06 July 2026
Ein bundesweites Vergesellschaftungsverbot?
Die Regierungskoalition hat Anfang Juli ein „Rahmenprogramm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive ließ viele ein zunächst unscheinbares Detail aufhorchen: In Punkt 18 des Programms heißt es: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“ Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Pläne gleich aus mehreren Gründen verfassungswidrig sind. Continue reading >>
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