26 June 2026

Stammheim to Stammheim

When German readers encounter the word “Stammheim”, they usually do not think of a quiet, leafy suburb in the city of Stuttgart. Instead, the name immediately evokes Germany's most notorious maximum-security prison. It conjures images of a dark chapter in Germany’s history: the era of homegrown left-wing terrorism and a state in existential crisis. Stammheim is the physical embodiment of a profound democratic dilemma: how should a constitutional democracy deal with those it considers an existential threat from within? It is highly symbolic, then, that the Stuttgart Regional Court is using this infamous high-security courtroom to try five pro-Palestinian activists, a group dubbed the “Ulm5”. Continue reading >>
26 June 2026

Stammheim nach Stammheim

Wenn Sie „Stammheim“ lesen, denken Sie vermutlich nicht an ein beschauliches Stuttgarter Stadtviertel – sondern an ein Gefängnis. An eine dunkle Episode in der Geschichte der jungen Bundesrepublik: Terrorismus. Staatskrise. Feinde hinter Panzerglas. Stammheim ist die steingewordene Antwort auf ein historisches Dilemma: Wie muss sich der Rechtsstaat zu denen verhalten, die er als existenzielle Bedrohung von innen wahrnimmt? Bemerkenswert also, dass Stammheim im Sommer 2026 wieder einmal als Verhandlungsort in Terminkalendern auftaucht: Das Landgericht Stuttgart verhandelt dort derzeit gegen fünf Pro-Palästina-Aktivist:innen – die „Ulm5“. Continue reading >>
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08 November 2023
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§ 129 StGB und die Erheblichkeit der Erheblichkeit

In der Diskussion über den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) gegen die „Letzte Generation“ vertraten prominente Stimmen die Ansicht, der Straftatbestand setze seit einer Reform von 2017 keine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr voraus. Diese Behauptung lässt sich zwar eindeutig widerlegen, hat aber dennoch für Verwirrung über Gültigkeit und Inhalt des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals gesorgt. Eine Auseinandersetzung mit dessen Anforderungen ist dringend erforderlich. Nicht nur die jüngsten Entwicklungen in den Verfahren gegen die „Letzte Generation“ machen die praktische Bedeutung einer vermeintlichen juristischen Feinheit deutlich. Die Frage der „Erheblichkeit“ ist darüber hinaus auch für die größere Frage relevant, wie eine liberale Demokratie mit disruptiven Klimaprotesten umgeht.   Continue reading >>
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26 May 2023

Manövrieren an den Grenzen des § 129 StGB

Die Ermittlungen wegen § 129 StGB gegen die Letzte Generation haben zu einem sehr frühen Zeitpunkt begonnen und stehen auf einer rechtlich alles andere als sicheren Grundlage. Die Strafverfolgungsbehörden manövrieren an der Grenze des Tatbestandes. Dies heißt aber auch, dass alle, die die Letzte Generation als Mitglied unterstützen, sich der Gefahr von Ermittlungsmaßnahmen aussetzen, also an der Grenze dessen agieren, was man sich selbst guten Gewissens zumuten möchte und kann. Schon die Ermittlungen wegen § 129 StGB haben damit eine prohibitive Wirkung. Continue reading >>
26 May 2023

Verhältnismäßigkeit, Normenklarheit und § 129 StGB

Der Anwendungsbereich von § 129 StGB wirft mehr Fragen auf, als er klare Antworten gibt; dabei kreist die strafrechtliche Diskussion erkennbar um das „Ob“ und „Wie“ der Begrenzung eines zu weit geratenen oder jedenfalls als zu weit empfundenen Tatbestands. Daraus resultiert offenbar auch, dass die Frage, inwieweit die Unterbrechung von Routinen und täglichen Abläufen durch Aktionen der „Letzten Generation“ sich unter diese Norm subsumieren lässt, allgemein als offen angesehen wird. Schon diese Gegebenheiten legen jedoch nahe, dass es geboten ist, den gordischen Knoten strafrechtsdogmatischer Erwägungen mit dem scharfen Schwert des Verfassungsrechts zu durchschneiden: § 129 StGB ist in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig! Continue reading >>
25 May 2023

„Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat“

… so lautet der Titel eines Aufsatzes von Habermas, erschienen 1983. Genau diesen Testfall erleben wir derzeit. Es scheint, als ob „der Rechtsstaat“ – nach Wochen des intensiven Protests durch die „Letzte Generation“ in Berlin – nun „andere Saiten aufziehen“ möchte, und erneut nach dem Strafrecht greift, genauer gesprochen nach einem Tatbestand des ohnehin nicht unproblematischen Präventivstrafrechts. Meine These ist jedoch, dass der Versuch, die Klimaproteste „wegzustrafen“, den Rechtsstaat zwangsläufig schwächt, anstatt ihn zu stärken. Da politischer Protest im Ausgangspunkt als wesentliches Element einer demokratischen Kultur ausgehalten werden muss, ist auch der Umgang mit unter Umständen strafbaren Aktionen im Zuge des politischen Protests - freilich im Rahmen des Legalitätsprinzips - mit Augenmaß zu wählen, um diesen Grundsatz nicht zu konterkarieren. Continue reading >>
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