stellen.

Falsch verstandene Liberalität

Diese Entwicklungen werden an Dramatik zunehmen und die Universitäten erfassen, wenn die autoritäre Wende weiter dadurch Vorschub erhält, dass eine falsch verstandene Liberalität die Vulnerabilität von rechtsradikaler Wissenschaft und LGBTIQ*-Forschung auf eine Stufe stellt.

Dagegen gilt es, sich zu wehren; nicht mit neuerlichen Radikalenerlassen, für die beispielsweise Philipp Ruch in seinem Buch „Schluss mit der Geduld“ wirbt, aber mit der von Adorno im Vortrag zu den „Aspekten des neuen Rechtsradikalismus“ geforderten offensiven Auseinandersetzung: Die Dinge beim Namen zu nennen, das ist die Aufgabe der Wissenschaft. Und darum muss wehrhafte Demokratie an den Universitäten bedeuten, dass wir es nicht zulassen, dass autoritäre Ordinarien unter dem Deckmantel der Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit ihre autoritären Vorstellungen einer Tabuisierung von Kritik durchsetzen.

Wissenschaft lebt von der Kritik, ist Kritik. Auseinandersetzungen in der Wissenschaft müssen führbar sein, ohne dass eine Partei – wie es Baberowski getan hat – gegen Kritik den Klageweg beschreitet, Rachedrohungen ausspricht, studentische Kritik als “grenzenlose Dummheit” bezichtigt und die Kritisierenden als “bösartige Psychopathen” diffamiert. Wer, wie Bernhard Kempen, solcherlei Gebaren verteidigt, widerspricht dem eigenen Anspruch, den offenen Streit um Meinungen an der Universität zuzulassen; ja, schlimmer noch: Wer solche Praktiken wissenschaftlicher Streitkultur stillschweigend rechtfertigt, leistet Beihilfe dazu, dass die Unfreiheit im Namen der Freiheit an den Universitäten Einzug halten wird, dass freie Rede und Kritik eingeschränkt werden, weil sie den Kritisierten vermeintlich demütigen und an den Pranger stellen.

Es ist Zeit, Baberowskis Ankündigung, die er auf Facebook gegen seine Kritikerinnen und Kritiker richtet, ernst zu nehmen: „Die Gedemütigten und Ausgeschlossenen werden sich daran erinnern, wer sie an den Pranger gestellt hat.“ Denn da zeigt sie sich ganz deutlich: die hässliche Fratze rechter Wissenschaft, die uns im wahrsten Sinne des Wortes droht, wenn wir der rechten Rede an den Universitäten nicht entschlossen entgegentreten.


SUGGESTED CITATION  Fischer-Lescano, Andreas: Rechte und Rechtswissenschaft, VerfBlog, 2019/9/29, https://verfassungsblog.de/rechte-und-rechtswissenschaft/, DOI: 10.17176/20190929-232454-0.

22 Comments

  1. Weichtier Sun 29 Sep 2019 at 13:58 - Reply

    Ich hadere etwas mit dem Beitrag. Auf der positiven Seite steht jedenfalls, dass ich meinen restringierten Sprachcode etwas ausbauen konnte. Ich glaube jetzt zu wissen, dass „myopisch“ „kurzsichtig“ bedeutet.

    „….., sondern auch seine Publikation, in dem 2019 von Wilhelm Hopf – gegen dessen Unterzeichnung der „Erklärung 2018“ es breite Proteste gab – herausgegebenen Buch zur “Freiheit der Wissenschaft und ihren ‘Feinden'”. Das Buch, das schon im Titel von Schmittianischen Freund/Feind-Kategorisierungen durchsetzt ist, ….“

    Und wie sieht es mit Karl Poppers „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“ aus? Ist hier auch schon der Titel mit Schmittianischen Freund/Feind-Kategorisierungen durchsetzt? Und was würde dies über das Buch aussagen.

    Und dann gibt es Ausführungen zu den „Grundwerte des Grundgesetztes(!)“ und den „Grundentscheidungen der Verfassung“.

    Abgesehen davon, dass es nicht auch eine Nummer kleiner („Werte“, „Entscheidungen“) geht, sprechen diese Ausführungen für eine gewisse Geschichtsvergessenheit hinsichtlich des eigenen Faches. Das BVerfG wies 1957 die Verfassungsbeschwerde gegen §§ 175 und 176 StGB zurück (1 BvR 550/52). Die beiden Strafbestimmungen seien „formell ordnungsgemäß erlassen“ worden und „nicht in dem Maße ‚nationalsozialistisch geprägtes Recht‘“, dass ihnen „in einem freiheitlich-demokratischen Staate die Geltung versagt werden müsse“. Die unterschiedliche Behandlung männlicher und weiblicher Homosexualität wurde auf biologische Gegebenheiten und das „hemmungslose Sexualbedürfnis“ des homosexuellen Mannes zurückgeführt. Als zu schützendes Rechtsgut wurden „die sittlichen Anschauungen des Volkes“ genannt, die sich maßgeblich aus den Lehren der „beiden großen christlichen Konfessionen“ speisten.

    Die „Grundwerte“ und „Grundentscheidungen“ entwickeln sich im Zeitablauf. Die Vorstellung, dass jetzt hinsichtlich der „Grundwerte“ und „Grundentscheidungen“ ein Fundament vorliegen würde, dessen Infragestellung den Fragesteller per se diskreditieren würde, kommt mit recht unhistorisch vor.

  2. Gutachtenstaat Sun 29 Sep 2019 at 22:05 - Reply

    Lieber Herr Fischer-Lescano,

    danke, dass Sie einige (durchaus zu recht) als beunruhigend empfundene Publikationen und ihre Urheber beim Namen nennen.Das gesellschaftliche Bewusstsein dafür, dass – gerade die medienwirksamen – Beiträge der deutschen Rechtswissenschaft zum öffentlichen Diskurs oftmals mit einer politischen Orientierung verstrickt sind, ist in Deutschland immer noch unterentwickelt. Ändern können dies aber wohl nur entlarvende Vorhaltungen von Diskurteilnehmer aus anderen gesellschaftlichen Lagern.

  3. Isabell Schwiering Mon 30 Sep 2019 at 08:43 - Reply

    So wichtige Beiträge müssen in einer Sprache verfasst sein, die man leicht versteht. Mit diesen exotischen Vokabeln und seltsam verklausulierten Sätzen, bauchpinselt sich der Autor nur selbst. Aber genauso habe ich ihn auch schon im Hörsaal erlebt.

    Schade.

  4. Helmut Mon 30 Sep 2019 at 10:21 - Reply

    Fischer-Lescano verweist zu Recht auf das Problem, unter dem Mantel „Bedrohung der Freiheit von Wissenschaft“ werde versucht, rechtslastiges Gedankengut als Rettung von Grundwerten der Verfassung in den Meinungsbildungsprozess der Menschen und damit der Gesellschaft hochzuloben. Das Gegenteil aber ist der Fall, wenn gleichzeitig abweichende Ansichten und ihre Vertreter diffamiert, mit Prozessen u.a. überzogen werden.Dies ist ersichtlich von Übel!
    Eines allerdings blendet Fischer- Lescano völlig aus: Linkslastige Autoren und Agierende nutzen dieselben Mittel der Anfeindungen und Diffamierungen gegen Andersdenkende, versuchen auf dieselbe -heftig abzulehnende- Art und Weise den Meinungsbildungsprozess der Menschen manipulativ zu beeinflussen. Sandra Kostner legt dies überzeugend dar in dem lesenswerten Debattenbeitrag „Identitätslinke Läuterungsagenda“( dankenswerter Weise mit kritischen Beiträgen zu ihren Thesen).
    Ein Mäßigungsappell an beide Seiten wird verhallen.Bleibt nur der Hinweis an die Menschen: Kritisches Lesen rechter und linker Debattenbeiträge zu der Verfassung der Gesellschaft und ihrer Grundwerte, kritische Beobachtung des Agierens beteiligter Gruppen eröffnet dem/der Einzelnen die Möglichkeit zur nicht manipulierten Meinungsbildung und hieran ausgerichteter Tätigkeit in der und für die Gesellschaft.

  5. RA Kelle Mon 30 Sep 2019 at 11:06 - Reply

    Im politischen Meinungskampf ist sicher manche Vergröberung erlaubt, auch eine Polemik, wie die hier vorliegende. Aber wenn man von anderen Juristen ernst genommen werden möchte, sollte man sich sachlicher Argumentation bedienen, nicht wutschnaubender Empörung.

    • Gruberhill Wed 6 Nov 2019 at 11:10 - Reply

      wo genau ist hier die Wut versteckt? Stört sie eine Interpretation des GG als einem GG des Friedensgebots, des Diskriminierungsverbots, der Rassismusächtung?

  6. Prof. Dr. R. G. Asch, Freiburg Mon 30 Sep 2019 at 18:27 - Reply

    Hier werden aus taktischen Gründen die unterschiedlichsten Fälle mit einander verbunden. Einerseits Autoren, denen man zurecht eine Nähe zum Rechtradikalismus zuschreiben kann (Leute aus dem Umkreis von Schnellroda), andererseits Kollegen des Verfassers, deren Meinungen er einfach nur nicht mag, weil sie nicht der reinen linken Lehre entsprechen. Immerhin man kann Fischer-Lescano aufrichtig dazu gratulieren, dass er ein „past master of character assassination“ ist. Das macht ihm so schnell keiner nach, namentlich mit Blick auf den Osteuropahistoriker Baberowski, offenbar sein Intimfeind. Dass ein Gericht dessen Bezeichnung „als Rechtsradikaler“ nicht als strafwürdig betrachtet hat, bedeutet so viel wie die ähnliche Entscheidung eines Berliner Gerichtes, dass man Frau Künast MdB in widerlichster Weise beschimpfen kann, im Grunde genommen in der Sache gar nichts. Oder möchte Herr Fischer-Lescano das absurde Urteil gegen Frau Künast auch verteidigen? In der Sache selbst ist auf die unbestreitbare Tatsache zu verweisen, dass es an vielen US-Universitäten zumindest in den Kulturwissenschaft mittlerweile eine recht radikale Einschränkung der Meinungsfreiheit gibt. Eine email in der man das Verbot von bestimmten Kostümen bei Halloween-Parties kritisiert (Erika und Nicholas Christakis-Fall, Yale) kann dort schon zum Aufmarsch eines wütenden Mobs führen, der die Entlassung des Schuldigen verlangt und durchaus Rückendeckung von Kollegen erhält. Soweit sind wir noch nicht, das stimmt, aber dass es Entwicklungen gibt, die in diese Richtung zeigen, ist ziemlich deutlich. Der Verfasser wäre gut beraten, sich die Ausführungen von Frau Prof. Elif Özmen (Gießen) zur Wissenschaftsfreiheit anzuhören, etwa jüngst im Deutschlandfunk. Aber gut, die ist aus seiner Sicht dann vermutlich auch schon eine Verbündete von Rechtsradikalen wie Herr Kempen.

    • Gruberhill Wed 6 Nov 2019 at 11:45 - Reply

      Prof. Asch, ich habe mir die Äußerungen von Prof. Özmen durchgelesen. Auf welche bezieht sich Ihr Kommentar? Auf die, in der sie begründet, warum sie einer Einladung zur Teilnahme an einem Seminar an der Universität Siegen nicht gefolgt ist?

  7. Prof. Dr. Michael Sommer Mon 30 Sep 2019 at 20:29 - Reply

    Fischer-Lescano huldigt der politischen Farbenlehre des Manichäismus: Rechts ist böse, links gut. Nach ihr sortiert er die Kollegen, wie es ihm passt. Wenn ausgerechnet er den Finger ausstreckt und seinen Gegnern Schmitt’sches Freund-Feind-Denken vorwirft, dann zeigen drei Finger auf ihn selbst zurück. Dass das Grundgesetz vorschreibt, Gendersternchen zu verwenden und über ungesteuerte Einwanderung zu jubeln, war mir bis dato noch nicht bekannt. So großinquisitorisch unsympathisch dieser Debattenbeitrag daherkommt: Ich wünsche Herrn Fischer-Lescano von Herzen, er möge von der Art “Kritik” verschont bleiben, die der Kollege Baberowski in Berlin aushalten muss.

    • Gruberhill Wed 6 Nov 2019 at 11:08 - Reply

      Ich kann in dem genannten Beitrag keine Huldigung des links erkennen, nichtmal eine Ächtung des rechts, sondern eher eine Betrachtung der Rechtsprechung in einem Verfahren, an dem ein HU-Prof gegen HU-Studis geklagt hatte. Der Beitrag befasst sich damit, dass der Professor vor Gericht erstreiten wollte, dass Studierende eine Kritik an ihm unterlassen, und er unterlag, und dass danach der Vorstand einer Vereinigung von Professoren den Ausgang des Gerichtsverfahrens als Machtverlust der Professorenschaft und als Einschränkung der Meinungsfreiheit und akademischen Freiheit interpretiert hat. Mich würde interessieren, ob sich Prof. Kemper und Prof. Sommer wünschen, dass das Gericht den Studierenden die Kritik an Prof. Baberowskis Aussagen untersagt hätte. Ich würde darin in der Tat einen rollback sehen, der Verhältniss wie vor ’68 restituierten würde.

  8. Michael Bauer Tue 1 Oct 2019 at 00:44 - Reply

    Wenn es wirklich eine Verschwörung der “Rechten” in der Rechtswissenschaft gäbe, bräuchte es offensichtlich klügerer Beobachter als den Verfasser dieses Beitrags, um sie aufzudecken. Anscheinend irritiert es den Autor, dass der linksliberale (öde und gesellschaftlich belanglose) Mainstream-Diskurs in der Rechts”wissenschaft” nicht mehr hegemonial ist.

  9. Ulrich Reinhardt Wed 2 Oct 2019 at 08:56 - Reply

    Als erstes wäre es meiner Meinung nach wichtig zu verstehen, dass rechte Positionen im Wissenschaftsbetrieb gerade eben nicht von autoritären Manövern und Autoritarismus geprägt sind, sondern gerade in Deutschland primär dem rechten Libertarismus zuzuordnen sind. Nun ist libertär natürlich gleich liberal, es ist aber zugleich auch nicht autoritär und in greifst in keinster Weise die Freiheitlichkeit an, sondern ganz im Gegenteil sind es hier und heute ironischerweise gerade rechte Wissenschaftler welche noch am ehesten und entschlossensten für eben diese Freiheit eintreten.

    Die größte Gefahr für die Freiheitlichkeit der Wissenschaft sehe ich heute von linker Seite. Hier wird durch den allgemeinen Linksruck der sozialkulturellen Grundströmung in diesem Land zunehmend und massiv Einfluss auf die Wissenschaft genommen.

    Nun ist es so dass ich als libertärer Rechter in keinster Weise gegen solche linke Wissenschaft irgend etwas einzuwenden habe. Umgekehrt aber gilt dies nicht, da es hier und heute die Linke ist, welche in autoritären Manövern die Deutungshoheit und schlußendlich einen Autoritarismus in der Wissenschaft anstrebt.

    Man sollte sich im Weiteren davor hüten, der anekdotischen Evidenz des Autors hier zu folgen und fragwürde Aussagen einzelner als allgemeingültige Wahrheit anzunehmen. Nur weil der Autor hier aus bedauerlichen Einzelfällen ein Bild der Gesamtheit aufbauen will welches seiner politischen Überzeugung entspricht, wird dieses dadurch nicht wahrer.

    Das einzige in dem ich dem Autor zustimmen kann ist, dass man die Dinge beim Namen nennen muss und müssen darf und das in der heutigen Gesellschaft immer mehr zum Problem wird, sowohl links wie rechts wie in der Mitte. Es ist bezeichnend das heute jeder der für rechtes Denken eintritt dies versucht abzustreiten da er berechtigt einen Schaden für sich dadurch befürchtet. Es ist dieser linke Autoritarismus, der bereits hier und heute dazu führt, dass Andersdenkende ihre Arbeit verlieren, gemobbt werden und ausgeschlossen werden vom Diskurs, welcher die größte Bedrohung der Freiheitlichkeit darstellt. Daher dieser Reflex selbst auf dem Rechtswege gegen die Bezeichnung als Rechter vorzugehen, statt offen dafür einzustehen und zu erklären: Ich bin Rechts und das ist auch gut so.

    Erst wenn dies möglich wird, könnte den vom Autor angerissenen Fehlentwicklungen tatsächlich entgegen getreten werden. Dazu fehlt aber vor allem anderen von linker Seite jedwede Bereitschaft.

  10. Alfons Kilad Sun 6 Oct 2019 at 15:49 - Reply

    Ich halte das mit der wissenschaftlichen Auseinandersetzung für nicht so schwierig. Denn es geht ja weniger um die Person als um den Inhalt. Wenn man/frau z.B. nachweisen kann, dass eine Position für den Faschismus zentral war, ist eine Charakterisierung als “faschistisch” doch gerade Ausdruck von Meinungskampf.

    Natürlich reichen nicht allein die Fakten, sondern geht es auch um Wertung, welche jedoch mit Fakten zu belegen wäre. Um beim Faschismus (als Beispiel) zu bleiben – gibt es dazu eine Menge wissenschaftlicher Forschung (z.B. Robert O. Paxton). Eine wissenschaftlich berechtigte Charakterisierung hat somit der zu verantworten, der sie vertritt. Wenn sich jemand über die Einordnung seiner Position (als faschistisch oder rassistisch) beschwert, ist es allein seine Aufgabe, dies sachlich zu widerlegen – und nicht Aufgabe der Strafverfolgung, die gerade nicht begründete Kritiken verfolgen darf.

    Allerdings garantiert das Grundgesetz mit Art. 4 auch die Freiheit des Glaubens. So darf z.B. jemand durchaus an die ethnische Abstammung der Deutschen glauben, aber keine Politik daraus machen. Denn die Ordnung des Grundgesetzes schützt zwar Glaubengemeinschaften, aber verbietet die Umgestaltung der Gesellschaft nach den zielen reiner Glaubensgemeinschaften. Hier geht die Freiheit der Wissenschaft vor, was auch eine Trennung von Glauben und Wissen unverzichtbar macht.

  11. Johnny Fri 11 Oct 2019 at 15:37 - Reply

    Diejenigen, die hier die Einbeziehung der Rechten in den öffentlichen Diskurs fordern, sind es nicht, welche von rechten Auffassungen angegriffen werden. Deshalb wollen sie es nicht verstehen, dass es nicht wieder zur Normalität werden darf, “rechts” zu sein. Wir dürfen es niemals als Normalität betrachten, dass Rechte im Parlament sitzen, Richter rechts sind, Rechtswissenschaftler unter der Wissenschaftsfreiheit ihre Ideologien kundtuen.
    Danke für ihren Beitrag und schön, dass ich sie als Professor haben durfte.

    • Michael Fri 18 Oct 2019 at 21:32 - Reply

      “Wir dürfen es niemals als Normalität betrachten, dass Rechte im Parlament sitzen”.

      Sie wissen aber schon dass ca. ein Drittel der deutschen Bevölkerung “rechts” ist oder? Genauso wie sich ca. ein Drittel der Bevölkerung als “links” oder “eher links” und das letzte Drittel als die “Mitte” beschreibt.

      Wenn sie wirklich dazu stehen, dass es niemals “Normalität” werden kann, “rechts” zu sein, dann ist das nicht nur eine extrem krude und intolerante Einstellung, sondern auch eine, die zutiefst im Widerspruch mit dem Grundgedanken einer freien und offenen Demokratie steht, da sie ein Drittel der Bevölkerung, also mehr als 27 Millionen Menschen, letztendlich aus dem demokratischen Diskurs ausschließen würde. Riesige Teile der Bevölkerung, von Konservativen bis zu klassisch Liberalen dürften alle nicht mehr Teil der Debatte sein. So funktioniert Demokratie nicht.

      Rechte Positionen gehören genau wie linke Positionen zu einer funktionierenden Gesellschaft bzw. einer Demokratie dazu. Sie ergänzen sich und führen im Rahmen eines demokratischen Wettbewerbs idealerweise dazu, dass sich diejenige Position herauskristallisiert, die im konkreten Einzelfall die beste Alternative darstellt.

      • Gruberhill Wed 6 Nov 2019 at 11:01 - Reply

        Im Beitrag werden die drei Verfassungsregeln “des Friedensgebots, des Diskriminierungsverbots, der Rassismusächtung” genannt. Ich denke, dass ein Satz “Rechte im Parlament” “Rechte im Parlament, die Unfrieden und Rassismus schüren” meint. Und ich bin relativ sicher, dass man weniger als ein Drittel der Deutschen zu der Gruppe rechnen kann, die Unfrieden und Rassismus etablieren wollen.

  12. Alexander Maus Fri 18 Oct 2019 at 17:05 - Reply

    Wenn ich diesen Beitrag von Fischer-Lescano lese, der spürbar mit der Inbrunst der eigenen Rechtschaffenheit verfasst ist, wird die Fehlentwicklung seit der Wiedervereinigung klar.
    Das eigentliche Problem ist, das über die alte SED im neuen Gewand als “Die Linke” der Sozialismus Schritt für Schritt wieder Teil des progressiven Mainstreams ist. Quasi das trojanische Pferd dafür, das heute wieder ehemalige Stasi an politischen Schalthebeln sitzen und die linke Agitation wieder den “Kampf gegen Rechts” Instrumentalisiert, um unliebsame Meinungen, denen sie mangels Sachargumenten nicht beikommen kann, zu stigmatisieren.
    Der antifaschistische Schutzwall lässt grüßen und ist nicht nur mit Professor Fischer-Lescano inzwischen lautstark in der Rechtswissenschaft eingezogen. Die Hilfstruppe sind linksradikale vorgeblich studentische Gruppen, die wegen der geringen Wahlbeteiligung zumeist auch die AStA dominieren.

    Linke fühlen sich heute so sicher, Unfreiheit propagieren zu können.

    Eine verheerende Entwicklung…, der man sich entgegenstemmen muss.

    • Gruberhill Wed 6 Nov 2019 at 10:48 - Reply

      Ich weiss nicht, wer der “man” sein soll, der sich der Entwicklung entgegenstellen muss. Die Wahlen zu den ASten sind frei, und das Flugblatt mit Zitaten Prof. Baberwowskis und einer Einordnung der Zitate als rechtsradikal war keins des AStA, sondern eins von Personen.

  13. Axel Fachtan Fri 18 Oct 2019 at 20:29 - Reply

    Die Linke ist seit Jahrzehnten in der gesellschaftlichen Mitte angekommen. Diese Entwicklung hat vor Recht und Rechtswissen schaft nicht Halt gemacht und Herr Fischer-Lescano ist ein guter Beleg dafür. Das ist gefährlich, denn längst sind bis hin zur Antonio-Amadeu-Stiftung linke Netzwerke am Werk, die ihr Weltbild ins Recht und in die Rechtswissenschaft hineintragen. Für die Rechtswissenschaft ist es dringend nötig, sich dieser Mechanismen bewusst zu werden, über die der linke Zugriff erfolgt, weil sie nur dann den neostalinistischen Manövern begegnen und ihre Freiheitlichkeit gewährleisten kann.

    Weder linkes noch rechtes Framing sind geeignet, die Freiheit der Wissenschaft zu fördern oder zu bewahren. Sowohl bei linkem als auch bei rechtem Framing bleibt die Wahrheit und die Wissenschaftlichkeit auf der Strecke. Wer so massiv sich in linkem Framing übt, wie Herr Fischer-Lescano, muss sich schon fragen lassen, ob er der Wissenschaft und der Wahrheit zu dienen in der Lage ist.

  14. Dr. Hopf Thu 31 Oct 2019 at 15:32 - Reply

    Stellungnahme zu Prof. Fischer-Lescano

    Prof. Fischer-Lescano erwähnt in seinem Beitrag den von mir herausgegeben Band “Freiheit der Wissenschaft und ihre ‘Feinde'”(http://www.lit-verlag.de/pdf-dateien/Freiheit_der_Wissenschaft.pdf ).Die Relevanz zeigen die jüngsten Vorfälle. Deshalb sei kurz geantwortet:
    1.) Zu den Vorwürfen gegen Herrn Prof. Kempen und Herrn Prof. Hufen ist in den Kommentaren schon das Nötige gesagt worden. Die Kritik erreicht das Niveau der Texte nicht. (http://www.lit-verlag.de/pdf-dateien/Freiheit_der_Wissenschaft.pdf )
    2.) Prof. Fischer-Lescano wirft dem Buch ein Freund-/Feindheitsschema vor. Nun sollte jeder erkennen, dass sich der Titel an Popper anlehnt und ‘Feinde’ zur Abschwächung in Anführungszeichen gesetzt wurde.
    3.) Das eigentliche ‘Freund-/Feindbild’ stammt allerdings von Noam Chomsky, dem wohl bekanntesten “Linken”. Sein Zitat ziert den Umschlag: “Goebbels was in favor of free speech for views he liked. So was Stalin. If you’re really in favor of free speech, then you’re in favor of freedom of speech for precisely the views you despise. Otherwise, you’re not in favor of free speech.” Und: “Jeder trifft seine Wahl”.
    4.) Das Vorwort nennt Prof. Fischer-Lescano erratisch. Dabei geht es von den Positionen Chomskys und Poppers aus. Ihre deutliche Position ergibt sich aus dem eben Gesagten.
    5.) Prof. Fischer-Lescano spricht von “in dem Buch aufgelisteten ‘Vorfällen'”. In allen Fällen haben sich die Universitäten gegen die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit ausgesprochen, im Falle Baberowski, Bremen und Girtler (Wien) hat der Staatsschutz bzw. der Sicherheitsdienst empfohlen, die Veranstaltung zu verlegen bzw. darauf zu verzichten.
    6.) Wenn es denn nur Vorfälle sind, so verteidigt Prof. Fischer-Lescano auch die Übergriffe von Rechts, wie sie etwa in Österreich seit der Identitäre vorgefallen sind.
    7.) Des Weiteren wird mir vorgeworfen, “die von Hopf verteidigten rechtsradikalen Positionen sind nicht lediglich ‘unbequeme Meinungen’. Sie wenden sich gegen die Grundwerte des Grundgesetzes.” Dies ist schlicht falsch. Verteidigt wird mit Chomsky das Recht auf freie Meinungsäußerung und mit ihm wird explizit erklärt, dass dies keinesfalls die Übernahme inhaltlicher Positionen beinhaltet. Gleichwohl bleibt unklar, welche radikalen Positionen gemeint sein könnten. Außer Baberowski wird niemand genannt. Das Gewaltzitat von diesem stammt aus einem Beitrag über Terroristen, bezieht sich also nicht auf Flüchtlinge: https://www.bazonline.ch/ausland/europa/indifferenz-als-wort-fuer-feigheit/story/26525014. (Zu den kritisierten Anmerkungen Barberowskis über Hitler: Ein Schreibtischtäter ist gerade nicht zwansläufig selbst ‘gewalttätig’. Theoretisches findet man in Norbert Elias’ Zivilisationstheorie).
    8.) Wenn sich jemand gegen die Grundwerte des ‘Grundgesetztes’ wendet, so ist es Fischer-Lescano. Die freie Meinungsäußerung, die Wissenschaftsfreiheit soll eingeschränkt werden. Das läuft letztlich auf Zensur hinaus. Zur Meinungsfreiheit bemerkte der ehemalige Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, Holzinger: “Dieses hohe Gut sollte man nicht in Frage stellen,” gegebenenfalls sind Strafgesetze anzupassen, “aber eine staatliche Wahrheitsbehörde: Das ist apokalyptisch.” (https://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/5150757/holzinger_staatliche-Wahrheitsbehoerde-ist-apokalyptisch )
    9.) Es gibt einen praktischen Versuch. In Siegen forderte man von Professor Schönecker sich an die ‘Charta der Vielfalt’ zu halten. Das Recht sollte also der Hochschulpolitik folgen. Hochschulpolitik über dem Grundgesetz stehen. Eine Vorstellung, die der ehemalige rechte FPÖ-Innenminister Kickl für Österreich gefordert hatte. Zurecht sah man darin den Inbegriff seiner heimlichen gegen die Freiheit gerichteten Agenda. (https://www.sueddeutsche.de/politik/kickl-fpoe-oevp-rechtsextremismus-oesterreich-1.4454220 )
    10.) Am 21.10.2019 veröffentlichte die New York Times einen Leitartikel: “China: Hands off American Speech”. Gilt dies nicht umso mehr für die Universitäten? Also: Hands off ‘Wissenschaftsfreiheit’, hands off ‘Meinungsfreiheit’.

    • Gruberhill Wed 6 Nov 2019 at 10:56 - Reply

      Gehen wir davon aus, dass Prof. Baberowskis zwar nicht einer Gewalt gegen Flüchtende, aber einer gegen TerroristInnen das Wort redet, dann stellt sich mir die Frage, ob er extralegale Hinrichtungen wie die des Al-Kaida-Terroristen auf dem Boden eines Landes durch das Militär eines anderen Landes befürwortet. Ich hätte mir damals einen Prozess gewünscht, um Licht in die Abläufe zu bringen; ich bin froh, dass die EU für Fälle wie diesen keine Umgehung des Rechts vorsieht.

  15. Gruberhill Wed 6 Nov 2019 at 11:17 - Reply

    Wenn ich die 20 hier versammelten Kommentare lese und in der Mehrheit Angriffe ad personaem gegen den Autor finde, dann zeigt das entweder, dass “verfassungsblog.de” mehrheitlich von Leuten gelesen wird, die gerne ad personam diskutieren, oder es zeigt, das die, die gerne ad personam diskutieren, zwar nicht die Mehrheit der Leser darstellen, aber überproportional gern sich bekennen als leidenschaftliche Anhänger der in dem Artikel besprochenen Positionen Baberowskis und Kempers. Nun gut, ich werde verfassungsblog.de weiter lesen, auch die Kommentare, und wünsche mir, dass es bei der Verteilung Adorno-geschulte Argumente in Artikeln, AfD-geschulte Kommentare bleibt.

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