This article belongs to our Spotlight Section » Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern
16 June 2026

Einschüchtern statt entlassen

Die AfD in Sachsen-Anhalt sendet bereits vor der Wahl Drohungen an den Verwaltungsapparat

„Die AfD in Sachsen-Anhalt plant, nach der Regierungsübernahme 200 Beamte zu entlassen.“ So oder so ähnlich konnte man es zuletzt in zahlreichen Überschriften lesen und sich dann fragen, ob das denn überhaupt möglich wäre. Meist hat man in den dazugehörigen Artikeln dann erfahren, dass es für die AfD in Sachsen-Anhalt nicht so einfach wäre, 200 Beamt*innen mal eben so zu entlassen. Diese Antwort lässt aber aus, dass es neben Entlassungen auch andere Wege gibt, um Beamt*innen loszuwerden: eine Änderung des Beamtenrechts und den Rechtsbruch. Außerdem verdeckt die Antwort, was die AfD mit dieser Ankündigung tatsächlich bezweckt. Es geht ihr nicht um konkrete Maßnahmen im Falle einer Regierungsübernahme. Vielmehr will sie ein Signal an die Beschäftigten in der Landesverwaltung senden, eine vorausgeschickte Androhung von Konsequenzen bei Widerstand gegen die Arbeit einer AfD-geführten Landesregierung. Das Ziel ist Einschüchterung und dadurch Kontrolle über den Verwaltungsapparat.

Tatsächlich einfach entlassen könnte die AfD nur die politischen Beamt*innen, indem sie sie in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Das sind in Sachsen-Anhalt die Staatssekretär*innen und vier weitere Spitzenbeamt*innen. Keine zwanzig Personen. Alle anderen sind, von ein paar Anwärter*innen, Auszubildenden und befristet Beschäftigten abgesehen, Beamt*innen mit einer Ernennung auf Lebenszeit oder Tarifbeschäftigte mit umfassendem Kündigungsschutz. Das muss die AfD aber nicht davon abhalten, nicht auch andere Wege auszuprobieren, um Verwaltungsmitarbeiter*innen loszuwerden.

Änderung der Rechtslage

Sollte die AfD eine absolute Mehrheit erringen oder einen Koalitionspartner finden, der diesen Weg mitgeht, steht einer Änderung des Beamtenrechts nichts im Wege. Das ist seit der Föderalismusreform 2006 überwiegend Ländersache. Mit einfacher Mehrheit könnte die Landesregierung den Kreis der politischen Beamt*innen massiv ausweiten und die Betroffenen dann umfassend in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Ähnlich hat das auch die aktuelle Trump-Regierung in den USA gemacht. Schedule F heißt das Verfahren dort, mit dem man auf einen Schlag 8.000 zusätzliche Beschäftigte in einen Status überführt hat, aus dem heraus sie sehr einfach entlassen werden können. Das Ausweiten ermöglichte umfassende Versetzungen von Beamt*innen in den Ruhestand, die zuvor von derartiger politischer Einflussnahme ausgeschlossen waren. An welchem Punkt die Ausweitung der politischen Beamten auf Abteilungsleiter*innen, Unterabteilungsleiter*innen, Behördenleiter*innen oder Referatsleiter*innen – also die mittlere und untere Führungsebene – gegen die vom Grundgesetz geschützten „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ verstößt, wäre dann eine Frage, die letztlich vom Bundesverfassungsgericht zu klären wäre. Dieses hat zwar in der Vergangenheit klargestellt, dass politische Beamt*innen nur in engen Grenzen zulässig sind, hat aber auch betont, dass dies im Einzelfall zu prüfen sei. Die wesentlich umfangreichere Liste von politischen Beamt*innen auf Bundesebene, die zusätzlich unter anderem die Abteilungsleiter*innen der Ministerien einschließt, hat es bisher allerdings nicht für problematisch erachtet. Bis zu einem Urteil wäre unabhängig von der Bewertung des Bundesverfassungsgerichts der Schaden auch längst entstanden. Das Verfahren um die Frage, ob ein Polizeipräsident als politischer Beamter eingestuft werden kann, hat allein vor dem Bundesverfassungsgericht knapp zweieinhalb Jahre gedauert.

Rechtsbruch

Das führt uns zum zweiten Weg: schlichter Rechtsbruch. Dieser Weg schließt dann auch die Tarifbeschäftigten wieder ein, die wir bis hierhin ausgeklammert hatten, weil der Landesgesetzgeber den Tarifvertrag nicht einfach ändern kann. Der Weg könnte zum Beispiel über unrechtmäßige Disziplinarverfahren führen. Aus dem angeblichen Versuch, die Arbeit der Landesregierung „zu blockieren“, wird dann eine Verletzung der Treuepflicht der Beamt*innen konstruiert. Auch unliebsame, öffentliche oder nicht so öffentliche Meinungsäußerungen könnten unter Missbrauch des Neutralitäts- und Mäßigungsgebots der Beamt*innen infrage kommen. Außerdem wären einfache Versetzungen in den Ruhestand mit fadenscheiniger Rechtsgrundlage möglich. Bei den Tarifbeschäftigten wären hier die äquivalenten arbeitsrechtlichen Instrumente bis zur außerordentlichen Kündigung möglich.

Die eigentliche Intention

Hier lohnt es sich, den Blick zu weiten: weg vom juristisch Machbaren, hin zu dem, was die AfD eigentlich bezweckt. Schließlich könnte man an dieser Stelle einwenden, dass die Gerichte offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen wie die beschriebenen stoppen würden. Das ist aber nur dann von Bedeutung, wenn das Ziel der AfD wäre, in Sachsen-Anhalt tatsächlich 200 Beschäftigte zu entlassen. Die entlassenen Personen müssten gegebenenfalls nach den Urteilen wieder eingestellt werden. Darum geht es der AfD aber nicht. Ihr Ziel ist es, Widerstand aus der Landesverwaltung möglichst frühzeitig einzudämmen oder zu unterbinden. Das wird deutlich, wenn man sich die ganze Aussage des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund anschaut, der es so formuliert: Man reiche „jedem die Hand, egal welcher politischen Couleur. […] Außer wenn versucht wird, unsere Arbeit aktiv zu blockieren. Dann greifen sicherlich verwaltungsrechtliche Maßnahmen.“ Sprich: Wer uns in die Quere kommt, wer unsere Politik nicht uneingeschränkt unterstützt, wer auf dem Recht beharrt, wer Sachgründe anbringt, die unserer Politik widersprechen, für den wird es ungemütlich. Sehr ungemütlich.

Für die Wirkung kommt es auf die Rechtmäßigkeit nicht an

Dabei ist die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen letztlich zweitrangig, wie ein Blick in die USA zeigt. Unter der Leitung von Elon Musk hat das sogenannte Department of Government Efficiency (DOGE) massenhaft öffentliche Bedienstete entlassen oder zu Kündigungen motiviert bis genötigt. 322.000 Beschäftigte haben die Bundesverwaltung im vergangenen Jahr verlassen. Später gefällte Gerichtsurteile haben mehrfach festgestellt, dass viele der Kündigungen illegal waren. Doch der Schaden war bereits angerichtet. Viele waren schon auf der Suche nach neuen Stellen und den Verbleibenden war klar, was ihnen blühen würde, wenn sie sich gegen die Regierung stellten.

Nun sind die USA nicht Deutschland. Justizsystem und Struktur des öffentlichen Dienstes unterscheiden sich substanziell. Doch die Logik bleibt dieselbe. Um bei der Masse der Beschäftigten Wirkung zu erzielen, kommt es kaum darauf an, ob die Aktionen der Regierung legal sind oder nicht. Selbst wenn die Betroffenen am Ende Recht bekommen, dauert es Monate bis Jahre. Sie mussten persönliches Vermögen einsetzen, haben in Ungewissheit über ihre berufliche Zukunft gelebt und den Stress der juristischen Verfahren gegen einen ungleichen Gegner erfahren. Das Signal kommt unabhängig von der Rechtmäßigkeit an: Wer sich gegen uns stellt – sei das Verhalten des/der Einzelnen noch so sehr durch Beamtenrecht, Arbeitsrecht oder das Grundgesetz geschützt –, riskiert sehr große Probleme.

Einschüchterung und Versetzung

Eine AfD-Regierung muss daher gar nicht zwingend unkooperative Verwaltungsmitarbeiter*innen entlassen, um den Verwaltungsapparat „auf Linie“ zu bringen. Das zeigen auch Erfahrungen mit verschiedenen Autokratien. Vielfach ist die Androhung negativer Konsequenzen, sind Einschüchterungen ausreichend. Diese können nicht nur die Form von Kündigungsandrohungen annehmen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, den Arbeitsalltag von Beschäftigten sehr unangenehm zu gestalten. Potenziellen „Bremsern“ wird klar gemacht, dass Widerstand gegen die neue Regierung das Ende der eigenen Karriere bedeuten kann. Zwar keine Entlassung, aber eben auch keine Beförderung. Plötzlich fallen Beurteilungen negativ aus. Der Aufstieg in ein höheres Amt wird verwehrt. Stellen werden durch andere – gefügigere – Kolleg*innen besetzt.

Das Beamtenrecht ermöglicht auch problemlos die Versetzung von Beschäftigten. Schnell sind unliebsame Beschäftigte in einzelnen Bereichen der Verwaltung konzentriert, wo sie keinen Schaden anrichten können. Zum Beispiel im – nach der Übernahme durch die AfD – weitgehend befugnislosen Umweltamt. Auch die geografische Distanz zur Macht sowie zum Wohnort spielt plötzlich eine Rolle. Dienstposten liegen nicht mehr in Halle oder Magdeburg, sondern weit verstreut in der Provinz. Vor der Wahl Donald Trumps hat der Kopf des handlungsleitenden „Project 2025“ und jetzige Chef des Office of Management and Budget, Russell Vought, es so zusammengefasst: „When they [the public servants] wake up in the morning, we want them to not want to go to work, because they are increasingly viewed as the villains. […] We want to put them in trauma.“ Wer in der Verwaltung ist bereit, diese negativen Konsequenzen auf sich zu nehmen? Was bringt der Widerstand eines/einer Einzelnen? Wo verläuft die Grenze des Ertragbaren?

Beamtentum als Schutz der Demokratie?

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes setzten große Hoffnungen in das Beamtentum als Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Auch das Bundesverfassungsgericht hat das kürzlich noch einmal betont: „Das Berufsbeamtentum ist damit zum Garanten für eine demokratisch und rechtsstaatlich rückgebundene Verwaltung geworden und sichert durch die Dauerhaftigkeit dieser Rückbindung das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab.“ Unsere eigene Geschichte und die Erfahrungen anderer Länder zeigen aber, dass der öffentliche Dienst, dass das Beamtentum per se, keinen wirksamen Schutz gegen umfassende autoritäre Bestrebungen darstellt. Wenn eine autoritäre Bewegung mit demokratischen Mitteln an die Macht gelangt, können Staatsdiener*innen den Abbau der Demokratie und des Rechtsstaats nur sehr schwer allein aufhalten.

Die verwaltungswissenschaftliche Forschung liefert hierzu inzwischen einige Erkenntnisse. Israelische Forscher*innen haben beispielsweise untersucht, wie Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung in Israel auf Netanyahus Justizreform reagierten, die die Befugnisse des Obersten Gerichtshofs und dessen Unabhängigkeit einschränken sollte. Ihre Studie zeigt, dass diejenigen, die in der Reform einen Angriff auf den Rechtsstaat und die Demokratie sahen, nicht mit Widerstand reagierten. Stattdessen berichten sie von verstärkten Bemühungen, die Verwaltung zu verlassen oder schlicht ihre Arbeitsleistung zu reduzieren. Dass es sich lohnen kann, gezielt Führungskräfte zu versetzen oder zum Verlassen ihrer Stellen zu bewegen, zeigt eine aktuelle Studie aus Norwegen. Forscher*innen aus Bergen und Aarhus haben gezeigt, dass die Reaktion von Beschäftigten auf Versuche zur Einschränkung bürgerlicher und demokratischer Rechte stark von ihren Vorgesetzten abhängt.

Ein Platz für Verlierer*innen

Darüber hinaus ist es gar nicht notwendig, die Landesverwaltung flächendeckend mit getreuen Gefolgsleuten zu besetzen. Es reicht, sich an diejenigen zu wenden, deren Karrieren ins Stocken geraten sind – weil sie nicht die fähigsten Beschäftigten sind oder sich etwas zuschulden kommen lassen haben. Die beiden Politikwissenschaftler Christian Gläßel und Adam Scharpf haben dies jüngst eindrucksvoll in ihrem Buch „Making a Career in Dictatorship“ aufgezeigt. Ihre Forschung zur argentinischen Militärdiktatur in den 1970er- und 1980er-Jahren, zu Stalins Sowjetunion und zum Nationalsozialismus zeigt ein überraschendes, aber konsistentes Muster. Autoritäre Regime bedienen sich nicht der radikalsten und ideologisch gefestigtsten Anhänger*innen, um die „Drecksarbeit“ für das Regime zu erledigen, sondern – überspitzt formuliert – der Verlierer*innen. Für die Betroffenen bietet sich die Chance, sich zu beweisen und vielleicht doch noch Karriere zu machen. Je größer der Karrieredruck, desto höher die Bereitschaft, alles für das neue Regime zu geben.

Die Mitglieder des Aufklärungsbataillons 601 des argentinischen Militärgeheimdienstes – die Geheimpolizei, zuständig für die Verfolgung angeblicher Oppositioneller – waren keine fanatischen Anhänger des Regimes. Es waren die unfähigsten Offiziere ihres jeweiligen Jahrgangs – die mit den schlechtesten Karriereaussichten. Auch unter den Kommandeuren der SS-Einsatzgruppen, die in Osteuropa hunderttausende Zivilist*innen töteten, waren erstaunlich viele, deren Karrieren ins Stocken geraten waren oder die sich aufgrund früheren Fehlverhaltens beweisen mussten. Völkermord aus Karrieredruck. So erschreckend banal können Beweggründe für die Unterstützung eines Regimes sein.

Wie Gläßel und Scharpf in einem Beitrag darlegen, zeigt sich genau dieses Muster auch im Vorgehen der amerikanischen Abschiebebehörde ICE unter Donald Trump. Da werden Anforderungen an Fitness, Intelligenz und Vorbildung massiv abgesenkt und Sicherheitsüberprüfungen unterlassen. Gezielt werden diejenigen rekrutiert, die in anderen Sicherheitsorganen niemals Karriere machen würden.

Und jetzt in Sachsen-Anhalt?

Auch einer AfD-geführten Landesregierung stünde dieser Weg offen. Keine umfassenden Entlassungen, sondern Einschüchterung und Karrieredruck. Wer mit der Linie der Regierung nicht einverstanden ist und die Möglichkeit dazu hat, wird die Landesverwaltung verlassen. Wer nicht weg kann, sei es aus persönlichen Gründen oder weil es keine andere Möglichkeit gibt, muss sich mit der neuen Regierung arrangieren. Manche werden darin eine Chance sehen, ihre Karrieren unter neuen Vorzeichen wieder in Fahrt zu bringen.

Die Öffentlichkeit sollte sich also nicht davon beruhigen lassen, dass es einer AfD-geführten Landesregierung kaum möglich wäre, tatsächlich 200 Beamt*innen zu entlassen. Das ist vermutlich selbst der AfD nicht wichtig. Stattdessen sollte viel stärker darauf aufmerksam gemacht werden, dass einer autoritären Partei vielfältige Mittel zur Verfügung stehen, die Verwaltung des Landes unter ihre Kontrolle zu bringen und den Widerstand gegen ihre Politik zu minimieren. Dafür sind keine Entlassungen nötig und auch keine umfassende Besetzung der Verwaltung mit getreuem Personal. Die Androhung vielfältiger negativer Konsequenzen und der Druck auf viele Karrieren werden hierzu vermutlich ausreichen. Das Berufsbeamtentum wird, trotz gegenläufiger Hoffnungen, die Demokratie nicht retten. Dies muss im demokratischen Prozess geschehen.


SUGGESTED CITATION  Vogel, Dominik: Einschüchtern statt entlassen: Die AfD in Sachsen-Anhalt sendet bereits vor der Wahl Drohungen an den Verwaltungsapparat , VerfBlog, 2026/6/16, https://verfassungsblog.de/verwaltungsumbau-afd/, DOI: 10.59704/0fea80656c802263.

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.