Von der Freiheit, nicht mit jedem Knallkopf in einem Verein sein zu müssen
(c) Valeria C. Pressler, Flickr Creative Commons
FAZ-Herausgeber Berthold Kohler ängstigt sich um die Meinungsfreiheit in Deutschland: Linke Gesinnungsvögte sieht er durchs Land ziehen und jeden, der nicht genau das sagt, was sie für sagenswert halten, brutal zum Schweigen bringen. Ihre Methode nennt Kohler die “Methode Ausschlussandrohung”: Wer abweichend denke und rede, müsse damit rechnen, hinausgeworfen zu werden. Und so klagt Kohler mit zarter Anspielung auf die linke Ikone Rosa Luxemburg an: “Die Freiheit des Andersdenkenden war einmal”.
Ob Hohmann, Clement, Sarrazin oder Steinbach: In keinem dieser Fälle wurde aufgedeckt, dass gegen ein Strafgesetz verstoßen worden ist,
wettert der Frakturschrift-Leitartikler.
Zur Erinnerung: Hohmann war der CDU-Abgeordnete aus Fulda, der in Zusammenhang mit Juden das hübsche Wort “Tätervolk” in den Mund nahm und aus der Unionsfraktion rausflog. Clement war der SPD-Ex-Wirtschaftsminister im Sold der Energiewirtschaft, der Atomkraftwerke plötzlich so super fand, dass er öffentlich eine Wahlempfehlung gegen die hessische SPD aussprach, und mit seinem Austritt aus der SPD seinem Parteiausschluss zuvorkam. Steinbach ist die Vertriebenste unter den Vertriebenen, die soeben ihre Parteiämter in der CDU niederlegte, weil sie zuvor keinen Fehler daran erkennen konnte, dass zwei Funktionäre ihres Verbandes finden, die Polen hätten den Zweiten Weltkrieg angefangen.
Die Freiheit des Anders-Andersdenkenden
Aus Sicht des FAZ-Meinungsmachers besteht der Skandal offenbar darin, dass diesen drei Gestalten der Ausschluss aus Partei respektive Fraktion angedroht wurde.
Parteien und Fraktionen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Individuen. Was sie zusammenhält, ist nicht, wie Kohler offenbar vermutet, dass sie alle miteinander nichts strafrechtlich Verbotenes tun, sondern dass sie ähnliche Präferenzen, Interessen und Vorstellungen haben und diesen gemeinsam besser Geltung verschaffen können als alleine. Das ist der Zweck der ganzen Sache. Im Detail wird immer wieder mal gestritten, aber im Prinzip will man das gleiche. Sonst könnte man es ja gleich lassen mit dem sich Zusammenschließen.
Wenn ich SPD-Mitglied wäre und mich abrackere und reinhänge für diese Partei, und dann kommt Clement und sagt, alle sollen die CDU wählen – wer will mir übel nehmen, wenn ich mit dem nicht mehr in einem Verein sein will? Mit welchem Recht verlangt Kohler von Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion, die sich jeden Tag für die Verfassung und den Frieden in Europa und die Buße für die Verbrechen der NS-Zeit krumm legen, Antisemiten und nationalistische Revanchisten in ihren Reihen zu dulden?
Jeder kann natürlich ganz allein seine eigene Meinung haben. Aber er riskiert dabei, dass er dann halt ganz allein ist.
Meinungs- und Parteienvielfalt
Die Meinungsfreiheit kommt ins Spiel, wenn die Organisation, um deren Mitgliedschaft es geht, übermächtig ist und man womöglich lieber den Mund hält, als sich mit ihr anzulegen.
Ich habe nicht den Eindruck, dass die Gefahr, Wolfgang Clement und Erika Steinbach könnten verstummen, so furchtbar groß ist. Thilo Sarrazin kommt augenscheinlich auch ganz gut zurecht, was seine Möglichkeiten betrifft, sich Gehör zu verschaffen.
Was die FAZ da predigt, ist – wieder einmal – die alte Bonner Bundesrepublik. Zwei große Volksparteien und die kleine, feine FDP für die besseren Herrschaften in der Mitte. In dieser Konstellation war ein Parteiausschluss ein ganz anderer Vorgang als heute.
Diese Konstellation gibt es aber bekanntlich nicht mehr. Und deshalb ist es auch kein Wunder und schon gar kein besorgniserregendes Zeichen von politischem Kulturverfall, wenn die Zahl der Parteiausschlussverfahren in letzter Zeit zunimmt.
Es hat schon seine Gründe, dass jetzt alle rätseln, ob jetzt mit Sarrazin und Steinbach die sechste Partei kommt, die rechts von der Union für all die vielen Wähler, die den Türken ihre Moscheen und den Schwulen das Eheschließen verbieten und ihrem Unbehagen an dieser ganzen bunten neuen Vielfalt dadurch Erleichterung verschaffen wollen, dass sie einer so richtig antipluralistischen fiesen Scheißpartei ihre Stimme geben.
Das geht nämlich jetzt. Das ist möglich, sogar wahrscheinlich, dass das passiert (allerdings ohne Sarrazin, der ist vermutlich zu arrogant und intelligent für so einen Verein).
Man kann das nicht gut finden.
Aber bedrohlich für die Meinungsfreiheit?
Ist was anderes.
Ein bisschen komplexer ist die Sache doch: Parteiausschluss ist etwas als eine Abberufung als Bundesbank-Vorstand. In dem Kontext könnte die Meinungsfreiheit sehr wohl tangiert sein. Nicht, dass mir der Fall Sarrazin da große Bauchschmerzen machen würde…
@Torsten: Die Meinungsfreiheit ist hier nicht im geringsten tangiert. Denn Meinungsfreiheit ist schlicht und einfach die Abwesenheit von staatlicher Zensur. Das heißt, dass man beispielsweise nicht durch Gesetze oder staatliche Repression daran gehindert wird, seine Meinung frei zu äußern. Meinungsfreiheit bedeutet aber eben nicht, dass man jede Meinung gut finden muss – und deshalb steht es Bundesbank und SPD im Fall Sarrazin vollkommen frei zu sagen: “Lieber Thilo, wir finden Deine Meinung scheiße und werfen dich deshalb raus.” Und selbst nach seinem eventuellen Rauswurf (bzw. seinem freiwilligen Abgang) kann Herr Sarrazin immer noch vollkommen frei seine Meinung äußern ohne von staatlicher Seite daran gehindert zu werden, Bücher zu schreiben oder allen Medien Interviews zu geben.
@Torsten Wieso? Wenn ich gegen meinen Arbeitgeber pöbele, fliege ich auch raus, zurecht. Wer mit Diplomatenpass reisen darf, hat sich gefälligst an gewisse Grundsätze zu halten. Niemand hat Sarrazin zu seinem Job gezwungen. Wenn ein Mitarbeiter ständig meinen Kunden auf die nerven geht, dann kann ich ihn sehr wohl rausschmeißen, und ich bin mir sicher, dass auch muslimische Länder und Personen mit der Bundesbank zu tun haben.
Wir zahlen Sarrazins Gehalt, und ich lasse mich nicht von so einem A***** vertreten. Das werde ich ja wohl noch sagen dürfen.
Beim Fraktionsausschluss ist – sofern überhaupt die § 10 Abs. 4 PartG entsprechenden Grenzen überschritten sind (hier kommt es auf eine Prognose für die zukünftige Zusammenarbeit an) – das freie Mandat, Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG, beeinträchtigt, nicht die Meinungsfreiheit (i.e.S.).
@Kreuzberger, Julian:
Leute, mal langsam. Was redet ihr denn da. Natürlich ist die Meinungsfreiheit tangiert, das würde ich überhaupt nie bestreiten wollen. Die Meinungsfreiheit ist mitnichten “die Abwesenheit von staatlicher Zensur”, schon gar nicht schlicht und einfach.
Abwesenheit von Zensur steht in Art. 5 I 3 GG, Meinungsfreiheit in Art. 5 I 1. Meinungsfreiheit ist die für die Demokratie schlechthin konstituierende Gewährleistung freier und öffentlicher Meinungsbildung und überhaupt kein kleines bisschen damit getan, dass es keinen Zensor gibt, dessen Genehmigung man braucht, bevor man öffentlich was sagen darf. Das versteht sich ja wohl von selbst.
Was ich sagen wollte, ist nur, dass man es nicht dabei bewenden lassen kann zu sagen, da ist die Meinungsfreiheit tangiert, wenn die den aus der Partei schmeißen wollen, und deswegen ist das ein Skandal. Dass mir da die negative Vereinigungsfreiheit der anderen in der Partei/Fraktion zu kurz kommt.
@DH: Stimmt. Aber das läuft aufs Gleiche raus: Der freie Abgeordnete ist am freiesten allein.
@Torsten: Stimmt. Aber um den Bundesbank-Rauswurf, der jetzt ja sowieso abgeblasen ist, geht es hier ja gar nicht, sondern um den Parteiausschluss.
Eine Partei kann keinesfall einfach rauswerfen, wen sie will. Sie ist eben kein Verein wie jeder andere. In § 10 Abs 4 des Parteiengesetzes heißt es: “Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.” Das ist Ausfluss der innerparteilichen Demokratie und soll verhindern, dass bei parteiinternen Konflikten eine Gruppe, die gerade die Mehrheit hat, sich ihrer Gegner durch Parteiausschluss entledigt. Schrebergärten und Schützenvereine funktionieren auch, wenn man die, die einem nicht gefallen, einfach rauswirft – aber eine Demokratie ist ohne demokratisch verfasste Parteien nicht möglich.
Herr Steinbeis, dass Sie als Verfassungsrechtler eine (noch dazu eher große) Partei mit jedem x-beliebigen Verein gleichsetzen, verwundert mich doch sehr. Wenn sich der Kaninchenzüchterverein von Hintertupfing eines Querulanten entledigt, ist das doch etwas anderes als der Ausschluss eines nicht ganz unbekannten Mitglieds aus der SPD. Da Sie sich in diesen Dingen zweifelsohne besser auskennen als ich, werde ich Sie nicht näher über die Rolle der politischen Parteien in unserer (Real-)Verfassung belehren.
Ob Kohler mit der “Methode Ausschlussandrohung” wirklich nur die Abberufung aus dem Bundesbankvorstand und der Partei meint, wage ich zu bezweifeln. In einem späteren Artikel spricht er nämlich vom Ausschluss aus der “Gemeinschaft der Demokraten”:
http://www.faz.net/s/Rub546D91F15D9A404286667CCD54ACA9BA/Doc~EEFD24E7402F74AA8B076FEC8ADE0C168~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Ekelhaft an der ganzen Hysterie sind ja nicht die rechtsförmig verlaufenden (bzw. wenn nicht, dann auf dem Rechtsweg angreifbaren) Abberufungs- und Ausschlussverfahren, sondern die pflichtschuldigen Distanzierungsgesten seitens der classe politique bzw. der classe médiatique. Dass Talkshows und Interviews mit Sarrazin