05 May 2016
„Karlsruher Allerlei“ statt Vatertag: von den Grenzen des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung
Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat das BVerfG Ende der 1980er Jahre als Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entwickelt und damit ein grundrechtliches Schwergewicht geschaffen. Reichweite und Konturen dieses Rechts wurden seither intensiv und kontrovers diskutiert – vor allem im Zusammenhang mit neuen reproduktiven Technologien. In seiner jüngsten Entscheidung kommt der Erste Senat nun einstimmig zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht verpflichtet sei, eine Grundlage für die rechtsfolgenlose Klärung der Abstammung von einem mutmaßlichen leiblichen Vater zu schaffen, der nicht der rechtliche Vater ist und dies auch nicht werden soll. Zu begrüßen ist der Ansatz des BVerfG, das Kenntnisrecht in seiner Schwergewichtigkeit zu relativieren. Die Begründung des Urteils überzeugt jedoch nicht in jeder Hinsicht. Continue reading >>
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