12 May 2011

Von den Grenzen der Gewalt

Prügelnde Ehemänner sind eine furchtbare Sache. Sie wird noch furchtbarer, dass sie häufig auf besonders wehrlose Opfer treffen: Viele Frauen, die von ihrem Partner misshandelt werden, kommen trotzdem nicht los von ihm. Sie verteidigen ihn, sie kehren zu ihm zurück, immer wieder.

In Spanien ist die Entschlossenheit, der häuslichen Gewalt mit aller Härte des Gesetzes entgegenzutreten, offenbar besonders groß: Dort gibt es seit 2005 ein Gesetz, das vorsieht, dass die Gerichte jedem, der wegen häuslicher Gewalt verurteilt wird, ein Verbot auferlegen müssen, sich ihrem Opfer zu nähern, mindestens für sechs Monate – und zwar ganz egal, wie schwerwiegend die Tat war. Und vor allem: ganz egal, ob das Opfer das will oder nicht. Es muss noch nicht einmal dazu angehört werden.

Letztes Jahr hatte das Gesetz den spanischen Verfassungsgerichtshof beschäftigt, und der hatte kein Problem mit der Verhältnismäßigkeit feststellen können.

Dieses Gesetz beschäftigt jetzt den EuGH, und Generalanwältin Juliane Kokott hat heute Schlussanträge dazu veröffentlicht: Ein spanisches Gericht wollte wissen, ob dieses Gesetz mit dem EU-Rahmenbeschluss zur Stellung des Opfers im Strafverfahren vereinbar ist. Dieser verpflichtet die Mitgliedsstaaten, dem Opfer von Straftaten im Prozess Gehör zu verschaffen

Es geht um zwei Fälle, wo die Frauen mit ihren gewalttätigen Männern wieder zusammenzogen, offenbar freiwillig und ohne Not und auf eigenen Wunsch. Die beiden Männer machten sich dadurch erneut strafbar.

Mit den Mitteln des Strafrechts

Nach Ansicht von Frau Kokott ist das aber kein Fall für das Europarecht: Der Rahmenbeschluss betreffe nur das Strafverfahren, nicht das materielle Strafrecht. Allerdings müsse sichergestellt sein, dass das Opfer im Prozess seinen Standpunkt äußern  und gegebenenfalls dem Gericht klar machen kann, dass es nicht vor der Annäherung des Täters geschützt werden möchte.

Vom EGMR gibt es, soweit ich weiß, zu dem Thema noch nichts. Art. 8 I EMRK, Achtung des Familienlebens, dürfte da schon mal auf jeden Fall berührt sein. Es würde mich nicht wundern, wenn von Straßburg da noch was kommt. Und ich würde das auch für richtig halten.

Ich unterschätze nicht die Größe des Problems der häuslichen Gewalt, und auch nicht die Häufigkeit von scheußlichen Abhängigkeitsbeziehungen zwischen Täter und Opfer, die oft genug dazu führen, dass die Gewalt immer weitergeht oder sogar eskaliert.

Aber man kann erwachsene Menschen nur begrenzt vor sich selber schützen. Eine solche Beziehung, und sei sie noch so pervers, mit den Mitteln des Strafrechts auseinanderzuzwingen, das geht mit meinem Freiheitsverständnis nicht zusammen.

Foto: Rachel Carter, Flickr Creative Commons


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Von den Grenzen der Gewalt, VerfBlog, 2011/5/12, https://verfassungsblog.de/spanien-hausliche-gewalt-opferschutz/, DOI: 10.17176/20181008-123002-0.

10 Comments

  1. murry Fri 13 May 2011 at 09:32 - Reply

    Prügelnde Ehefrauen sind im übrigen genaus furchtbar.

  2. Max Steinbeis Fri 13 May 2011 at 09:36 - Reply

    Stimmt, aber um fünf Größenordnungen seltener

  3. Marc B. Fri 13 May 2011 at 10:10 - Reply

    Max, du irrst. Gewalt wird in Beziehungen etwa gleich oft vom Männern und Frauen ausgeübt. Frauen schlagen sogar ein bisschen häufiger als erste zu.

    Quelle: Michael Bock, Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz: http://www.buergerimstaat.de/1_03/gewalt.htm

  4. Kartenlegen Fri 13 May 2011 at 13:15 - Reply

    Nein, Frauen würden NIE häusliche Gewalt anwenden :-p

    Spaß beiseite, ich kenne einige Beziehungen, in denen der Mann ein blaues Auge hatte… sicherlich aus fraulicher Sicht gerechtfertigt (Fremdgeher), dennoch falsch!

  5. Max Steinbeis Fri 13 May 2011 at 13:37 - Reply

    Wow. I stand corrected.

    Ich hatte da einfach aus der generellen Gewaltkriminalitätsstatistik extrapoliert. Sieht man mal wieder…

  6. Malte S. Fri 13 May 2011 at 20:37 - Reply

    Ein absolutes Tabu des Gleichberechtigungsstroms ist die häusliche Gewalt durch Frauen. Diese wird trotz mittlerweile vorliegender Untersuchungen sehr konsequent ignoriert und ggf. geleugnet.

    Gab allerdings schon einige interessante Berichte und Artikel darüber, die ein Anfang für die Aufarbeitung seien können.

  7. Faufu Fri 13 May 2011 at 20:46 - Reply

    an dieser Stelle möchte ich mal anmerken, dass häusliche Gewalt nicht nur ein Frauenproblem ist. Es gibt auch prügelndene Frauen und darunter leidende Ehemänner. Die leiden sogar noch mehr darunter, weil sie dann auch noch überall ausgelacht werden, wenn sie sich hilfe suchen. wer lässt sich schon von ner frau verkloppen, wie lächerlich!
    http://www.pappa.com/familie/gewaltf.htm

  8. xRatio Sun 15 May 2011 at 22:49 - Reply

    Diese später noch fortgeschriebene Zusammenstellung weltweiter Studien zur häuslichen Gewalt durch

    Martin S. Fiebert, Department of Psychology
    California State University, Long Beach

    ist dank Internet bereits seit gut 10 Jahren bekannt.

    SUMMARY:
    This bibliography examines 275 scholarly investigations: 214 empirical studies and 61 reviews and/or analyses, which demonstrate
    that women are as physically aggressive, or more aggressive, than men
    in their relationships with their spouses or male partners. The aggregate sample size in the reviewed studies exceeds 365,000.

    http://www.csulb.edu/~mfiebert/assault.htm

    Seriöse Widerlegungen gibt es nicht.

  9. xRatio Sun 15 May 2011 at 23:03 - Reply

    Beispiel des Genderwahns in der
    SATZUNG DER UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR WIEN von 2007
    http://www.boku.ac.at/fileadmin/_/mitteilungsblatt/MB_2006_07/MB22/BOKU_Satzung_Beschluss_20070307.pdf
    insbes. IV. Abschnitt

    Empörend, schlicht grauenhaft und grob verfassungswidrig.

  10. Peter Panter Mon 16 May 2011 at 13:13 - Reply

    Interessant, dass hier nur Männer diskutieren und diese unwiderleglich eine Symmetrie sehen. Ich bin nun wirklich kein Sozialwissenschaftler, Kriminologe o.ä., aber ich bin doch gerade auf eine Studie von Michael S. Kimmel, Professor an der SBU in New York, gestoßen, dessen Ergebnisse ich interessant finde. Eine Zusammenfassung hier:
    http://www.ncdsv.org/images/male_DV_victims1.pdf
    Er argumentiert, dass die Fälle von Krankenhäusern, etc. doch eine Rolle spielen. Auch Männer, die ähnlich schwere Verletzungen hätten, würden ein solches aufsuchen. Zudem ist es “empirisch sicher”, dass Männer in allen sozialen Sphären gewalttätiger und – faszinierter sind. Warum sollte das in der Ehe anders sein?
    Er widmet sich dann den Studien und zeigt deren methodische fehler auf, wenn sie auf CTS basieren. Mir erscheint das sehr überzeugend. Ich würde also nicht so schnell zurückziehen wie MS.

Leave A Comment Cancel reply

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
Familienrecht, Grundrechte, Opferschutz, Spanien, Strafrecht, häusliche Gewalt


Other posts about this region:
Spanien