Schöner bauen, deutscher werden?
Wie die AfD in Sachsen-Anhalt Baurecht zum Instrument ihrer Identitätspolitik macht
Warum sind deutsche Städte so hässlich? Warum wirken ihre Innenstädte und Vorstädte so austauschbar? Bewusst oder unbewusst beschäftigen diese Fragen nicht nur Stadtplanerinnen und Architektinnen, sondern auch viele Bürger*innen. Es handelt sich keineswegs bloß um Expertenprobleme der Stadtplanung. Die AfD in Sachsen-Anhalt greift diese Themen auf und fordert, dass öffentliche Gebäude von der Mehrheit der Bevölkerung als schön empfunden werden und „historische Identität“ widerspiegeln müssen. Das Baurecht ist alltäglich präsent und scheinbar unpolitisch. Doch genau dort verhandelt die AfD nun ein identitätspolitisches Projekt, das über Fragen städtebaulicher Gestaltung hinausweist: Die AfD will mit dem Baurecht keine Nutzungskonflikte regeln, sondern es politisieren und als Instrument kultureller Selbstvergewisserung nutzen.
Kultur und Integration im AfD-„Regierungsprogramm“
Im Kapitel „Kultur und Integration“ ihres sogenannten Regierungsprogramms wirft die AfD zunächst – in gewohnter Vereinfachung komplexer Sachverhalte – nahezu alle gesellschaftlichen Herausforderungen zusammen: Einwanderungspolitik, Klimapolitik, Familienpolitik, Bildungspolitik und Finanzpolitik – all diese Politikfelder und ihre Probleme sind laut der AfD Symptome eines tieferliegenden deutschen Minderwertigkeitskomplexes. Deutschland, so ihre Diagnose, leide unter einem Überschuss an Schuldkomplexen und „Nationalmasochismus“ sowie unter einem Mangel an Nationalstolz. Dagegen kündigt das Programm eine neue patriotische Kulturpolitik an, die diese angebliche deutsche „Identitätsstörung“ heilen soll. Das sei auch entscheidend, um Ausländer*innen zu integrieren, denn: „Welcher vernünftige und stabile Türke oder Syrer will denn zu einem von Selbsthass geplagten, zerknirschten Regenbogen-Deutschen werden?“
Bemerkenswert ist dabei weniger die kulturpolitische Grundierung selbst. Sie und ihre Formeln gehören inzwischen zum Standardrepertoire der AfD. Die Partei findet aber immer mehr politische Anschlussstellen auf der Suche nach einer neuen deutschen Identität. Neben Formeln wie „Vernünftiges Deutsch durchsetzen!“ oder „Nein zu Muezzin und Minarett!“ greift die AfD eine Forderung auf, die zunächst fast harmlos wirkt: „Schöner bauen!“ Unter dieser Überschrift formuliert die AfD Sachsen-Anhalt folgenden Vorschlag:
„Öffentliche Gebäude, die nach 1990 in Sachsen-Anhalt errichtet wurden, sind oft von einer außerordentlichen Hässlichkeit. […] Wir werden dem ein Ende bereiten, indem wir der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) eine Richtlinie einfügen, die vorschreibt, dass jedes Bauobjekt, bei dem das Land oder eine Kommune Träger ist und das einem öffentlichen Zweck dient, eine anerkannte Bautradition aufzugreifen hat. Traditionslose Konstruktionen sind zu vermeiden, regionale Materialien von hoher Langlebigkeit zu bevorzugen.“
Verfassungsrechtliche Bedenken
Dieser Vorschlag bleibt bislang programmatisch und ohne weitere gesetzgeberische Ausgestaltung ist eine genauere rechtliche Prüfung schwer. Die Pflicht, bei öffentlichen Bauten eine anerkannte Bautradition einzuhalten, stößt aber auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
Zum einen berührt eine solche landesweite Pauschalvorgabe die kommunale Planungshoheit (Art. 28 Abs. 2 GG), da sie den Städten und Gemeinden teilweise ihren Spielraum nehmen könnte, eigene städtebauliche Identitäten und Gestaltungsleitbilder zu entwickeln. Das Bundesverfassungsgericht hält sich in Bezug auf die kommunale Planungshoheit zurück und erkennt Einschränkungen der Planungshoheit grundsätzlich an, soweit „überörtliche Interessen von höherem Gewicht“ den Eingriff erfordern. Ob ein solches überörtliches Interesse hier vorliegt, lässt sich bezweifeln. Darüber hinaus wirft der Vorschlag kompetenzrechtliche Fragen auf. Zwar verfügen die Länder im Bauordnungsrecht über Gestaltungsspielräume und können gestalterische Anforderungen vorsehen. Ob weitreichende Stilvorgaben aber noch zum Bauordnungsrecht gehören oder nicht vielmehr bauplanungsrechtlicher Natur sind und damit im Kompetenzbereich des Bundesgesetzgebers liegen, ist fraglich.
Dazu kommen vergaberechtliche Fragen. Der Staat darf zwar Qualitäts- und Gestaltungskriterien vorgeben. Problematisch könnte dies jedoch werden, soweit ästhetische Vorgaben den Wettbewerb in intransparenter oder sachlich schwer begründbarer Weise verengen. Hinzu treten rechtsstaatliche Bedenken: Der Begriff der „anerkannten Bautradition“ bleibt unbestimmt. Wer bestimmt, welche Tradition anerkannt ist, welche historischen Epochen dazugehören und welche nicht? Schließlich sind auch Berührungspunkte zur Kunstfreiheit nicht fernliegend, soweit staatliche Gestaltungsvorgaben bestimmte ästhetische Formen nicht nur privilegieren, sondern andere ausschließen. Der Staat darf durchaus eigene gestalterische Leitbilder verfolgen. Problematisch wird das aber dort, wo er diffuse Vorstellungen historischer Identität zum verbindlichen rechtlichen Maßstab erhebt.
Die verfassungsrechtlichen Fragen sind damit allerdings nur die eine Seite des Problems. Sie erklären noch nicht, warum die AfD das Baurecht zum Gegenstand ihres kulturpolitischen Programms macht. Um dies zu verstehen, lohnt es sich, einen Schritt zurückzutreten und zu fragen, was die Partei hier überhaupt unter „Bautradition“ versteht. Auffällig ist nämlich, dass sie das Baurecht nicht als technisches Verwaltungsrecht behandelt, das Nutzungskonflikte ordnet, Gefahren abwehrt oder städtebauliche Entwicklung steuert. Vielmehr erscheint es bei ihr als Instrument kultureller Selbstvergewisserung. Baurecht soll hier nicht mehr primär Bauen ordnen, sondern Identität produzieren.1) Erst dieser Hintergrund macht verständlich, weshalb die AfD ausgerechnet Fragen von Fassaden, Bautraditionen und „Schönheit“ plötzlich in ihrem politischen Programm aufgreift.
Tradition der Moderne und Postmoderne
Wo die AfD den eigentlichen Handlungsbedarf sieht – und was genau eine „anerkannte Bautradition“ oder die damit verbundene historische Identität sein soll –, wird erst auf den zweiten Blick ersichtlich.
„Für sehr viel Geld werden nichtssagende Klötze oder andere kalt wirkende, traditionslose geometrische Formen in die Welt gesetzt. Zu nennen wäre etwa die sogenannte ‚Sinuskurve‘ in Magdeburg, August-Bebel-Damm, oder das Gebäude der Nord-LB in Magdeburg am Domplatz. […] Öffentliche Gebäude müssen von der Mehrheit der Bevölkerung als schön empfunden werden und müssen historische Identität widerspiegeln.“
Jedem halbwegs architekturgeschichtlich Informierten dürfte auffallen, dass hier etwas nicht aufgeht. Die Polemik gegen „geometrische Formen“ und „Kälte“ verweist auf ein zentrales Element der klassischen Moderne. Diese zeichnet sich durch ihren Funktionalismus (form follows function), den Einsatz von Stahlbeton, Stahl und großflächigen Glaselementen sowie einen Minimalismus der Form aus: durch Verzicht auf Ornamente, Stuck und verspielte Fassaden sowie die Konzentration auf glatte, kubische Baukörper und klare Linien. Die klassische Moderne entstand dabei keineswegs traditionslos. Das Bauhaus verstand sich zwar als Bruch mit Bautraditionen. Gerade dieser Bruch wurde jedoch selbst traditionsbildend. Die Idee einer Verbindung von Kunst, Technik und gesellschaftlicher Gestaltung prägte Architektur, Städtebau und Design weltweit und wurde zu einem festen Bestandteil der Architekturgeschichte des 20. Jahrhunderts. Gerade Sachsen-Anhalt besitzt mit Dessau einen ihrer zentralen Wirkungsorte. Das (internationale) Bauhaus ist somit keine traditionslose Unterbrechung „deutscher“ Architekturgeschichte, sondern eine ihrer wirkmächtigsten Phasen. Und zwar mit weltweiter Ausstrahlung, die womöglich auch den AfD-Ausländer-Idealtypus, sprich den „stabilen und vernünftigen Türken oder Syrer“, beeindrucken mag.
Dass es eigentlich nicht um Architektur geht, zeigt sich auch daran, dass nicht einmal das von der AfD Sachsen-Anhalt gewählte Beispiel besonders gut zur Kritik („geometrische Form“) passt. Gemeint ist das markante Bürogebäude „Sinuskurve“ im Magdeburger Stadtteil Rothensee am August-Bebel-Damm. Ursprünglich nutzte das Windenergie-Unternehmen Enercon das Gebäude. Seine geschwungene Form wurde bewusst als Sinuswelle gestaltet – als technisches Symbol, das auf Strom- und Energietechnik verweist. Zugleich bleibt die Form mehrdeutig. Sie verweist gerade nicht auf den strengen Funktionalismus klassischer Moderne. Vielmehr spielt die Architektur mit Symbolik und Metaphorik. Gerade dieses Spiel mit Assoziationen verweist eher in Richtung postmoderner Architektur. Die Postmoderne reagierte bekanntlich auf die Nüchternheit funktionalistischer Moderne und versuchte, Zeichen, Bedeutungen und historische Bezüge wieder sichtbar zu machen, und ist insoweit selbst ein kritischer Kommentar zur geometrischen Form des modernen Formalismus.2)
Es geht nicht um Bautradition
Mit Bautradition meint die AfD hier also offenbar gerade nicht Bautradition. Denn selbstverständlich besteht die deutsche Architekturgeschichte nicht aus einer einzigen Epoche. Sie umfasst unter anderem mittelalterliche Städte, Gründerzeit, Bauhaus, serielles Bauen und Nachkriegszeit, modernen Funktionalismus ebenso wie die postmoderne Kommentierung und Kritik an ebenjenem.
Der Traditionsbegriff ist hier vielmehr ein politischer Filter. Er ist offen genug, um selbstverständlich zu wirken, und zugleich eng genug, um Ausschlüsse zu organisieren. Bautradition meint damit nicht die Vielfalt architektonischer Traditionen, sondern nur jene Traditionen, die sich in ein bestimmtes Identitätsverständnis einfügen lassen. Der Blick in die Vergangenheit ist auffällig selektiv. Er richtet sich insbesondere auf idealisierte Vorstellungen einer vermeintlich intakten historischen Ordnung vor den Brüchen des 20. Jahrhunderts. Moderne, Nachkriegsarchitektur oder gar die ästhetischen Experimente späterer Epochen erscheinen demgegenüber als Verfallsgeschichte. In diesem Sinne ist das Projekt tatsächlich antimodern: nicht, weil es moderne Gebäude kritisiert, sondern weil es über die Architektur gesellschaftliche Pluralisierung zurückweisen möchte. Es geht also darum, welche Traditionen als Ausdruck kollektiver Identität gelten dürfen.
Beispiele: Garnisonskirche und Berliner Schloss
Die AfD sucht damit Anschlüsse für eine rechte Identitätspolitik und trägt das offen in ihrem Programm zur Schau. Denn Identitätspolitik ist nicht notwendigerweise ein „linkes“ Projekt, sondern kann ebenso regressive und konservative Züge annehmen. Dann ist ihr Ausgangspunkt die Vorstellung einer kulturell homogenen Gemeinschaft, deren Identität angeblich bedroht sei. Politik erscheint dann nicht als Aushandlung unterschiedlicher Interessen, sondern als Wiederherstellung einer verlorenen kulturellen Ordnung. Dass Bauprojekte zu Trägern identitätspolitischer Konflikte werden, ist keineswegs neu. Der Architekt Philip Oswalt hat beispielsweise herausgearbeitet, wie sich hinter Debatten über Rekonstruktionen häufig weitreichendere kulturpolitische Projekte verbergen. Die Diskussionen um die Potsdamer Garnisonskirche oder das Berliner Schloss wurden zu Projektionsflächen größerer Erzählungen über Geschichte, Nation und Identität.
Wie eng Rekonstruktionsprojekte teilweise mit bestimmten politischen Milieus verbunden sind, zeigt etwa, wie Dieter Stein, der Herausgeber der „Jungen Freiheit“, seine Spende für das Berliner Schloss 2005 begründete:
„Die Widerstände der deutschen Neurose sind zu brechen! Ein ganz neuer Enthusiasmus kann das Land erfassen, sich der Wiederherstellung wenigstens der Kerne der geschundenen deutschen Altstädte und Residenzen zuzuwenden und damit der Gesundung der deutschen Identität. Deutschland braucht eine architektonische Renaissance, die die Seele seiner Städte und damit die Seele aller Deutschen gesunden läßt. Packen wir es an!“
Diese Formulierungen erinnern an die oben beschriebene vermeintliche deutsche Identitätsstörung. Was darin aber auch erkennbar wird, ist die Selektivität des Traditionsbegriffs: Die kolonialen Verstrickungen des Humboldt-Forums, das das rekonstruierte Schloss beherbergt, wurden ausführlich thematisiert, auch durch das Humboldt-Forum selbst. Zudem steht es an der Stelle, an der einst der Palast der Republik stand. Eine weitere Tradition, die nicht zu zählen scheint. Die Rekonstruktion erscheint dadurch nicht mehr als bloße Rückkehr zum Historischen. Sie wird zum Instrument einer bestimmten Erzählung über Geschichte. Was als Tradition sichtbar bleibt und was verschwindet, ist keine neutrale Entscheidung. Koloniale Verstrickungen, die Geschichte der DDR oder die Vielfalt unterschiedlicher Baukulturen geraten dadurch an den Rand, werden gleich ganz ausgelöscht oder musealisiert. Neben den Trümmern des Schlosses sprühte ein scharfsinniger Sprayer vor Beginn der Bauarbeiten: „Die DDR hat’s nie gegeben“. „Schönheit“ hat ihren Preis.
Trump als Vorbild
Die AfD Sachsen-Anhalt gibt sich in ihrem Regierungsprogramm aber gar nicht erst mit dem Rest der Bundesrepublik ab, sondern verweist gleich auf die USA, genauer eine Executive Order aus der ersten Amtszeit von Donald Trump: „Promoting Beautiful Federal Civic Architecture“ („Wir orientieren uns damit an einer von Donald Trump während seiner ersten Amtszeit erlassenen Exekutivorder“). Neue Bundesgebäude sollten sich stärker an klassischen und traditionellen Formen orientieren. Ausdrücklich verweist das Dekret auf Antike und Klassik und schließt dezidiert „moderne“ und „dekonstruktivistische“ Architektur aus. Dahinter liegt weniger die ästhetische Präferenz selbst als der Anspruch des Staates, einen offiziellen Stil vorzugeben. Architektur sollte historische Kontinuität, nationale Größe und Nationalstolz sichtbar machen. Auch hier erscheint Architektur nicht als offener kultureller Prozess, sondern als Instrument politischer Ordnung.
Antimoderne Ordnung oder demokratische Pluralität?
Die Referenz auf die Antike macht aber eine andere Qualität von Architektur sichtbar, die auch hinter dem Größenwahn diktatorischer „Utopisierungsräume“3) steckt. Während Trump in seinem Dekret eine Schein-Demokratisierung vornimmt, indem die „general public“ entscheiden soll und damit explizit Expertenwissen von Architekt*innen ausschließt, liegt die eigentlich demokratische Qualität der Architektur woanders: Architektur kann eine gemeinschaftsstiftende und ordnungsbildende Funktion haben. Sie ist nicht bloß schöne Fassade und sie ist auch keine Kunst wie andere Künste. Gebäude organisieren Räume und schaffen Formen des Zusammenlebens. Architektur ist „soziale Kunst“ (Adolf Behne). Statt der homogenen Polisgemeinschaften der Antike zeichnen sich heutige demokratische Gesellschaften gerade durch Pluralität und vielfältige Anforderungen und Herausforderungen (Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, sozialer Wohnungsbau, Denkmalschutz etc.) aus. Die Aufgabe von Architektur – und des sie rahmenden Baurechts – besteht deshalb nicht darin, eine vermeintlich einheitliche historische Identität sichtbar zu machen. Architektur muss diese Pluralität nicht auflösen, sondern sichtbar machen. Gerade deshalb sollte Baukultur nicht bloß Vergangenheit reproduzieren, sondern Gegenwart aufnehmen und Zukunft ermöglichen. Wer Tradition bewahren will, darf sie deshalb nicht auf ein homogenes historisches Leitbild reduzieren. Sonst bleibt am Ende ausgerechnet von jener Geschichte, die verteidigt werden soll, nur eine Kulisse übrig.
References
| ↑1 | Noch deutlich wird das im geplanten „Regierungsprogramm“ (S. 89) der AfD im Mecklenburg-Vorpommern, demzufolge bei öffentlichen Bauten auf einen „Heimatstil“ geachtet werden soll. |
|---|---|
| ↑2 | Charles Jencks, Die Sprache der postmodernen Architektur, 3. Aufl. 1988, 40 ff. |
| ↑3 | Isabella Cramer, Utopie, Diktatur und Raum, Berlin 2023. |



