26 May 2023
Manövrieren an den Grenzen des § 129 StGB
Die Ermittlungen wegen § 129 StGB gegen die Letzte Generation haben zu einem sehr frühen Zeitpunkt begonnen und stehen auf einer rechtlich alles andere als sicheren Grundlage. Die Strafverfolgungsbehörden manövrieren an der Grenze des Tatbestandes. Dies heißt aber auch, dass alle, die die Letzte Generation als Mitglied unterstützen, sich der Gefahr von Ermittlungsmaßnahmen aussetzen, also an der Grenze dessen agieren, was man sich selbst guten Gewissens zumuten möchte und kann. Schon die Ermittlungen wegen § 129 StGB haben damit eine prohibitive Wirkung. Continue reading >>
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