09 June 2026
Das Existenzminimum bleibt unantastbar
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 4. Juni 2026 die Kürzung von Leistungen für Asylbewerber*innen, für die ein anderer Staat zuständig ist für unvereinbar mit den Vorgaben des Unionsrechts erklärt. Die Rechtslage in Deutschland sieht derzeit aber genau diese Kürzungen vor. Die Regelung des § 1 Abs. 4 AsylbLG, die diesen Leistungsentzug ermöglicht, ist nach dem Urteil unionsrechtswidrig und darf ab sofort nicht mehr angewendet werden. Das Bundesinnenministerium hat trotzdem angekündigt, die Entscheidung auf diesen Aspekt hin vertieft prüfen zu wollen. Für die unionsrechtliche Bewertung dieser Frage besteht jedoch kein weiterer Klärungsbedarf. Continue reading >>
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19 March 2021
Wegsanktioniert
In diesem Jahr möchte das BVerfG über eine Verfassungsbeschwerde zu den Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz entscheiden. Es ist zweifelhaft, ob die von dem Gesetzgeber zur Legitimierung der Sanktionen vorgetragenen Gründe, namentlich die Förderung der Mitwirkungspflicht im Asyl- und Aufenthaltsrecht und die Verhinderung des „rechtsmissbräuchlichen Leistungsbezugs“, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Zudem offenbart eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage, dass die Wirksamkeit der Leistungskürzungen bislang unbelegt ist. Continue reading >>
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