05 November 2026
Wenn Zuständigkeiten nicht reichen
Das zentrale Problem der deutschen Gesamtverteidigung sind nicht fehlende Zuständigkeiten, sondern fehlende Anschlussfähigkeit zwischen ihnen. Das Grundgesetz verteilt Verantwortung zwischen Bund und Ländern. Zivile Verteidigung, Katastrophenschutz und private Daseinsvorsorge folgen eigenen Rechts- und Organisationslogiken. Das ist gewollt, ändert aber nichts daran, dass daraus im Ernstfall eine durchgängige Reaktionsfähigkeit entstehen muss. Dafür müssen die Übergänge rechtlich vorbereitet, institutionell verbunden und praktisch eingeübt sein. Gesamtverteidigung muss die Funktionsfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft auch unter extremer Belastung erhalten. Continue reading >>
0



